Warum ein Abgeordneter selbst recherchieren muss…

Muss sich ein Abgeordneter auf die jeweiligen Auskünfte der Exekutive verlassen? Viele meiner „Kritiker“ sagen ja.

Wie „gut“ man dies kann, belegen allerdings Antworten der Bundesregierung zum sattsam bekannten Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula). Weitere Beispiele (u. a. zum Thema Maut) gibt es natürlich.

Die Antworten der Bundesregierung  zu verschiedenen meiner Anfragen (12/2008 und 1/2009) und der FDP- Bundestagsfraktion (Mai 2009, Drs. 16/13245) belegen dies eindrucksvoll:

Thema: Staaten ohne Sanktionierung von Kinderpornografie

Bundesregierung an Tauss: Da aber in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kipo entweder nicht einmal unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert werden, reichen ..polizeiliche Mittel nicht aus (Begründung für Web- Sperren).

FDP- Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?

Antwort der Bundesregierung (vier Monate später): Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. […]

Thema: Massnahmen (in anderen Staaten):

Antwort der Bundesregierung an Taus: Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornografischer Seiten (Content- Provider) haftbar zu machen oder ihnen…die Plattform (Content- Provider) zu entziehen…  Das BKA leitet Hinweise an die Staaten weiter, in denen die Web- Seiten physikalisch liegen.

Frage FDP zu diesem Thema: Wie viele Server […] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

Antwort der Bundesregierung (vier Monate später): […] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...

Thema: „Massenmarkt“ Kinderpornografie

„Die Bundesregierung will den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornografie im Internet empfindlich stören“ (BReg April 2009). Pro Tag werden 200 Fotos mit neuen Inhalten, in denen Kinder vergewaltigt werden, ins Netz gestellt. (80% seien unter 10 Jahren, weitere 30% unter drei Jahren…)“ (von der Leyen 2009).

Antwort Bundesregierung auf weitere Nachfrage von Tauss: „Der Großteil der Kipo im WWW wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Und die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein…“

FDP- Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?

Antwort vier Monate später: Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland. […]

Thema: Wissenschaftliche Erkenntnisse der Bundesregierung:

FDP- Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie […]

Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. […]

FDP- Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?

Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. […]

Thema „1.000 verfügbare kinderpornografische Webseiten“

Antwort der Bundesregierung an Tauss auf Nachfrage: Nach Schätzung des BKA werden rund 1.000 solcher kinderpornografischer Seiten auf ausländischen Servern angeboten. Dies entspricht…den Erkenntnissen in anderen Staaten (Anm. Auf dieser Basis sollten die Sperrlisten angelegt werden).

FDP- Frage: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?

Antwort der Bundesregierung vier Monate später: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. […]

Schlusskommentar: Abgeordnete, die sich mit solchen Auskünften abfinden und darauf basierend Gesetze beschliessen, sind keinerlei Aufwandsentschädigung wert.

62 Gedanken zu „Warum ein Abgeordneter selbst recherchieren muss…

  1. Momo

    ZITAT: Kontaktaufnahme zu “Produzenten”:

    Welche für was nutzbaren Erkenntnisse wären denn hier gewinnbar?

    ZITAT: Allerdings weise ich erneut darauf hin, dass ich ohne eigenen Zugang zur “Szene” und entsprechender Erkenntnisse eine Reihe von Problemen politisch nicht hätte aufgreifen können.

    Ich bezweifle, dass sich auch nur ein neues Problem daraus ergeben hat oder hätte ergeben können. Ich bitte um Gegenargumente.

    ZITAT: Wenn mit diesem BKA unter seiner heutigen Leitung eine offene und ehrliche Zusammenarbeit auch nur ansatzweise möglich wäre, stünde ich wahrscheinlich nicht vor Gericht.

    Haben Sie es denn überhaupt versucht? Für mich sieht sind das fadenscheinige Argumente, die zwar war sein können, aber eben deshalb ggf. auch genannt werden.

    Anmerkung tauss: 1. Selbstverständlich spielte das Thema „Produktion“ nicht nur in der zensursula – Auseinandersetzung eine Rolle. 2. Wusste ich aus eigner „Anschauung“, dass der Webmarkt mit seinen vermeintlichen Millionengewinnen nicht existiert. 3. Ich hatte bei unterschiedlichen Gelegenheit mit dem BKA Kontakt.

  2. Petra Hartmann

    Sehr geehrter Herr Tauss

    Das Sie von den deutschen Piraten aufgenommen wurden, spricht eigentlich für diese Partei. Es wird bestimmt spannend zu sehen, wie sich diese Partei dann bei einem allfälligen Urteil verhalten wird.

    Ich bin klar der Meinung, dass die geplante Sperrung eine moralische Alibiübung war, dass ist aber nur einer der einzigen Punkte wo ich Ihnen zustimmen kann.

    Es will mir einfach nicht in den Kopf, weshalb Sie sich als vernünftiger und bestimmt auch schlauer Politiker, in keiner Weise rechtlich absicherten? Auch kann ich in keinster Weise nachvollziehen, weshalb sich ein Abgeordneter mit gesundem Menschenverstand Kipos besorgen muss um sich (und wie von Ihnen erwähnt anderen Abgeordneten) ein Bild davon machen zu können? Sie hätten ganz einfach mal bei dem BKA oder einer Polizeistelle in der Abteilung Kinderschutz vorbei gehen können und sich dort kundig zu machen. Wenn ein Politiker sich fundiert über den Drogenhandel informieren möchte geht er schliesslich auch nicht zu einem Dealer und kauft ihm Ware ab um irgendwas politisch zu beweisen! Was für mich überhaupt nicht mehr zusammen stimmt ist die Tatsache, dass Sie sich für „Ihre“ Recherchen über einen so langen Zeitraum zeit gelassen haben? Warum haben Sie nicht gleich nach dem ersten erhalten von Kipos, ihre Recherchen offengelegt? Wie konnten sie als unbescholtener Mensch überhaupt noch ruhig schlafen, mit dem Wissen, dass in Ihrer Wohnung illegale Ware liegt?

    Sehr interessant ist auch die Tatsache, dass Sie offenbar nur mit BL in Kontakt waren. Da muss ich Ihnen leider sagen m.E. haben Sie da sehr einseitig und stümperhaft recherchiert.

    Gerne würde ich auch erfahren weshalb Sie sich nicht in aller Deutlichkeit von Pädokriminellen, die das Internet als rechtsfreien Raum missbrauchen distanzieren? Hier auf diesem Blog hatten sie bereits Gelegenheit dazu. Einmal mehr haben Sie es nicht getan, was m.E. Ihrer Glaubwürdigkeit nur noch mehr schadet als dient.

