Legales File- Sharing- die CD zum runterladen….

(Aktualisierte Fassung vom 5.2., 16.00 Uhr)

Darf der Staat eine CD mit unrechtmäßig erlangten Daten kaufen, um eine Straftat aufzuklären?

Ja, er MUSS es im Interesse des Rechtsfriedens tun. Es kann für potenziell Kriminelle, die  sich in der Schweiz diese spezielle Art von „Privacy“ leisten können, nicht mehr Datenschutz geben, als für die Masse ehrlicher Steuerzahler im Inland.

Und er DARF, schreibt Jens Berger auf Der Spiegelfechter mit guten Argumenten:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1799/eine-heise-scheibe-aus-der-alpenrepublik

Nun hat sich über den Kauf in einer bunten Reihe von Persönlichkeiten aus der Union auch noch Herr Kauder, der kleine Bruder vom anderen Kauder, aufgeregt.

Die Inhalte einer CD mit mutmaßlichen Steuersündern, so Kauder sinngemäß und sogar in seltener Einmütigkeit mit der Piratenpartei,  dürften doch nie im Leben in einem Strafprozess zu Lasten des Angeklagten heruntergeladen werden. Bitte? Schaun’n wir mal. Warum eigentlich nicht? Wozu die Aufregung?

Drei Gründe könnten dafür sprechen, dass der Vorsitzende des Bundestags- Rechtsausschusses und die Mehrheit in der Piratenpartei recht hat:

1. Datenschutz. Auch Steuersünder haben ein Recht auf Privacy.

2. Verbotenes File- Sharing. Die illegale CD dient keinen privaten Unterhaltungszwecken *lol*.

3. Der Staat dealt mit einem Straftäter.

Lassen wir mal Punkt Zwei als Gag zur Herbeiführung der hübschen Überschrift über diesen Artikel beiseite.

Lassen wir auch die Schweiz beiseite, wenngleich der Täter natürlich gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Doch auch die Schweiz sieht „illegales“ Material als verwertbaren Beweis an, wie Heribert Prantl überzeugend dargestellt hat.

sueddeutsche.dehttp://www.sueddeutsche.de/politik/825/502064/text/

Kommen wir also zu unserem Datenschutz, nach dem Daten nur gespeichert werden dürfen, die einer Zweckbindung unterliegen. Diese Daten sind geschützt, sofern man nicht gerade bei der Bahn oder bei Lidl arbeitet.

Der hier zu diskutierende Zweck der Datenspeicherung war aber wohl eindeutig nur die Führung von Konten mit illegal erworbenem Geld. Dies aber schützt der Datenschutz nicht. Dies schützt noch nicht einmal der Hacker- Paragraph, gegen den die Piratenpartei stets eingetreten ist. Mit dessen Rechtswirkung allerdings nun ausgerechnet eine Ablehnung des CD- Deals zu begründen, sollte parteiintern deshalb schon noch einmal diskutiert werden.

Da dessen ungeachtet Datenschutz entgegen sonstiger gängiger CDU- Auffassung nicht dem Täterschutz dient und auch nie gedient hat, kommt dieser Einwand  für den für deutsche Steuersünder steuerrechtsfreien Raum Schweiz wohl nicht ernsthaft in Betracht. Innerhalb Deutschlands ohnehin nicht. Die §§ 8 StGB und 44 BDSG und was noch so alles in der Debatte herangeführt wird, ziehen nach meiner Meinung nicht. Oder legt mal argumentativ nach, liebe Juristen 😉

Drittens stellt sich allerdings die nun wirklich entscheidende Frage, ob „der Staat“ das darf. Polizei und Justiz dealen schon lange, gesetzlich immer verfeinerter abgesichert, mit Straftätern aller Art.  Wir kennen auch Deals, die beispielsweise im Drogenbereich von V-Leuten eingefädelt werden. Die Spitze der Perversion sind  hierbei keinesfalls solche Deals oder das diskutierte CD- Klau- Business- Modell.

