Köhler provoziert

Offensichtlich ist am deutschen Bundespräsidenten eine einjährige gesellschaftspolitische Debatte vorübergegangen.

Mit der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes hat das Staatsoberhaupt nicht nur eine Chance vertan, auf hunderttausende Zensursula – Gegner und die gesamte Netzbewegung zuzugehen und sie von der Sinnhaftigkeit staatlichen Handelns zu überzeugen. Er provoziert sie ohne Not sogar mit seiner hämischen Bemerkung, dass seinerseits keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Gesetz bestünden.

Die bestehen durchaus. Natürlich muss jetzt der Weg vor das Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz beschritten werden. Aber mit seiner Bemerkung provoziert Köhler  sogar das höchste deutsche Gericht selbst: Dieses hatte den Deutschen Bundestag aufgefordert, bis Mitte Februar zur Frage Stellung zu beziehen, ob es sich überhaupt um eine ordnungsgemäße Gesetzgebung gehandelt hat. Köhler wusste das- und nicht nur von mir.

Jetzt aber, parallel vor dieser mit Spannung erwarteten Erklärung dieses Gesetz zu unterschreiben, geht wohl als trauriges Kapitel in die Amtsgeschichte deutscher Bundespräsidenten ein. Er hat sich im Gegensatz zum BVerfG nicht einmal ansatzweise dafür interessiert, unter welch dubiosen Umständen dieses Machwerk im Deutschen Bundestag mit ständig veränderten Texten zustande kam.

Dass Köhler ein Gesetz zu unterschreibt, von dem die Bundesregierung sagt, sie wolle es formal nicht anwenden, ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der schon symbolischen Verkommenheit dieses Gesetzgebungsverfahrens.

Als ob es nicht genug der Provokationen wäre, fordert der Bundespräsident die Bundesregierung ausdrücklich noch dazu auf, dass sie „auf der Grundlage des Gesetzes Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft“.

Ein Tritt in den verlängerten Rücken…

Diese offenkundige Verhöhnung ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der deutschen Bürgerrechtsbewegung. Da das Bundeskriminalamt sich um das Gesetzgebungsverfahren bislang ohnehin nicht geschert hat, ist dies zugleich eine weitere Einladung an die Polizeidienststellen, die Zensurinfrastruktur zügig auszubauen. Eine Exekutive, die sich ermuntert durch den deutschen Bundespräsidenten nicht an Gesetze hält, ist ein Vorgang, bei dem man auf der Suche nach Vergleichen rückblickend erst in der Weimarer Zeit fündig wird.

Die angeschlagene FDP ist nun in einem Dilemma: Sie ist zur Zeit nicht stark genug, ein Gesetz zur Außerkraftsetzung durchzusetzen, wie es die Grünen fordern. Tut sie es aber nicht,hat sie ihren einzigen bürgerrechtlichen Erfolg bei den Koalitionsverhandlungen endgültig verspielt.

Dies ist für Westerwelle, Leutheusser & Co um so bitterer, als die FDP- mitregierten Länder bisher auch keine Anstalten machen, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu kippen. Der aber ist der Einstieg in Internetsperren weit über die Bekämpfung der Kinderpornografie hinaus.

Statt Kaffeekränzchen auf der Strasse zeigen…

Nicht nur die FDP befindet sich nun strategisch in einer schwierigen Situation: Es geht um die gesamte Freiheit statt Angst – Bewegung, die jetzt mit leeren Händen dasteht. Es wird daher Zeit, sich neue Strategien zu überlegen. Man fühlte sich bis hin zu Kaffeekränzchen bei Frau Leutheusser- Schnarrenberger zuletzt von der Politik plötzlich verstanden und umarmt.

Jetzt kam für viele unerwartet, schmerzhaft, brutal und vom höchsten staatlichen Repräsentanten der Republik selbst der heftige Tritt in den verlängerten Rücken. Vielleicht macht dies in einigen Köpfen deutlich, dass es mit Hoffnung auf Einsicht und Vernunft in Sachen Netzpolitik jetzt schon gar nicht nicht mehr getan ist.