    Hinter jedem Bild ist ein Opfer zu verzeichnen, es ist absurd und zynisch, dass bei Gerichtsentscheiden wie Beispielsweise bei Ihnen, keine psychologischen Gutachten erforderlich sind. Im Klartext; bei Gericht wird nur über legale oder illegale Bilder entschieden, eine allfällige Persönlichkeitsstörung eines Angeklagtes wird nicht überprüft.

    freundliche und sehr nachdenkliche Grüsse aus der Schweiz.

    Petra Hartmann

  3. Wagneropern

    Na Marita Wagner… schreibst Du immer noch unter dem Pseudonym „Caroline Kaiser“. Ist doch peinlich, wie einfältig…

  4. Ralf

    Insgesamt war das Recherche Vorgehen wenn schon nicht dumm, dann doch zumindest naiv umgesetzt. Und es lässt einen gewissen Zweifel sowohl an der ITK Sachkompetenz als auch am sittlichen und juristischen Feingefühl des abgeordneten Spezialermittlers Tauss entstehen.
    Wenn schon den Ermittlungsbehörden und anderen zuständigen Institutionen sowie den Medien bei der Ermittlung von aktuellen Sachverhalten nicht soweit zu trauen ist, dass man sie vorab oder währenddessen informieren oder einbinden konnte, dann wäre es zumindest ratsam gewesen, vor dem Schritt, tatsächliche Straftatbestände zu begehen die Motivationslage und später alle Ermittlungssachverhalte bei einem Notar zu hinterlegen – verbunden mit der Verfügung, diese Unterlagen der Presse, der Staatsanwaltschaft oder einem Hilfeverein zu übergeben in dem Falle, dass einem etwas zustösst. Auf keinen Fall hätte ich Unterlagen, deren Besitz strafbar ist, länger als für den jeweiligen nächsten Recherche Schritt nötig unverschlüsselt auf privaten oder dienstlichen Datenträgern belassen.
    Man kann auf einer Festplatte z.B. einen asymmetrisch verschlüsselten Bereich anlegen, den private key ebenfalls ausschliesslich notariell hinterlegen und dann gesammelte Sachverhalte und Belege im fortlaufenden Recherche Verfahren per public key in den Bereich hineinverschlüsseln. Defacto kann einem dann niemand den „Besitz“ des Materials vorwerfen, denn nur mit dem notariell hinterlegten private key hat man Zugriff auf die gesammelten Belege.
    Diese notarielle Hinterlegung wäre ein Vorgehen gewesen, das vor Gericht wirksam als Beleg für die Lauterkeit der Absichten hätte dienen könnte.
    Und jede mediale hämische Unterstellung, die Recherche hätte alleine der Befriedigung persönlicher Gelüste gedient, hätte man sofort mit einer notariellen Bestätigung und einen Gutachten eines Krypto-Sachverständigen der persönlichen nicht Zugreifbarkeit entgegentreten können. Verbunden mit allen verfügbaren Rechtsmitteln: Gegendarstellung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügungen etc.

    Ich sehe nicht wie jemand ein solches Vorgehen als besondere Raffinesse hätte auslegen können.

    Unberührt von dieser meiner persönlichen Einschätzung zur Vorgehensweise bei der Recherche, teile ich die Einschätzungen und Postionen von Jörg Tauss und den meisten sich hier äussernden Sympathisanten in weiten Bereichen. Insbesondere was die Zuverläsigkeit und Kompetenz der meisten Abgeordneten, die Fehlbarkeit der strukturellen Instanzen und die Notwendigkeit von unabhängiger und unkontrollierter Informationsbeschaffung angeht, aber auch die inhaltlichen Positionen und netzpolitischen Stellungnahmen der Piratenpartei. Umso mehr bedauere ich, dass ausgerechnet er sich durch sein naives Vorgehen in eine potentiellle politische Abseitsposition manövriert hat. Ich wünsche ihm daher ebenfalls viel Glück für einen möglichst günstigen Prozessverlauf – nicht nur hinsichtlich des Strafmasses sondern vor allem im Hinblick auf eine Stärkung/Festigung seiner Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit.

    Anmerkung tauss: Ich sehe zwar noch nicht einmal ansatzweise, wie das mein Problem gelöst hätte, bedanke mich aber für alle guten Wünsche.

  5. Pingback: Die Tauss-Verschwörung: Teil 1? : netzpolitik.org

  6. Caroline Kaiser

    Nach meinen Unterlagen gab es nicht eine einzige Gegenstimme der Koalition , als der neue §184c beschlossen wurde.

    Was Infos über JP angeht, da brauchen wir kein Buch mehr, da reicht dieser Blog.
    http://trewthe.wordpress.com/2008/07/31/footage-prosecuted-as-child-porn-put-back-on-store-shelf-by-police-chief/

    Ich sehe nicht alle Strafverschärfungen nach 1993 so negativ, aber die des §184c war ein Schuß in den Ofen.

    Anmerkung tauss: Ich teile diese Auffassung und hatte in der Fraktion dagegen gestimmt. Bedauerlicherweise hatte ich allerdings in dieser Frage keinerlei Zuständigkeit.

  7. Dieter.Gieseking

    „Anmerkung tauss: Ich war ein Kritiker dieser Bestimmungen.“
    Man hätte sich damals bei der Abstimmung im Bundestag auch als damaliger SPD-Abgeordneter wenigstens der Stimme enthalten können. Da muss ich Frau Kaiser schon Recht geben. Das hätte natürlich die Verabschiedung dieses unmöglichen § 184c StGB nicht verhindern können, aber es wäre zumindest ein Zeichen gewesen. Was die damalige SPD & CDU/CSU und zuvor die SPD & Grüne an diesbezüglichen Strafverschärfungen durchgezogen haben, geht auf keine Kuhhaut. Sie können also heute froh sein, nicht mehr in dieser SPD zu sein. Ihre Kompetenz ist bei den Piraten sicherlich besser aufgehoben. Wollen wir mal hoffen, dass es auch nach dem Urteilspruch so sein kann. Sie sollten zu ihren gewonnenen Erkenntnissen in Sachen KP/JP eine Studie bzw. ein Buch herausbringen. Dann hätten wir ggf. alle etwas von diesem „tollen“ Verfahren…

  8. anon

    Nicht nur in dieser Problematik stößt einem denk-befähigten Bürger die bodenlose Dilletanz der überwiegenden Mehrzahl unserer Parlamentarier extrem sauer auf. Auch in allen anderen Themen kommt man sich nur noch verarscht vor:
    * Krankenversicherung und eGk,
    * Autobahnmaut und Toll Collect,
    * Personalausweis und biom. Merkmale darin,
    * Stuttgart21 und Geldmangel,
    * Rettungspakete für Banken,
    * Steuergerechtigkeit,
    * Überwachung allüberall (nur nicht bei Politikern)

  9. uSoKK

    Sorry aber: Ein Abgeordneter fühlt sich schlecht informiert und setzt sich deshalb über alle Grenzen des Akzeptablen hinweg. Und das obwohl er als Jurist genau um die Strafbarkeit seiner Handlungen weiß. Die Argumentation „Das StGB gilt für mich nicht, weil ich mich uninformiert gefühlt habe und mich informieren wollte“ kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Usus wird, dann ist der Rechtsstaat dahin.
    Deshalb: Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los.

