Herzliche Gruesse vom Yukon

Aktualisierung 2: Super- Tage im Denali Nationalpark, Alaska. Viele Baeren, Elche und sogar einen Wolf beobachten koennen.

Aktualisierung: Wohlbehalten in Dawson City eingetroffen. Mit 20Grad C ist es hier jetzt um rd. 60Grad waermer als noch im Januar;)

Nachdem meine Abreise etwas hektisch war, konnte ich mich hier noch nicht einmal vernuenftig verabschieden. Leider hatte auch mein iPhone eine Stoerung, so dass ich ziemlich offline war. Sorry!! Zwischenzeitlich sind wir nach knapp zwei Wochen auf dem kanadischen Teslin und Yukon- River gut voran gekommen. Jetzt haben wir vor Dawson City die erste Zivilisationsberuehrung. Wetter klasse, nur ein Regentag. Viele Elche, Biber unnd gestern ein Stinktier 😉 Es meinte es aber gut mit uns…… Baeren lassen uns in Ruhe. Vielleicht stinken wir denen zwischenzeitlich selbst zu sehr :))) Bis die Tage! Herzliche Gruesse Joerg Tauss

16 Gedanken zu „Herzliche Gruesse vom Yukon

  1. njorgorg

    @obk
    dass im Urteil nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass Tauss‘ Recherche nichts mit sexueller Neigung zu tun hatte, ist ihnen klar oder? Daraus lässt sich schließen, dass Tauss lediglich aufgrund eines formalen Vergehens verurteilt wurde.
    Heißt: eine moralische Legitimation wird hier überhaupt nicht in Frage gestellt.
    Zumal Moral ohnehin recht wenig mit unserem Rechtssystem zu tun hat.

    Anmerkung tauss: Dies gehört ohnehin zum kabarettistischen Teil der Karlsruher Justizposse: Das Landgericht hat mir in der Tat „private“ statt dienstlicher Interessen unterstellt. Die Trennung sexueller und privater Interessen erscheint mir aber unverändert wesentlich unlogischer als die Trennung von privaten und dienstlichen Interessen bei einem mit dem Thema befassten Abgeordneten

  2. obk

    „Es handelt sich nicht um Verschwörungstheorien, sondern um Tatsachen.“ Die – ohne dass sie kritisch hinterfragt werden sollen – wahllos zusammengewürfelt werden um daraus ein Gesamtbild stricken zu wollen. Dieses beruht jedoch nicht auf eben diesen, sondern vielmehr auf einer bereits getroffenen Vorentscheidung.

  3. kar

    „Oh – entschuldigung. Es war mir nicht bewußt, dass hier nur das gepostet werden darf, was Ihrer geneigten Meinung entspricht. Aber ich kann Sie beruhigen, auch Ihren Ausführungen zur “Bananenrepublik” entsprichen nicht der meinen.“

    „Jau – vielen Dank für die Klarstellung. Das stand für mich aber auch nicht wirklich zur Debatte, sondern war eine eher ironische Anmerkung zu den reichlich anmaßenden Ergüssen und Verschwörungstheorien meines Vorposters.“

    Es handelt sich nicht um Verschwörungstheorien, sondern um Tatsachen. Wer nur ein bisschen die Nachrichten verfolgt hat, wird verstehen, was ich meine. Von aktuell diskuttierten Verträgen mit der Atomindustrie, der Frage der Verantwortlichkeit am Tot von 21 Menschen, den explodierenden Folgekosten v. Stuttgart 21 und damit einhergehend eine Gefahr für Leib und Leben der Anwohner, siehe http://www.focus.de/politik/deutschland/stuttgart-21-gutachter-warnen-vor-kostenexplosion_aid_549822.html u. http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/gefahr-fuer-leib-und-leben-stuttgart-21-architekt-fordert-den-sofortigen-baustopp-1596547.html und hunderten Verletzten in Duisburg (Loveparade) bishing zu falschen Anschuldigungen gegen Personen wie z.B. Jörg Kachelmann und Andreas Türck ist schon einiges ersichtlich.

    Wollen Sie das ernsthaft abstreiten? In den Medien ist bereits jetzt der Begriff Klientel-Politik gefallen. Glauben Sie etwa, das Kritik nicht noch deutlicher werden kann, als mit einem dezenten Hinweis auf gewisse Lobbyarbeit? Und, was Sie als Verschwörungstheorien abtun, wurde mit Quellen belegt. Wenn Sie diese, von mir vormals aufgeführten Quellen nicht lesen können oder wollen, dann kann ich nichts dafür! Die Quellen bleiben bestehen, auch ohne, dass Sie sich informieren.

