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Thomas-Cook-Pleite: Bei 110 Millionen ist Schluss

Nicht nur @skeptikaa wunderte sich bei Twitter: „Die Bundesregierung erwägt, an die Geschädigten der Thomas-Cook-Pleite 300- 500 Millionen € zu zahlen. Geld ist offenbar genug da. Nach welchen Kriterien die eben mal ein paar hundert Millionen rausschmeißen dürfen die ruhig erklären.“

Diese berechtigte Frage ist allerdings leicht zu beantworten: Einmal mehr kommt der steuerzahlenden Normalbevölkerung gesetzgeberische Schlamperei und voraussichtlich schlichter Lobbyismus teuer. In allen anderen EU- Staaten ist dies eben nicht der Fall.

Das Eigenlob der Bundesregierung, sie lasse die „Thomas-Cook-Kunden nicht im Regen stehen“ macht sich zur Adventszeit zwar gut, ist aber auch nur Teil der Wahrheit. Denn die Haftungsbegrenzung von Reiseveranstaltern und deren jeweiligen Ausfallversicherungen auf 110 Millionen Euro in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie war eine politische Entscheidung (§ 651r BGB).

Der prompte Verweis der CDU/CSU- Bundestagsfraktion auf ein Versagen des früheren Justizministers Heiko Maas (SPD) ist somit wohlfeil. Es ist nicht bekannt, dass sich der schwarze Teil der Koalition vehement dafür eingesetzt hätte, diese Grenze zur Vermeidung von Risiken nach oben zu schieben. Ganz im Gegenteil. Eine verbesserte Insolvenzregelung auf Antrag der Grünen wurde noch im Februar des Jahres mit schwarz – roter Koalitionsmehrheit im Bundestag abgelehnt,

. Und dies, obgleich Fachleute wie die Touristikerin Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger Reisebüros bereits damals forderten, „auf Thomas Cook aufzupassen“. Solche Warnungen verhallten im parlamentarischen und ministeriellen Alltagstrott ungehört.

Und somit ist auch klar, dass für den laut Bundesregierung als „unwahrscheinlich“ eingeschätzten Fall eines höheren Schadens nur noch die Staatshaftung bleibt. Bei ihrer früheren optimistischen Beurteilung ließen sich Regierung und Parlamentsmehrheit fahrlässig von der Höhe früher bekannter Insolvenzen von Reiseveranstaltern, damals wohl 30 Millionen, leiten.

Insofern ist auch der von der Bundesregierung beschworene „ungewisse Ausgang“ einer Prozesslawine, welche die Kunden mit Sicherheit angestoßen hätten, nur eine weiterer kleinerer Teil der Wahrheit. Denn die Rechtslage zu Lasten des Staates allein aufgrund der unzureichend umgesetzten EU- Richtlinie ist so klar wie die berühmte Kloßbrühe: Der Bund, und somit wir alle, hat zu zahlen. Punkt.

Da hilft auch kein Getwitter aus grünen Kreisen, weshalb Privatpersonen beim eventuellen Konkurs einer Ferienwohnung am Bodensee nicht entschädigt werden, demgegenüber aber nun Thomas-Cook-Kunden für „Flugreisen zum Ballermann“. Auch diese Frage ist nachvollziehbar, aber in der Sache albern. Wer seine Ferienwohnung oder Öko- Fahrradtour pauschal über einen Reiseveranstalter bucht wäre angesichts der Rechtslage ebenso abgesichert wie der berühmte Ballermann- Tourist. Und egal ob Ballermann oder Öko-Reisender: Wer mühselig auf eine, vielleicht die einzige, Urlaubsreise sparte, muss sich im Schadenfall auf gesetzgeberische Zusagen und seinen Reisesicherungsschein verlassen können.

Es stellt sich daher die sinnvollere Frage, warum der Anbieter von Radtouren ungeachtet seines geringen Umsatzes gegen eine Insolvenz genau so hoch abgesichert sein muss wie der Thomas-Cook-Konzern. Es spielt nämlich keine Rolle, ob eine kleiner Veranstalter 1 Million Umsatz hat oder 500 Millionen. Auch solchen Ungereimtheiten dürfte man jetzt seitens des Gesetzgebers zu (er-)klären haben.