    Anmerkung tauss: Ich würde mir den einschlägigen Paragraphen einfach mal anschauen. Ob ich mich über die Grenzen des Rechtsstaats hinweg gesetzt habe, soll das Gericht beurteilen.

  10. Caroline Kaiser

    Tatsächlich sind fast alle Informationen über KP – von offizieller Seite – mittlerweile verfälscht. Aber Sie hätten nicht selbst recherchieren müssen, sondern z.B. in den NL oder DK ältere Experten ( am besten ruheständler ) fragen können.

    Wenn ich mich nicht täusche, stimmten Sie selbst dem §184c zu. („Jugendpornographie“)

    Anmerkung tauss: Ich war ein Kritiker dieser Bestimmungen.

  11. Pingback: Twitterbeiträge diese Woche 2010-05-23 » BB – Boomels Blog

  12. Privacy

    Es ist schon fraglich, ob ein Abgeordneter ausserhalb von Untersuchungsausschüssen Ermittlungsinstanz spielen darf. _Verpflichtet_ ist er hierzu nicht (was aber Vorausstezung für § 184a StGB Abs 5 ) wäre.
    Wie ist das mit der Gewaltenteilung?

    Und wenn er sich schon „über das Gesezt stellt“ – dann sollte er es wenigstens mit der nötigen Gewissenhaftigkeit und Professionalität tun – auch im Bezug auf „Medienkompetenz“. Das Recherchematerial ordentlich kennzeichnen, zügig auswerten und vor allem – mindestens in einem versiegelten Brief bei einem Zeugen sein Tun „beurkunden“ – ansonsten ist dies alles wenig glaubhaft.

    Anmerkung tauss: Ich finde es schon beeindruckend, wie viele sich unter Gewaltenteilung vorstellen, dass sich ein Abgeordneter von der Exekutive hemmungslos belügen lassen muss. Der Rest des obigen Kommentars fällt unter „Besserwisserei“. Das Material ist beispielsweise gekennzeichnet. Eine zügige Auswertung ist in einer hoch konspirativen Szene schlicht nicht möglich und der versiegelte Brief würde mir aller Voraussicht nach alle besondere „Raffinesse“ ausgelegt. Ob ich mich „über“ das Gesetz gestellt habe ist im übrigen Gegenstand des Verfahrens.

  13. PG

    Ich finde es bemerkenswert, wie hier Herrn Tauss vorgeworfen wird, die Gewaltenteilung zu verletzen, weil er sich als Teil der Exekutive gerierte.

    Bis auf den nicht umgesetzten Höhenflug des „Sprengen eines Menschenhändlerrings“ vermag ich das nicht zu erkennen: Tauss betrieb keine Strafverfolgung, sondern Recherche.
    Eben _weil_ da nicht das Ziel dahintersteckte, die Strafprozessordnung auszupacken, sobald er Erkenntnisse über einzelne Personen erlangt hat, war er nicht Teil der Exekutive.

    Auf der anderen Seite haben wir Exekutive (Bundesminister, also Teil der Bundesregierung, also Teil der Exekutive) und noch mehr Exekutive (Polizei in Form des BKA), die sich ein Gesetz maßschneidern, indem sie es entwerfen und mit Lug, Trug und vielen Emotionen die Legislative dazu bringen wollen, nicht weiter darüber nachzudenken und es nur noch abzunicken.
    Da wird tatsächlich die Gewaltenteilung angegriffen (dass dieses Vorgehen zur Tagesordnung gehört, macht es nicht erträglicher). Tauss wusste, so scheint es, keinen besseren Weg, dagegen vorzugehen.

    Und nun bleibt nur zu hoffen, dass die Judikative dem Eingriff der Exekutive (in Form des medialen Gerichthofs der Staatsanwaltschaft) zu widerstehen vermag – vielleicht erleichtert dadurch, dass das das Richteramt nicht von der öffentlichen Meinung abhängig ist, die sicher bei jedem Ausgang des Prozesses bestens informiert werden wird: Entweder „Wir wusstens doch“ oder „SKANDAL! Das Gericht …“ und so weiter.

    Anmerkung tauss: Von einem „Menschenhändlerring“ war allerdings nie die Rede 😉 In erster Linie ging es um Erkenntnisgewinn für meine Arbeit. Mein Ziel der Kontaktaufnahme zu „Produzenten“ liess sich nicht realisieren.

  14. Dieter.Gieseking

    @ Tauss
    „C@reChild schätze ich im übrigen sehr“

    Das meinen Sie hoffentlich nicht wirklich. Die/der Kappe hätte Sie ohne mit der Wimper zu zucken ans KP-Messer geliefert. Schauen Sie mal ins Trollforum hier:
    http://www.troll-forum.de/Forum03/viewforum.php?f=13
    Weitere Infos über mein Profil.
    Wer einen solchen „Verein“ schätzt, dem geht es offenbar noch viel zu gut. Das was Sie gerade erleben müssen ist Aufgabe und Ziel dieses Vereins. Sie sollten sich unbedingt von diesem Verein distanzieren.

    Anmerkung tauss: Selbstverständlich schätze ich Organisationen, die sich für Kinder einsetzen. Es ging hier um das von CareChild betriebene Löschen von Seiten. Ansonsten verkenne ich nicht, dass auch solche Organisationen, übrigens bis hin zu UNICEF oder dem Kinderschutzbund, sich mit bewusst populistischen und falschen Meldungen an der Debatte beteiligen. Dies schätze ich in der Tat nicht und habe es öffentlich auch in der Vergangenheit kritisiert. Dass ich dann dennoch eine Organisation, wie beispielsweise UNICEF, in ihrer gesamten Zielsetzung unterstütze, hat damit nichts zu tun. Am Beitrag des SWR kritisiere ich vor allem, dass er ungeprüft polizeiliche Angaben als richtig übernimmt.