    Die Frage des Umgangs mit Beschuldigten, je nachdem, welches Parteibuch diese haben, ist erschreckend UND es gibt in der Tat genügend Hinweise darauf, das das zutrifft. Immerhin wurden zur selben Zeit mehrere voneinander unabhängige Personen, die die selben Straftaten begangen haben sollen, unterschiedlich angegangen. So gab es immerhin Fälle, in denen drang im Gegensatz zu anderen nicht etwas über den Stand der Ermittlungen direkt an die Medien, bevor die Verteidigung überhaupt Akteneinsicht bekam. Auch das endgültige Strafmaß war mit einer kleinen Geldstrafe (im Vergleich zu Bewährung) sehr niedrig.

    Es bleibt festzustellen, es ist eine Tatsache, das in Deutschland hohe Beamte und Politiker entgegen ihrer Pflichten bzw. Wahlversprechen zugunsten einer gewissen Klientel handeln. Dazu passt ganz gut ein Artikel eines allgemeinnützigen Vereins, siehe dazu http://www.transparency.de/Bestechung-von-Abgeordneten.734.0.html

    Und wenn Sie zumindest hier ernsthaft mitgelesen hätten, dann wären Ihnen Informationen zum Thema Abgeordnetenbestechung nicht entgangen. Ich empfehle an der Stelle, lesen Sie sich mal 5-10 Artikel auf http://www.mafialand.de/ durch! Da wird auch über tagesaktuelle Dinge geschrieben. Unter anderem über Kindesmissbrauch in Ostdeutschland, die Täter können über Jahre hinweg einen gewissen Druck gegen Ermittler aufbauen, Journalisten wegen Verleumdung verklagen und Ermittlungen des Verfassungsschutzes diskreditieren. Fakt ist, es gab diese Kinderbordelle. Die Betreiber wurden vollauf zu recht rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Allerdings ist man damals nicht genauso konsequent, wie gegen die Betreiber, auch gegen die Kunden vorgegangen.

    Es ist einfach widerlich, das die damals missbrauchten Kinder, was unbestritten ist, von den Kunden wegen Verleumdung angezeigt und auch deswegen verurteilt werden konnten.

    Ich frage Sie, würden Sie behaupten wollen, das in dem Millieu eines sogenannten Sachsensumpfes ermittelnde Polizeibeamte (eine Polizeibeamtin klagt bereits auf Schmerzensgeld wegen eines gewissen Drucks, den man vielleicht schon als Mobbing sehen kann), bzw. Beamte des Verfassungsschutzes, bzw. Journalisten und Geschädigte alles Lügner sind?

  4. obk

    „Ich sagte ja, dass ich den Fall Tauss nicht bewerten will. Es ging darum prinzipiell darzustellen, dass eben nicht jedes Urteil pauschal richtig ist.“ Schon klar; nur dazu wählen Sie recht willkürlich ein Beispiel aus. Und sie können eben daraus keine Rückschlüsse auf andere Fälle ziehen. Und wenn Sie schon Beispiele nennen um z.B. ein generelles Misstrauen zu rechtfertigen, müssen Sie eben auch Beispiele nenne die zeigen, dass Urteile gerechtfertigt sind. Davon werden tagtäglich welche gefällt. Das Ganze ist sonst so sinnvoll wie die Aussage: „Letztes Jahr am 10. September hat’s geregnet – also regnet’s heute auch.“

  5. renner

    >>Und es gehört zu unserer Rechtsstaatlichkeit dazu, dass bei neuem Erkenntnisgewinn Fälle auch neu aufgerollt werden können, Verantwortliche ggf. zu Rechenschaft gezogen und Opfer – so gut dies möglich ist – entschädigt werden können<>Was also jener Fall mit dem hier genannten zu tun hat, müsste also dargelegt werden.<<

    Ich sagte ja, dass ich den Fall Tauss nicht bewerten will. Es ging darum prinzipiell darzustellen, dass eben nicht jedes Urteil pauschal richtig ist.

  6. obk

    „Justizirrtümer gibt es leider auch bei uns immer wieder.“ Ja; und diese sind furchtbar. Nur kann man eben nicht von einem Fall auf den anderen schließen. Was also jener Fall mit dem hier genannten zu tun hat, müsste also dargelegt werden. Genau so wenig könnte man jedes x-beliebige zu Recht gefällte Urteil hier zum Vergleich heranziehen. Und das wären übrigens einige mehr. Und es gehört zu unserer Rechtsstaatlichkeit dazu, dass bei neuem Erkenntnisgewinn Fälle auch neu aufgerollt werden können, Verantwortliche ggf. zu Rechenschaft gezogen und Opfer – so gut dies möglich ist – entschädigt werden können (dies wird aber nie 100% gelingen).

