Von Ruhrbaronen und anderen Journalisten

Ja: Ich habe Fehler gemacht. Ja: Ich bin (wenn auch nicht rechtskräftig) verurteilt. Ja: Ich habe kinder- und jugendpornografisches Material als Eintrittskarte in die „Szene“ besessen. Ja: Das Gericht hat ein „persönliches“ Interesse unterstellt und kein dienstliches Interesse und nochmals Ja: Für den Nachweis eines sexuellen Interesses war ich zu „atypisch“ was Menge, die Bilder selbst und mein Verhalten anlangt. Das sind zunächst einmal die Fakten, über die eine unabhängige Presse berichten kann, darf und muss.

Ja: Ich bin auch offensichtlich eine Person des öffentlichen Interesses und deshalb schlagen die Wogen wohl höher, als bei nicht vergleichbaren Fällen in anderen Parteien oder Institutionen. Deshalb landet mein Fall auch im großen Schwurgerichtsfall vor dem Landgericht und nicht vor einem Amtsrichter.

Der „Fall Tauss“ ist interessant, weil ich gerne austeile und ich mich als Abgeordneter nachweislich über viele Jahre auch mit dem Thema Pornografie mit Kindern in Medien und dem Jugendmedienschutz beschäftigte. Und zwar dienstlich. Auch dies unterscheidet meinen Fall von anderen Fällen. Man darf deshalb auch trefflich darüber streiten, was durch die Tätigkeit eines Abgeordneten noch gedeckt ist und was nicht. Darüber muss im Zweifel jetzt sogar der BGH entscheiden.

Alle diese Punkte geben eigentlich genügend Stoff für Presseberichterstattungen ab. Sollte man meinen. Doch offensichtlich gehen gewissse Journalistinnen und Journalisten davon aus, dass man feststehende Punkte mit reisserischen Darstellungen immer noch ein bisschen anreichern muss.

Da ist einmal Frau Allgöwer von der Stuttgarter Zeitung, die mich schon in ihrer Funktion als Vorsitzende der Landespressekonferenz seit Jahren eigentlich gut kennen sollte. Die Dame ist so politisch, dass sie schon mal den Landespresseball am Jahrestag der Reichspogromnacht feierte, was selbst dem damaligen, in 3. Reich-Fragen nicht ganz so sensiblen, Ministerpräsidenten Oettinger zu viel wurde.

Diese Frau Allgöwer bestritt früh, dass ich jemals als Abgeordneter mit dem Thema zu tun gehabt hätte. Sie behauptete es einfach. Sie erkundigte sich nicht bei Journalisten, die mit mir zu diesem Thema schon Interviews gemacht hatten, sie recherchierte nicht, sie fragte mich nicht. Es war ihr auch gleichgültig. Es ging ihr allein um die Beschädigung meiner Reputation über den reinen – und natürlich schlimmen – Tatvorwurf hinaus.

Damit stand sie wenigstens nicht allein. Die Landespresse folgte ihrer Vorsitzenden bereitwillig. Besonders fiel dabei noch der Südkurier auf, die Schwäbische Zeitung und natürlich mein regionales „Hausblatt“, die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN).

Letztere wusste kürzlich sogar vom Verlust meiner Ruhegehaltsanprüche zu berichten, was dann schon den Metzger im Dorf zu sorgenvoller Nachfrage bei meiner Frau veranlasste. Man schreibt halt mal. Eben so. Ohne Kenntnis. Ohne Recherche.

Die Phanstasie bei den Qualitätsjournalisten blühte auch ansonsten. FOCUS schrieb im letzten Jahr so kurz wie falsch, dass ich mir für über 1.000 Euro kinderpornografisches Material beschafft hätte. Dies verwechselte Phoenix dann mit über 1.000 kinderpornografischen Bildern auf meinem Rechner. Kann ja mal vorkommen. Jede dieser Meldungen wurde aber durch andere begierig aufgegriffen, aufgebauscht und weiter angereichert. Dieser Tauss musste doch einfach lügen.