Es ist daher die Stunde des AK Zensur und der Piraten, die sie hoffentlich zu nutzen verstehen. Ein erstes Signal ist schon heute möglich: Um 18.00 Uhr gibt es eine Zusammenkunft in Berlin am Schloss Bellevue, dem Amtssitz Köhlers.

Viel mehr sollte für den 22. 2. überlegt werden:

Da veranstaltet der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag  just-in-time um 13.00 Uhr seine Anhörung zu Zensursula. eine gute Gelegenheit, sich auf der Strasse zu zeigen!

Zum Thema auch den unten stehenden Artikel „Ein fader Triumph….“

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=439

29 Gedanken zu „Köhler provoziert

  1. Michael Ehrhardt

    Das cdu-Mitglied hat im Zusammenhang mit dem Zugangserschwerungsprozess provoziert, und sich zwischenzeitlich in einer anderen Frage unpassend und missverständlich geäußert. Nun als Konsequenz nach anhaltender Kritik zu einer weiteren Entgleisung ist das cdu mitglied endlich vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten. Dieser Schritt war längst überfällig. Zudem, was im Zusammenhang mit dessen Aussage zum Afghanistan-Einsatz gesagt worden ist, in der Form eine rechtswidrige Einstellung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Gesetze, die auch ein cdu mitglied in öffentlichen Aussagen wahren sollte, erkennen lässt. Ich hoffe, dass der Nachfolger oder die Nachfolgerin das Amt hier besser ausführen kann, sich also jederzeit entgegen dem Vorgänger sachlich bzw. grundgesetz- u. menschenrechtskonform einbringen kann.

    Zur Erinnerung, das cdu mitglied hat in einem Interview über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr wörtlich gesagt „Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.“

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-05/koehler-ruecktritt-reaktionen-2

  2. DetlevT

    Mit ein paar Tagen Abstand bewerte ich die Äußerungen des Bundespräsidenten inzwischen anders. Die fehlenden „schwerwiegenden Bedenken“ sind eine Formalie. Denn würde er sie zugeben, dürfte er nicht unterschreiben.
    Der zusätzliche Kommentar könnte durchaus eine ironische Retourkutsche sein. Die Bundesregierung hat ihn veräppelt mit der Erklärung: „Wir wollen das Gesetz zwar nicht mehr, es soll trotzdem in Kraft treten, wir wissen schon, wie wir damit umgehen“.
    Seine Antwort darauf: „Na, dann zeigt jetzt mal, wie das denn gehen soll“ (und blamiert euch schön dabei)

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  4. Jörg Tauss

    Martin: Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: Die Informationsgesellschaft betreffende Gesetze sind bereits im Entwurf Brüssel zuzuleiten. Dies ist auch erfolgt und ist nicht zu kritisieren. Man hat dann nur versäumt, die richtigen Texte nachzuliefern, nachdem das Gesetzgebungsverfahren völlig aus dem Ruder gelaufen war. Insofern hatten in Brüssel bis zuletzt die richtigen Texte nicht übersetzt vorgelegen. Dass die Kommission dieses Spiel überhaupt mitgemacht hat, erklärt sich m. E. nur aus den Umbrüchen der Kommission bis zu deren Neukonstituierung jetzt heraus.

  5. Jörg Tauss

    Marcus Cheperu: Chapeau!

    Und keinesfalls will ich die Argumentation völlig von der Hand weisen. Einig sind wir uns darüber, dass die Verantwortung für das Desaster allein bei den Parteien und nicht beim Bundespräsidenten liegt.