Touristiklobbyisten warnen vorbeugend bereits jetzt wieder davor, die Absicherungsgrenzen zu erhöhen. Dies verteuerte Reisen. Soviel Chuzpe ist allerdings schon bemerkenswert. Thomas-Cook stellte sogar die Vizepräsidentin des Deutschen Reiseverbands (DRV) .

Da wäre eine gewisse Zurückhaltung angemessen. Denn es ist, wie wir gerade lernen, für die Allgemeinheit wohl noch teurer, Reisen durch niedrige Haftungsgrenzen zu verbilligen.

Jedenfalls beginnt in Berliner Regierungskreisen nun das große Nachdenken. Beispielsweise darüber, aus welchen Etattöpfen heraus die Millionenzahlung erfolgen soll. Darüber will das Kabinett laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im neuen Jahr entscheiden. Man weiß es schlicht noch nicht.

Auch nicht, wie die Abwicklung konkret und durch wen erfolgen soll. Immerhin geht es bei einer Schadensumme von rund 80% des Betrags tatsächlich um rund 350 – 400 Millionen Euro für den Bund. Für für die involvierte Zurich – Versicherung ist demgegenüber bei besagten 110.— Millionen Schluss. Welche Konsequenzen sind aus dem teuren Desaster zu ziehen? Auch das kann man im „federführenden Ministerium“ noch nicht wirklich sagen. In „vorbereitende Gespräche“ sei die Reisebranche und die Versicherungswirtschaft aber bereits „eingebunden“, lässt die ministerielle Pressestelle verlauten. Na denn. Schauen wir mal, wie künftige Sicherheitsscheine aussehen.

Flüchtlinge: Wir schaffen es ……

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Hunderttausende Flüchtlinge, nicht allein aus dem geschundenen Syrien, haben sich nach (Mittel-) Europa  und somit auch zu uns auf den Weg gemacht. Die Reaktionen reichen von blankem Hass der Neonazis, des Messerstechers in Köln und der erbärmlichen Brandstifter bis hin zu den besorgten Pegida- Bürgern einerseits hin zur legendären Merkel- Äusserung: „Wir schaffen das“ andererseits.

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Hysterische Gesetzgebung

Wohl auch als Ablenkungseffekt zu den strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegenüber Friedrich & Co und ihres GroKo- Chaos plant die Bundesregierung nun Eingriffe ins Strafrecht. Der Justizminister labert vom „Schriftenbegriff“, der strafrechtlich keinerlei Problem (mehr) darstellt. Wieder einmal geht es um die Pornografie mit Kindern. Dem Beifall der Stammtische und des Talkshow- Publikums kann man damit stets gewiss sein.

Dabei kann  kann es keinen Zweifel geben, dass die Rechte von Kindern unverletzbar sind. Verwunderlich ist nur, dass diese Unverletzbarkeit seit Jahren am Internet festgemacht wird. Und ganz offensichtlich auch immer und immer wieder darauf reduziert wird.

Allein die dauergebrauchte verräterische Formulierung vom „Missbrauch im Internet“, sollte dagegen endlich argwöhnisch machen. IM Internet findet kein Missbrauch statt. Schlimmstenfalls spiegelt das Internet gesellschaftliche Verhältnisse wider, so unerfreulich und widerlich sie auch sein mögen.

Erstaunlicherweise werden gegenüber dem Internet- Aktivismus sonstige Konsequenzen nicht gezogen. Dieser Tage wurde beispielsweise bei Droemer-Knaur ein Buch veröffentlicht. Es fand am Rande sogar in Nachrichtensendungen Erwähnung. Danach war Schweigen. Der Titel:

„Deutschland misshandelt seine Kinder“

Kein Justizminister und keine Familienministerin (beide SPD) haben darauf hin Konsequenzen angekündigt. Keine dieser „Kinderschutzorganisationen“, die sonst mit jeder Forderung, jeder Spendenbitte und jeder Pressemitteilung rasch zur Hand sind, war es auch nur eine Meldung gescheige denn des Aufschreis wert, was die Rechtsmediziner Saki Guddat und Michael Tsokos so von sich gaben. Keine Kinderkommission, die „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“, des Deutschen Bundestages hat eine Sitzung einberufen. Dabei wäre eine solche angesagt:

Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 500 Kinder von Erwachsenen aus ihrem familiären Umfeld misshandelt. Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.

Man sollte es wiederholen:

Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.

Und wir reden nicht von Afrika. Oder einem Kriegsschauplatz bei Damaskus. Wir reden von Deutschland.

