Archiv für den Monat: Februar 2010

Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

Vor geraumer Zeit hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Ziercke, in einem Welt – Interview die Löschung von IP- Adressen angesprochen. Die zunächst etwas ironische Anfrage

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=302

entwickelte sich zu einem äußerst interessanten Schriftwechsel.

„Natürlich“  gab es bis heute keine Beantwortung der eigentlichen Frage zur IP- Löschung, sondern vielmehr interessante Betrachtungen zum Zugangserschwerungsgesetz. So teilte  der Sprecher des BKA mit, dass sein Haus „auf gesetzlicher Grundlage ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis die Sperrliste generiert.“

Die hierzu gestellte und vom Bundeskriminalamt eigentlich mit einem klaren JA oder NEIN zu beantwortende Frage wurde nicht beantwortet:

Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

Hierzu wurde mir vom BKA folgendes mitgeteilt:

das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen (Anmerkung: Seines Präsidenten!!!) in der Tageszeitung „Die Welt“  keine Stellung nehmen. Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen, die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes (Anmerkung: Zugangserschwerungsgesetz) durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

Das habe ich jetzt getan.

Der gesamte bisherige Mail- Verkehr ist nachstehend dokumentiert.

An die Pressestelle des Bundesministerium des Innern (19.2.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit korrespondiere ich mit dem BKA, das allerdings in seiner Auskunftsfreude erheblich zu wünschen übrig lässt und nun zuletzt an Sie verwiesen hat. Der gesamte Mailverkehr ist angehängt.
Neben anderen offenen Fragen geht es um die nachfolgenden Punkte zum Zugangserschwerungsgesetz und zur Löschung von IP- Adressen. Zur Beantwortung ersterer Fragen hat die Pressestelle des BKA nunmehr an Sie verwiesen.

>Sie (also das BKA) sprachen davon, auf vertraglicher Grundlage, also nicht auf gesetzlicher Grundlage, Sperrlisten zu generieren. Ich frage also noch einmal, auf welcher Grundlage von Ihnen nun Sperrlisten generiert werden?

Deshalb die Frage an das BMI: Auf welcher Grundlage generiert das BKA derzeit Sperrlisten?

>Dies frage ich auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien, die sich nach deren Auskunft darauf verständigt haben, Ihr Haus, also das BKA, anzuweisen, „dieser Aufgabe nicht nachzukommen“. Ist diese Anweisung gegenüber Ihrem Haus (dem BKA) erfolgt, wann ist sie eingegangen und wird sie befolgt? Sollte keine Anweisung eingegangen sein, ist dies natürlich auch von grossem Interesse.

Deshalb die Frage an das BMI: Ist die Weisung nach dem Willen der Bundesregierung erfolgt und wird sie vom BKA befolgt?

>Heute ( also am 18. 2.) hat nun hat der Herr Bundespräsident dessen ungeachtet das so genannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt. Bedeutet dies für Ihr Haus nun eine Änderung für Ihre praktischeArbeit, ändert sich nichts bzw. was ändert sich möglicherweise auch unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Weisung?

Keine Antwort erhielt ich auf meine Anfrage vom Präsidenten des BKA zu dessen im Interview mit der Welt angesprochenen Löschung von IP- Adressen. Welche Erkenntnisse liegen dem BMI zu den Möglichkeiten und der Realisierung der Löschung von IP-Adressen vor?

Wie beurteilt das BMI die Tatsache, dass der Präsident einer nachgeordneten Behörde zwar erfreulich interviewfreundig ist, andererseits von ihm und seinem Haus keine kritischen Nachfragen beantwortet?
Vom BKA erhielt ich erhielt ich zu diesen Themen wie ausgeführt keine Antwort und zu den anderen angesprochenen Fragen heute (19.2.) die nachfolgende Antwort mit dem erwähnten Verweis auf Sie.

Aus diesem Grunde bitte ich jetzt Sie um Auskunft und bitte um Verständnis, wenn ich nun auf eine zeitnahe Beantwortung Wert lege. Irgendwann müssen Artikel  fertig geschrieben werden. Eine Kopie dieser Mail geht an das BKA.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss

BKA an Tauss vom 19. 2.
>Sehr geehrter Herr Tauss,
>das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen in der Tageszeitung „Die Welt“ keine Stellung nehmen.
>Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen,
>die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen.
>Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

>Mit freundlichen Grüßen
>Im Auftrag

>Bundeskriminalamt Wiesbaden
>Öffentlichkeitsarbeit

Tauss an BKA (2.2.)

Sehr geehrter Herr…,

offensichtlich reden wir etwas aneinander vorbei. Ich bedauere, wenn ich mich so missverständlich ausdrücke. Daher nehme ich jetzt unmittelbar auf Sie Bezug:

>woraus Sie schließen, dass das BKA ohne gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet, kann ich nicht nachvollziehen.

Indem Sie davon sprachen, auf vertraglicher Grundlage Sperrlisten zu generieren. Ich zitiere (Sie, das BKA): „d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren. Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

>Da Ihre erste Anfrage wenig konkret war, hatte ich versucht, etwas ausführlicher zu dem Thema zu antworten.

Hierfür bedanke ich mich. Ich hatte mich bei meiner ersten Anfrage allerdings überhaupt nicht auf die leidigen Sperrlisten bezogen. Vielmehr bezog mich auf Äußerungen Ihres Präsidenten, er wolle IP- Adressen LÖSCHEN. Insofern darf ich einfach nochmals aus dieser Mail, die auch unten angehängt ist, zitieren. Ich wollte wissen, wie es geht:

IP- Adressen (zu) löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Der von Ihnen selbst hergestellte Zusammenhang aus der Löschung einer IP- Adresse und der Sperrliste erschliesst sich mir nicht. Denn mit einer Sperre wird auch nicht gelöscht. Deshalb meine Frage nach Löschung. Ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geworden bin.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

Von: Jörg Tauss an BKA

Löschung von IP- Adresse:

Sehr geehrter Herr….

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie passt allerdings nicht zur Frage. Diese bezog sich ausdrücklich auf die Löschung von IP- Adressen, die Möglichkeit der Sperrung von IP- Adressen und konkret auf Äußerungen des BKA- Präsidenten.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort zudem etwas ganz anderes: Nämlich dass das BKA unverändert und ohne jegliche gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet. Habe ich das richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss (mit voller Postanschrift)

BKA an Tauss (2.2.)

Sehr geehrter Herr Tauss,

beim Bundeskriminalamt laufen eine Vielzahl von Informationen zu strafbaren Inhalten im Internet, insbesondere auch zu kinderpornografischen Inhalten, zusammen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit gehen wir selbstredend Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im WWW nach, um aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste zu generieren.

Bei Angeboten, die auf Servern im Ausland liegen, unterrichten wir im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs auf dem Interpol Weg die zuständigen Stellen.

Bereits existierende ausländische Sperrlisten können hier nicht ohne eigene – auf der deutschen Gesetzgebung fußende, inhaltliche – Bewertung im Einzelfall übernommen werden, da im Ausland die Definition der Begriffe „Kind“ und „Pornografie“ abweicht. Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird.

Der §163  StPO (Legalitätsprinzip) ist dem Bundeskriminalamt bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden von hier aus eingeleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine Einzelheiten mitteilen. Bei künftigen Anfragen geben Sie bitte Ihre volle Anschrift an, da wir üblicherweise keine anonymen Anfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Tauss an BMI, 19. 2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt. Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht. Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nuneindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte? Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich Sie als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP-Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben? Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

Köhler provoziert

Offensichtlich ist am deutschen Bundespräsidenten eine einjährige gesellschaftspolitische Debatte vorübergegangen.

Mit der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes hat das Staatsoberhaupt nicht nur eine Chance vertan, auf hunderttausende Zensursula – Gegner und die gesamte Netzbewegung zuzugehen und sie von der Sinnhaftigkeit staatlichen Handelns zu überzeugen. Er provoziert sie ohne Not sogar mit seiner hämischen Bemerkung, dass seinerseits keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Gesetz bestünden.

Die bestehen durchaus. Natürlich muss jetzt der Weg vor das Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz beschritten werden. Aber mit seiner Bemerkung provoziert Köhler  sogar das höchste deutsche Gericht selbst: Dieses hatte den Deutschen Bundestag aufgefordert, bis Mitte Februar zur Frage Stellung zu beziehen, ob es sich überhaupt um eine ordnungsgemäße Gesetzgebung gehandelt hat. Köhler wusste das- und nicht nur von mir.