    Nicht einig sind wir uns darin, dass der Bundespräsident keine Ermessensspielräume hätte und, so verstehe ich die Einlassung, auf Gedeih und Verderb auf die Auskünfte des BMI und des BMJ angewiesen wäre. Dann könnte man sich die Anfrage auch schenken. Beide Ministerien haben übrigens auch nicht die Aufgabe, dem Bundespräsidenten den legislativen Gang der Ereignisse zu schildern. Dies wäre eine nicht hinnehmbare Brüskierung des Parlaments durch den Bundespräsidenten.

    Es gab zudem in Köhlers Amtszeit Beispiele, gerne suche ich noch mehr heraus, wo der Bundespräsident unerwartet und entgegen der Stellungnahmen der Häuser verfassungsrechtliche Bedenken hatte und Gesetze nicht unterschrieben hatte: Ich erinnere an das Verbraucherinformationsgesetz und das Gesetz zur Flugsicherung. Hier gab es sehr viel weniger nachzuvollziehende Bedenken als jetzt beim Zugangserschwerungsgesetz.

    Ob Köhler den Ball, wie einige meinen, nur elegant zurückgespielt hat, wage ich zu bezweifeln. Dazu klingt zu viel pro Zensursula aus seiner Stellungnahme. Hätte er dies unterlassen und nur juristisch argumentiert, könnte ich dies jederzeit akzeptieren. Aber er hat seine Unterschrift mit einer politischen Forderung an die Exekutive verbunden und es unterlassen, in Richtung Bürgerbewegung Fingerzeige zu geben.

    Insofern ist an dieser Stelle auch politische Kritik an Köhler notwendig und erlaubt. Er hat diese selbst provoziert, weil ich eben nicht annehme, dass er nicht weiss, was er tut.

    Aber dessen ungeachtet: Ein klares JA zur Schlussfolgerung:

    Demonstrieren muss man jetzt wieder vor dem Reichstagsgebäude, den Parteizentralen aber nicht mehr vor Köhlers Amtssitz. Vor allem die FDP ist gefragt.

  6. Martin

    Man muss sich doch mal losgelöst von den Inhalten auch den Gesetzgebungsvorgang betrachten, der von völliger Unprofessionalität gekennzeichnet ist. Da wird ein unsinniges Gesetz gegen den Rat aller Fachleute beschlossen. Dann wird es gar nicht dem Bundespräsidenten zugeleitet, wie es die Verfassung vorschreibt, sondern es wird erst mal nach Brüssel geschickt. Eine Zeitlang weiss niemand, wo das Gesetz herumdümpelt. Dann gibt es die Bundesregierung mit großer Verspätung an den Bundespräsidenten, erklärt aber, eigentlich wollen wir es nicht mehr, unterschreib es doch bitte lieber nicht, dann sind wir aus dem Schneider.

    Wenn das einreißt, können wir gleich offiziell die Bananenrepublik ausrufen. Ich vermute, dass Köhler mit seiner Unterschrift solchen Verfahrensweisen für die Zukunft das Wasser abgraben wollte.

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  8. Michael Ehrhardt

    „Auch wenn ich das Gesetz für falsch und mutmasslich für verfassungswidrig halte, finde ich die Haltung des Bundespräsidenten verständlich.“

    Was heißt bitteschön „verständlich“? Jedenfalls, sobald das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kassiert sein wird, sollte der spätestens zurückgetreten sein, um sein Amt vor Schaden zu bewahren. Der ist einfach nicht mehr tragbar für das Amt des Bundespräsidenten.

    Neben Demonstrationen für eine Rücknahme des Gesetzes müssen auch Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für einen schnellstmöglichen Rücktritt dieses cdu mitglieds folgen! Nicht mehr und nicht weniger!

