Archiv für den Monat: Januar 2017

Der Fall Amri

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Jörg Tauss*

„Vorzüge, wie sie sonst nur V-Leuten zu teil werden“

Tote infolge von 007- Spielereien in Kauf genommen

Immer merkwürdigere Umstände tauchen im Zusammenhang mit dem Fall des Terroristen und Berliner Weihnachtsmarktattentäters auf. Bundesjustizminister Maas räumt zwischenzeitlich „Fehler der Behörden“ ein.

Fehler? Pannen? Allein es fehlt der Glaube an immer neue derartige Zufälligkeiten, sei es bei der NSU oder jetzt im Fall Amri, der mit dem LKW in die Menschenmenge fuhr und zunächst einen polnischen Fahrer ermordete, um an dessen LKW als Tatwaffe zu kommen.

Was wir heute wissen ist, dass es Flüchtlinge (sic!) und keine Behörden oder irgendwelche Grenzschützer waren, welche bereits 2015 die Ausländerbehörde in Kleve darüber informierten, dass der Tunesier offensichtlich Kontakte zum IS unterhielt. Diese Information wurde so auch korrekt an den Staatsschutz in NRW weitergeleitet. Spätestens seit dieser Zeit stand Amri also im Fadenkreuz von Ermittlern. Er war Gegenstand mehrere Besprechungen im Terrorabwehrzentrum Berlin-Treptow.

Am 8. November 2016 wurde das Umfeld Amris wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhaftet. Vornedran der aus dem Irak stammende salafistische Prediger Abu Walaa und ein Freund Amris, bei dem er längere Zeit in Dortmund übernachten konnte.

Dieser Schlag gegen die Salafistenszene wurde von den Innenministern in NRW und Niedersachsen als großer Erfolg verkauft. Involviert war auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Nicht verhaftet und festgesetzt wurde aber ausgerechnet Amri, obgleich der im engsten Kontakt zu Waala stand. Warum? Zur Rechtfertigung der erneuten Gesetzgebungsexzesse der Bundesregierung und der großen Koalition wird jetzt so getan, als hätte es an Rechtsgrundlagen gefehlt.

Den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung ist höchst fraglich. Es hätte dazu, auch außerhalb der verschärften Abschiebehaft, die jetzt auf den Weg gebracht wird, jede Menge Möglichkeiten gegeben. Stattdessen fuhr er mit einem V-Mann des Verfassungsschutzes spazieren. Und zwar ausgerechnet nach Berlin. Warum?

„Vorzüge von VL- Leuten“

Er genoss also, so formulierte es Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der Arbeitsgemeinschaft kritischer PolizistInnen, „Vorzüge, wie sie sonst nur V-Leuten gewährt werden“. Dazu gehören verschiedene Identitäten und Straftaten ohne Konsequenzen, wie sie der Verfassungsschutz für sich in Anspruch nimmt. Er erhielt volle Bewegungsfreiheit trotz möglicher Meldeauflagen, die aber nicht verhängt wurden. Letztlich erhielt er also sogar seinen V-Mann-Lohn in Form von ihm belassenen Geldern aus Sozialbetrügereien.

Es war den Behörden hinlänglich bekannt, dass der spätere Mörder unter 14 verschiedenen Identitäten auch staatliche Unterstützungsgehälter aus Sozialbetrug erhielt. Schon bei einer falschen Identitätsangabe liegt der Anfangsverdacht eines Sozialbetrugs vor, der zu einer Untersuchungshaft hätte führen können.

Ohne jede Gesetzesänderung hätte Amri also in Unterbindungsgewahrsam genommen werden können. Aber auch dieser, rechtsstaatlich sicher zu hinterfragende, Maßnahme, hätte es letztlich nicht bedurft. Im Juli 2016 saß er in Baden-Württemberg bereits drei Tage in Auslieferungshaft. Doch flott wurde er nach einer Intervention des Ausländeramts Kleve wieder auf freien Fuß gesetzt. Jene Behörde, die vorsorglich den Staatsschutz informiert, soll allein auf diese Idee gekommen sein? Das ist wenig glaubhaft. Erneut dürfte seitens der Nachrichtendienste gesteuert worden sein.

Hinzu kamen begangene Delikte wie Verstöße gegen das Paßgesetz, das Ausländergesetz und selbst Drogendealerei. 12 Straftaten sind aktenkundig. Dennoch fuhr Amri unter den Augen der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Terrorabwehrzentrums munter durch die Republik. Mindestens einmal mit einem V-Mann aus Berlin. Wie steht es da um die Strafverfolgungspflicht durch observierende Polizeibeamte? (§ 163 StPO).