Jetzt aber, parallel vor dieser mit Spannung erwarteten Erklärung dieses Gesetz zu unterschreiben, geht wohl als trauriges Kapitel in die Amtsgeschichte deutscher Bundespräsidenten ein. Er hat sich im Gegensatz zum BVerfG nicht einmal ansatzweise dafür interessiert, unter welch dubiosen Umständen dieses Machwerk im Deutschen Bundestag mit ständig veränderten Texten zustande kam.

Dass Köhler ein Gesetz zu unterschreibt, von dem die Bundesregierung sagt, sie wolle es formal nicht anwenden, ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der schon symbolischen Verkommenheit dieses Gesetzgebungsverfahrens.

Als ob es nicht genug der Provokationen wäre, fordert der Bundespräsident die Bundesregierung ausdrücklich noch dazu auf, dass sie „auf der Grundlage des Gesetzes Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft“.

Ein Tritt in den verlängerten Rücken…

Diese offenkundige Verhöhnung ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der deutschen Bürgerrechtsbewegung. Da das Bundeskriminalamt sich um das Gesetzgebungsverfahren bislang ohnehin nicht geschert hat, ist dies zugleich eine weitere Einladung an die Polizeidienststellen, die Zensurinfrastruktur zügig auszubauen. Eine Exekutive, die sich ermuntert durch den deutschen Bundespräsidenten nicht an Gesetze hält, ist ein Vorgang, bei dem man auf der Suche nach Vergleichen rückblickend erst in der Weimarer Zeit fündig wird.

Die angeschlagene FDP ist nun in einem Dilemma: Sie ist zur Zeit nicht stark genug, ein Gesetz zur Außerkraftsetzung durchzusetzen, wie es die Grünen fordern. Tut sie es aber nicht,hat sie ihren einzigen bürgerrechtlichen Erfolg bei den Koalitionsverhandlungen endgültig verspielt.

Dies ist für Westerwelle, Leutheusser & Co um so bitterer, als die FDP- mitregierten Länder bisher auch keine Anstalten machen, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu kippen. Der aber ist der Einstieg in Internetsperren weit über die Bekämpfung der Kinderpornografie hinaus.

Statt Kaffeekränzchen auf der Strasse zeigen…

Nicht nur die FDP befindet sich nun strategisch in einer schwierigen Situation: Es geht um die gesamte Freiheit statt Angst – Bewegung, die jetzt mit leeren Händen dasteht. Es wird daher Zeit, sich neue Strategien zu überlegen. Man fühlte sich bis hin zu Kaffeekränzchen bei Frau Leutheusser- Schnarrenberger zuletzt von der Politik plötzlich verstanden und umarmt.

Jetzt kam für viele unerwartet, schmerzhaft, brutal und vom höchsten staatlichen Repräsentanten der Republik selbst der heftige Tritt in den verlängerten Rücken. Vielleicht macht dies in einigen Köpfen deutlich, dass es mit Hoffnung auf Einsicht und Vernunft in Sachen Netzpolitik jetzt schon gar nicht nicht mehr getan ist.

Es ist daher die Stunde des AK Zensur und der Piraten, die sie hoffentlich zu nutzen verstehen. Ein erstes Signal ist schon heute möglich: Um 18.00 Uhr gibt es eine Zusammenkunft in Berlin am Schloss Bellevue, dem Amtssitz Köhlers.

Viel mehr sollte für den 22. 2. überlegt werden:

Da veranstaltet der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag  just-in-time um 13.00 Uhr seine Anhörung zu Zensursula. eine gute Gelegenheit, sich auf der Strasse zu zeigen!

Zum Thema auch den unten stehenden Artikel „Ein fader Triumph….“

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=439

Internet – Enquete: Selbst Abmahnungen kein Thema…

Hinweis: Dieser Text basiert auf dem Stand vom 16. 2. Ein Teil der Kritik, insbesondere zum Abmahnunwesen, ist durch den überarbeiteten Antrag vom 3. 3. 2010 überholt : http://bit.ly/dyCgA3 . Auch wird in dieser neuen Fassung wieder auf die Enquete der 13. LP Bezug genommen.

Die vom Bundestag geplante Enquetekommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ soll sich jetzt „unverzüglich konstituieren“, damit noch in dieser Legislaturperiode „erste Umsetzungsschritte“ erfolgen können. The Show must go on….. Der endgültige Antragstext zur Einrichtung der Enquete liegt jetzt vor:

http://carta.info/23027/internet-enquete-kommission-der-endgueltige-antragstext/

Vergleicht man allerdings diesen Text mit dem Ursprungsentwurf vom 13. Januar

http://www.carta.info/docs/EnqueteAntrag.pdf ,

so fallen doch einige sehr wesentliche Änderungen ins Auge:

Die Sicherung eines „freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)“ ist aus dem ursprünglichen Schwerpunktekatalog des Auftrages zum Bereich „Recht und Innen“ herausgestrichen worden und findet sich dort nur noch ohne Handlungsauftrag als Teil einer allgemeinen Beschreibung der Ausgangslage.

Abmahnunwesen kein Thema für die Enquete…

Dass dies nicht profan ist, zeigt sich am Textteil zum Urheberrecht:

Dort wurde nämlich die „Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums“, also für das alte Steinzeiturheberrecht, konkret als Aufgabe benannt und ZUSÄTZLICH noch in den Vorspann mit aufgenommen.

Bezüge auf Europa, Bund und Länder bezüglich einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wurden gleichfalls gestrichen. Hier lässt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) grüßen. Der Bund soll sich mit seiner Internet- Enquete also nicht einmischen dürfen, wenn in den Ländern Sendezeiten für das Internet eingeführt werden.

Der Verbraucherschutz soll formal „gestärkt“ werden. Ersatzlos gestrichen wurde gegenüber dem bisherigen Text allerdings die Absicht, sich mit dem „Missbrauch bei Massenabmahnungen“ zu beschäftigen. Eines der größten Alltagsprobleme im Internet, wie das Abmahnunwesen, darf also kein Thema für diese Kommission sein. Denn nur, was auch im Antrag steht, DARF von einer Enquete bearbeitet werden.

Veralberung der Datenschutzszene…

Und noch eines ist auffällig: Die ursprünglich beabsichtigten Bezüge auf die Enquetekommission zum Internet aus den Jahren 1994 bis 1998 fehlen plötzlich. Wenig verwunderlich: Damals wurde bereits fundiert eine unverzügliche Reform der Datenschutzgesetzgebung angemahnt und vieles zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für Datenschutz und IT- Sicherheit gesagt und vor allem schriftlich niedergelegt. Die neue Enquete soll sich also erst einmal wieder bei Adam & Eva beginnend damit beschäftigen. Eindrucksvoller kann man nicht dokumentieren, dass auch die neue Bundesregierung kein Interesse an einer Reform des Datenschutzes hat.

Mit einem Blick ins Archiv könnte ganz ohne Enquete im Parlament und im Innenministerium schon morgen mit der Gesetzgebung für ein modernes Datenschutzrecht in der Wissens- und Informationsgesellschaft begonnen werden. Dies aber ist politisch nicht gewollt. Man braucht also diese Enquete, um auch weiterhin REDEN statt HANDELN zu können.

Wir brauchen eine alternative Enquete…

Ungeachtet dieser schon provokanten Veralberung der Datenschutzszene will Schwarzgelb jedoch in „geeigneter Weise“ die Öffentlichkeit an der Arbeit der Enquete „beteiligen“ und bis Ostern 2011 einen Zwischenbericht vorlegen.

Sehr gut! Diesen Ball sollte die liebe Netzgemeinde doch aufgreifen und eine außerparlamentarische alternative Enquete einzurichten, in der die Freiheitsrechte im Internet und tatsächlichen Probleme erörtert und mit der Bundestag und diese Enquete vor sich her getrieben werden.

Zu den bisherigen Artikeln

Es soll enquetet werden….  https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=210

Hintergündiges zum designierten Enquetevorsitzenden Axel E. Fischer:

Axel wer?  …… https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=234 und ein Link zu seiner bemerkenswertesten unsinnigen Rede: https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=252 und ein bemerkenswertes aktuelles Interview vom Januar mit der Stuttgarter Zeitung „Keine Zeit….“ http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2364538_0_7393_-cdu-politiker-axel-fischer-wir-wollen-freiheit-im-netz-.html

Weitere Links (wird bearbeitet…)

http://politik-digital.de/online-beteiligung-bei-bundestags-enquete

Die schweigende Mehrheit von rotschwarzgelbgrünlinks…..