  15. Jörg Rupp

    @Paul: vllt. fragen Sie mal Capt’n Tauss, was ich gemacht habe im Zusammenhang mit den Vorwürfen. Und ich nehme grundsätzlich das Maß am eigenen Handeln. Diese Rechercheproblematik ist mir durchaus nicht unbekannt.

    @tauss: aber selbstverständlich waren die Ergebnisse von C@reChild ein wichtiger Beleg in der Debatte um die Löschungen. Was das dann mit dem JMSTV zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht – außer, dass man halt irgendwie reagieren muss. Die Überheblichkeit, die allerdings daraus spricht, macht es für mich nicht besser. Naja, jeder halt, wie er kann. Ich halte den Artikel nach wie vor für schlicht falsch – außer er erfüllt den pädagogischen Zweck, sich Solidarität zu holen.

    Anmerkung tauss: Ich rede vom parlamentarischen Versagen der Grünen auf allen diesen Gebieten und nicht von Pädagogik. C@reChild schätze ich im übrigen sehr. Diese Arbeit hatte aber keinerlei Einfluss auf parl. Entscheidungen. Es bedarf aktiver Parlamentarier UND engagierter Gruppen Zivilgesellschaft.

    Dessen ungeachtet: Jörg Rupp hat mich stets sachlich kritisiert und auch öffentlich solidarisch zu meinen Gunsten zu den Ermittlungen Stellung bezogen.

  16. Manuel Deis

    Ach Leute…
    Ich war ja auch mal naiv. Dann las ich das hier.
    http://www.wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
    Und dann konnte ich den Jörg dann auch verstehen. Das macht einen doch unglaublich wütend sowas zu lesen, zumindest, wenn der moralische Kompass noch stimmt.

    Und Jörg: Tu dir das doch nicht auch noch an hier. Wer auf die mediale Hinrichtung gerne aufspringen will, wird das so oder so tun, da bewirken deine Ausführungen auch nichts mehr. Wenn die mediale Vernichtungsmaschine einmal angeworfen wurde, kann man sich nur noch in Deckung bringen.

    Anmerkung tauss: So lange ein Interesse daran besteht, über Hintergründe informiert zu werden, mache ich das gerne. Deckung und Verstecken war noch nie meine Art 😉

  17. Reinard

    @Jörg Rupp

    Dass ein MdB selbst recherchieren darf, steht für mich außer Frage. Nur, wie er diese Recherche aufzieht und ihre Ergebnisse behandelt, bedarf zumindest ein Mindestmaß an Professionalität. Das wird Dir zu Recht vorgeworfen bzw. führt im logischen Schluss zu dieser Anklage.

    Seit wann in unprofessionelles Verhalten strafbewehrt und führt zur Anklage? Wo steht das? Schusseligkeit war bisher lässliche Sünde, oder?

  18. Klaus

    Mal ganz ehrlich: Für was haben wir denn den BKA, das LKA und die Polizeidienststellen in diesem Staat? Weshalb unterteilt das Grundgesetz Legislative, Exekutive und Judikative Machten? Dass einer wie Tauss hier von der Legislative zur Exekutive – nach Belieben wohlgemerkt – wechseln kann um sich mal eben mit der Szene vertraut zu machen? Wenn Herr Tauss der Ansicht ist, dass ein Abgeordneter unter Ausnutzung seiner Immunität nach Belieben innerhalb der Gewaltenteilung wechseln kann, würde ich vorschlagen, wir lassen die Gerichtsverhandlung und Herr Tauss schreibt sich sein Urteil selbst. Ach, wie blöd, die Immunität ist ja aufgehoben…. und nun ist Tauss dran wie jeder andere Idiot, dessen Volkesstimme er ja vertreten wollte, nicht wahr? Es war sicher im Interesse des Volkes, sich über die Befugnisse der Legislative hinwegzusetzen und mal eben allen Deutschen zu zeigen, zu was man mit der notwendigen Immunität imstande ist.

    Übrigens: Piraten: Ihr solltet mal nachlesen, was die Originalpartei in Schweden ausmacht, bevor ihr hier den rechtsfreien Raum in Deutschland sucht, der nicht da ist.

    Gemeinschaftskunde, lieber Herr Tauss, lernt man in der Realschule ab der 6.Klasse.

    Anmerkung tauss: Hier darf jeder schreiben was er will…. Sofern es nicht beleidigend wird, darf es auch gerne etwas am Thema vorbei gehen 😉

    Zum Thema Vertrauen zur Exekutive noch ein Link auf meine Lieblingsszene im „Dschungelbuch“

    http://www.youtube.com/watch?v=-T0I5UepXMA&sns=em

  19. Jens

    „da die Schuld im Sinne des Tatbestands von unlauterem Besitz von KiPo-Material eine Tatsache ist und von Ihnen selbst mehrfach zugestehend eingeräumt wurde“

    Die „Unlauterkeit“ ist kein Bestandteil einer Tatsache.

  20. timR

    Danke für Ihre obigen Anmerkung. Die immer gerne propagierte „Unschuldsvermutung“ ist hier allerdings eine Farce, da die Schuld im Sinne des Tatbestands von unlauterem Besitz von KiPo-Material eine Tatsache ist und von Ihnen selbst mehrfach zugestehend eingeräumt wurde. In diesem Sinne sind Sie bereits schuldig. Offen ist lediglich die Frage, unter welcher Absicht dies geschah, und wie dies strafrechtlich und moralisch zu bewerten ist. Eine „Unschuldsvermutung“ im Sinne von „das wäre Ihnen ohne Ihre Kenntnisnahme untergejubelt worden“ bzw. „Sie wären dazu legitimiert gewesen“ ist unsinnig. Schuldig sind Sie aufgrund der eigens eingeräumten Vorgänge so oder so. Die Frage ist nur noch, wann und wie sich das in einem konkreten Strafmaß auswirken wird. Alles andere würde mich mindestens ebenso stark am Rechtssystem zweifeln lassen wie Sie an den staatlichen Exekutiv-Organen.

  21. hanskanns

    Nur Sie alleine wissen wie das mit den Kipos wirklich war. Wenn Sie ein reines Gewissen haben wünsche ich Ihnen Erfolg bei der Verhandlung, denn Politiker wie Sie braucht das Land.
    Falls sie schuldig sind, sollten sie sich in grund und boden schämen und ich bereue, dass ein guter Politiker von der Bildflächer verschwindet.

  22. timR

    Sehr geehrter Herr Tauss,

    bei allem Respekt und Sympathie, die ich für Sie empfinde, werden Ihnen diese Argumentationen und Selbstdarstellungen nichts nutzen. Sie werden im Gegenteil eher gegen Sie verwendet werden.