So entstand die Geschichte, ich hätte behauptet, das einschlägige Handy in einem Mietwagen gefunden zu haben. Es ist schon fast beleidigend, dass mir eine derart dämliche Ausrede gegenüber den Ermittlungsbehörden unterstellt wird. Aber es liest sich gut, passt zum Thema und so wurde auch diese Story von Spiegel, ZEIT, N 24 und Frankfurter Rundschau bis zum Einschreiten meines Anwalts weiter verbreitet. Einfach so. Man kann sich ja mal irren.

Überhaupt überschlug sich Spiegel online im Fall Tauss besonders. Das ist ein durchaus verständliches Revanchefoul, denn ich konnte den Herrschaften mehrfach miesen Journalismus bescheinigen. Dies ging soweit, dass dort sogar ein Artikel zum Fall Tauss erschien, von dem selbst die namentlich angegebene Autorin gar nichts wusste.

Da sich die Staatsanwaltschaft in meinem Falle besonders gerne im sexuellen Bereich über den Tatvorwurf hinaus suhlte, gab es auch hier Stoff für weitere Berichterstattungen. Das Hamburger Abendblatt verband meine Person namentlich mit der Berichterstattung über die Schweinegrippe. Ab wann wird der Mensch zum Schwein, das man auch abstechen darf? Dass selbst das Gericht diesen Auswüchsen eine Absage erteilte, war allerdings zumindest den meisten Printmedien keine Meldung wert.

Um so mehr beflügelte das Thema die Phantasie der „Ruhrbarone“. Bei diesen Ruhrbaronen handelt es sich nach eigenen Angaben um Journalisten, die einen Blog betreiben. Deren Phantasie und redaktionelle Verantwortung endete weder bei meinen vermeintlich aus den Internet heruntergeladenen unterstellten „Wichsvorlagen“ (dabei ging es ausdrücklich nicht um das Internet) noch bei der eigenen Kommentarspalte, wenn vom „Kinderficker“ Tauss die Rede war. Gibt es keine redaktionelle Verantwortung für Kommentarspalten?

Wenige waren der Auffassung, ich müsse mir dies alles im Interesse der freien Meinungsäußerung gefallen lassen. Nein. Muss ich nicht. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind ein zu hohes Gut, als dass damit in dieser Form umgegangen werden darf. Meinungsfreiheit endet, wo sie zur Verleumdung wird.

Egal wie der Fall Tauss ausgeht: Ein Ruhmesblatt für unsere Medien ist er nicht. Und ich freue mich sehr, dass dies nicht nur von mir als Betroffenem so gesehen wird.

Einige empfehlen mir dessen ungeachtet, doch einfach von der Bildfläche zu verschwinden und „neu“ anzufangen. Diesem Wunsch komme ich nicht nach. Dazu ist das alles viel zu spannend. Und: Via twitter & Co kann man sich heute gegen Journalisten von Allgöwer bis ZEIT wehren. Haben die deshalb so viel Schaum vorm Mund?

?

66 Gedanken zu „Von Ruhrbaronen und anderen Journalisten

  1. Anonym

    Ja Anonym soweit es geht, aber Jörg ( die persönliche Anrede erlaube ich mir als Pirat, auch wenn wir nicht mehr im selben Verein sind ) meine eMail Addi ist echt.

    Vielleicht passt mein Text nicht so wirklich hier hinein, aber ich moechte einen Erfahrungsbericht abgeben.

    Ich arbeite seit Jahren als freier Cutter ( Videoschnitt ) unter anderem auch für das öffentlich rechtliche Fernsehen.
    Vor ein paar Jahren war für mich der sogenannte „News“ – Bereich Neuland. Ich habe fuer ein tagesaktuelles Fernseh-Magazin gearbeitet.
    Um dazuzulernen und die Journalisten kennenzulernen habe ich mich frueh 9 Uhr ind die Redaktionskonferenz begeben, alles ganz locker und freundlich.
    Still im Hintergrund bissel zugeschaut was so abgeht.