Es ist die Kronzeugenregelung. Sie führt sehr wohl oft genug nicht „nur“ zur milderen Strafen, sondern zu schlichter Strafvereitelung, wenn sich der Kronzeuge mit Hilfe eines guten Anwalts beim Kaffeeklatsch mit seinem Staatsanwalt nicht gerade all zu dämlich anstellt.

Insofern könnten wir das Gejammer über einen „Dammbruch“ des Staates lassen und uns Wichtigerem zuwenden.

Nämlich der Frage, wo die GRENZEN solcher Deals sind. Die definiert gegenwärtig niemand. Und genau das würde ich mir jetzt von den Juristen wünschen. Denn tatsächlich heiligt der Zweck, bis hin zur Folter, nicht jedes Mittel im Rechtsstaat und des Rechtsstaats.

Ganz nebenbei könnte man dann das Thema auch noch mit der die Frage verbinden, wie viel Datenschutz es eigentlich für ehrliche Menschen gibt, die kein Schwarzgeld in der Schweiz anlegen können. Für HartzIV- Empfänger existiert die für Steuersünder jetzt angemahnte Privacy nicht. Das Angebot einer CD mit deren Daten wäre schlicht wertlos. Die Bezieher staatlicher Transferleistungen leben bis hin zum Zeugnis der Kinder heute schon in einem überwachten datenschutzfreien und höchst transparenten Raum. Selbst ihre Berufsfreiheit ist, ganz nebenbei, aufgehoben.

Genau so wie der Datenschutz für den Fluggast oder den ehrlichen Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen, falls das europäische Parlament wider Erwarten nicht „kippt“  sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher. Ob es sich überhaupt um solche handelt, und nicht um brave Bürger, die zufällig auch ein Konto in der Schweiz haben, wird ebenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu klären sein. Bis dahin gilt auch für alle Personen auf dieser CD die Unschuldsvermutung.

Um auf die Kronzeugen zurückzukommen: Gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

65 Gedanken zu „Legales File- Sharing- die CD zum runterladen….

  1. endu

    Auch wenn ich im innersten Bedenken gegen diesen Kauf habe, nach der „Drohung“ (ich sehe es eher als ein Angebot 😉 der Offenlegung von Schweizer Konten deutscher Amtsträger bin ich voll dafür.
    http://www.tagesschau.de/ausland/steuercd106.html

    Vielleicht würde das nicht so mehr Steuereinnahmen bringen, aber die Politik würde vermutlich transparenter.

  2. Jörg Tauss

    Andy79: Ich glaube, da liegen ein paar Missverständnisse vor. Es geht nicht um den Datenschutz für Millionäre, sondern um einen höheren Datenschutz für potenziell Kriminelle (es gilt die Unschuldsvermutung) .

  3. Andi79

    @Wo zieht man die grenze:

    Ganz genau da wo das Gesetz die Grenze zieht… ich sehe auch den vergleich mit Harz 4 nicht so ganz. Es ist scheiß egal ob Harz 4 Empfänger oder Multimillionär, Linker oder Rechter, Mann oder Frau… und aus diesem Grund darf man nicht sagen daß Hartz4 Empfänger gar keinen Datenschutz haben, und darum die Millionäre auch keinen haben sollen. Ich will nicht daß alle gleich sind indem man alle gleich schlecht macht, sondern daß alle gleich sind, indem es allen gleich gut geht. Dafür stehe ich, und hoffentlich auch die Mehrheit der Piraten.

  4. Striedel

    Guter Artikel! Sog. Hartz IV-Empfänger haben nicht nur keine Berufsfreiheit sondern auch kein Recht auf Freizügigkeit (was ja auch nur ein Menschenrecht ist).

  5. Index

    zu Tauss:
    Ein Bezug zu Folter ist natürlich harter Tobak und ich möchte keinem Befürworter des Kaufs der CD unterstellen er befürworte die Folter ebenfalls. Jemand der foltert ignoriert ignoriert allerdings ebenfalls die rechtsstaatlichen Grundsätze im Namen der Strafermittlung, wenn auch nicht im selben Ausmaß. Ich möchte einfach aufzeigen, dass es Grenzen gibt die leicht verschwimmen können. Denn wo ist die Grenze zu ziehen? Wieviel Rechtsstaatlichkeit darf ein Staat aufgeben um Straftäter zu verfolgen? Die Pro- Argumente zum Kauf sind mit natürlich geläufig, diese sind im Vergleich hierzu allerdings kaum ausreichend.

