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Köhler provoziert

Offensichtlich ist am deutschen Bundespräsidenten eine einjährige gesellschaftspolitische Debatte vorübergegangen.

Mit der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes hat das Staatsoberhaupt nicht nur eine Chance vertan, auf hunderttausende Zensursula – Gegner und die gesamte Netzbewegung zuzugehen und sie von der Sinnhaftigkeit staatlichen Handelns zu überzeugen. Er provoziert sie ohne Not sogar mit seiner hämischen Bemerkung, dass seinerseits keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Gesetz bestünden.

Die bestehen durchaus. Natürlich muss jetzt der Weg vor das Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz beschritten werden. Aber mit seiner Bemerkung provoziert Köhler  sogar das höchste deutsche Gericht selbst: Dieses hatte den Deutschen Bundestag aufgefordert, bis Mitte Februar zur Frage Stellung zu beziehen, ob es sich überhaupt um eine ordnungsgemäße Gesetzgebung gehandelt hat. Köhler wusste das- und nicht nur von mir.

Jetzt aber, parallel vor dieser mit Spannung erwarteten Erklärung dieses Gesetz zu unterschreiben, geht wohl als trauriges Kapitel in die Amtsgeschichte deutscher Bundespräsidenten ein. Er hat sich im Gegensatz zum BVerfG nicht einmal ansatzweise dafür interessiert, unter welch dubiosen Umständen dieses Machwerk im Deutschen Bundestag mit ständig veränderten Texten zustande kam.

Dass Köhler ein Gesetz zu unterschreibt, von dem die Bundesregierung sagt, sie wolle es formal nicht anwenden, ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der schon symbolischen Verkommenheit dieses Gesetzgebungsverfahrens.

Als ob es nicht genug der Provokationen wäre, fordert der Bundespräsident die Bundesregierung ausdrücklich noch dazu auf, dass sie „auf der Grundlage des Gesetzes Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft“.

Ein Tritt in den verlängerten Rücken…

Diese offenkundige Verhöhnung ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der deutschen Bürgerrechtsbewegung. Da das Bundeskriminalamt sich um das Gesetzgebungsverfahren bislang ohnehin nicht geschert hat, ist dies zugleich eine weitere Einladung an die Polizeidienststellen, die Zensurinfrastruktur zügig auszubauen. Eine Exekutive, die sich ermuntert durch den deutschen Bundespräsidenten nicht an Gesetze hält, ist ein Vorgang, bei dem man auf der Suche nach Vergleichen rückblickend erst in der Weimarer Zeit fündig wird.

Die angeschlagene FDP ist nun in einem Dilemma: Sie ist zur Zeit nicht stark genug, ein Gesetz zur Außerkraftsetzung durchzusetzen, wie es die Grünen fordern. Tut sie es aber nicht,hat sie ihren einzigen bürgerrechtlichen Erfolg bei den Koalitionsverhandlungen endgültig verspielt.

Dies ist für Westerwelle, Leutheusser & Co um so bitterer, als die FDP- mitregierten Länder bisher auch keine Anstalten machen, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu kippen. Der aber ist der Einstieg in Internetsperren weit über die Bekämpfung der Kinderpornografie hinaus.

Statt Kaffeekränzchen auf der Strasse zeigen…

Nicht nur die FDP befindet sich nun strategisch in einer schwierigen Situation: Es geht um die gesamte Freiheit statt Angst – Bewegung, die jetzt mit leeren Händen dasteht. Es wird daher Zeit, sich neue Strategien zu überlegen. Man fühlte sich bis hin zu Kaffeekränzchen bei Frau Leutheusser- Schnarrenberger zuletzt von der Politik plötzlich verstanden und umarmt.