  7. obk

    „Auch Sie durften sich hier nach Herzenslust äußern.“ Jau – vielen Dank für die Klarstellung. Das stand für mich aber auch nicht wirklich zur Debatte, sondern war eine eher ironische Anmerkung zu den reichlich anmaßenden Ergüssen und Verschwörungstheorien meines Vorposters.

  8. obk

    „An der Stelle, ich möchte von Ihnen solche Unterstellungen, wie Sie sie hier von sich geben, nicht noch einmal lesen!“ Oh – entschuldigung. Es war mir nicht bewußt, dass hier nur das gepostet werden darf, was Ihrer geneigten Meinung entspricht. Aber ich kann Sie beruhigen, auch Ihren Ausführungen zur „Bananenrepublik“ entsprichen nicht der meinen. Und an sonst lesen Sie bitte das, was dort steht und legen nichts hinein. Es geht um die Akzeptanz eines nunmehr rechtskräftigen Urteils. Von daher sind Ihre weiteren Ausführungen für mich an dieser Stelle belanglos.

    Antwort tauss: Hier darf jede(r) posten was er will, sofern nicht presserechtlich problematische Beiträge erfolgen oder es sich um Spam handelt. Auch Sie durften sich hier nach Herzenslust äußern. Dass ich dieses Urteil einer politisierten Strafjustiz incl. des bemerkenswerten Eilverfahrens vor dem BGH nicht akzeptiere habe ich mehrfach zum Ausdruck gebracht.

  9. Albus

    „Seine Motive bleiben unklar; sie waren auf jeden Fall privater Natur und sind nicht zu rechtfertigen. Auch nicht mit angebl. neuem Erkenntnisgewinn. Diesen gab es nicht; zumindest konnte Hr. Tauss diesen nicht rechtswirksam darlegen.“

    Sie wissen es wieder einmal besser und können Gedanken lesen, ja?

    „Ausgetauscht wurden allenfalls Meinungen; zumindest nichts, was nach unserem Rechtsverständnis haltbar war. Wer es anders sieht, mags anders sehen. Ist aber mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar.“

    Sie werfen Leuten ohne konkreten Anlass vor, die Urteile kritisch hinterfragen, sich selbst ausserhalb der Rechtsordnung zu bewegen?

    Sie sollten ganz schnell Ihre Worte revidieren. In Zeiten zahlreicher Schmutzkampagnen (zuletzt gegen Herrn Jörg Kachelmann) und weltfremden Gerichtsurteilen (z.B. in einem gewissen Gericht in Hamburg, wozu man in Fachkreisen das Wort Buskeismus gebraucht) etc, was beweisbar ist, ist das eine Verleumdung. Nur so als Tipp.

    Es wäre interessant, ein Unterlassungsverfahren gegen Sie zu führen, wo es zu einem nicht zu Ihren Gunsten kommenden Urteil kommt. 🙂

    Dieses Urteil ist aber trotz der Brisanz positiv zu sehen, bedeutet es doch, das ein Gericht darüber befunden hat, das Abgeordnete (auch die, die öffentlich bzw. in Gegenwart v. Journalisten Kipos aufführen), dies jenseits der Legalität tun.

    Zeitnah zu den Ermittlungen wurde ausserdem ein Bundestagsabgeordneter, der (was auch in der Urteilsbegründung berücksichtigt wurde) aus sexuellem Interesse umfassend kinderpornografisches Material besorgt hat, lediglich zu einer geringen Geldstrafe verurtelt. Wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit? Man fragt sich deshalb, ist diese davon abhängig, welches Parteibuch Beschuldigte in Deutschland haben? Wie viele Verfahren querbeet durch das Strafgesetzbuch werden bei einer bestimmten Klientel eingestellt?

    Das sind in der Tat Fragen, die sich in der Bananenrepublik Deutschland TAGTÄGLICH(!) stellen.

    Wenn Sie also mal die rosarote Brille abnehmen würden, dann könnte man sachlicher diskuttieren. Auch darüber, welche Versäumnisse man sich in der Politik in den letzten Jahren schuldig machte, und mit welchen Leuten man liebend gern Gespräche führt, die das Allgemeinwohl betreffen.