    Die ersten Früchte der finanziellen Belohung von Straftätern sind jedenfalls schon jetzt zu sehen, auch BW wurde eine ähnliche CD angeboten. Die Regierung hat also mit Ihrem Handeln Mitarbeiter ausländischer Banken dazu motviert, Daten zu klauen, ihre Arbeitgeber und Kunden zu hintergehen, jeweiliges Recht zu ignorieren, straffällig zu werden und dies alles im Gegenzug für eine fürstliche Belohung im Namen der Bundesrepublik.

    Zudem kommt die Regierung auf diese Art und Weise an Daten die sie unter „legalen“ Umständen nicht erlangen könnte. In der Regel setzt eine Ermittlung einen Anfangsverdacht vorraus, hier werden aber ungefiltert und pauschal Daten aller Kunden einer Bank aus einem Land weitergegeben, jeder steht also unter einem Pauschalverdacht und wird überprüft. Der Staat erlangt Wissen darüber, wer wieviel Geld in der Schweiz lagert. Es ist allerdings prinzipiell nicht illegal dies zu tun und manch einer mag gute Gründe haben auch legales Geld in der Schweiz zu deponieren.

    Es gab übrigens schonmal eine Instution die Bürger dafür belohnt hat (finanziell und mit Privilegien), dass diese im Namen des Staates spionierten und straffällige Mitmenschen an den Staat verrieten. Diese Institution hieß Staatssicherheit.

  6. Pingback: Florian – Der Spitzohr» Blog Archive » Gedanken zur Steuersünder-CD

  7. Jörg Tauss

    zu Index: Zu diesem Spannungsfeld,, das gesehen werden muss, habe ich m. E. bereits hinreichend Stellung bezogen. Ich glaube jedoch ernsthaft nicht, dass der Vorgang „Folter“ mit dem CD- Kauf vergleichbar ist. Dennoch meine Plädoyer, und hier kann ich mich nur wiederholen, die GRENZEN zu definieren. Und die sind nicht schwarz – weiss und schon gar nicht mit dem Vergleich Folter zu ziehen. Damit würde im übrigen denen, die auch aus guten Gründen für den Kauf sind, sogar eine Nähe zur Folterbefürwortung unterstellt. Dies allerdings führte nicht zu dem von mir gewünschten Dialog.

  8. Index

    zu Tauss:
    Es geht nicht um individuelle moralische Wertvorstellungen eines Einzelnen sondern um moralische Grundwerte eines Staates im Allgemeinen. Es spricht nichts gegen eine Strafverfolgung mutmaßlicher Steuersünder, nur nicht um jeden Preis.

    Denn mit diesen Argumenten könnte man auch Folter rechtfertigen oder eben beinahe alles. Wie gesagt, es gibt Gründe die dafür sprechen, es gibt auch sehr wichtige, gute und richtige Argumente. Aber wer seine eigenen Ideale und Gesetze beugt um potentielle Straftäter zur Verantwortung kann wohl kaum von seinen Bürgern erwarten, dass diese gesetzestreu leben.

  9. Hartmut Schönherr

    Die Piratenpartei ist unter anderem angetreten mit dem Anspruch, widerrechtlich privatisiertes Gemeineigentum der Allgemeinheit wieder zuzuführen. Daher ist die Piratenpartei z.B. gegen Patente auf Pflanzen und Tiere und für open access im Wissenschaftsbereich. Nun ist es sicherlich nicht opportun, auch wegen des einschlägigen Images der Partei (soll die CD-Stellungnahme dies korrigieren?), „offiziell“ zum Datenklau im Bereich illegal privatisierten Wissens aufzufordern. Aber gar das Gegenteil zu tun und massiv Position zu beziehen gegen andere, die das tun, halte ich für falsch und keineswegs aus Piratenpositionen solide begründbar.