    Mein Schock als denkender Mensch kam in dem Moment, als die „Bild“ ausgewertet wurde. Die Schlagzeilen wurden aufgegriffen und aus denen wurden Themen für die Sendung gebastelt. Das ist leider kein Witz.
    Unter anderem wurten Kamera-Teams für Strassenumfragen losgeschickt entsprechend zu den Themen der „Bild“.
    Soweit zur Recherche, wohlgemerkt öffentlich-rechtlich.
    2 Stunden später hatte ich dann das Material auf dem Schneidetisch.
    Gerne hat man Personen aus der sogenannten Unterschicht mit suggestiven Fragen zu irgendwelchen Aussagen gebracht ( ich hab das Rohmaterial gesehen und die Anläufe bis man die gewünschte Aussage im Kasten hatte ).
    Gerne selbstverstaenlich auch Leute mit Sprachfehlern und vielleicht nicht dem besten Outfit.

    Soweit so gut .. also es wurden die Aussagen geholt die mit der Schlagzeile von „Bild“ konform gingen .. selbstverständlich auch eine die dagegen sprach, um investigativen Journalismus zu simulieren.

    Ich habe mich dagegen gewehrt, als normal denkender Mensch war für mich vieles nicht schlüssig oder einfach von der Aussage her falsch. Wohlgemerkt .. ich hatte bewusste Zeitung nicht gelesen.

    Ein paar meiner Kritiken kamen durch, man hat dann doch noch mal einige Agenturen verglichen. Das ist dann nach einer halben Stunde Streit mit dem sogenannten Journalisten passiert.

    Meine Weigerung, die Leute mit den suggerierten Aussagen vorzuführen oder wenigstens unkenntlich zu machen wurde mit einer telefonischen Weisung der Chefredaktion kaputt gemacht. Man brauch ja seinen Job.

    Das ist Jahre her, aber oft ähnlich passiert.

    Inzwischen stehen an den Schnittplätzen Internetrechner.

    Klar, ich als Techniker zeige den Journalisten wie man etwas im Internet sucht.

    Damals hab ich das Vertrauen in Berichterstattungen verloren und recherchiere lieber selber oder vergliche auch mal.

    Ob es nun ein Thema Tauss oder Kachelmann ist .. völlig egal, ich glaube an meinen Menschenverstand und lasse mir meine Gedanken von Abschreiberlingen nicht vordenken.

    Wie Jörg hier darstellt und wie man auf bildblog.de oft genug bewiesen bekommt .. eine Falschmeldung und alle schreibens ab.

    Ja ich bin mitschuldig, weil ich aufgegeben habe mich dagegen zu wehren.
    Ich muss von etwas leben.

    Schön ist aber, dass ich nach Feierabend selber denken darf.

    Ich kaufe keine Zeitung und habe selten Fernsehen an.
    Dafür lese ich immer mehr Blogs .. die von Querdenkern.

    Irgendwie bin ich ein gebranntes Kind.

    Wer diesen Erfahrungsbericht für Spinnerei hält kann gern über Tauss Kontakt zu mir aufnehmen.

    Grüsse ..

  2. Jochen Kissly

    Zitat:
    „Kokain wird von CDU-Präsidiumsmitgleidern eher an Nutten gereicht als bei Pressekonferenzen. Dafür ist Friedmann auch bestraft worden“

    Der war gut!

    100 Punkte!

  3. Jan Dark

    @kissley
    Kokain wird von CDU-Präsidiumsmitgleidern eher an Nutten gereicht als bei Pressekonferenzen. Dafür ist Friedmann auch bestraft worden.