    Der bloße Besitz von KiPo-Material ist strafbar. Das Gericht wird Sie nach aller Wahrscheinlichkeit daher nicht freisprechen, sondern lediglich über das adäquate Strafmaß befinden. Offensichlich wissen Sie das, denn auf die Minderung dieses Strafmaßes basiert offenbar Ihre Strategie.

    Sie haben nicht nur „dumm“, sondern auch unverantwortlich, möglicherweise sogar mit kriminellem Vorsatz gehandelt. Die „Recherche“-Darstellung ohne die gleichzeitige Einbezugnahme bzw. Informierung von Journalisten oder Kriminalpolizei zur glaubhaften Absicherung ist in höchsten Maße undemokratisch und anmaßend. Es muss ihnen daher zwangsweise über diese angebliche „Recherche“-Absicht hinaus kriminelle Absicht und persönliches Interesse an diesen Bildern unterstellt werden.

    Diese Unterstellung werden Sie – nach allem was bisher von Ihnen verlautet wurde – nicht entkräften können. So „dumm“ darf kein Mensch ungestraft sein, auch kein Abgeordneter.

    Sie argumentieren wie ein Ladendieb, der – nachdem er erwischt wurde – behauptet, er hätte nur flächendeckend die Sicherheitsvorkehrungen testen wollen, da über diese Dunkelziffer nichts verlässliches bekannt sei.

    Abschließend, trotz aller Sympathie für die Piraten, tut diese Partei sich keinen Gefallen, Ihre Argumentation aufzugreifen, massive Sympathien für Sie zu aufzubringen und Ihrer Rechtfertigungs-Rhetorik zu folgen. Ob „schuldig“ oder nicht – Sie haben sich dauerhaft ins politische Abseits manövriert und sind politisch nicht mehr haltbar. Je früher das die Piraten erkennen, desto weniger Schaden werden sie erleiden – es wird höchste Zeit dass Sie sich zurückziehen.

    Als politisch-motivierter Blogger benötigen Sie indes keine Partei, da wäre weiterhin Potenzial für Sie und Ihre Ideen erkennbar.

    Anmerkung tauss: Ich kenne keine falsche Argumentation der Bundesregierung zum Thema „Ladendiebstahl.“ Insofern hinkt der Vergleich. Im übrigen kenne ich auch keine „Rechtfertigungs-Rhetorik“ der Piraten. Allerdings bin ich den Piraten dankbar, dass sie im Gegensatz zu anderen Parteien auch in meinem Fall ohne „Wenn & Aber“ zur Unschuldsvermutung als eine der Säulen des Rechtsstaates stehen. Im übrigen übe ich bei den Piraten kein politisches Amt aus. Ansonsten respektiere ich natürlich Ihr blindes Vertrauen zur Polizei. Zu teilen vermag ich es allerdings nicht.

  23. UweW.

    Das Herr Tauss sich strafbar gemacht hat,ist hier nicht die Frage,weil das Gesetz eindeutig in dieser Beziehung ist.
    (Paragraph 176 StGB abs.3.3)

    Gleichwohl muss ich Herr Tauss auch unterstellen dumm zu sein,weil es gibt in Deutschland einige Institutionen die sich mit Kinderpornographie auseinander setzen(http://www.anti-kinderporno.de/seite/start.php),dafür hätte sich Herr Tauss nicht zu Hause hinsetzen müssen und dies ekligen Bilder auf seinen Rechner laden müssen.Durch seine Aktion hat er auch dazu beigetragen, das der Markt für diese Bilder wieder sich rechnet, jeder der solche Seiten besucht und dabei Bilder als Ihr eigentum herunter laden, gibt solchen Anbieter wieder einen Markt ( Nachfrage = Angebot)
    Deswegen sollte Herr Tauss auch einen Denkzettel bekommen in form einer Strafe.
    Seine Mitleidbekundungen vor Gericht und auch im Internet ist bemitleidenswert,er soll einsehen, das er sich falsch verhalten und hat und dafür auch gerade stehn.

    Anmerkung tauss: Nach meiner Kenntnis bin ich nicht des Missbrauchs von Kindern angeklagt (§176 StGB). Auch die Behauptung, ich hätte kinderpornografische Bilder auf meine Rechner geladen, ist schlicht falsch

  24. Thomas

    Danke für den Hinweis Dieter. Wer es nicht gleich findet, Link zum Video befindet sich oben rechts neben dem Beitrag. Zusammengefasst lässt sich sagen: Tauss kann garnicht pädophil sein, dazu hat er sich zu blöd angestellt. Die Schuldfrage ist aber wieder eine andere Geschichte.

  25. Eric M. Roßner

    Wer unserer Regierung noch traut ist selber schuld.

    Abseits davon wünsche ich Herrn Tauss eine faire Verhandlung, im Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

    Ich vermute jedoch, das Gericht wird sich profilieren und an der Sache vorbei entscheiden.
    KiPo ist eben ein Buzz-Thema, welches sich vortrefflich medial und mental und emotional vor jeglichen Karren spannen läßt.

    Schade, das wir in Deutschland so weit gekommen sind.

  26. Paul

    Hallo Herr Tauss, oder inzwischen eingestellter Administrator 🙂

    Kleine Zusatzbemerkung!
    Selbstverständlich darf der von mir verfasste Text gekürzt, oder auch verändert werden.

    Habe genug Vertrauen, dass es zu keiner Verschlimmbesserung kommen wird…

    Beste Grüße aus Düsseldorf u. toi, toi, toi,

    wünscht
    Helmar Paweletz

  27. Matthias Plappert

    Natürlich muss sich ein Abgeordneter nicht auf Auskünfte der Exekutiven verlassen. Wenn er diese allerdings für nicht ausreichend oder ungenau hält oder diese schlicht nicht vorhanden sind, muss auch ein Mitglied des Bundestages sich an gesetzliche Regelungen halten – alles andere wäre übrigens der Ist-Zustand in den hier mehrfach genannten „Bananenrepubliken“. Eben dies hast du (das Sie scheint hier nicht geläufig zu sein, finde ich gut) nachweislich nicht getan und musst demnach auch die Konsequenten tragen, Absicht hin oder her.

    Anmerkung tauss: §184 Abs. 6 StGB „….Absatz 5 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“

  28. Paul

    Sehr geehrter Herr Rupp,

    es ist nicht sonderlich fair, was sie hier zum Besten geben…

    Statt sich intensiv darum zu kümmern, dass ihre grüne Partei in Sachen Internetsperren keinen weiteren Schaden anrichtet (siehe *Abstimmverhalten beim Gesetz zur Bekämpfung der KiPo in Kommunikationsnetzen), ziehen sie in ihrem Kommentar ziemlich abgeschmackt über ihren politischen Kollegen Tauss her.