    Soll ich mal Beispiele geben? Das mache ich gerne, ganz ehrlich!

    „In einem aufsehenerregenden Urteil, wie nicht anders zu erwarten hat es bisher niemand zur Kenntnis genommen, hat sich die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart mit der kriminellen Organisation Ismailovskaja beschäftigt. Zum ersten Mal in Europa wurde diese kriminelle Struktur von einem Gericht ausführlich beleuchtet. Und dabei fällt auch der Name Oleg Deripaska. In meinem Buch „Gangsterwirtschaft“ habe ich bereits über Oleg Deripaska und den gescheiterten Opel-Deal berichtet. Jetzt liegt das Urteil, Geschäftsnummer 5 Kls 201 Js 68101/06 vor. “

    Wer dieser Herr ist, der den „Opel“-Deal einfädeln wollte, ein osteuropäischer Mafiösi, der in dem Magma Konsortium involviert war. Möglicherweise, wie es die Spatzen von den Dächern pfeiffen über Geldwäsche.

    „Und jetzt kommt der zentrale Aussage des Gerichts: „Neben ihrer Aufgabe, gewaltsame Übernahmeversuche anderer Organisationen von Michael Chernoi und seinen Partner mit allen, auch illegalen Mitteln, abzuhalten, wurde die im Hintergrund agierende Ismailovskaja dann tätig, wenn Versuche des Michael Chernoy oder seiner Partner, Iskander Makhmoudov und Oleg Deripaska, ein Unternehmen oder Anteils davon auf legale Weise zu übernehmen, gescheitert waren. Als gewalttätiger und bewaffneter Arm des Konsortiums kam es dann zu Drohungen gegenüber Gescchäftsgegnern oder deren Familienangehörigen, zu falschen Anschuldigungen bei Polizeibehörden – ein aufgrund der engen Verwebung der Ismailosvskaja mit Justiz und Politik sehr beliebtes Mittel – zu bewaffneten Besetzungen einzelner Betriebsstätten durch Ismailovskaja-Kämpfer bis hin zur Liquidierung von Gegnern.“

    Die Beschuldigungen gegen Oleg Deripaska, die insbesondere von dem Kronzeugen Hajdarov vor dem Landgericht erhoben wurde, hatte das Gericht in seinem Urteil als sehr glaubwürdig bezeichnet.“

    http://www.mafialand.de/Members/roth/oleg-deripaska-ist-auch-in-europa-ein-maechtiger-oligarch.-doch-wie-kam-er-zu-seinem-reichtum

    Hatte sich die Bundesregierung nicht auffallend auf die Übernahme von Opel durch diesen Investor fixiert und sich opponiert, als die Eigner andere Wege gehen wollten? Klingelt da nicht was?

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,659166,00.html

    Oder noch ein kleines Beispiel über Politik in der Bananenrepublik Deutschland. Richtig ist, es gibt ein Skandalthema in religiösen Gruppen nach Enthüllungen über sexuellen Missbrauch. Es mag dahingestellt sein, ob die umfassende Berichterstattung in diesem Jahr dem Thema gerecht wird, es ist aber unstrittig, das die Vorwürfe seit Jahren erhoben werden. Ein Autor hat dazu ein sehr umfassendes Buch über jahrzentelangen Missbrauchs verfasst. Es ist bezeichnend, das erst spätere Mitglieder einer kriminellen Institution namens RAF dazu beigetragen haben, dieses Matyrium der Geschädigten mit einer Kampagne zu beenden, wo andere Instituitionen versagt haben. Da blieb doch quasi das schlechte Gewissen zu der Zeit Kriminellen überlassen, weil andere grob versagt bzw. sich nicht gekümmert haben (unterlassene Hilfeleistung?).

    —-> http://schlaege.com/

    Oder noch ein kleines Beispiel, den Sachsensumpf. Angeblich eine Erfindung von Journalisten, Mitarbeiter in Verfassungsschutzbehörden und im Millieu ermittelnden Polizeibeamten.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/der-angebliche-sachsensumpf-haltlose-geruechte-ueble-anschuldigungen-1.209508
    http://www.mafialand.de/inhalt/zusammenfassung/schlagwoerter/sachsensumpf
    http://www.zeit.de/2010/33/Sachsensumpf-Prozess
    http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/pressefreiheit-vor-gericht/

    Im übrigen klagte nicht aufgrund psychischen Drucks von weiter oben (früher nannte man das noch beim Namen, nämlich Mobbing) eine Polizeibeamtin gegen den Staat auf Schmerzensgeld? Interessant, nicht wahr?