    Ihre Auffassung teile aber weder ich noch der Gesetzgeber. Der Besitz von Kinderpornografie wird zu dienstlichen Zwecken vom Gesetzgeber im §184b Absatz 5 ausdrücklich erlaubt. (Die Vorführung wie bei UvdL ausdrücklich nicht).
    Aber der Gesetzgeber hat sich nicht hinreichend ausgedrückt. Offenbar brauchen seelische schwache Menschen wie Staatsanwälte und Richter genauere Handlungsanweisungen, um sich nicht in sexuellen Fantasien ergehen zu müssen wie diese „durchgeknallte“ Staatsanwältin in Karlsruhe. Diese schwachen Menschen, die zu faul sind, sich damit zu beschäftigen, was diesntliche Pflichten anderer Menschen sind, lecjhzen nach Katalogberufen wie im §18 EStG (der immer noch schwierig genug ist).
    An sich halte ich eine offene Formulierung für besser, aber damit wird vor Gericht Schnidluder getrieben. In Ermangelung von Gesetzesbegründungen im Bundestag wird von Landrichtern das Blaue vom Himmel geschwafelt. Das kann man entweder in höheren Gerichtsinstanzen (wie beim Fall Emmily oder dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, wo hunderte von Juristen dummes Zeug vorher für richtig hielten) ändern oder durch kleinteiligere Gesetzgebung für Analphabeten oder durch bessere Bildung für Juristen im Staatsdienst ereich. Allerdings sehe ich bei letzterem schwarz angesichts der brautlen Schlachtfeste, die in Kiats, Schulen mit Gymnasialzeitverkürzung oder Hochschulen mit Bachelor-Orgien. Da werden wir uns eher auc noch dümmere Richter einstellen müssen.

    „Was nur hindert Sie schon jetzt 1.) eine Klageerzwingung und 2.) Strafanzeige wg. Rechtbeugung zu stellen?“

    Die fehlende Aussicht auf Erfolg. Diese Chargen sind nicht zur Einsicht zu bringen. Vernunft interessiert die nicht. Denen reicht ihre schlagende Verbindung, ihre Karriere und ihr Parteibuch. Die geben erst Ruhe, wenn der grosse Papa Verfassungsgericht den grössten Unsinn stoppt.

  4. Albus

    „Nunja, demnächst werden bei einer evtl. Verschärfung der Drogengesetzgebung Proben von kokain und Ecstasy an die anwesenden Pressevertreter verteilt.

    Was nur hindert Sie schon jetzt
    1.) eine Klageerzwingung
    und
    2.) Strafanzeige wg. Rechtbeugung zu stellen?“

    Na, da hat aber einer Ahnung…
    Ich denke mal, man sollte in so einem Fall mindestens mit einer umfassenden Steuerprüfung rechnen bzw. mit einer vorgeschoben begründeten profilaktischen Hausdurchsuchung.

    Das von Ihnen zu hören, überrascht aber! Sagen Sie mal, würden Sie auch noch einem gewissen Julian Assange öffentlich einsehbar das gleiche raten? Er solle Klageerzwingung und Strafanzeige gegen seine Verfolger stellen? Der Sprecher eines Projektes, was auch Listen von in anderen Ländern erstellten Netzfilterlisten veröffentlichte, soll doch derzeit wieder in Besitz problematischen Materials sein (ca. 260.000 geheime Telegramme, die angeblich Verbrechen von US-Diplomaten belegen könnten). Jedenfalls nach Meinung seiner Verfolger.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikileaks
    http://winfuture.de/news,56091.html

  5. Jochen Kissly

    @JanDunkel
    Was erwarten sie von der Staatsanwaltschaft Berlin, einer Behörde die weisungsgebunden ermittelt?
    Das Einstellen der Ermittlungen gegen Kindervergewaltigungsbildervorführerin Ursula vdL ist genau so skandalös wie das milde Urteil gegen Tauss!

    Nunja, demnächst werden bei einer evtl. Verschärfung der Drogengesetzgebung Proben von kokain und Ecstasy an die anwesenden Pressevertreter verteilt.

    Was nur hindert Sie schon jetzt
    1.) eine Klageerzwingung
    und
    2.) Strafanzeige wg. Rechtbeugung zu stellen?