Wie mehrfach berichtet, hat Zensurgegner wegen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bei 187 Landtagsabgeordneten aus NRW nachgefragt. Davon haben bislang wenigstens ZWEI (!) für die Sache nicht zuständige SPD- Abgeordnete geantwortet und inhaltlich Stellung bezogen (siehe Artikel mit Link unten). Ein gleichfalls nicht zuständiger CDU- Abgeordneter wollte sich zunächst im Rechtsausschuss nach seiner eigenen Meinung erkundigen. Alle anderen Abgeordneten und Parteien im Landtag NRW schwiegen bislang!

Viel Prominenz unter den „Schweigenden“:

Ich habe in dieser Angelegenheit bundesweit einige Parteivorsitzende, sämtliche stellvertretende Ministerpräsidenten und einige Fraktionvorsitzende in den Landtagen angeschrieben, wo Gelb, Grün, Rot und Links allein aufgrund der jeweiligen Koalitionsverträge die Chance hätten, die Staatskanzleien und den JMStV zu stoppen.

Die Namen derer, die bis heute, 15. 2., Stand 17.00 Uhr, NICHT geantwortet haben:

Sigmar Gabriel, Parteivorsitzender, SPD, angeschrieben am 26. 1., keine Antwort

Kurt Beck, Ministerpräsident RP, SPD, 26. 1., keine Antwort

fdp-point@fdp.de, Guido Westerwelle, Parteivorsitzender, FDP, 1.2., keine Antwort

cem.oezdemir@gruene.de, Cem Oezdemir, Parteivorsitzender, Grüne, 1.2., keine Antwort

buero.roth@gruene.de, Claudia Roth, Parteivorsitzende, Grüne, 1.2., keine Antwort

klaus.wowereit@spd.parlament-berlin.de, Regierender Bürgermeister, SPD, 1.2., keine Antwort

michael.mueller@spd.parlament-berlin.de, FV, SPD, 1.2., keine Antwort

heiner.garg@sozmi.landsh.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

wolfgang.kubicki@fdp.ltsh.de, FV, FDP, 1.2., keine Antwort

jens.bullerjahn@spd.lt.sachsen-anhalt.de, stv. MP, SPD, 1.2., keine Antwort

katrin.budde@spd.lt.sachsen-anhalt.de, FV, SPD, 1.2., keine Antwort

sven.morlok@slt.sachsen.de, stv. MP, FDP,1.2., keine Antwort

holger.zastrow@slt.sachsen.de, FV, FDP, 1.2., keine Antwort

h.ulrich@landtag-saar.de, FV, Grüne, 1.2., keine Antwort

c.hartmann@landtag-saar.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

h.hinschberger@landtag-saar.de, FV, FDP, 1.2., keine Antwort

andreas.pinkwart@fdp.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

gerhard.papke@landtag.nrw.de, 1.2., FV, FDP, keine Antwort

joerg.bode@mw.niedersachsen.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

christian.duerr@lt.niedersachsen.de, FV, FDP, 1.2., keine Antwort

erwin.sellering@stk.mv-regierung.de, MP, SPD, 1.2., keine Antwort

norbert.nieszery@spd-landtag-mv.de, FV, SPD, 1.2., keine Antwort

j.hahn@ltg.hessen.de, 1.2., stv. MP, FDP, keine Antwort

f.rentsch@ltg.hessen.de, 1.2., FV, FDP, keine Antwort

christa.goetsch, 2. Bürgermeisterin, Grüne, 6.2., keine Antwort

jens.kerstan@gal-fraktion.de, FV, Grüne, 1.2., keine Antwort

Ole.vonbeust@sk.hamburg.de, Bürgermeister HH, CDU, 1.2., keine Antwort

rathaus@cdu-hamburg.de, FV, Frank Schira, CDU, 1.2., keine Antwort

matthias.gueldner@gruene-bremen.de, FV, Grüne, 1.2., keine Antwort

office@finanzen.bremen.de, Karoline Linnert, 2. Bürgermeisterin, Grüne, 1.2., keine Antwort

office@sk.bremen.de, Jens Böhrnsen, Bürgermeister, SPD, 1.2., keine Antwort

matthias.platzeck@spd-fraktion.brandenburg.de, MP, SPD, 1.2., keine Antwort

dietmar.woidke@spd-fraktion.brandenburg.de, FV, SPD, 1.2., keine Antwort

michael-mueller@spd.parlament-berlin.de, 1.2., FV, SPD, keine Antwort

harald.wolf@senwtf.berlin.de, Linke, 1.2., keine Antwort

klaus.wowereit@spd.parlament.berlin.de, Regierender Bürgermeister, SPD, 1.2., keine Antwort

martin.zeil@fdp-fraktion-bayern.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

thomas.hacker@fdp-fraktion-bayern.de, FV, FDP, 1.2., keine Antwort

Ulrich.Goll@FDP.landtag-bw.de, stv. MP, FDP, 1.2., keine Antwort

post@matschie.de, Christoph Matschie, Thüringen, stv. MP, SPD, 1.2., keine Antwort

Diese Personen hätten genügend Einfluss, mit anderen zusammen, oder z. T. sogar allein, diesen JMStV zu verhindern!

Hier zum bisherigen Artikel und allen Links:

+ Bereits am 24. 2. soll der JMStV von den Chefs der Staatskanzleien ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit unterschriftsreif ausgehandelt werden

+ Die SPD in NRW scheint sich auf die Sprachregelung der Staatskanzlei Rheinland- Pfalz verständigt zu haben. Darin wird eine gewisse „Überarbeitung“ angedeutet und im übrigen wird an „Sendezeiten“ im Internet festgehalten.

http://www.hjroy.de/divers/Antwort_NRW_SPD.pdf+++

Das Erkenntnisniveau dieser Stellungnahme der beiden SPD- Landtagsabgeordneten ist unterirdisch. Sollte das, so hat es mir kürzlich jemand geschrieben, die intellektuelle Basis  für den JMStV sein, dann sind wir alle demnächst auf dem Niveau der Sendung mit der Maus. Die Internet- Enquetekommission hat schon 1996 gefragt, wann denn im Internet eine 22.00 Uhr- Sendezeitebegrenzung solle, wo es rund um die Welt bei versetzten Zeitzonen überall irgendwo 22.00 Uhr ist.

Auch 14 Jahre später ist die Erkenntnis noch nicht bis zu den so genannten Jugendschützern der jugendschutz.net GmbH, zur Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und in die Landtage durchgedrungen. Mainz und Düsseldorf wie es singt und lacht……

Wie bringt man Ministerpräsidenten von Union und SPD und deren Stellvertreter aus ALLEN Parteien dazu, ungefiltert zuzuhören? Bei den Sozialdemokraten, siehe obige Stellungnahme aus NRW, habe ich es aufgegeben. Sie lernen nichts aus Zensursula und wollen nichts lernen. Man ist nicht selbst inkompetent (wer gibt das schon gerne zu?), sondern die Kritiker reden Unfug. ZUHÖREN kann und will man nicht.

Man schafft es deshalb wie bei Zensursula nur durch Druck. Die Verweise von Bodo Ramelow und Volker Beck auf die ablehnenden Stellungnahmen einiger netter Bundestagsabgeordneter beweisen, dass sie das Thema „nervt“. Deshalb wollen sie es aussitzen. Und genau daran muss man sie JETZT hindern.

Es ist JETZT an der Zeit, vor den Parteizentralen in Bund und Ländern präsent zu sein. Die Zensursula- Bewegung muss sich darüber im Klaren sein: Die Gleichsetzung von Fernsehen und Internet in Verbindung mit „zumutbaren“ Sperren beim Jugendschutz ist gefährlicher als das Zugangserschwerungsgesetz. Letzteres will Schwarzgelb jetzt mit einem „Löschgesetz“ vergessen lassen, aber Zensursula zum Zwecke des „Erkenntnisgewinns“ gleichzeitig nicht ausser Kraft zu setzen, worum sich derzeit im Bundestag wenigstens die Grünen bemühen.

Sendezeiten und ein Labeling funktionieren bei nationalen Anbietern und im Fernsehen. Dort ist es ein sinnvolles Instrument. Es funktioniert aber nicht bei Milliarden von Webseiten, auch wenn der Staatsvertrag noch das Businessmodell für die Jugendschutz.net GmbH über 2012 hinaus sein soll. Es sei denn, wir wählten das chinesische Modell, von dem Jugendschützer auf europäischer Ebene träumen.