    Als moralische Position ist das Statement höchst brüchig. Dazu hat Jörg ja schon das Wichtigste gesagt. Es werden moralische Urteile über die Datenaneignung, über das Anbieten der Daten zum Kauf, über den Kauf der Daten und über den Gebrauch der Daten unklar miteinander verwurstet. Es wird keine Maßstäblichkeit hergestellt zum Umgang des Staates mit anderen Bürgerdaten, sondern „grundsätzlich“ argumentiert. In dieser „Grundsätzlichkeit“ wird aber gerade nicht der (für die Partei namengebende!) Aspekt der gemeinschaftlichen Aneignung individuell missbrauchter Ressourcen in den Vordergrund gestellt (womit der CD-Ankauf nach meiner Einschätzung gerechtfertigt werden müsste – auch wenn ich keineswegs scharf darauf bin, mit Merkel und Schäuble hier einer Meinung zu sein), sondern der Aspekt des Datenschutzes.

    In der Debatte zu den Steuerbetrugs-Daten tut sich ein grundsätzliches Problem der Piratenpartei auf. Die Werte Informationsfreiheit und Datenschutz sind Werte, die schon strukturell auf Kollisionskurs gehen. Die Piratenpartei muss diese Werte miteinander vermitteln und sich im Konfliktfall klar für einen der beiden entscheiden. Das wird sicher noch häufiger Anlass zu heftigen Debatten werden. Wenn die Partei sich bei der Möglichkeit, einen Steuerfluchtort für vermögende Steuerbetrüger zu schließen, für die Seite des Datenschutzes entscheidet, bietet sie sich unfreiwillig schon vor der ersten gewonnenen Wahl als Klientel- und Lobbypartei an.

  10. Bernd Peuser

    Nachdem ich mich mit dem Kameraden Markus beraten habe, komme ich jetzt nicht herum meine Meinung posten.
    2005 gab es eine Steueramnestie unter Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Wer diese Chance nicht genutzt hat, der gehört bestraft. Das Bankgeheimnis ist auf Steuerbetrug, Schwarzgeld ausgelegt.

    Nehmen wir nochmal das Beispiel Zumwinkel. Ein Machtmensch dem Datenschutz nur für die eigene Person wichtig war. Gegenüber Mitarbeitern und Jornalisten galt der Datenschutz nicht.
    http://www.manager-magazin.de/koepfe/personalien/0,2828,614782,00.html

    Heute war eine Razzia bei dem Unternehmer von Leifheit, ein 900 Millionen Euro Unternehmen. Auch kein unbeschriebenes Blatt. Das Unternehmen hat letztes Jahr den Arbeitgeberverband verlassen damit der Tarifvertrag keine Gültigkeit hat.

    Es kann nicht sein, dass nur die Arbeiter und die Angestellten die höchste Steuerlast in unserem Land tragen. Man hat als Unternehmer die Möglichkeit Steuern zu sparen und man kann sie bis auf 10% senken. Von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.
    Durch die nicht notwendige Kürzungen von Löhnen werden meiner Meinung nach auch Steuern hinterzogen.

    Wir sind eine linksliberale Partei, d. h. die Allgemeinheit hat meiner Meinung nach, Vorrang.

  11. Bernd Peuser

    Hallo Jörg,

    nachdem ich mich mit dem Kameraden Markus beraten habe, komme ich jetzt nicht herum meine Meinung posten.
    2005 gab es eine Steueramnestie unter Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Wer diese Chance nicht genutzt hat, der gehört bestraft. Das Bankgeheimnis ist auf Steuerbetrug, Schwarzgeld ausgelegt.

    Nehmen wir nochmal das Beispiel Zumwinkel. Ein Machtmensch dem Datenschutz nur für die eigene Person wichtig war. Gegenüber Mitarbeitern und Jornalisten galt der Datenschutz nicht.
    http://www.manager-magazin.de/koepfe/personalien/0,2828,614782,00.html

    Heute war eine Razzia bei dem Unternehmer von Leifheit, ein 900 Millionen Euro Unternehmen. Auch kein unbeschriebenes Blatt. Das Unternehmen hat letztes Jahr den Arbeitgeberverband verlassen damit der Tarifvertrag keine Gültigkeit hat. Meiner Meinung wurden hier Steuern doppelt hinterzogen.