Fast JEDEN Tag wird HIERZULANDE ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.

Und die(se) Täter sind nicht im Internet. Sie bestellen keine Bilder von Kindern in Kanada, bei einer Firma, die längst nicht mehr existiert. Sie sind unter uns. Zugegeben: Natürlich ist die brutale Wahrheit weniger schick als die Edathys. Da werden Kinder mitten unter uns getötet. Sie werden auf heiße Herdplatten gesetzt und gefoltert. 500 Fälle am Tag. Am Tag.

Wen interessiert‘s? Hauptsache, man bekommt den Handel mit Kinderbildern unter Kontrolle. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Hauptsache man bekommt zusätzlich die Vorratsdatenspeicherung.

Aber wie wäre es mal mit Prioritätensetzung? Wie viele Fälle von gewerblichen Anbietern gibt es eigentlich, welche der Justizminister in den Griff bekommen will? Die Legende vom Milliardenmarkt „Kinderpornografie“ ist längst als Erfindung der Polizeidienststellen, sprich Lüge, bis hin zum Bundeskriminalamt entlarvt. Bestenfalls 6 Millionen können unsere BKA-Beamten belegen. Das sind zugegebenermaßen 6 Millionen zu viel. Aber das sind mehrere Nullen, die von der Realität und von der Wahrheit entfernt sind. Diese ständig wiederholte Lüge führte unter anderem zur #Zensursula – Gesetzgebung, zu jenem gesetzgeberischen Machwerk des Jahres 2009, das irgendwann stillschweigend wieder einkassiert wurde.Und sie führt jetzt zu neuem Aktivismus.

Nicht ein Markt ist aber das Problem. Geld spielt in dieser „Szene“ keine (wesentliche) Rolle, wie es selbst das gewiss unverdächtige kriminologische Institut der Universität feststellte.

Hat sich aber an der Debatte und an realen Lage von Kindern etwas geändert? 90% der Täter kommen aus Familien. 90% der Opfer werden ignoriert, weil das Inernet das Problem ist. Und wieder ist die Zeit der Populisten. Warum? Man könnte es so erklären:

Jugendschutz kostet gegenüber wohlfeilem  und kostenlosem Stammtischgeschwätz Geld. Geld für Jugendämter, für Familienhilfen, für sonstige Hilfsangebote. Statt dessen spenden „wir“ gerne für die obskursten „Kinderschutzorganisationen“ bis hin zu Innocence in Danger, dem ehemaligen Guttenberg- Verein.

Wie bequem ist es da, das Strafrecht zu verschärfen. SPD, CDU/CSU und Grüne klatschen mal wieder vorbeugend Beifall.

Unser Problem scheinen ALLEIN die Edathys zu sein, die ich zu keinem Moment zu meinen Freunden zähle oder zählen wollte. Nochmals:

Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 500 Kinder von Erwachsenen aus ihrem familiären Umfeld misshandelt. Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.

Man kann den Aktendeckel also unbesorgt wieder schließen. Nackte Kinder sind das Problem. Bald schon die auf dem PC des Papas? Im Strafrecht ist für Hysterie noch viel Luft nach oben.

Sollte es dennoch jemanden am Rande interessieren. sei es wegen der Unerträglichkeit der Aussage nochmals wiederholt:

Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 500 Kinder von Erwachsenen aus ihrem familiären Umfeld misshandelt. Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.

 

Hier noch zwei interessante Links mit jeweils weiteren weiteren Verlinkungen zur rechtspolitischen Diskussion:

www.internet-law.de/2014/02/die-forderungen-nach-verschaerfung-des-straftatbestands-der-kinderpornografie.html

http://blog.wawzyniak.de/?p=5676

 

 

 

 

Trauerspiel Informationsfreiheitsgesetz in BaWü

Auf weite Flur nichts in Sicht. Angekündigt war es für das Frühjahr 2012. Dann für das Frühjahr 2013. Dann für Herbst 2013. Und jetzt soll es irgendwann 2014 kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Baden- Württemberg.

Allein die Zeitverzögerung ist ärgerlich genug. Noch ärgerlicher: Grünrot weigert sich beharrlich, ausgerechnet das Informationsfreiheitsgesetz transparent zu erarbeiten. Und dies im völligen Widerspruch zu sonstiger grünroter Vollmundigkeit im Ländle:

Eine neue Kultur des Zuhörens sollte es geben. Die Beteiligung der Bürger an Gesetzgebungsverfahren. Pustekuchen. Das Ärgernis wurde im November letzten Jahres von Gulli aufgegriffen. Getan hat sich seit dieser Zeit nichts.