Ein gesetzliches Labeling  funktioniert  ansonsten nicht in der Telekommunikation, wie sie das Internet ist und was bis heute nicht einmal ansatzweise von den Medienverantwortlichen in den Ländern begriffen wird. Jean-François Abramatic, damals W3C Chairman, hat das schon 2000 auf der Bertelsmann Veranstaltung zum Jugendschutz gesagt: Man müsse dem gegenüber Anreize setzen. Wie sonst  will man mit Milliarden Seiten fertig werden?

Übrigens ist die gesamte reguläre Porno-Industrie perfekt gelabelt, denn so findet man sie besser. Da stimmt nämlich der Anreiz. Das nützt aber für den derzeitigen Ansatz im Jugendschutz nichts. Die jetzigen Absichten bedeuten nur, dass das Internet zum deutschen „Kindranet“ werden muss, um gesetzeskonform zu werden.

Da das nicht machbar ist, werden von jugendschutz.net und anderen Alibibeschäftigungstellen ein paar Opfer geschlachtet  und die Karawane zieht weiter. Das Rest „der Politik“ macht sich dadurch lächerlich und verliert weiter an Autorität. Deren Problem könnte man leider sagen, wenn es für die Politik dieses Landes und für den Respekt vor Politik, gerade seitens junger Menschen, nicht so traurig wäre.

Ein freies Internet als Backbone einer freiheitlichen Informations- und Wissensgesellschaft ist aber unser Problem. Wir müssen die Netzneutralität verteidigen und wieder herstellen, wo sie verloren ging. Gegen rotschwarzgelbgrünlinke Landesregierungen in dieser Republik von Mecklenburg- Vorpommern über NRW bis nach Bayern.

Hier der leicht aktualisierte Ursprungsartikel mit wichtigen Links zum Thema:

Gerne und oft melden sich Politiker in der Öffentlichkeit. Man will bekannt werden oder bleiben und möglichst viel Gutes über sich selbst in Umlauf bringen. Das ist weder neu noch beunruhigend. Alarmglocken müssen beim Bürger erst dort laut und schrill klingen, wo es wie beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) verdächtig still ist und parteiübergreifend überwiegend tiefstes Schweigen herrscht. Zum Vertragsentwurf selbst habe ich hier schon an vor einigen Tagen gezwitschert:

https://tauss-gezwitscher.de/?p=275

Das Werk soll schon in knapp 50 Tagen von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und anschliessend von allen 16 Landtagen gebilligt werden. Wir stehen also mitten in den Verhandlungen, an denen die „Netzszene“ bisher nicht beteiligt war. Man könnte sich also vorstellen, dass die bei den Parteien neu entdeckte Liebe zum Internet nun zu wasserfallartig sprudelnden Äußerungen zum Thema führt. Doch Fehlanzeige in ALLEN etablierten politischen Lagern! In ALLEN?

Zumindest in der SPD Nordrhein- Westfalen  scheint man sich jetzt auf eine Sprachregelung im Sinne der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz verständigt zu haben (siehe Link oben). Danach hält man an „Sendezeiten“ im Internet fest, sieht nur Zustimmung zum Entwurf und versteht, wie schon bei Zensursula, wieder einmal die Welt nicht mehr. Die Kritiker verbreiteten „Unfug“ im Netz. Statt endlich ein transparentes Verfahren zu fordern verweisen die oppositionellen SPD- Genossen auf eventuelle Änderungen zum Thema „Anbieter“, an denen nach Kritik aus der Wirtschaft gearbeitet wird. Wie schon anderer Stelle gesagt: Sie begreifen es nicht und wollen es nicht begreifen.

Dies ist aber auch kein Wunder: Internet- Regulierung ist ein Hobby der NRW- SPD. Die ersten Sperren wurden vor Jahren in einer legendären Provinzposse, aber stets verteidigt durch die SPD- Landtagsfraktion, durch den damaligen Düsseldorfer Regierungspräsidenten Büssow eingeführt. Büssow kandidiert jetzt für den Landtag- für die SPD.

Bei den rot- schwarzen Verursachern aus Rheinland- Pfalz und Bayern könnte man hierfür ja noch Verständnis aufbringen und sich für sie fremdschämen. Aber wo bleibt die Mehrheit der gelbgrünlinken Medienpolitiker aus den Landtagen? Wo sind plötzlich die sonst so fröhlich vor sich hintwitternden Netzpiraten aller Parteien abgeblieben? Was sagen die SPD- Netzpolitiker zur NRW- Stellungnahme ihrer Genossen, die von dem abweicht, was beispielsweise die Bundestagsabgeordneten Boehning und Klingbeil an Kritik vortragen?

Tiefe Stille: Selbst auf Anfrage

Gehen wir also mal die an Landesregierungen beteiligten und von mir angeschriebenen Parteien der Reihe nach durch. Dies ist deshalb interessant, weil jeder Ministerpräsident, JEDES Land, jeder Landtag den Staatsvertrag billigen muss. Deshalb kann auch ohne ohne jede Ausrede JEDE  Partei in JEDER Regierungskoalition die Sendezeiten und Altersbegrenzungen im Internet stoppen. Pech haben nur Oppositionsfraktionen in den Ländern. Aber auch die könnten sich wenigstens zu Wort melden. Doch nichts ist zu hören!

Für die liberale FDP bestünde die beste unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme. Sie ist  in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Sachsen und Schleswig- Holstein an der Regierung beteiligt und stellt dort auch die stellvertretenden Ministerpräsidenten. Für die Grünen gibt es die Chance in Bremen, in Hamburg und im Saarland. Für die Linke in Berlin. Für die SPD in Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz, in Thüringen, Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern.

Nochmals, weil in der Pädagogik gelegentlich Wiederholung wichtig ist 😉 :

In allen diesen Ländern könnten die Genannten aufgrund ihrer Regierungsbeteiligung jederzeit den Unfug stoppen. Deshalb habe ich auch noch einige Bundesvorsitzende, individualisiert auf Basis meines Musterschreibens auf tauss-gezwitscher, der Reihe nach gefragt, was sie denn zu tun beabsichtigen. Eine Antwort gab es bisher von keiner Stelle. Dies geht nicht nur mir so: Zensurgegner kommentiert unten, er hätte vor Tagen ohne jegliche Antwort alle 187 NRW- MdLs angemailt. Noch nicht einmal in Wahlkämpfen auf Bürgeranfragen zu antworten, ist reichlich ungewöhnlich! Halt: einer hat jetzt doch geschrieben: Theo Kruse, MdL (NRW) hat zwar keine Meinung, aber die Post an seine Kollegen im Rechtsauschuss weitergeleitet 😉

Meine per twitter gepostete Frage nach verwertbaren Zitaten ergab, dass es allerdings nicht nur mir so geht. Sie förderte lediglich die Erkenntnis zutage, dass man sich im SPD – Willy Brandt-Haus, wie schon bei Zensursula, einmal mehr um „den rechtsfreien Raum Internet“ doch Sorgen mache und das Projekt schon deshalb sinnvoll sei. Gleichwohl sein man für Anregungen offen, sofern man aus „seinem beruflichen Umfeld“ etwas dazu beitragen könne. Die SPD- MdBs Boehning und Klingbeil äußerten in einer Pressmitteilung dagegen wenigstens lauwarm „Verständnis für die Kritik“,  ohne zu sagen, wie sie in ihrer Partei dieses Verständnis denn nun in politische Aktion umzusetzen beabsichtigen. Der SPD- Bundesvorsitzende Gabriel schweigt. Ebenso Ministerpräsident Beck, der Verursacher. Seine Staatskanzlei verteidigt den Entwurf. Zwei NRW- Abgeordnete haben geantwortet. Das war es dann aber auch schon.

Bei der FDP habe ich den Bundesvorsitzenden angeschrieben. Fehlanzeige. Westerwelle schweigt, kümmert sich derzeit um den Weltfrieden und um eine angemessene nationale Streusalzreserve. Weiterhin machen in ungewohnter Stille die stellvertretenden FDP- Ministerpräsidenten Garg (SH), Hartmann (Saar), Morlok (Sachsen), Pinkwart (NRW), Bode (NS), Hahn (Hessen), Goll (Baden-Württemberg) und Zeil (Bayern) Politik. Wo diese bedeutenden Persönlichkeiten schweigen, sagen natürlich auch die FDP- Fraktionsvorsitzenden aus diesen Ländern nichts. Man „hört“ lediglich, dass sich die JuLis in Kürze öffentlich positionieren wollen. Dies geschah bei den Julis Rheinland- Pfalz. Sie schrieben einen geharnischten Brief an die FDP- Fraktionen in Bund und Ländern:

http://www.julis-kh.de/wp-content/uploads/Stellungnahme_JuLis_RLP_JMStV-E.pdf

Stellungnahmen aus der FDP hierzu sind mir nicht bekannt.