Jetzt kam für viele unerwartet, schmerzhaft, brutal und vom höchsten staatlichen Repräsentanten der Republik selbst der heftige Tritt in den verlängerten Rücken. Vielleicht macht dies in einigen Köpfen deutlich, dass es mit Hoffnung auf Einsicht und Vernunft in Sachen Netzpolitik jetzt schon gar nicht nicht mehr getan ist.

Es ist daher die Stunde des AK Zensur und der Piraten, die sie hoffentlich zu nutzen verstehen. Ein erstes Signal ist schon heute möglich: Um 18.00 Uhr gibt es eine Zusammenkunft in Berlin am Schloss Bellevue, dem Amtssitz Köhlers.

Viel mehr sollte für den 22. 2. überlegt werden:

Da veranstaltet der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag  just-in-time um 13.00 Uhr seine Anhörung zu Zensursula. eine gute Gelegenheit, sich auf der Strasse zu zeigen!

Zum Thema auch den unten stehenden Artikel „Ein fader Triumph….“

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=439

Ein fader Triumph – das BKA macht munter weiter…

(Aktualisiert am 10.2., 10.50 Uhr)

Ist der „Kurswechsel“ der Bundesregierung in Sachen „Zensursuala“ tatsächlich ein Triumph der „libertären Internetgemeinde“, wie SPIEGEL- Schreiber festzustellen glauben?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html

Natürlich war es zunächst ein toller Erfolg der Petenten und der gesamten Bewegung, von Franziska Heine bis hin zum AK Zensur, dass die Berliner Sperrszene rund um Zensursula gründlich aufgemischt wurde. Sperren finden, entgegen der Planung, seit dem 1.8.2009 tatsächlich nicht statt.

Übrigens auch, weil in der handwerklichen Schludrigkeit des Zensursula- Gesetzgebungsverfahrens „Europa“ erst spät und dann mit falschem Text unterrichtet worden war. Und weil der Bundespräsident kein Gesetz unterschreiben wollte, das nach seiner Unterschrift per schwarz-gelbem Verwaltungsakt gleich wieder ausser Kraft gesetzt werden sollte. Diese Verlotterung der Gesetzgebung konnte Köhler nicht mitmachen. Sein Amt stellte daher erst einmal irritierte Nachfragen. Übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, das sich beim Rechtsausschuss des Bundestages nach meiner Beschwerde bis Mitte Februar erst einmal Informationen über den zweifelhaften parlamentarischen Gang der Angelegenheit erbeten hat.

Aber was wurde darüber hinaus mehr erreicht? Und was steckt hinter dem „Löschgesetz“? Denn aufgemischt heisst nicht, dass man sich nicht unter neuen Vorzeichen neu sammeln könnte. Noch immer gibt es bei Schwarzgelb keinerlei Anstalten für ein Aufhebungsgesetz, das die sauberste Lösung wäre.

Fragen sind erlaubt. Da beim SPIEGEL bekanntlich mit Augstein der investigative Journalismus gleich mit zu Grabe getragen wurde und dort unten heftig rotiert, legen andere erfreulicherweise  Finger in die Wunden. Zum Beispiel will Netzpolitik.org wissen, wie es denn nun so um die Sperrinfrastruktur bei den Providern bestellt sei?

http://www.netzpolitik.org/2010/zugangserschwerungsgesetz-2-0/

Die Antwort der  Bundesregierung liefert der SPIEGEL gleich mit, ohne dass der perfide Inhalt die nichtlibertären Netzhelden in der SPON Redaktion auch nur ansatzweise zu kritischen Nachfragen einlädt:

Zitat: Man werde sich bis dahin (Anm. also bis zu einem Löschgesetz),  “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts. Und weiter: “Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.”

Auf Deutsch: Zensursulas Zugangserschwerungsgesetz ist in Kraft, ohne in Kraft zu sein. Der „Triumph“ ist also fade. Und die Frage von Netzpolitik ist beantwortet: Die Zensurinfrastruktur wird weiter installiert. Mit dem Löschgesetz wird auf Zeit gespielt, um die „Internetgemeinde“ ruhig zu stellen.