    An der Stelle, ich möchte von Ihnen solche Unterstellungen, wie Sie sie hier von sich geben, nicht noch einmal lesen! Als Leser, der in mehreren Gerichtsurteilen in der Bananenrepublik Deutschland auch unter Berufung auf unabhängige Medien (also nicht Boulevardzeitungen und sonstige Extrem-Lügner) nicht unbegründet u.A. wegen Schlampigkeit, Strafvereitelung im Amt, Beihilfe, völlige Inkompetenz bzw. Amtsmissbrauch als zunehmenden Teil der Rechtsprechung erkennt, verbitte ich es mir, von Ihnen solche Unterstellungen und Belehrungen zu lesen!

    Und in aller Deutlichkeit, ich werde mich nicht auf ein Niveau begeben, an einer Diskussion über Schuldfrage zu diskuttieren, sprich darüber spekulieren, welche Interessen zur Beschaffung gegeben waren. Denn in beiden Fällen sind hier sehr seltsame Rechtsauslegungen gegeben. Nämlich wird auf der einen Seite sehr wohl mit zweierlei Maß gemessen.

    Zwei Bundestagsabgeodnete wurde etwa zur gleichen Zeit wegen der selben Vorwürfe verurteilt, der eine (CDU-Mitglied zu einer geringen Geldstrafe (was nicht in den Medien Erwähnung fand), der andere zu einer Bewährungsstrafe (wo auch gewisse Medien schon vor Akteneinsicht des Verteidigers informiert worden sind).

    Im selben Jahr, in dem die Vorwürfe erhoben wurden, ist eine Redaktion vielleicht sogar aus bestimmten Gründen, auf die Sie kommen können, wenn Sie mal etwas nachdenken würden, in Konkurs gegangen. Siehe dazu:

    http://4topas.wordpress.com/2009/02/16/was-weis-hans-meiser/

  10. obk

    @Thomas
    „Hat niemand?“ O.k. – ich ändere es gerne für Sie. Niemand, der sich im Rahmen der deutschen Rechtsstaatlichkeit bewegt bzw. nur jemand, der außerhalb von eben dieser den Hampelmann spielt. Ausgetauscht wurden allenfalls Meinungen; zumindest nichts, was nach unserem Rechtsverständnis haltbar war. Wer es anders sieht, mags anders sehen. Ist aber mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Nun auch letztinstanzlich bestätigt. Wem es nicht passt darf gerne auswandern. Wie wäre es mit Kanada? Soll ja schon der eine oder andere Deutsche dort Unterschlupf gesucht haben. Blöd nur, dass der Besitz von KiPo weltweit eine geächtete Straftat ist. Ist ggf. doch nicht so einfach mit auswandern.

  11. Thomas

    @obk:

    Hat niemand? Verschließen Sie ruhig die Augen, Sie Troll. Sämtliche Argumente von beiden Seiten sind bekannt, ich werde sie also nicht nochmal aufrollen. Jedenfalls nicht für Sie.

    @Tauss:

    In Brandenburg soll es auch wieder Wölfe geben, da hätten Sie nicht ganz so weit fahren müssen ;). Danke für die Updates und weiterhin schönen Urlaub!

  12. obk

    „Tauss von dieser Entscheidung überrascht“ Da wäre er vermutlich der Einzige. Ernsthaft geglaubt an seine Unschuld hat niemand. Er wird es sicherlich weiterhin so darstellen, dass er es als seinen dienstlichen Auftrag gesehen hat um damit – zumindest eine moralische – Legitimation zu erhalten. Dies ist jedoch – nach deutschem Rechtsverständnis – nun auch zu verneinen. Hr. Tauss hat etwas getan, was er nicht gedurft hätte und wurde dafür zu Recht verurteilt! Seine Motive bleiben unklar; sie waren auf jeden Fall privater Natur und sind nicht zu rechtfertigen. Auch nicht mit angebl. neuem Erkenntnisgewinn. Diesen gab es nicht; zumindest konnte Hr. Tauss diesen nicht rechtswirksam darlegen.

  13. Pingback: Mit piratigen Grüßen | Zum letzten Mal Tauss

  14. Christian

    also da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht, die Mücken dort oben konnten mich jedenfalls nach 2 Wochen auch noch gut leiden, liegt aber vielleicht daran dass dort mitten in der Pampa nicht so oft was essbares vorbei kommt 😛

  15. Skunki

    Ab einer Woche Hiking wollen auch die Stechmücken nichts mehr von einem wissen. Gruß von einem alten Pfadfinder.

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