Kommen wir zu den Grünen, die ihren Landesregierungen empfehlen könnten, mutig voran zu gehen und grüne Kompetenz in Sachen Internet an den Tag zu legen. Doch eine Äußerung in diese oder in eine andere Richtung gibt es von den Parteivorsitzenden Roth und Oezdemir nicht. Auch hier haben sich, wie bei der SPD, mit Tabea Rössner und Kai Gehring bisher lediglich zwei „Nachwuchs- MdBs“ kritisch zu Wort gemeldet, worauf Volker Beck per twitter hinwies. Keine Stellungnahme gibt es dem gegenüber vom grünen Fraktionsvorsitzenden in Hamburg, Kerstan, und von Frau Goetsch (die grüne zweite Bürgermeisterin in Hamburg wurde von mir wegen einer falschen Mailadresse allerdings erst am 5. 2. noch einmal angemailt), aus dem Saarland (Ulrich) und vor allem nicht aus Bremen. Letztere Stellungnahme wäre besonders interessant, weil Matthias Güldner dort bekanntlich ja schon Zensursula verteidigte.

Die Linke regiert zur Zeit nur in Berlin und Brandenburg, will aber wenigstens im Bundestag Zensursula zu Fall bringen. Beim Jugendmedienstaatsvertrag, um den es hier geht,  hat Bürgermeister Wolf (Berlin) noch keine Meinung von sich gegeben. Vermutlich muss er erst Wowi fragen oder auf einen neuen Parteivorstand warten 😉 Die Brandenburger Genossen habe ich erst jetzt um Stellungnahme gebeten, sodass ich ihnen wie den anderen noch ein paar Tage für eine eventuelle Stellungnahme Zeit lasse. Bodo Ramelow (Thüringen) hat mir per twitter mitgeteilt, dass für die Linksfraktion MdB Jörn Wunderlich „deutlich gegen das Gesetz argumentiert“ hätte. Ich habe ihm angeboten, diese Stellungnahme hier gleichfalls zu veröffentlichen, sobald sie mir vorliegt.

Die SPD habe ich bereits erwähnt. Keine Antwort auf meine Fragen gibt es, wie schon bei seinem Chef Beck, von dessen Stellvertreter Bruch. Und so natürlich auch nicht vom RP- SPD- Fraktionsvorsitzenden Hartloff. Es schweigen darüber hinaus: Der Bürgermeister von Bremen, Böhrnsen, der Regierende Bürgermeister zu Berlin, Wowereit, der brandenburgische Ministerpräsident Platzeck, sein McPom- Amtskollege Sellering (der im Gegensatz zu seinen Kollegen zur Zeit mit dem Schnee aber auch wirklich was an der Backe hat), der stv. Ministerpräsident von Thüringen, Matschie und dessen Funktions- und Parteifreund Bullerjahn (Sachsen- Anhalt) nebst all den regierenden Fraktionsvorsitzenden aus diesen Ländern. Da Ralf Stegner zwar nicht regiert, aber immerhin twittert und dem SPD- Präsidium angehört, habe ich ihn trotz Oppositionsrolle in SH ebenfalls mehrfach direkt angetwittert. Keine Antwort.

Viel Arbeit mit der Union habe ich mir demgegenüber nicht gemacht. Roland Koch, Seehofer oder den gerade die englische Sprache erlernenden Oettinger nach dem Internet zu befragen, hielt ich für so sinnvoll, wie einem Ochsen ins Horn zu pfetzen. Wenigstens Ole von Beust (HH) habe ich probehalber aber mal angemailt. Erraten: Keine Antwort.

Tja. So steht es um die Bereitschaft, in dieser Sache Farbe zu bekennen. Wie gesagt: Schon in knapp 50 Tagen soll der Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden. Viel Zeit bleibt also nicht mehr, um die Herrschaften zum Reden zu bringen….

Auch am heutigen Tag (15.2.) ist bei mir auf mein Schreiben keine Stellungnahme von den Angeschriebenen eingegangen. Ein Bürger erhielt von Ex- MP Oettingers Büro diese Stellungnahme (8.2.09):

Sehr geehrter….. Vielen Dank für Ihre Email betreffend den JMStV. Herr Ministerpräsident hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Sehr gerne übersende ich Ihnen einige Informationen über die derzeit zwischen den Ländern verhandelten Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages:

Der Anbieterbegriff, wie er in § 3 des Anhörungsentwurfes enthalten ist, soll keineswegs eine Grundlage für Zensur oder Sperren im Internet schaffen. Es handelt sich hier um einen Oberbegriff für verschiedene Anbieter, ohne dass durch diese Begriffsbestimmung bereits konkrete Verpflichtungen begründet werden. Auch nach der bestehenden Rechtslage wurde der Anbieterbegriff weit ausgelegt. Wesentlicher Inhalt der bisher geplanten Änderungen des JMStV ist vielmehr die Einführung einer freiwilligen Kennzeichnung von Online-Angeboten, die eine verlässliche Grundlage für nutzerautonome Jugendschutzprogramme bilden sollen. Das sind Programme, die auf einem Rechner installiert werden können und für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen nicht geeignete Inhalte filtern sollen. Ob auf dem eigenen PC ein solches Jugendschutzprogramm installiert wird, entscheiden jedoch allein die Eltern bzw. der Nutzer des Rechners.

Der angesprochene Entwurf zur Novellierung des JMStV war Gegenstand einer mündlichen Anhörung, deren Auswertung derzeit noch läuft. Ein neuer Vertragstext wird voraussichtlich nach der Ministerpräsidentenkonferenz Ende März vorliegen.

Was die Zustimmung anbelangt: Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wird Herr Ministerpräsident morgen aller Voraussicht nach vom Europäischen Parlament zum EU-Kommissar für Energie gewählt werden. Da dieses Amt sowohl mit dem Ministerpräsidentenamt als auch mit einem Landtagsmandat unvereinbar ist, hat Herr Ministerpräsident sein Landtagsmandant am 5. Februar 2010 zurückgegeben, und übermorgen wählt der Landtag dann einen neuen Ministerpräsidenten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen haben zu können.MfG

Erster Kommentar:

Interessant, dass ein neuer Vertragstext erst NACH der MP- Konferenz vorliegen soll, bei der man das Werk doch eigentlich unterschreiben will. Transparenz würde es wohl erforderlich machen, den TextVORHER zu veröffentlichen.

Inhaltlich sagt Oettinger im Vergleich zur Staatskanzlei RP nichts Neues. Der Text des Entwurfes weicht erheblich von der erneuten Behauptung ab, „die Begriffsbestimmungen begründeten nicht  bereits konkrete Verpflichtungen.“

Warum dann das Ganze? Hier sei nochmals auf die Stellungnahmen des AK Zensur und von 1&1 NACH der Anhörung verwiesen. WENN die Aussagen Oettingers stimmten, könnte man mit Ausnahme der von ihm gewünschten „Kennzeichnungen“, die ja ebenfalls keinesfalls unproblematisch sind, auf einen neuen Staatsvertragsentwurf in diesem Umfang völlig verzichten. Insofern kann man getrost davon sprechen, dass Oettingers Büro den Entwurf entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat.

Die meisten Adressen der Genannten finden sich hier (zusammengestellt von zensurgegner). Es lohnt sich, weiter nachzuhaken:

http://www.hjroy.de/divers/Adressen_Landtage.pdf

Zensurgegner hat zudem mit bisher mäßigem Erfolg alle 187 MdLs in NRW angeschrieben (2 inhaltliche Antworten, siehe oben). Hier die Anfrage im Original:

http://hjroy.de/divers/Brief_JMStV_NRW.pdf

Die Piratenpartei NRW wird jetzt den Druck auf die Landtagsfraktionen und die Abgeordneten in Düsseldorf verstärken:

http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/FragDeinenAbgeordneten

Hier der Link zu allen Stellungnahmen, die von den Verbänden zum JMStV bei der Mainzer Staatskanzlei  eingegangen sind:

http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/stellungnahmen/

USA machen Druck bei SWIFT- na und?

+++Eilmeldung: EU- Parlament lehnt SWIFT- Abkommen ab!+++

Mit 376 gegen nur 196 Stimmen hat das Europäische Parlament das SWIFT- Abkommen mit den USA abgelehnt!.

Diese Mehrheit ist überraschend deutlich, weil zuletzt nach erheblichem Druck aus den USA und aus dem Rat mit einem knapperen Ergebnis gerechnet worden war. Das Parlament hat „Lissabon“ angenommen und seine neu gewonnene Stärke demonstriert.