Schlichte Chuzpe ist nun aber die aktuelle Begründung des baden- württembergischen  Innenministers Reinhold Gall, die der als Ausrede für seine Verhinderungsstrategie laut Heise liefert:

 „…Das Gesetz ist deshalb in der Priorität nachgeordnet, weil wir die Evaluation auf Bundesebene und die ersten Erfahrungen der anderen Bundesländer mit so einem Gesetz abwarten wollen….“

Hätte er sich nur mal selbst erkundigt. Die „ersten Erfahrungen“ der anderen Bundesländer datieren aus 1998 (!) Brandenburg, Berlin (1999), Schleswig- Holstein (2000), NRW (2001), Rheinland-Pfalz (2002). Gall müsste also nur über eine Rheinbrücke fahren, um „erste Erfahrungen“ erfragen zu können. Dort findet er auch die Verwaltungsuni Speyer, die das Bundes- IFG längst evaluiert hat und ihre Ergebnisse im Mai 2012 vorlegte. Im Herbst 2012 fand dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt.

Schweden hat übrigens seit 1766 ein Informationsfreiheitsgesetz. Die USA kennen den „Freedom of Information Act“ seit 1967 mit einem Vorläufer aus Wisconsin 1849. Und so weiter und so weiter.

Nein: Die Verschleppungstaktik und mangelnde Dialogbereitschaft des Ministers, bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, verheißt nichts Gutes. Ebenso nicht die schlicht faule Ausrede, auf Erfahrungen „warten zu wollen“. Offensichtlich hat Grünrot wohl eher nicht vor, in Sachen baden- württembergischer Transparenz und Informationsfreiheit einen neuen Meilenstein zu setzen.

Erfreulich wenigstens, dass der neue grüne Landesvorsitzende Hildenbrand nun das Thema mosernd aufgreift. Endlich, möchte man rufen. Doch auch dessen Landtagsfraktion schaut Galls Treiben lustlos zu. Zu lange schon, um in diesen Gesetzentwurf irgendeine Hoffnung zu setzen.

Dabei mangelt es nicht an Vorlagen: Netzwerk Recherche legte für BaWü einen ausgetüftelten Gesetzentwurf vor, der die Erfahrungen mit dem hamburgischen „Transparenzgesetz“ aufgreift.

Das Innenministerium in Stuttgart müsste also lediglich abschreiben. Und die Grünen hätten endlich selbst Grund mit dem Dialog zu beginnen, statt sich weiter hinter dem Koalitionspartner zu verstecken. Doch hierzu wurden nicht einmal Anfragen beantwortet.

Allerdings unterscheiden sie sich in der dialogfreien Politik 1.0 wenigstens nicht von den Piraten im Südweststaat. Die haben einen grottenschlechten Entwurf zu einem Landes- IFG vorgelegt und sich fortan gleichfalls geweigert, darüber mit gesellschaftlichen Gruppen zu diskutieren. Wahrscheinlich wollen sich die verbliebenen Hobbypolitiker aus der Splitterpartei nicht blamieren.

Meldegesetz: Schlechte Arbeit und verräterische Sprache

„Die Widerspruchslösung sei für jeden, der nicht wolle, dass seine Daten nicht weitergegeben würden, ein probates Mittel“ (Helmut Brandt, MdB (CDU), Süddeutsche Zeitung

Wenn Sprache verräterisch ist, dann hier. Die doppelte Verneinung (Zitat oben) des zuständigen CDU-Berichterstatters in Zusammenhang mit dem neuen Meldegesetz spricht Bände. Einige Anmerkungen zum Verfahren, zu einigen der Beteiligten und zur jetzigen Debatte: Weiterlesen

Das trübelsche Problem: Kopf Tisch Kopf Tisch

Ich hatte eigentlich einen schönen Morgen. Gattin und Mamsell waren gut gelaunt. Ich öffnete fröhlich ein frisches Glas Mirabellenmarmelade. Dann twitterte mir der bayerische Landesvorsitzende Dieter Janecek nachfolgenden Beitrag in der Frankfurter Rundschau unvermittelt zu und damit einen Tag (!) vor den Anti-ACTA-Aktionen jegliche gute Laune weg. Dieser Gastkommentar (schlimmer schafft es bestenfalls der in den Krieg ziehende Heveling) erfordert eine gründliche Entgegnung, die nicht frei von Polemik sein kann: Zitate sind jeweils eingerückt.