  9. Martin

    Auch wenn ich das Gesetz für falsch und mutmasslich für verfassungswidrig halte, finde ich die Haltung des Bundespräsidenten verständlich. Ein Gesetz ist anscheinend ordnungsgemäß zustandegekommen. Der Bundespräsident hat nach der Verfassung keinen wirklichen Spielraum; er muss es ausfertigen. Das gebietet – Pardon – der Respekt vor dem Verfassungsorganen Bundestag und Bundesrat, auch wenn diese inhaltlich groben Unfug beschließen. Ein inhaltliches Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ist umstritten; nur in ganz klaren Fällen kann er die Unterschrift verweigern. Wenn die Bundesregierung so unprofessionell ist, ein Gesetz nicht lege artis zu stoppen, wenn sie es nicht mehr will, sondern nur herumquakt, warum soll er sich zum Affen machen lassen? So landet der Ball bei denjenigen, die verantwortlich sind. Und eine vorher nicht mögliche Überprüfung durch das Verfassungsgericht kann jetzt stattfiden, ebenso die dringend anzuratende Rücknahme des Gesetzes.

  10. Marcus Cheperu

    Herr Tauss hat Recht: Der Herr Bundespräsident hat mit der Unterschrift unter das Zugangserschwerungsgesetz heute provoziert. Damit enden in diesem Fall unsere Gemeinsamkeiten.

    Zum einen, das wäre das offensichtliche Argument, wissen wir nicht, was das Bundesministerium der Justiz und das des Inneren dem Herrn Bundespräsidenten beauskunftet haben. Als sicher darf, da sowohl an diversen Stellen glaubhaft versichert als auch in toto unwidersprochen, gelten, man wolle Seitens des BMI und BMJ Sperrverfügungen nicht zur Anwendung bringen.

    Insoweit hat der Bundespräsident in jeder Hinsicht seiner Amtspflicht genügt, die je nach Standpunkt ein Prüfungsrecht oder eine Prüfungspflicht auf Verfassungsmäßigkeit des auszufertigenden Gesetzes beeinhaltet. Er hat bereits mit Vorlage seiner Fragen und Bitte an die Bundesregierung zu einer erweiterten Stellungnahme verfassungsrechtliche Bedenken dokumentiert. Dabei hat er tatsächlich auch den von Herrn Tauss u.a. vorgebrachten Einwand des möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Zustandeskommens des Gesetzes berücksichtigt; es war Bestandteil seiner Anfrage an die Bundesregierung. Verweigern darf er nach überwiegender Meinung eine Ausfertigung nur dann, wenn das Gesetz offensichtlich und unzweifelhaft verfassungswidrig ist. Dies war ganz offensichtlich aus der Auskunft der beiden Ministerien nicht mehr herzuleiten; die im Kern angegriffenen Bestimmungen zu Netzsperren kommen nach Auskunft mit Bindungswirkung nicht zum Tragen.

    Der Herr Bundespräsident hatte nun zwei mögliche Optionen:

    Entweder er unterzeichnet das Gesetz und eröffnet dem Deutschen Bundestage die Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens in der Causa – und dies in Kenntnis der drohenden Verfassungsbeschwerde und der rechtlichen Mängel der Nichtanwendung

    oder

    er verweigert die Unterschrift unter Beruf auf verfassungsrechtliche Bedenken, was dazu geführt hätte, daß der Deutsche Bundestag sich wieder mit dem Gesetz befassen müßte und gegebenenfalls ein Organstreitverfahren anzustrengen hätte (die Option der Amtsanklage lasse ich wegen Undenkbarkeit außen vor).

    Auf den ersten Blick sieht dies nach nicht wesentlich unterschiedlichem Ausgang aus, zumal ja keine der Parteien des Deutschen Bundestages mit dem Gesetz wirklich glücklich ist.

    Aber: drei Punkte sollte man in Betracht ziehen:

    1. Mit Ausfertigung des Gesetzes ensteht ein deutlich höherer Zeitdruck bei Regierung und Parlament den aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hinnehmbaren Zustand – aus den bekannten Mängeln inklusive der Nichtanwendung heraus – zu beenden und eine rechtsstaatlichen Prinzipien folgende Lösung zu verabschieden. Dies wäre bei Verweigerung der Unterschrift nicht zwingend in kurzfristigem Zeitrahmen der Fall.