Denn was wirklich läuft bestätigte der Sprecher des BKA kürzlich in einer Mail an mich:

„Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird“.

Aha! Ohne Gesetz unterhält das BKA seine Sperrliste und arbeitet daran weiter. Das lässt das Versprechen der Bundesregierung als Drohung empfinden, dass die „gemachten Erfahrungen“, wohlgemerkt die Erfahrungen mit einem nicht rechtskräftigen Gesetz, in die Löschgesetzgebungsberatungen mit einfliessen werden.

Dies ermuntert das BKA natürlich, munter weiter zu machen. Man will

„aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren“.

Man merkt auf: Gesetzliche ODER vertragliche Basis. Dem BKA ist es also gleichgültig, woran in Berlin augenzwinkernd in Richtung Wiesbaden gebastelt wird: Löschen vor Sperren, Sperren vor Löschen, Löschen statt Sperrren oder demnächst vielleicht Löschen und Sperren. Sperrliste hin oder her. Die Zensurinfrastruktur WIRD errichtet! Und im Zweifel wendet das BKA, ungeachtet des Berliner  Show- Betriebs, noch immer seine durch Nötigung entstandenen Poviderverträge an- vodafone lässt lächelnd grüßen.

Denn die Infrastruktur wird später auch gut anderweitig verwendbar sein. Beispielsweise wenn die Provider  künftig selbst mehr an transportierten Inhalten verdienen wollten oder beispielsweise der Jugendmedienschutzsstaatsvertrag (JMStV) die Sendezeiten im Internet vorschreibt. Am Rande bemerkt erklärt dies vielleicht ansatzweise, warum sich die Provider (mit der löblichen Ausnahme 1&1) aus der JMStV- Debatte sehr auffallend zurückhalten.

Da ich mir nicht vorwerfen lassen will, aber alles nur falsch zu verstehen, habe ich beim BKA noch einmal nachgefragt und meine Vermutungen positiv umgedreht. Schliesslich glaube ich auch noch irgendwie an das Gute bei unseren höchsten Kriminalern:

„Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass das BKA  gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generiert, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen wird?“

Das JA oder irgendeine sonstige Antwort steht trotz Erinnerung aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt 😉 Die Frage von Netzpolitik.org ist damit wohl klar beantwortet und meine Befürchtung untermauert. Die Herrschaften machen wie ausgeführt munter weiter.

Dies heisst:

Keine Entwarnung! Der Protest geht weiter!

Am besten in Verbindung mit der geplanten Zensursula- Anhörung des Petitionsausschusses 22. 2. Bis dahin sollte irgendjemand vielleicht noch SPON aufklären….. 🙂

Links zum Thema:

Hier eine weitere Stellungnahme des AK Zensur:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-statt-Websperren-Gesetz-zur-Loeschung-von-Kinderpornographie-924950.html

http://www.netzpolitik.org/2010/bundesregierung-will-zensursula-gesetz-aber-es-nicht-anwenden/

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,8031240,00.html?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+heute+%28heute%29

RA Stadler verweist bei Internet-Law wie der AK Zensur und die Grünen auf die Notwendigkeit eines „Aufhebungsgesetzes“ als einzig saubere Lösung. Ich teile diese Auffassung:

http://www.internet-law.de/2010/02/von-der-zugangserschwerung-zur-loschung.html

http://monomosblog.blogspot.com/2010/02/zensur-durch-die-hintertur.html

Ältere Dokumente:

Schreiben mit den Abläufen an die EU- Kommission, die allerdings trotz dieser Vorgänge Zensursula leider nicht stoppen wollte

http://www.tauss.de/index.php?nr=1298&menu=1

Auf die erbärmliche Rolle von vodafone ebenfalls ein Rückblick:

http://www.tauss.de/index.php?seite=786&s=1&menu=1