    Glauben sie, dass die Richter in Karlsruhe unbedingt ihre Unterstützung in Form eines selbsternannten Moralpredigers bräuchten?

    Sicher gehören sie nicht zu den üblen Zeitgenossen, die Strauchelnde mit Schlägen in die Kniekehle ganz zu Fall bringen wollen, selbst wenn höhere Regierungskreise und deren Geldstromprivilegierte dafür ein Füllhorn mit Lorbeer über sie ausschütten würden…

    Was aber haben sie mit ihrem Kommentar dann im Sinn?

    Wo nahmen sie Maß für ihre Maßregelung, was J. Tauss zwecks Aufdeckung des kinderpornografischen Schmierentheaters „unserer“ Bundesregierung hätte RICHTIGERWEISE tun sollen?

    Wo sie selbst, lieber Herr Rupp, zum damaligen Zeitpunkt in dieser Angelegenheit so gut wie NICHTS getan haben?

    Wie hätte er das politisch gepushte und megahysterisch klug von der Familienministerin v.d. Leyen inszenierte und ungeheuerliche Lügengespinst in Gestalt von „zerfetzten“ Kinderleibern in massenhaften Kinderporno-Milliardenmärkten bekämpfen sollen, wenn nicht mit gleichen Waffen?

    Welche Hilfsmittel waren richtig, um die lodernden Brandsätze der Leyenschen Strategie, die Anfang 2008 ihren absoluten Höhepunkt in einer halböffentlichen Videovorführung von missbrauchten Kindern vor missbrauchten Journalisten fand, zu löschen?

    Ich bin der Meinung, dass ein engagierter Abgeordneter lichterlohe Brandsätze in diesem politischen Skandal auch mit Flammenwerfern bekämpften darf und durfte…

    ———————–

    Vielleicht war anlässlich ihres Kommentars auch nur der Wunsch Vater des Gedankens, doch mal eine wirksame PR-One Man Show im Schatten der gleichgeschalteten Mainstream-Presse zu starten… Sozusagen „Äktschen“ im Medienrummel, der dank direkter Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Kreuzfeuer staatsanwaltlicher Querschläger so richtig für fix und fertig machenden Wirbel sorgte.

    Auf der unabhängigen Plattform zum Kandidatenvergleich bei der Bundestagswahl 2009 zur Frage, ob das Internet stärker reguliert werden sollte, zeigten sie, lieber Herr Rupp, eine fachliche Kompetenz, mit der sie Frau von der Leyen bestimmt sehr glücklich gemacht haben:
    „Alle Gesetze gelten auch fürs Internet bzw. für den Standort des Servers. Diese gilt es lediglich anzuwenden“.

    Wenn man weiß, dass das Grundgesetz seit seiner Ausfertigung am 23. Mai 1949 bereits 57 Mal geändert wurde, so bin ich bei ihrer Aussage regelrecht verfassungslos…

    Aber 45 „grüne“ Kandidaten haben es (im Auftrag welcher Mächte auch immer) nicht besser machen können. 45 x wiederkäuten die grünen Anwärter identisch den Satz, auf den Brüssel und die gesamten EU-Sperrenbefürworter bis zum heutigen Tag sehnsüchtig gewartet haben:

    „Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht NUR blockiert werden“.

    Alles klar?

    Einen besinnlichen Tag wünscht
    Paul (ohne Partei!)

    *am 18. Juni 2009 = 15 „grüne“ Stimmenthaltungen + drei Nichtbeteiligungen, darunter bezeichnenderweise Volker Beck!

  29. Alex S.

    Ein Mittel, Macht über ein Volk auszuüben, ist es bestimmte Stimmungen zu „säen“. Immer wenn es um Themen wie Kindesmisshandlung (allein schon Missbrauch induziert, es gäbe einen korrekten „Gebrauch“ – und selbst den nimmt man an „Sachen“ vor), Terrorismus oder Neonazi-Gedankengut (Liste lang fortsetzbar) geht, fällt eine mediale Meinungsbildung praktisch flach. Wie schon einige meiner „Vorredner“ passend kommentierten, geht es bei Zeitungen um die Absatzzahlen. Damit man als Verlag dabei die Nase vorn hat, muss man am Tag vorher schon wissen, was die Konkurrenz drucken wird. Im weitesten Sinne sind das „Vorabsprachen“. Diesen primitiven Mechanismus kann man aus der richtigen Position mit minimalem Aufwand bedienen. Wenn das nicht reicht, werden sachlich unhaltbare Argumente von verschiedensten Amtsträgern gebetsmühlenartig wiederholt. Auch das deutet auf „Vorabsprache“ hin. Dazu bedarf es keiner Verschwörung, die Machtgier der betroffenen Personen genügt völlig.
    Wenn nun jemand wie du, Jörg, beginnt, aus diesem System auszubrechen, sind die Konsequenzen eigentlich klar. So sehr ich mir wünsche, dass die Abgeordneten Politik machen, so sehr sehe ich auch, dass „Berater“ eigentlich die Zügel in der Hand halten, wenn es ihrer der politischen Meinungsbildung bedarf. Du hast diese Regel gebrochen und ich denke, dafür wirst du bestraft. Das Gesetz, das den Besitz und die Verbreitung oder Beschaffung von kinderpornographischem Material unter Strafe stellt, dient eigentlich dem Zweck, diese Untaten einzudämmen. Sowohl aus der Täter- wie auch der Konsumentenperspektive. Da du das Material zum Erkenntnisgewinn verwertest, wie du sagst, kann es in dem Verfahren auch nur darum gehen, ob du es zweckbezogen verwendet hast und nicht um den Besitz und die Verbreitung an und für sich, wie es die Staatsanwaltschaft in den Medien kolportiert.
    Ich wünsche dir einen sinnvollen Ausgang des Verfahrens, aber ich ahne, dass es durch die Instanzen gehen wird. Die Demokratie darf nicht in Ochlokratie entarten (siehe Verfassungskreislauf nach Polybios) und dein Verfahren wird zeigen, wie weit wir auf dem Weg dahin schon fortgeschritten sind. Ich wünsche Dir alle Kraft, das durchzuziehen.

  30. Georg Liwert

    Zweifellos war das Vorgehen unprofessionell und auch unüberlegt. Dennoch erscheinen mir die Motive nachvollziehbar, und selbstverständlich darf ein Politiker auch mal dem BKA misstrauen und eigene Recherchen durchführen.