Die Spur führt ins Kanzleramt

So bekam ihn nie auch nur ein Richter zu Gesicht. Die Duisburger Staatsanwaltschaft stellte sogar deren Ermittlungen ein, weil vermeintlich die Meldeadresse des Verdächtigen nicht zu ermitteln gewesen sei. Auf wessen Veranlassung erfolgte die Einstellung? Wie im Fall Kleve ist kaum zu vermuten, dass dies Zufall war.

Straftaten ohne Konsequenzen können nur V- Leute begehen, was Justizminister Maas noch im Jahre 2015 gesetzlich absicherte. Milieubedingte Straftaten bleiben hierzulande straffrei, wenn sie nur behördlich gedeckt sind. Nur so wird aus allen diesen Ungereimtheiten ein Schuh.

Zuletzt warnte, mindestens einmal zuvor, der marokkanische Geheimdienst vor Amri. Auch der algerische Geheimdienst warnte die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden, dass Amri ernsthaft einen Anschlag vorhabe. Was wissen der marokkanische und algerische Geheimdienst, was die NSA und somit auch der BND nicht weiß?
Unter den Augen der Behörden sammelte der Tunesier dennoch weiter Geld und unterstützte Abu Walaa. Amris Kumpel, ein Dortmunder „Boris S.“, wurde dagegen von der Justiz wegen weit geringerer Verstöße festgesetzt. Er selbst nicht.

Warum? Fügt man die Puzzleteile zusammen ergibt sich das Bild eines bestens bekannten, staatlich alimentierten Menschen. Dies wiederum verfügt keine einzelne Behörde. Dazu bedarf es einer Koordination, die über ein Terrorabwehrzentrum, das seinen Namen verdiente, hinausgeht.

Und da fällt spätestens jetzt der Name des Geheimdienstkoordinators Klaus-Dieter Fritsche ein. Doch damit führte die Spur, weg vom NRW- Wahlkampfgetümmel um einen Untersuchungsausschuss, nur noch in eine Richtung. Direkt ins Kanzleramt.

Amri dürfte vermutlich V-Mann des italienischen Geheimdienstes gewesen sein. Und die bundesdeutschen Behörden benutzten ihn als Lockvogel, um an ein professionelles terroristisches Netzwerk zu gelangen, um endlich mal selbst nachzuweisen, wofür sie das viele Steuergeld verbrauchen. Bisher basierten die Erfolge der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden wesentlich auf den Informationen der „Five Eyes“. Fritsche aber will sie zu neuen Ufern führen. Hier bot sich die Chance.

 

Amri wurde 700 Meter von der Spedition in Mailand entfernt erschossen, von der aus, nicht aus Polen, die Fahrt des Lkw mit Stahlteilen nach Berlin startete. In den beiden einschlägigen Vororten Mailands hat die EU rund 30 Islamisten auf eine Schwarze Liste gesetzt, die sogar im Internet einsehbar ist. Amri war bereits zwei Stunden in Mailand, als ihn die „zufällige“ Polizeistreife überprüfen wollte. Vermutlich wollte er in Mailand seinen V-Mann-Führer treffen. Der kam nicht. Dafür erschienen zwei Polizeibeamte, die ihn erschossen. Laufende Geheimdienstoperationen haben immer Vorrang gegenüber Kriminal- und Schutzpolizei.

Eigentlich sollte unser Staat die Gefahrenabwehr aber vor die Repression stellen. Wenn zivile Bürger – wie auf dem Weihnachtsmarkt am 19.12.2016 am Breitscheidplatz an der Gedächtniskirche in Berlin – zu Schaden kommen, weil die Gefahrenabwehr hintan gestellt worden ist, müssten endlich Verantwortlichkeiten hergestellt werden.

NRW- Ministerpräsidentin Hannelore Kraft äußerte sich so: „Beim Umgang mit Amri sei es auch darum gegangen, mehr Erkenntnisse über mutmaßliche (Terror-)Zellen zu erlangen. Ich glaube, das ist eine Abwägung, die die Behörden treffen müssen.“

Also auf Kosten von 12 Toten und viel zu vielen lebenslang gezeichneten Schwerverletzten? Dieser Blutzoll ist für offensichtliche 007- Spielereien unserer beamteten Sicherheitsdienste zu groß. Und für diese liegt zentral und heute schon an einer Stelle die Verantwortung: Im Kanzleramt, beim CSU- Mann Fritsche.

 

 
* Der Auto ist freier Journalist (dju). Bis 1994 war Jörg Tauss in verschiedenen, auch gewerkschaftlichen, Funktionen tätig. Zuletzt u. a. als Pressesprecher der IG Metall Baden- Württemberg. Von 1994 bis 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Stets setzte er sich kritisch mit Behörden der inneren Sicherheit auseinander, u. a. mit dem damaligen Bundesinnenminister Schily, dem er wiederholt „Blockwartmentalität“ vorwarf.