    Es kann nicht sein, dass nur die Arbeiter und die Angestellten die höchste Steuerlast in unserem Land tragen. Man hat als Unternehmer die Möglichkeit Steuern zu sparen und man kann sie bis auf 10% senken. Von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.

  12. Jörg Tauss

    zu Index: Gegen moralische Wertvorstellungen, die ein Mensch hat, kann und will ich nicht anargumentieren. Die sind schlicht zu respektieren. Meinen Moralvorstellungen entspricht es aber nicht, einen möglichen Steuersünder im Ausland besser zu stellen als einen im Inland. Ich bleibe dabei: Wir müssen die Grenzen des Rechtsstaats an dieser Stelle ausloten. Allerdings will ich niemals ausschliessen, dass der Staat selbst mit Kriminellen Deals macht. Dies ist Teil normaler polizeilicher Arbeit- aber selbstverständlich immer zugleich auch eine Güterabwägung.

  13. Index

    Die Diskussion ist zu weiten Teilen einfach nur erschreckend. Hier kommt man nicht mit „Recht“ und „Gesetz“ weiter, auch nicht mit „Sinn“ und „Unsinn“. Dieses Thema ist schlichtweg eine Frage der übergeordneten Moral und hier versagt unser Staat leider in vollkommen.

    Was der Staat hier macht ist, schlichtweg auf das nötigste reduziert, wie folgt zu umschreiben: Der Staat begeht wissentlich und absichtlich eine Straftat (Verschaffungshehlerei), um sich gegenüber der momentanen Situation in eine bessere Position zu bringen. Oder auch: Der Staat begeht wissentlich und absichtlich eine Straftat (Verschaffungshehlerei), um sich etwas zurückzuholen was im seiner eigenen Ansicht nach zusteht. Es ist eigentlich unwichtig was im zweiten Teil des Satzes steht, wichtig ist nur der erste Teil: „Der Staat begeht eine Straftat…“

    Sicher gibt es Argumente die für dieses Vorgehen sprechen, sicher gibt es auch Juristen die dieses Vorgehen durch eine recht eigenartige Interpretation der Gesetze legal erscheinen lassen können. Doch dies braucht nicht zu wundern, schließlich sind Juristen und andere Nutznießer schon berufsbedingt sehr geübt darin, Recht und Gesetz zum eigenen Vorteil zu beugen. Dies spielt hier jedoch alles keine Rolle, denn der Staat hat dem Volke gegenüber eine moralische Vorbildfunktion zu erfüllen und genau dies tut er nicht.

    Ein Staat, der einen Dieb für das Diebesgut bezahlt und dabei Straffreiheit in Aussicht stellt, um das Diebesgut zum eigenen Vorteil zu verwerten, hat meiner Ansicht nach jegliche moralische Vorbildfunktion verwirkt.

  14. Jörg Tauss

    An Stephan: So ist das halt mit der Karriere. Seufz!!! ;)) Den Widerspruch zum Hackerparagraphen habe ich im Artikel gleichfalls angesprochen. Hier ist die Partei auf ganz dünnem Eis. Ansonsten halte ich die Piratendebatte tatsächlich für ausserordentlich interessant und wichtig. Vor allem ginge es mir darum, noch intensiver über die Grenzen solcher Deals zu reden, wie ich es auch im Artikel gefordert habe. Da fehlt mir insgesamt noch die Diskussion- nicht nur bei den Piraten.

  15. Golan Trevize

    Hallo Her Tauss,
    ich kann Ihnen hierbei nicht recht geben.