    Wie es vor dem LG ausgehen wird? Ich tippe mal so:

    1) Abgeordnete dürfen eigene Recherchen anstellen
    2) wegen der fehlenden Einweihung anderer Personen werden jedoch neben den dienstlichen Interessen auch private Interessen unterstellt
    3) somit Verurteilung wg. Besitz von KiPo.
    4) sehr milde Strafe, da die Auswirkungen der staatsanwaltschaftlichen Pressemitteilungen schon verheerend waren. Vielleicht 3 Monate auf Bewährung.

    Trotzdem: viel Glück. Vielleicht langt es ja doch für einen Freispruch. Und das Leben geht weiter.

  31. Headhunter

    Ich denke, es war ein fataler Fehler, nicht von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden offen und ehrlich zusammenzuarbeiten.

    Anmerkung tauss: Wenn mit diesem BKA unter seiner heutigen Leitung eine offene und ehrliche Zusammenarbeit auch nur ansatzweise möglich wäre, stünde ich wahrscheinlich nicht vor Gericht.

  32. l.behet

    Ich wünsche alles Gute bei der derzeit laufenden Verhandlung.
    Ferner finde ich persönliches Engagement und Kenntnis der Sachlage gerade auch bei auch Abgeordneten notwendig, da die vom Stab zur Präsentation vorbereiteten Infornationen immer sachlich fundiert nachprüfbar sein sollten.
    Die politische Verantwortung trägt letzthin der veröffentlichende Abgeordnete (wenn er denn das Rückgrat hat).

  33. zumsel

    Ahoi Jörg ..

    In dubio pro reo ..

    aber das gilt bei massenmedien nicht ..
    die SCHLAGZEILE ist wichtig und der tagesverkauf der nachricht ..

    entscheiden wird kein richter sondern eine meinungsmache von sogenannten „zeitungen“.
    und auch richter lesen zeitungen und sind abhaengig … seltsam

    was unser staat kann .. sind sperren .. also blockieren der internetseite .. na und ?
    dann wird das eben woanders verkauft .. solange der verkaeufer lebt, geht es weiter .. die lachen ueber sperren

    unsere selbsternannten internetexperten in der regierung haben NULL peilung

    sowas kann man nur bekaempfen wenn man sich eingliedert .. interna kennt ..

    komischerweise wird mit pornographie im internet das meiste geld umgesetzt .. da wird nix gesperrt .. auch nicht in den prueden USA ..

    komischerweise wird auch nicht wirklich gegen abzockseiten .. die mal eben ein jahresabo ueber 96 eu verlangen wirklich vorgegangen ..

    wo faengt moral an und wo hoert sie auf ? und wer verdient wirklich an dem ganzen kram .. einschliesslich KIPO ??

    wenn man das nicht international regeln kann .. dann ist meine grosse frage WARUM NICHT ????

    in diesem sinne .. piratiges

  34. Laton

    Ich halte es für eine Schande, dass einer der wenigen ehrlichen Abgeordneten, die ihre Aufgabe als Vertreter des Volkes wirklich ernst nehmen/nahmen medial so dermaßen durch den Dreck gezogen wurde, während bestenfalls unfähige Gestalten sich als „Vorzeige-mutti der Nation“ anbiedern.
    Ich wünsche weiterhin Dir/Ihnen viel Glück und die nötige Kraft

    mfg
    ein Pirat aus Bayern

  35. UltraBit

    Ahoi Onkel Tauss 😉

    Du zeigst wieder einmal mehr, dass wir tatsächlich in einer Bananenrepublik leben!
    Es lässt mich beinahe zur Überzeugung kommen, dass ich doch meinen innigsten Wunsch nachkommen sollte: Auswandern ins Mutterland der Pirateipartei.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Prozess. Möge auch gegen die mediale Vorverurteilung ein Exempel statuiert werden!

  36. maltejk

    Extrem uneinleuchtend, wie auf der Basis des offensichtlichen Nichtwissens Gesetze erschaffen werden, vorallem gegen etwas, von dem (ebenfalls) offensichtlich bei den „Erschaffenden“ nicht mal der Hauch einer Idee vorliegt.

  37. Anonym

    Ahoi, Pirat Tauss,

    ich habe (im Gegensatz zum BKA und zur Bundesregierung) zwei der (dank Wikileaks) öffentlich gewordenen „Kinderporno“sperrlisten untersucht.
    Resultat: Überwiegend legale Erwachsenenpornoseiten (überdurchschnittlich oft „Gay“), viele offensichtliche (!) „Scheinjugend“pornoseiten, Comic“porno“seiten, einige „Posing“seiten (mit bekleideten Kindern – teilweise in Badekleidung oder Unterwäsche) und diverse Seiten, die durch Thumbnails den Eindruck vermitteln, auf Kinderpornos zu verlinken (es jedoch in aller Regel nicht tun). Welche Seiten das BKA „zu tausenden“ berechtigterweise auf eine Kinderpornosperrliste setzen will, ist mir schleierhaft. Tatsache scheint: Es gibt keinen Milliardenmarkt und keine massenweise verbreiteten Abbildungen „schreiender, blutender und zerfetzter Säuglinge und Kleinkinder“.

    Du warst einer der wenigen Abgeordneten, der die fortgesetzten Lügen und Fehlinformationen der v. d. Leyen, des BKA und sogenannter Kinderschutzvereine durchschaut (und zu Recht bezweifelt) hat. Aber eben diese Kreise (mal ganz abgesehen von unserer Medienlandschaft und den Stammtischen, die dieses „Schmuddelthema“ zu gerne aufgreifen) brauch(t)en derartige „Erkenntnisse“, um „moralische“/politische Ziele (Strafbarkeit des Besitzes von Jugend- und Kinderpornografie, Zensur von Teilen des Internets) durchsetzen zu können.

    Jörg, viel Erfolg vor Gericht (Deine „Hinrichtung“ solltest Du Dank einer „mitteilungsfreudigen“ Staatsanwaltschaft und der „aufgeklärten, kritischen und sachlich berichtenden“ Medien bereits seit Monaten hinter Dir haben)!

  38. klaus

    Mein Fazit: Abgeordnete die Kinderpornos sammeln gehören ins Gefängnis! Ich sehe nicht, welche der Fragen der FDP-Fraktion man beantworten kann nur weil man Bilder auf seinem Handy hat auf denen kleine Jungs zu Sex gezwungen werden.
    Und wenn jetzt scharrenweise Piraten-Anhänger kurzerhand die Gewaltenteilung aushebeln wollen, sagt das doch schon sehr viel über diese Partei.