    2. Würde es hinsichtlich der bekannten Faktenlage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Kompetenzdendiskussion über die Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten kommen, die trotz nicht vorhandenen Interesses seitens der Politik eventuell schon deswegen zu führen wäre, als es bezüglich der faktisch nicht offensichtlichen Verfassungswidrigkeit zu einem Präzedenzfall kommen könnte. Das kann dem Amt nur schaden.

    3. Und spätestens hier bin ich absolut mit dem Herrn Bundespräsidenten, würde man ihn die Kohlen für ein völlig vermurkstes Gesetz aus dem Feuer holen lassen, dessen Verantwortlichkeit klar bei Regierung und Parlament liegt. Es ist nicht die Pflicht des Bundespräsidenten, einer Mehrheit beteiligter Politiker einen bequemen Ausstieg zu bereiten. Es ist nicht seine Pflicht, seinen Kopf für ein beispielloses Versagen der Legislative hinzuhalten und die Verantwortlichen optisch reinzuwaschen („Der Herr Bundespräsident hat ja nicht unterschrieben, jetzt müssen wir deswegen handeln“).

    Mit Unterzeichnung des Gesetzes hat der Herr Bundespräsident in tatsächlich sorgfältiger Abwägung unter Dokumentation seiner Bedenken – die auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren beigezogen werden können – den Spielball an den demokratisch richtigen Ort – den Gesetzgeber – zurückgegeben und seine Amtspflicht auch deswegen erfüllt, da er mit seiner Entscheidung dazu beiträgt, daß der beschriebene unhaltbare Zustand schnellstmöglich geheilt wird. Das dient der Demokratie und dem Souverän.

    Ich kann nachvollziehen, daß sich viele, die Bundesministerien der Justiz und des Inneren eingeschlossen, die Verweigerung der Unterschrift gewünscht hätten. Doch bitte ich zu bedenken: Hätte es uns als Bürgerechtsbewegung tatsächlich genutzt? Oder ist es nicht im Interesse der Demokratie geboten, dieses Gesetz in einem sauberen, rechtsstaalichen, Verfahren endgültig und ohne diesen Taschenspielertrick zu Fall zu bringen? Was im heute geklärt ist, brauchen wir morgen ersteinmal nicht wieder vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

    Nebenbei: Wir dürfen Dank der Unterschrift des Bundespräsidenten jetzt tatsächlich hoffen, vor den Wahlen in NRW Antworten zu erhalten, das Thema ist am Tisch und kann nicht mehr auf eventuelle Mehrheitshoffnungen nach der Wahl verschoben werden.

    Auch ohne diesen Aspekt kann ich also in diesem Punkt guten Gewissens nicht ins Geheul der Wölfe einstimmen. Wenn Protest angebracht ist, dann vor den Parteizentralen der CDU und insbesondere der im Wort stehenden FDP, keinesfalls aber in Richtung des Bundespräsidenten.
    Provoziert sehe ich hier auch eher Parlament und Regierung, die jetzt die Verantwortung zurück haben. Mit Recht.

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  13. Andreas

    @Jörg

    Stimmt 🙂

    Deswegen ja auch „mein erster Gedanke“.

    Interessant ist der Zeitpunkt allemal, wenn man Köhler „Gutes“ unterstellen will könnte deine Argumentation schon fast ein Grund für die anscheinend? für Alle überraschende Unterschrift sein.

  14. Michael Ehrhardt

    „Soll doch der Bundestag den Mist wegschaufeln, den er selbst da angehäuft hat.“

    Es dauert zu lange, bis zur nächsten Bundestagswahl. Ziel muss es sein, dieses Handeln in wirklich alle Wahlkämpfe innerhalb Deutschlands zum Thema zu machen, also Kandidaten gewisser Parteien kritisch zu fragen, wo sie stehen und dies transparent zu machen.

    Ferner muss jetzt dazu übergegangen werden, den Internetausdruckern wirksam die rote Karte zu zeigen.