Helga Trüpel: Gegen ACTA – aber was dann? Ein Freiheitsbegriff, der ohne Verantwortung gedacht ist, beschädigt die kulturelle Vielfalt. Weiterlesen

VDS: Zurücklehnen reicht

Keine Mehrheit im Bundesrat für die Vorratsdatenspeicherung?

Die heiß umkämpfte Vorratsdatenspeicherung hätte derzeit keine Mehrheit im Bundesrat. Denn gegen die uneingeschränkten Befürworter aus SPD und Union in den Ländern könnten sich bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen durchaus Grüne, FDP und Linke bequem durchsetzen: Wenn sie es denn wollten.

Allerdings ist schon die FDP keineswegs so konsequent in deren Ablehnung, wie sie es nach außen gerne darstellt. So hört man wenig aus Bayern, Heimat von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die dort sogar den Landesvorsitz inne hat. Und da liegt man bekanntlich im christsozialen Koalitionsbett. Schon in den Verhandlungen mit der CSU fielen die bayerischen Liberalen aber erstaunlicherweise kaum durch bürgerrechtliches Engagement auf. Würden sie es sich aber anders überlegen, müsste sich der Freistaat trotz dessen Hardliner und Innenminister Herrmann im Bundesrat der Stimme enthalten.

Das aber wären schon mal 6 Stimmen weniger in der Länderkammer, Weiterlesen

Was ist das für ein Land….

Seit Bekanntwerden des Entwurfs eines Glücksspielstaatsvertrages mit seinen Netzsperren geht wieder das aus dem Kindergarten altbekannte Spielchen los. Der war‘s, nicht ich, nein der…..

Fakt ist: 15 Länder haben zu dem Werk Zustimmung signalisiert, die grünrote Koalition in Stuttgart steht wie die rotgrüne in Mainz noch nicht. Vor der Wahl hatte die dann abgewählte FDP in Baden-Württemberg aber wohl keine Bedenken

Solche hatte vielmehr wenigstens Schleswig-Holstein als bislang noch fehlendes 16. Land. Auf Deutsch: Auf diese Landesregierung hat offensichtlich nur die FDP in Schleswig-Holstein aufgepasst. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Die anderen, Liberale wie Grüne wie Linke können es sich aussuchen, ob sie sich in den jeweils von ihnen mitregierten Ländern mit VERSCHLAFEN herausreden wollen oder eben tatsächlich in voller Absicht „grünes Licht“ für das Projekt gaben. Die Grünen aus Bremen wollen sich nun immerhin  schnell verabschieden. Gut so!

So weit, so schlecht. Zur Posse wurde die Sache nun aber durch eine etwas übereifrige grüne Staatsfrau in Schleswig- Holstein. Die Tatsache, dass irgendetwas in Kiel in Sachen Glücksspiel anders als im Rest der Republik lief, brachte sie so auf die Palme, dass sie der Landesregierung gleich schwere Versäumnisse bei einer „Sylter Sause“ vorwarf.

Wie hätte die Ärmste aus dem meerumschlungenen Land auch wissen können, dass man so die mitregierenden Grünen in NRW, Bremen und im Saarland einmal mehr als unaufmerksame Schnarcher gegenüber Staatskanzleien entlarven würde?

Die FDP im hohen Norden liess sich dieses Zuspiel nicht entgehen und attackierte unter Ignorierung der  liberalen Zustimmungen in Bayern, Hessen, Sachsen, Niedersachsen etc. nun ihrerseits die Grünen, in Wahrheit nun wohl doch für Netzsperren zu sein. Dies veranlasste Herrn von Notz zurückzubashen, wiederum die FDP als unseriös zu brandmarken und einen grünen Schwur gegen Netzsperren abzulegen. Fortsetzung folgt.

Dabei lässt sich doch sehr einfach festhalten:

1.Wieder einmal saßen Beamte zusammen und haben, dieses mal unter Leitung von Sachsen-Anhalt, ihren schwarzroten Ministerpräsidenten wie schon beim JMStV ein „alternativloses“ Papier vorgelegt.