    Anmerkung tauss: Ich bekenne mich (wie auch die Piraten) zur Gewaltenteilung. Allerdings weise ich erneut darauf hin, dass ich ohne eigenen Zugang zur „Szene“ und entsprechender Erkenntnisse eine Reihe von Problemen politisch nicht hätte aufgreifen können. Aber genau dies ist ja Dreh- und Angelpunkt meines Verfahrens.

  39. Manuel Deis

    Ich stelle mir grade die von Jörg beschriebene Situation vor, Abgeordnete versammeln sich um seinen dienstlichen PC und wollen sehen, was diese Kinderpornographie denn eigentlich ist, von der das BKA da ständig redet. Wie Eltern, die mal sehen wollen, was das denn für Gewaltvideos sind, die ihre Kinder da angeblich auf ihren Handys haben.

    Nur handelt es sich hier um die gewählten Vertreter des Volkes, und um dieses vertreten zu können muss ein MdB imho alle Informationen vollumfänglich zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn das nicht passiert und der Bundestag vom BKA offensichtlich mit falschen Zahlen versorgt wird, dann muss es imho einem gewählten Vertreter des Volkes möglich sein, sich die für seine gesetzgeberische Arbeit benötigten Informationen zu beschaffen.

    Ich denke nur mal an die gruselige Aussage von Ziercke, man könne ja einfach die IP Adressen der KiPo Server löschen, dann wäre das Problem doch erledigt. Das wäre so, als würde der Leiter des Bauamtes erklären, man müsste an einem Gebäude doch nur die Hausnummer abhängen um es abzureißen *grusel*

    Ich will hier wirklich keine Spekulationen anheizen. Aber es wäre interessant, wenn das bis vors BVerfG käme, denn wahrscheinlich nur das kann in der Sache Präferenzen schaffen.

  40. Skunki

    Ich glaube mich hackts! Hier steht definitiv der Falsche vor Gericht! Sie sind nicht dumm, die Herren. Ganz im Gegenteil, sie sind intelligent, heimtückisch und durchtrieben.

  41. Jörg Rupp

    es zweifeln vermutlich relativ wenige, die die Matrie kennen, dass zu Propagandazwecken nicht seriös bzw. mit völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen argumentiert wurde. Wobei diese Zahlen ja nicht allzu neu sind. Die Verbreitungswege sind die altbekannten und ich halte die Tatsache, dass Bilder auch via MMS vertrieben werden, für eine Binsenweisheit – aber die Übertragung via Internet/Usenet/FTP/… bewältigt einfach größere Datenmengen.
    Nichtsdestotrotz ist es, diese falschen Behauptungen als Beleg dafür heranzuführen, dass deine Recherche notwendig war, irreführend. Denn angeblich wolltest du ja beweisen, dass es andere Vertriebswege gibt als das Internet. Dabei hast du sicher nur einen Nebenvertrieb, der logisch war, „aufgedeckt“. Denn Bilder via MMS kommen ja nicht von einem russischen Server.
    Dass ein MdB selbst recherchieren darf, steht für mich außer Frage. Nur, wie er diese Recherche aufzieht und ihre Ergebnisse behandelt, bedarf zumindest ein Mindestmaß an Professionalität. Das wird Dir zu Recht vorgeworfen bzw. führt im logischen Schluss zu dieser Anklage.
    Die Fehlmeldungen der Regierung in diesen Fragen wäre aber ohne die zweifelhafte Recherche möglich gewesen. Es gibt genügen Profis nichtstaatlicher Art, die Ahnung von der Materie haben. So waren die Löschergebnisse von Carechild wesentlich effektiver als alles, was du falsch gemacht hast. Und vllt. hättest Du Dich mal mit den Betreibern des Trollforums zusammen gesetzt. Dir hätten dir sicherlich viel erklären können – und auf der Basis dieses Wissens wesentlich mehr erreicht als eine Anklage.
    Jetzt aber hier auch noch Nebelkerzen zu werfen, halte ich für völlig unnötig. Ich würde diesen Eintrag löschen. Er verstärkt für mich eher den Eindruck vom letzten Jahr, dass Du Dein unprofessionelles Verhalten immer noch nicht eingesehen hast.

    Anmerkung tauss: Ich kann mich nicht erinnern, dass (bis hin zu Malmström) die Löschergebnisse von Carechild irgendeine Änderung in der politischen Landschaft bewirkt haben;) Da scheinen die Grünen – bis hin zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag – nicht ganz die Realität der Debatte erkannt zu haben. In Anbetracht der öffentlichen Reaktion und der Folgen bleibt mir dennoch nichts anderes übrig, als „unprofessionelles Verhalten“ einzusehen. Dies habe ich bereits mit meiner Erklärung vom 11. 3. 09 getan. Das dessen ungeachtet ohne erkennbare öffentliche Gegenreaktion (auch nicht seitens der Grünen) die Bundesregierung das Parlament in einer Form informiert, die durch das Wort Täuschung wohl milde umschrieben wäre, ist Gegenstand dieses Artikels. Insofern sehe ich auch Keine Veranlassung, diesen zu löschen.

  42. ThorDok

    Aber diese Fakten sind doch keine Schlagzeile in der BILD wert… Da müsste man in der Theorie noch selbst nachdenken um festzustellen, dass hier nur leer dahin geschwafelt wird. Lieber „unbequeme Leute“ medial hinrichten. Manchmal kann ich mich nicht entscheiden ob ich dessen müde oder darüber wütend bin…
    Viel Erfolg vor Gericht, auch wenns seltsam erscheint, ich glaube an die Unschuldsvermutung!

  43. Hagen

    Meine Güte, ich bekomme die Krise, wenn ich das lese!!! Wo leben wir eigentlich??? Was sitzen da für Leute in der Regierung???

  44. nati0n

    Ahoi,

    ich sehe es auch als Pflicht für einen Abgeordneten an, das er sich über die Themen, über die er entscheiden muss oder auch zielgerichtet Politik betreibt, schlau macht. Das sehen wohl leider nicht sehr viele Abgeordnete so.. Durchwinken ist ja auch so viel einfacher. Ich denke das du es da ein wenig übertrieben hast, ein Abgeordneter ist ja nicht die Exekutive sondern die Legislative 😉 Trotzdem sind wir alle Menschen und machen Fehler, das sollte man auch beachten.

    Man könnte das ganze auch mal aus dem Blickwinkel sehen das du sicherlich einer der wenigen Politiker bist, die das auch „verschlüsselt“ hätte machen können.

    Piratige Grüße
    nati0n

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