  6. Jan Dark

    @Dominik Ratzinger

    Die Begründung der Staatsanwaltschaft BErlin, warum sie die Anzeige gegen UvdL nicht weiter verfolgt haben, ist online:
    http://www.siegfried.de/sta_berlin_einstellung_zensursula.pdf

    Die Staatsanwaltschaft begründet die Zulässigkeit der Kinderpronografievorführung, damit dass eine Pressekonferenz keine Öffentlichkeit sei und die Vorführung dem Gesetzgebungsverfahren der Ursula von der Leyen diente.

    Weiter südlich sieht man das anders, was zu einem Gesetzgebungsverfahren zulässig ist 🙂

    Wenn das Urteil gegen Tauss Rechtskraft netfalten sollte, werden wir erneut Strafanzeige gegen UvdL stellen müssen (und gegen die StA Berlin wegen Rechtsbeugung 🙂

    Mal so, mal so, wie der Bulle so pisst, geht nicht.

  7. obk

    Lassen wir mal unsere gegensätzlichen Meinungen (ich bin eben – wie viele andere – in Manchem anderer Meinung und konnte sie auch darlegen) aussen vor. Was natürlich auch menschlich bewegt sind die mehr als nur harten Konsequenzen in Ihrem Fall. Wissen Sie schon ob/wie’s weiter geht? Können/wollen Sie dazu überhaupt etwas „sagen“/posten? Wird’s mal ein Buch geben – der „Fall Tauss“ oder so ähnlich? Wenn ich es richtig weiss, könnten Sie ja wieder bei ver.di anfangen. Und Kraichtal und die dortige Presse ist ggf. tatsächlich recht unbarmherzig. Zu Ihrer Aussage über Kontakt zu Opferschutzverbänden: Nein: Mit MOGIS hatte ich noch nicht zu tun. Ich arbeite allerdings im Bereich der „bezahlten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ und halte in diesen Fragen – wenn notwendig – Kontakt zum „Verein Aufschrei“ (jetzt wissen Sie auch woher ich komme) und zum Kinderschutzbund (dessen Ausrichtung ist mir Wurst… Hauptsache ich bekomme Unterstützung im Bedarfsfall).

    Anmerkung tauss: Vielen Dank für die Auskunft. Mir kann die Ausrichtung des Kinderschutzbundes natürlich nicht „Wurst“ sein 😉 Das Thema Buch und alles weitere (bis hin zum Job) überlege ich mir. Im Moment arbeite ich gut ausgelastet weitgehend ehrenamtlich, da viele Personen und Organisationen auf meine Erfahrungen zurückgreifen wollen. Natürlich wäre mir schon wegen dieser Menschen und meiner „Umgebung“ nicht nur eine „Entlastung“ auf sexuellem Gebiet, sondern ein 100%- Freispruch lieber gewesen. Die „entschuldigenden“ Hinweise des Gerichts auf die Verdienste des Abgeordneten Tauss und dass er ja nicht härter als für einen Fahrraddiebstahl bestraft worden sei, helfen natürlich nicht wirklich weiter, wie auch diverse Beiträge hier zeigen. Im übrigen ist es ganz einfach: Diejenigen, die mich schon zuvor verurteilt hatten fühlen sich bestätigt- und die anderen empfehlen mir Revision. Das wirklich Interessante an der Sache ist, dass ich mich gegen den Schmierenjournalismus, der in auffälliger Form vor allem von SPIEGEL bis Frankfurter Rundschau betrieben wird (die BNN sind mir reichlich gleichgültig), via twitter und diesen Blog und anderer Blogs und Foren wehren kann. Ich kann es nur wiederholen: Vermutlich haben die auch deshalb so viel Schaum vor dem Mund, weil sie auf öffentlich wirksame Gegenreaktionen des nach deren Auffassung wehrlosen Tauss und vieler über die Vorgänge schlicht empörter Menschen einfach nicht eingestellt waren. Ich krieche vor denen und der Karlsruher Staatsanwaltschaft nicht im Staub. Und das bringt die Herrschaften beinahe um. Mich nicht, trotz freundlich- sensibler Hinweise der Polizei auf in der Nähe gelegene Bahnschienen

  8. albus

    „Dieser selbstherrliche Typ hat doch ein ganz anderes
    Urteil verdient.“

    Was für ein Urteil? Todesstrafe? Wenn man Ihre Kommentare durchliest, bekommt man jedenfalls den Eindruck, dass es in Ihren kümmerlichen Versuchen, Aufmerksamkeit zu erhaschen, Ihnen genau darum geht.