2. Wieder einmal wurde in großer Selbstverständlichkeit im stillen Kämmerlein der Versuch unternommen, wegen einer Sachfrage (Glücksspiel) elementar in Freiheitsrechte eingegriffen

3. Es scheint bei den Exekutiven in Sachen Netzsperre und Bürgerrechte in kaum einem Bundesland Warnlampen zu geben, sobald der vermeintliche Zweck die Mittel heiligt.

Und genau das ist das Problem und deshalb ist der grüngelbe Streit an dieser Stelle lächerlich.

Die FDP in Schleswig-Holstein hat aufgepasst. Chapeau. Und genauso ist klar, dass die FDP in den anderen Ländern wie Grün erneut versagt hat. Grüne und Gelbe werden aber wie völlig abgetauchte Linke, selbstverständlich auch Union und SPD, in den Landtagen für oder gegen Netzsperren tatsächlich Farbe bekennen müssen. Man darf auf neuerliche parlamentarische Zwänge im wechselnden politischen Farbenspiel gespannt sein.

Und ungeachtet des Ausgangs ist die twitter-Debatte mehr als berechtigt:

Was ist ist das eigentlich für ein Land, in dem man Gesetzesentwürfe „leaken“ muss, um sie öffentlich diskutieren zu können.R

Wie wahr! Und vielen Dank an die PIRATEN und den CCC fürs leaken und rasche politische wie mediale  Reaktion 😉

Der JMStV: Ein parlamentarisches Trauerspiel

Nicht allein wegen des erfreulichen Ausgangs wird die Geschichte der Auseinandersetzung um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) 2010 ein netzpolitisch historisches Ereignis und eine Zäsur darstellen. Der erste Vertrag aus dem Jahre 2003 rutschte noch nahezu unbemerkt durch. Jetzt liess sich erfolgreich Widerstand mobilisieren. Dank gebührt hier einmal mehr Alvar Freude vom AK Zensur, der unermüdlich durch die Landtage tingelte und gegen die parteiübergreifenden Betonwände der Bornierten anrannte. Dennoch muss nüchtern festgestellt werden: Ohne das Interesse der Union, Rot-Grün in NRW vorzuführen, hätte es nicht geklappt.

Alle Parteien in jeweiliger Regierungsveranwortung in unterschiedlichen Ländern, egal ob SPD, Union, FDP, Linke und Grüne, haben netzpolitisch erneut versagt. Jedes Bundesland in jeder Regierungskonstellation hätten den Unfug verhindern können. Es zeigte sich aber über Monate hinweg, dass taktische Parteipolitik und Staatskanzleimauscheleien alle Sachargumente wegwischten.

Die Enttäuschung über die SPD dürfte sich dabei in den engsten Grenzen halten. Von ihr erwartet man spätestens seit Zensursula schlicht nichts mehr. Sie war bereits 1995 die Erfinderin der Sendezeiten (Kurt Beck) und wollte diese seitdem mit Brachialgewalt durchsetzen. Die SPD (Büssow) setzte mit Zustimmung ihrer Landtagsfraktion in NRW als erste Netzsperren durch- lange bevor Union und Grüne das Wort Internet auch nur schreiben konnten. Weiterlesen

Falscher Film. Grün-Linke Verwirrspielchen zum JMStV

Aktualisiert 8. 12…..und welche Folgerungen ziehen die Grünen jetzt aus ihren Beschlüssen? Zum Beispiel in NRW? …..Viel zu lange wurde herum laviert und der Rest an netzpolitischer Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt:

Beschluss des Bundesvorstands Bündnis 90 / Die Grünen v. 08. Dezember 2010

Zukunftsfähigen Jugendmedienschutz vorantreiben

Jugendmedienschutz ist in Zeiten immer neuer Möglichkeiten der Aufbereitung und Verfügbarkeit von medialen Inhalten wichtig. Zugleich wird durch die Diskussion rund um die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages deutlich, dass sich ein wirksamer Jugendmedienschutz im Internet äußerst schwierig gestaltet – und nicht mal eben durch den Aufbau neuer technischer Strukturen umsetzen lässt. Jugendmedienschutz kann nur zweigleisig erfolgen: durch wahrgenommene Verantwortung der Inhalteanbieter auf der einen und besonders durch Medienkompetenz auf der anderen Seite. Weiterlesen