Hut ab! Dieses Europäische Parlament ist besser als sein Ruf!

Deshalb an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung mit viel MEA CULPA in Richtung Brüssel: Ich habe auf das Gegenteil Wetten abgeschlossen- und noch nie mit mehr Freude Wetten verloren 😉 Dies ist ein stolze Stunde des europäischen Parlamentarismus.

Zu befürchten ist, dass eine Abstimmung im Deutschen Bundestag wohl ein anderes Ergebnis erbracht hätte, nachdem die deutsche Bundesregierung mit ihrer feigen Enthaltung den Weg für das Abkommen in Europa seitens der Regierungen überhaupt erst frei gemacht hatte.

Darin steckt aber auch die Gefahr des heutigen Tages und des grandiosen Abstimmungserfolgs. Die USA hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Fall des Scheiterns des Abkommens mit den nationalen Regierungen zu verhandeln, um ihr Ziel doch noch durchzusaetzen. Man darf gespannt sein, wann Frau Clinton in Berlin „aufschlägt“ und wie devot ihr Frau Merkel entgegen kommt.

Aus diesem Grunde gilt es jetzt, die nationale Entwicklung und unsere Bundesregierung im Auge zu behalten. Das letze Wort ist mit dieser Abstimmung mit Sicherheit noch nicht gesprochen worden.

Hier der Ursprungsartikel vor der Abstimmmung:

Die Auseinandersetzung darüber, ob die USA Bankdaten von Europäern via SWIFT- Abkommen frei Haus geliefert bekommen, verschärft sich. In der Presse wird davon gesprochen, dass auf EU- Abgeordnete erheblicher Druck ausgeübt wird:

http://www.ftd.de/politik/europa/:swift-der-widerspenstigen-zaehmung/50069674.html?page=2

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,676181,00.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Abgeordnete-wollen-beim-SWIFT-Abkommen-hart-bleiben-923776.html

Na ja. Wenigstens werden Birgit Sippel & Kollegen noch nicht selbst von den amerikanischen Freunden beehrt. Deren Geschäft wird heutzutage wohl von Beamten der Kommission erledigt.

Allein dies wirft aber schon interessante Fragen auf:

Wie kommt es, dass europäische Beamte  europäische Abgeordnete zum Zwecke der Durchsetzung amerikanischer Interessen aufsuchen? In wessen Auftrag eigentlich? Welcher Generaldirektion gehören diese Beamten an? Welchem Europa- Kommissar sind sie unterstellt?

Bleibt zu hoffen, dass sich auch die Europaabgeordneten solche Fragen stellen und sich im übrigen nicht beeindrucken lassen. Lissabon hat ihnen mehr Rechte gegeben. Wäre bereits beim ersten Konflikt sichtbar, dass das Parlament sein Selbstbewusstsein gegenüber Regierungen und Beamten verliert, sobald jemand drohend aus Übersee mit dem Zeigefingerchen winkt, wären die schönen neuen parlamentarischen Lissabon- Rechte auch schon wieder Schall und Rauch.

…solcher Druck ist nicht neu ! …

Zu oft  ist Europa schon gegenüber den Amrikanern eingeknickt, als dass man auf ein kritisches europäisches Parlament verzichten könnte. Das Flugpassagierabkommen war der letzte traurige Höhepunkt. Damals mussten sich die Amerikaner gar nicht erst über den Teich nach Europa bemühen. Otto Schily hatte sich geradezu danach gedrängt, seinen erzreaktionären Kumpel und damaligen US- Justizminister persönlich aufzusuchen, dessen Heimatschutzbefehle direkt entgegen zu nehmen und sie alsbald national wie europäisch umzusetzen.

In der Bundestagskantine wurde damals gespottet, dass Schily mit Hilfe von Ashcroft wohl das Herz von Doppel-U-Bush durch den Hintereingang zu erreichen versuche.

Neu ist der Druck aus den USA bei solchen Themen übrigens nicht. Immer wieder neu stellt sich nur die Frage, ob man ihm nachzugeben beabsichtigt.

Legendär ist  aus den 90iger Jahren beispielsweise die Geschichte von der Krypto- Regulierung. Zu deren Durchsetzung, von Kanther bereits fest geplant, ernannte kein geringerer als der damalige Vizepräsident Al Gore wegen des immer stärkeren öffentlichen Widerstands einen Sonderbotschafter. Mister Aaron sollte weltweit aufmüpfige Parlamentarier und Regierungsstellen besuchen, um sie auf den rechten Krypto- Weg plus Schlüsselhinterlegung bringen („key recovery“).

Dass dieser hohe Besuch auch bei mir aufschlug steigerte in erheblichem Maße meine Eitelkeit, offenbarte er doch mit einem Schlag die  globale politische Bedeutung des Abgeordneten Tauss aus dem Landkreis Karlsruhe. Tatsächlich hatte es sich bis Washingen/DC herumgesprochen, dass ich damals im Bundestag den Widerstand gegen die von den USA geforderte Krypto- Regulierung anführte.

Wenigstens bin ich damals im Gegensatz zu dem für Kryptofragen zuständigen Beamten des Wirtschaftsministeriums  nicht auch noch irgendwie aus dem 3. Stock gefallen (Gott sei Dank hat auch dieser Beamte, trotz entgegengesetzter SPIEGEL- Meldungen, überlebt).

Und die Krypto-Regulierung kam auch nicht, obgleich Aaron anderen und mir wie heute wohl bei SWIFT nicht nur das Ende aller guten Beziehungen, sondern auch gleich noch den drohenden Untergang der ganzen Welt in blumigen Worten an die Wand malte. Ein gutes Lehrbeispiel für SWIFT, nicht alles gleich so tragisch zu nehmen und sich von solchen Leuten beeindrucken zu lassen.

Übrigens: Selbst die Vorratsdatenspeicherung trug deutschen Widerständlern aus dem parlamentarischen Raum internationale Aufmerksamkeit ein. Damals waren es die Briten, die zwar nicht zu Besuch kamen, aber mich höflichst per goldumränderter Post zum Abendessen in die Grunewald- Residenz des Botschafters Ihrer Majestät luden. Das Essen war übrigens ausserordentlich gut und ich muss die Geschichte loswerden:

Mit zu Tisch sassen an diesem lauschigen Abend neben seiner Exzellenz höchst bedeutende Figuren des britischen Geheimdienstes, von denen ich bis dato annahm, sie seien eine reine Erfindung von James-Bond-Drehbuchautoren. Diese Herren schilderten mir in bewegten Worten Details des internationalen Terrorismus, dem man – wer hätte es erraten – eben nur noch mittels Datenspeicherung begegnen könne.

In bunter Folge wurden dann nach kurzem Small- Getalk mit ernster Mine zum Fleisch terroristische Krimis erzählt. Ich nehme an, dass das dieselben Herren waren, die Tony Blair schon von den Waffen des Saddam Hussein überzeugt hatten, sodass diesem gar nicht anderes übrig blieb, als damals eben mal völkerrechtswidrig in den Irak einzumarschieren…..

Bekannterweise ist wegen der Vorratsdatenspeicherung glücklicherweise noch niemand einmarschiert. Dennoch kühlte sich das Klima bei Tisch trotz aller Bemühungen leider ab.

…wartet bei SWIFT bis nach dem Dessert…

Denn in meinem schönsten Englisch, das ich zuvor inklusive korrektem „th“ extra nochmals vor dem Spiegel geprobt hatte, trug ich fröhlichen Herzens und strahlend wie ein Honigkuchenpferd (nach stilvollem „Bing“ am Weinglas) den versammelten 007- Verschnitten bei Tisch mein Lieblingszitat meines us- amerikanischen Lieblingspolitikers Benjamin Franklin vor:

Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety“ (jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit).

Irgendwie, so schien es mir, wollten die von mir aber etwas anderes hören. Denn der Abend endete überraschend schnell. Dabei hatte ich mich noch auf etwas Gebäck zum Tee gefreut.

Daher mein Rat an die europäischen Abgeordneten: Wartet bei Einladungen zu SWIFT bis nach dem Dessert und entscheidet dann als selbstbewusste Parlamentarier!

Druck von Beamten, us- amerikanischen Regierungsstellen oder britischen Agenten ist wie geschildert weder neu noch originell. Doch die stete Erinnerung an Benjamin Franklin hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gegen SWIFT!

DLF böse mit Tauss oder böser Tauss….?