    Wir sprechen hier nicht von einer Straftat, sondern von dreien:
    – Straftat 1: Steuerhinterziehung
    – Straftat 2: Stehlen von Daten
    – Straftat 3: ich empfinde den Ankauf gestohlener Ware als Rechtsbruch

    Zu 1) Natürlich sind Steuersünder dingfest zu machen. Sie sind Diebe am Allgemeingut und als solche entsprechend zu behandeln. Ausführende Instanz ist die Steuerfahndung, die mit weitreichenden Mitteln zur Ermittlung ausgestattet sind. Ich halte es für wichtig in diesem Zusammenhang an der Gewaltenteilung festzuhalten: Die Exekutive bedient sich diverser Ermittlungsmethoden und Zeugenaussagen um Straftäter dingfest zu machen. Sobald sie im Besitz der Daten ist, kann sie ungehindert deren Relevanz ihrer Aufgabe entsprechend auswerten. Weder ist unser Parlament in diesem Kontext Teil der Exekutive noch der Herr, der die CD verkauft. Dieser wäre bestenfalls als Informant / Zeuge zu sehen.

    Zu 2) Dass es sich bei der Beschaffung der Daten um Datendiebstahl handelt muss denke ich ebensowenig diskutiert werden. Daraus folgt der Beschaffer hat sich strafbar gemacht. Für die Beurteilung seiner Tat ist sicherlich seine Motivation auch ausschlaggebend. Jedoch allein die Tatsache, dass er 2,5 Mio Euro verlangt, spricht doch stark für die Bereicherung als Grund und nich ein höheres Ziel, wie die Hilfe für den deutschen Staat bei der Verbrechensbekämpfung. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache handelt es sich um einen normalen Diebstahl mit Bereicherungsabsicht – dies ist natürlich nur Spekulation, denn eigentlich obliegen der Judikative diese Überlegungen und Beurteilungen. Diese ist im übrigen sowohl durch ihre Ausbildung wie ihre Erfahrung dafür auch besser geeignet, als andere Instanzen im Staat.

    Zu 3) Und nun zu der eigentlichen Streitfrage: Im STGB steht unter §259:“(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dies gilt insbesondere also schon einmal für den Verkäufer, der sich der Hehlerei schuldig macht. In wie weit man dies auf die Bundesrepublik anwenden kann, weiss ich nicht, denn die Bundesrepublik bereichert sich nicht, sondern versucht nur, ihr gestohlenes Geld zurückzuerlangen. Da sie sich nicht bereichert, ist dieser Absatz nicht wirklich zutreffend. Zutreffend ist jedoch, dass die BRD mit dem Aufkauf der Daten in der Motivation eine rechtswidrig herbeigeführte Lage zu beenden, eine andere rechtswidrig herbeigeführte Lage nicht beendet – im Gegenteil sogar noch honoriert.

    Und hier liegt der eigentliche Punkt: Nach meiner Rechtsauffassung wäre die Exekutive der BRD dazu verpflichtet den Straftäter festzunehmen. In diesem Kontext kann sie auch die CD einbehalten. Der Täter kann der Judikative überstellt werden, die CD der Steuerfahndung. Der Steuerzahler hätte sich 2,5 Mio Euro gespart. Aber am wichtigsten wäre folgendes: Der Staat begibt sich nicht auf Augenhöhe mit der Kriminalität und honoriert sie auch noch, sondern er ahndet sie, wie es denn auch sein muss. Es kann nicht sein, dass die Verfolgung von Straftaten von den Begehrlichkeiten abhängt: dann bräuchten wir kein STGB. Dann wäre ja schließlich auch Steuerflucht nicht strafbar, wenn es irgendjemandem in der Regierung gefällt. Es gilt nunmal das gleiche Recht für alle Staatsmitglieder und juristische Personen. Dies ist ein wesentlicher Baustein unserer inneren Sicherheit und der der Rechte und Pflichten, die jeder in der BRD innehat. An diesen grundsätzlichen Manifesten zu rütteln bedeutet unsere Organisation des menschlichen Zusammenlebens in Frage zu stellen.

    Das Unrecht eines Diebstahls wird nicht dadurch wettgemacht, dass ich jemanden anderen bestehle. Und auch nicht dadurch, dass ich denjenigen, der einen anderen bestahl straffrei lasse und zusätzlich noch mit 2,5 Mio Euro ausstatte.

    Es ist mir auch gänzlich unklar, wie dies juristisch legal sein soll.

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