    Virtuelle Hausverbote seitens Webmastern wären ein Instrument, um gewissen Herrschaften zu zeigen, dass sie im Internt auf möglichst vielen Webseiten nicht länger willkommen sind, eben weil die pauschal beleidigen, verdachtsunabhängig verdächtigen und es nicht besser können. Man möchte hinzufügen, von einer Penetranz beherrscht, wie man sie sonst nur von Trollen und Sockenpuppen her kennt!

    Zudem sollte man sich fragen, fehlt jemandem ein gewisser Bezug zum Miteinander. Normalerweise hört man sich doch Kritiken an etwas an, informiert sich dann, wenn man keine Ahnung von einem Thema hat, anstatt irgendetwas drauflos zu entscheiden Dies in der Hoffnung bei so zahlreichen Fehlern irgendwann einmal irgendetwas richtig zu machen!

  15. Jörg Tauss

    Andreas: Das glaube ich nun weniger, weil ja das Gegenteil eintreten dürfte: Mit einem Schlag sind die Zensursula- Gegner, die sich bisher ja bedauerlicherweise kaum um den JMStV gekümmert hatten, sensibilisiert. Es dürfte dann mehr Menschen als bisher in den nächsten Tagen auffallen, dass die Jugendschutzsperren der Länder über das Zugangserschwerungsgesetz hinaus gehen. Das muss auch noch deutlicher angesprochen und in die politische Auseinandersetzung gebracht werden.

  16. DetlevT

    @Jörg Tauss
    Kommt drauf an, welches „Spiel“ man meint. Das Dialektik-„Spiel“ der Bundesregierung, gleichzeitig dafür und dagegen zu sein, ging mir schon lange auf den Keks. Das hat Köhler viel zu lange erlaubt.

    Soll doch der Bundestag den Mist wegschaufeln, den er selbst da angehäuft hat.

  17. Jan Dark

    Ich finde das nicht ganz so schlimm, dass Köhler darauf pfeift, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zu Stande kommt. Er zeugt damit, wie überflüssig sein Amt ist.

    Wenn es aber nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und REchtskraft entfaltet, dann wird es wohl Strafanzeigen gegen CDU, CSU und FDP hageln. Die haben sich nämlich verabredet, Gesetze, die der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat verabschiedet haben, einfach nicht anwenden zu wollen. Das könnte für die Koalition auch den Strafttatsbestand der Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung oder einfach nur der Rechtsbeugung durch die Koalition und auch die Regierung bedeuten.

    Und dan nwird Volkstribun Westerwelle uns in seiner spätrömischen Dekandenz erklären müssen, warum er auf Gesetze pfeift. Das wird spassig. Eine verfassungsfeindliche Regierung: so brutal hatten wir das noch nicht.

    Tip: 3% für FDP in NRW

  18. Ulan

    Dieser Teil macht mich stutzig:
    …fordert der Bundespräsident die Bundesregierung ausdrücklich noch dazu auf, dass sie “auf der Grundlage des Gesetzes Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft”.

    Könnte es sein, dass Köhler durchaus begriffen hat, dass genau diese Forderung mit diesem Gesetz schlicht unerreichbar ist? Eine effektive oder gar nachhaltige Bekämpfung ist mit diesem Gesetz so gut zu erreichen wie durch Leersaufen von Toiletten die Flüsse sauber zu halten – die derzeitige Bundesregierung wird also gezwungen, ihr Versagen öffentlich einzugestehen. Eine Null bleibt eine Null, auch wenn man sie schwarz oder rot schreibt.

    Ich hoffe die lern- und merkbefreite Denksportgruppe in Berlin wird das Gesetz nun doch kleinlaut wieder außer Kraft setzen (neee, soviel Einsicht erwarte ich nicht wirklich) oder das viel zu oft benötigte BVerfG muss schon wieder Nachhilfeunterricht geben.