+++ Aktualisiert am 8. März +++

Nach wochenlangem Getue wurde mir nun heute (8. März) vom Chefredakteur des Deutschlandfunks (DLF)  mitgeteilt, dass die ursprünglich auch mit meiner Mitwirkung vorgesehene Sendung zu „Google als Datenkrake“ zwischenzeitlich ausgestrahlt worden sei.

Dies war mir als treuer Ofthörer keinesfalls entgangen, lieber Deutschlandfunk.

Mir ist dabei aber auch nicht entgangen, dass aus der bereits fertig produzierten Sendung vor der Ausstrahlung alle meine Aussagen herausgeschnitten wurden. Dies wurde von Herrn Detjen mit „redaktioneller Autonomie“ begründet. Da redaktionelle Autonomie natürlich ein hohes Gut ist, habe ich davor noch höheren Respekt. Aber auch redaktionelle Autonomie führt, wie ich unten wiederhole, schon aus Kostengründen selbst beim öffentlich- rechtlichen Rundfunk nicht all zu oft zu solchen gebührenverschlingenden Vorgängen. Aus diesem Grunde habe ich nochmals nachgefragt:

Da redaktionelle Autonomie nun zweifellos auch in Ihrem Hause nicht sehr oft dazu führt, fertiggestellte Beiträge grundlos abzuändern, gibt es zur Erklärung möglicherweise drei Gründe, um deren Nennung ich nun doch nochmals bitten muss :

Grund 1. eine gegen mich erhobene Anklage vor dem LG Karlsruhe

Grund 2. politische Einflussnahmen des bei DLR/DLF einflussreichen rechten „Weikersheimer Kreises“

Grund 3. die von mir freigegebenen Zitate waren sachlich falsch und daher nicht verwendbar.

Bei Pkt. 3 interessiert mich natürlich eine inhaltliche Begründung, da mir bislang nicht unterstellt wurde, in solchen Fragen fachlich unzutreffende Aussagen zu treffen. Bei Pkt. 1 interessiert mich die Haltung eines öffentlich- rechtlichen Senders zur „Unschuldsvermutung“ und Pkt. 2 mit der Unterstellung politischer Einflussnahme erklärt sich selbst.

Fortsetzung folgt…..

Hier noch der Ursprungsartikel vom 10. 2.:

Kürzlich wurde ich  gebeten, dem DLF zum Thema „Google“ für ein Interview zu Verfügung zu stellen. Es wurde am 1. Februar aufgenommen und sollte im Rahmen der Sendung „Hintergrund“ (Google als Datenkrake?) am vergangenen Freitag ausgestrahlt werden.

Da ich nichts mehr hörte, hatte ich zuvor via twitter auch nicht auf den genauen Sendetermin verwiesen. Gut so! Man hätte Radio oder PC  vergeblich eingeschaltet, denn die Sendung wurde nicht ausgestrahlt.

Nun wird aktuell gemunkelt, dass diese Zensur eine Entscheidung des zuständigen Abteilungsleiters gewesen sein soll, der keine Sendung „mit Tauss“ wollte. Hintergrund ist möglicherweise das gegen mich geführte Verfahren. Könnte natürlich sein.

Andererseits kann ich mir diesen Zusammenhang auch nicht richtig vorstellen, weil ich im Gespräch vor der Aufzeichnung des Interviews explizit nach dem Thema „böser Tauss“ gefragt hatte und dabei erfuhr, dass darüber in der Redaktion durchaus gesprochen worden sei. Da aber das Thema Google mit dem Strafverfahren nichts zu tun hätte, sei man an dem Interview mit mir als Kenner der Firma dennoch interessiert.

Gesendet wurde aber nicht!

Vielleicht gibt es aber noch ganz andere spannende Hintergründe: Im Bereich des Deutschlandfunks / Deutschlandradios gibt es bis in die höchsten Spitzen hinein ein interessantes Umfeld des äußerst rechtslastigen Weikersheimer Kreises, über den beinahe schon der damalige Ministerpräsident Oettinger gestolpert wäre. Vorsitzender der Hörfunkrates ist wiederum Erwin Teufels rechter ehemaliger „Medienminister“ Erwin Vetter, der auch CDU- Landtagsabgeordneter in unserem Landkreis war.

Ich habe mich mit diesen Leuten bereits mehrfach angelegt und beispielsweise nach den damaligen Skandalen um rechtsradikale Referenten im Studienzentrum Weikersheim die Einstellung jeglicher öffentlicher Förderung für diese Einrichtung, zum Beispiel durch die Bundeszentrale für politische Bildung, gefordert.

Vielleicht geht es also gar nicht um den bösen Tauss, sondern darum, dass einige Menschen im Umfeld von Deutschlandradio und Deutschlandfunk mit Tauss nur böse sind? Ich frage jetzt mal Herrn Steul als Intendanten. Der sollte es ja in Erfahrung bringen können;)

Ein fader Triumph – das BKA macht munter weiter…

(Aktualisiert am 10.2., 10.50 Uhr)

Ist der „Kurswechsel“ der Bundesregierung in Sachen „Zensursuala“ tatsächlich ein Triumph der „libertären Internetgemeinde“, wie SPIEGEL- Schreiber festzustellen glauben?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html

Natürlich war es zunächst ein toller Erfolg der Petenten und der gesamten Bewegung, von Franziska Heine bis hin zum AK Zensur, dass die Berliner Sperrszene rund um Zensursula gründlich aufgemischt wurde. Sperren finden, entgegen der Planung, seit dem 1.8.2009 tatsächlich nicht statt.

Übrigens auch, weil in der handwerklichen Schludrigkeit des Zensursula- Gesetzgebungsverfahrens „Europa“ erst spät und dann mit falschem Text unterrichtet worden war. Und weil der Bundespräsident kein Gesetz unterschreiben wollte, das nach seiner Unterschrift per schwarz-gelbem Verwaltungsakt gleich wieder ausser Kraft gesetzt werden sollte. Diese Verlotterung der Gesetzgebung konnte Köhler nicht mitmachen. Sein Amt stellte daher erst einmal irritierte Nachfragen. Übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, das sich beim Rechtsausschuss des Bundestages nach meiner Beschwerde bis Mitte Februar erst einmal Informationen über den zweifelhaften parlamentarischen Gang der Angelegenheit erbeten hat.

Aber was wurde darüber hinaus mehr erreicht? Und was steckt hinter dem „Löschgesetz“? Denn aufgemischt heisst nicht, dass man sich nicht unter neuen Vorzeichen neu sammeln könnte. Noch immer gibt es bei Schwarzgelb keinerlei Anstalten für ein Aufhebungsgesetz, das die sauberste Lösung wäre.

Fragen sind erlaubt. Da beim SPIEGEL bekanntlich mit Augstein der investigative Journalismus gleich mit zu Grabe getragen wurde und dort unten heftig rotiert, legen andere erfreulicherweise  Finger in die Wunden. Zum Beispiel will Netzpolitik.org wissen, wie es denn nun so um die Sperrinfrastruktur bei den Providern bestellt sei?

http://www.netzpolitik.org/2010/zugangserschwerungsgesetz-2-0/

Die Antwort der  Bundesregierung liefert der SPIEGEL gleich mit, ohne dass der perfide Inhalt die nichtlibertären Netzhelden in der SPON Redaktion auch nur ansatzweise zu kritischen Nachfragen einlädt:

Zitat: Man werde sich bis dahin (Anm. also bis zu einem Löschgesetz),  “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts. Und weiter: “Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.”

Auf Deutsch: Zensursulas Zugangserschwerungsgesetz ist in Kraft, ohne in Kraft zu sein. Der „Triumph“ ist also fade. Und die Frage von Netzpolitik ist beantwortet: Die Zensurinfrastruktur wird weiter installiert. Mit dem Löschgesetz wird auf Zeit gespielt, um die „Internetgemeinde“ ruhig zu stellen.

Denn was wirklich läuft bestätigte der Sprecher des BKA kürzlich in einer Mail an mich:

„Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird“.

Aha! Ohne Gesetz unterhält das BKA seine Sperrliste und arbeitet daran weiter. Das lässt das Versprechen der Bundesregierung als Drohung empfinden, dass die „gemachten Erfahrungen“, wohlgemerkt die Erfahrungen mit einem nicht rechtskräftigen Gesetz, in die Löschgesetzgebungsberatungen mit einfliessen werden.

Dies ermuntert das BKA natürlich, munter weiter zu machen. Man will

„aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren“.