  19. Jörg Tauss

    Für mich kam sie überraschend, weil ich annahm, dass der Bundespräsident das Spiel nicht mitspielt, ein Gesetz zu unterzeichnen, das nach seiner Unterschrift per Verwaltungsakt ausser Kraft gesetzt werden soll, um dennoch Anwendung zu finden.

  20. Tokay

    Ein gutes hat das Ganze.
    Jetzt weiß man, woran man ist und kann entsprechend weiter handeln.

    Es ist zu ruhig geworden…

    Jetzt wachen vielleicht einige wieder auf.

  21. Pingback: Köhler ist umgefallen : Toms Dimension

  22. DetlevT

    Für mich kam die Entscheidung des Bundespräsidenten nicht überraschend. Er hat da keine eigenständige Entscheidungsbefugnis, darf nur in Notfällen das schlimmste verhindern. Ansonsten ist es die Aufgabe des BVerfG. Ich persönlich begrüße die Unterschrift, weil dieses verlogene Spiel der FDP damit beendet wird und sie endlich Position beziehen muss. Außerdem können wir jetzt dagegen klagen.

  23. Sebastian Kreutz

    Das ist wahrlich ein Tritt in den Rücken – und ein heftiger dazu. Von anderer Seite versucht man genau das gleiche mit dem Jugendmedienstaatsvertrag, um ein anderes Thema zu suggerieren, gleichzeitig lässt die Regierung jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Netzpolitik entgültig fallen. Die Annäherungserklärungen der FDP und Nachzüglern aus Union sind damit nichts als blanker Hohn.

    Welche abgründige Abneigung gegen hunderttausende Bürger müssen diese Staatsdiener haben, um derart vorsätzlich das Volk zu verarschen?

    Einen ironischen Aspekt hat die Sache jedoch: Genau diese Debatte hat die Piratenpartei bei der Bundestagswahl von 0 auf 2% binnen so kurzer Zeit geschossen. Das vollkommene Versagen der FDP als Bürgerrechtspartei und das Schmierentheater der Union werden da für die Landtagswahl NRW ihr Übriges tun. Mittlerweile bin ich da sehr guter Dinge, dass die 5%-Hürde geknackt wird. Und dann werden wir endlich wieder eine Partei in einem deutschen Parlament haben, welche die Rechte der Bürger würdigt.

  24. Torsten

    Warum soll die technokratisch-formelle Formulierung von den „“durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken” hämisch sein? Der Bundespräsident ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, warum sollte er den Gegnern eine Nase drehen?

  25. Schlupfloch

    Vorweg: Ich bin kein Jurist, daher könnte folgendes Blödsinn sein.

    Als offener Brief (vielleicht nochmal über die Formulierungen gehen) an prominenter Stelle veröffentlicht … vielleicht funktioniert es ja …

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    Sehr geehrter Herr Schaar,

    Aufgrund des heute von Herrn Bundespräsident Köhler unterzeichneten Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen haben Sie ein Expertengremium, bestehend aus 5 Personen, zu berufen (§ 9 Expertengremium).

    § 3 (Sicherung der Sperrliste) des Gesetzes verlangt von den Diensteanbietern, dass sie die vom Bundeskriminalamt bereitgestellte Liste gegen Zugriff von Dritten sichern. Die Mitglieder des Expertengremiums, die berechtigt sind, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen (§ 9, Satz 4), sind durch das Gesetz nicht zur Geheimhaltung verpflichtet (sofern sie nicht selbst Diensteanbieter sind).

    Ich bitte Sie, bei der Zusammenstellung des Expertengremiums mindestens eine Person zu benennen, die nicht anderweitig zur Geheimhaltung verpflichtet ist und die die Liste öffentlich zugänglich macht. Sofern sie die Aufgabe übernehmen möchte, schlage ich Frau Franziska Heine vor.

    Mit freundlichen Grüßen,

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    (c): CC-SA (ich verzichte auf: by, nc, nd)

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