Man merkt auf: Gesetzliche ODER vertragliche Basis. Dem BKA ist es also gleichgültig, woran in Berlin augenzwinkernd in Richtung Wiesbaden gebastelt wird: Löschen vor Sperren, Sperren vor Löschen, Löschen statt Sperrren oder demnächst vielleicht Löschen und Sperren. Sperrliste hin oder her. Die Zensurinfrastruktur WIRD errichtet! Und im Zweifel wendet das BKA, ungeachtet des Berliner  Show- Betriebs, noch immer seine durch Nötigung entstandenen Poviderverträge an- vodafone lässt lächelnd grüßen.

Denn die Infrastruktur wird später auch gut anderweitig verwendbar sein. Beispielsweise wenn die Provider  künftig selbst mehr an transportierten Inhalten verdienen wollten oder beispielsweise der Jugendmedienschutzsstaatsvertrag (JMStV) die Sendezeiten im Internet vorschreibt. Am Rande bemerkt erklärt dies vielleicht ansatzweise, warum sich die Provider (mit der löblichen Ausnahme 1&1) aus der JMStV- Debatte sehr auffallend zurückhalten.

Da ich mir nicht vorwerfen lassen will, aber alles nur falsch zu verstehen, habe ich beim BKA noch einmal nachgefragt und meine Vermutungen positiv umgedreht. Schliesslich glaube ich auch noch irgendwie an das Gute bei unseren höchsten Kriminalern:

„Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass das BKA  gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generiert, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen wird?“

Das JA oder irgendeine sonstige Antwort steht trotz Erinnerung aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt 😉 Die Frage von Netzpolitik.org ist damit wohl klar beantwortet und meine Befürchtung untermauert. Die Herrschaften machen wie ausgeführt munter weiter.

Dies heisst:

Keine Entwarnung! Der Protest geht weiter!

Am besten in Verbindung mit der geplanten Zensursula- Anhörung des Petitionsausschusses 22. 2. Bis dahin sollte irgendjemand vielleicht noch SPON aufklären….. 🙂

Links zum Thema:

Hier eine weitere Stellungnahme des AK Zensur:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-statt-Websperren-Gesetz-zur-Loeschung-von-Kinderpornographie-924950.html

http://www.netzpolitik.org/2010/bundesregierung-will-zensursula-gesetz-aber-es-nicht-anwenden/

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,8031240,00.html?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+heute+%28heute%29

RA Stadler verweist bei Internet-Law wie der AK Zensur und die Grünen auf die Notwendigkeit eines „Aufhebungsgesetzes“ als einzig saubere Lösung. Ich teile diese Auffassung:

http://www.internet-law.de/2010/02/von-der-zugangserschwerung-zur-loschung.html

http://monomosblog.blogspot.com/2010/02/zensur-durch-die-hintertur.html

Ältere Dokumente:

Schreiben mit den Abläufen an die EU- Kommission, die allerdings trotz dieser Vorgänge Zensursula leider nicht stoppen wollte

http://www.tauss.de/index.php?nr=1298&menu=1

Auf die erbärmliche Rolle von vodafone ebenfalls ein Rückblick:

http://www.tauss.de/index.php?seite=786&s=1&menu=1

Legales File- Sharing- die CD zum runterladen….

(Aktualisierte Fassung vom 5.2., 16.00 Uhr)

Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären?

Ja, er MUSS es im Interesse des Rechtsfriedens tun. Es kann für potenziell Kriminelle, die  sich in der Schweiz diese spezielle Art von „Privacy“ leisten können, nicht mehr Datenschutz geben, als für die Masse ehrlicher Steuerzahler im Inland.

Und er DARF, schreibt Jens Berger auf Der Spiegelfechter mit guten Argumenten:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1799/eine-heise-scheibe-aus-der-alpenrepublik

Nun hat sich über den Kauf in einer bunten Reihe von Persönlichkeiten aus der Union auch noch Herr Kauder, der kleine Bruder vom anderen Kauder, aufgeregt.

Die Inhalte einer CD mit mutmaßlichen Steuersündern, so Kauder sinngemäß und sogar in seltener Einmütigkeit mit der Piratenpartei,  dürften doch nie im Leben in einem Strafprozess zu Lasten des Angeklagten heruntergeladen werden. Bitte? Schaun’n wir mal. Warum eigentlich nicht? Wozu die Aufregung?

Drei Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vorsitzende des Bundestags- Rechtsausschusses und die Mehrheit in der Piratenpartei recht hat:

1. Datenschutz. Auch Steuersünder haben ein Recht auf Privacy.

2. Verbotenes File- Sharing. Die illegale CD dient keinen privaten Unterhaltungszwecken *lol*.

3. Der Staat dealt mit einem Straftäter.

Lassen wir mal Punkt Zwei als Gag zur Herbeiführung der hübschen Überschrift über diesen Artikel beiseite.

Lassen wir auch die Schweiz beiseite, wenngleich der Täter natürlich gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Doch auch die Schweiz sieht „illegales“ Material als verwertbaren Beweis an, wie Heribert Prantl überzeugend dargestellt hat.

sueddeutsche.dehttp://www.sueddeutsche.de/politik/825/502064/text/

Kommen wir also zu unserem Datenschutz, nach dem Daten nur gespeichert werden dürfen, die einer Zweckbindung unterliegen. Diese Daten sind geschützt, sofern man nicht gerade bei der Bahn oder bei Lidl arbeitet.

Der hier zu diskutierende Zweck der Datenspeicherung war aber wohl eindeutig nur die Führung von Konten mit illegal erworbenem Geld. Dies aber schützt der Datenschutz nicht. Dies schützt noch nicht einmal der Hacker- Paragraph, gegen den die Piratenpartei stets eingetreten ist. Mit dessen Rechtswirkung allerdings nun ausgerechnet eine Ablehnung des CD- Deals zu begründen, sollte parteiintern deshalb schon noch einmal diskutiert werden.

Da dessen ungeachtet Datenschutz entgegen sonstiger gängiger CDU- Auffassung nicht dem Täterschutz dient und auch nie gedient hat, kommt dieser Einwand  für den für deutsche Steuersünder steuerrechtsfreien Raum Schweiz wohl nicht ernsthaft in Betracht. Innerhalb Deutschlands ohnehin nicht. Die §§ 8 StGB und 44 BDSG und was noch so alles in der Debatte herangeführt wird, ziehen nach meiner Meinung nicht. Oder legt mal argumentativ nach, liebe Juristen 😉

Drittens stellt sich allerdings die nun wirklich entscheidende Frage, ob „der Staat“ das darf. Polizei und Justiz dealen schon lange, gesetzlich immer verfeinerter abgesichert, mit Straftätern aller Art.  Wir kennen auch Deals, die beispielsweise im Drogenbereich von V-Leuten eingefädelt werden. Die Spitze der Perversion sind  hierbei keinesfalls solche Deals oder das diskutierte CD- Klau- Business- Modell.

Es ist die Kronzeugenregelung. Sie führt sehr wohl oft genug nicht „nur“ zur milderen Strafen, sondern zu schlichter Strafvereitelung, wenn sich der Kronzeuge mit Hilfe eines guten Anwalts beim Kaffeeklatsch mit seinem Staatsanwalt nicht gerade all zu dämlich anstellt.

Insofern könnten wir das Gejammer über einen „Dammbruch“ des Staates lassen und uns Wichtigerem zuwenden.

Nämlich der Frage, wo die GRENZEN solcher Deals sind. Die definiert gegenwärtig niemand. Und genau das würde ich mir jetzt von den Juristen wünschen. Denn tatsächlich heiligt der Zweck, bis hin zur Folter, nicht jedes Mittel im Rechtsstaat und des Rechtsstaats.

Ganz nebenbei könnte man dann das Thema auch noch mit der die Frage verbinden, wie viel Datenschutz es eigentlich für ehrliche Menschen gibt, die kein Schwarzgeld in der Schweiz anlegen können. Für HartzIV- Empfänger existiert die für Steuersünder jetzt angemahnte Privacy nicht. Das Angebot einer CD mit deren Daten wäre schlicht wertlos. Die Bezieher staatlicher Transferleistungen leben bis hin zum Zeugnis der Kinder heute schon in einem überwachten datenschutzfreien und höchst transparenten Raum. Selbst ihre Berufsfreiheit ist, ganz nebenbei, aufgehoben.

Genau so wie der Datenschutz für den Fluggast oder den ehrlichen Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen, falls das europäische Parlament wider Erwarten nicht „kippt“  sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher. Ob es sich überhaupt um solche handelt, und nicht um brave Bürger, die zufällig auch ein Konto in der Schweiz haben, wird ebenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu klären sein. Bis dahin gilt auch für alle Personen auf dieser CD die Unschuldsvermutung.

Um auf die Kronzeugen zurückzukommen: Gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.