    Warum eigentlich versteifen Sie sich auf das Thema, wo es doch genügend andere Themen, die man als Bürgermeisterkandidat ansprechen kann, gibt. Arbeitslosigkeit in der Region. Bildungspolitik/Schule usw. wären schon ein Anfang.

    Aber nein, man möchtde sich lieber mit mittelalterlichen Praktiken und Ansichten profilieren. Für welche Partei eigentlich?^^

  9. Heiko Fresemann

    Naiv ist ja eigentlich nur Herr Tauss.
    Dieser selbstherrliche Typ hat doch ein ganz anderes
    Urteil verdient. Er sollte lieber dem Richter danken für das großzügige Urteil, anstatt immer nur daran herumzumäkeln. Vielleicht geht in der Revision ja noch was.

    Anmerkung tauss. Am 12. 6. um 7.17 Uhr wollte Herr Fresemann Herrn Tauss gar nicht mehr erwähnen. Das hat immerhin knapp 6 Stunden gehalten.

  10. Eigensinn83

    @Jochen Kissly
    Lieber Herr Kissly,
    Ich verstehe ihre Wut und ihren Frust ob HartzIV. Es ist sicherlich auch jemandem nachzusehen, diese sozialpolitische Grausamkeit in einen Topf mit der Aufschrift SPD zu werfen und Herrn Tauss gleich hinterher (weil er eben auch in der Partei war. Wenn man das dann noch kräftig durchrührt und mit einer Prise wildem Umherspringen zwischen verschiedenen Argumenten aus den Papierkörben der BILD-Redaktion abwürzt, wird das sicherlich ein leckeres Wut-Frust-Volkszorn-Süppchen, das unter dem Strich nur den Nazis wirklich hilft (gemeint ist die NPD, nicht die kläglichen, in Pflegeheimen siechenden Altlasten des 12-jährigen Terrorregimes).
    Lieber Herr Kissly (das geht auch an mindestens einen weiteren Diskutanten hier), wenn ich Ihnen einen Tipp geben DÜRFTE, dann würde er lauten, ihre Diskussionsbeiträge, nachdem sie sie heruntergetippt haben, für sich selbst noch einmal LAUT vorzulesen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Texte dadurch an Qualität gewinnen und man natürlich die Chance hat, den unsachlichsten Quark daraus zu entfernen, bevor man sich damit lächerlich macht – und letzteres kann ja wohl nicht in Ihrem Interesse sein, oder?!
    Für mich besteht jedenfalls daran kein Zweifel, das die Besetzung der RichterInnenbank (bzw. die anderen Mitgliedschaften einzelner Vorsitzender) den Betreibern dieser Hetzkampagne unmittelbar zugute kam – vor allem wegen deren Mitgliedschaft in Organisationen, die sich für die Stoppschildkampagne UvdLs ganz massiv eingesetzt hat: Wer politische Motive bei der „Entscheidung“, es habe sich um private Nutzung gehandelt und nicht um dienstliche, ausschließt, den nenne ich in wohlwollenden Sekunden bestenfalls heillos naiv.

  11. Jan Dark

    @obk

    Ihre Ausführungen sidn grober Unsinn. Wir haben gerade wieder an Emmily, der fristlosen Kündigung und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gesehen, dass die Auffassungen der Justiz in Deutschland in den unteren Chargen häufig nicht tragfähig sind. Ein Ladnrichter, der die Pflichten eines Bundestagsabgeordnten nicht kennt, offenbar die Geschäftsordnung des Bundestages nicht gelesen hat und wild über Pflichten rechtsirrend spekuliert, ist kein guter Maßstab und wird wohl, wenn es dazu kommt, in höheren Instanzen auf unsere Rechtsordnung zurückgedampft werden.

    Ich kann auch gerne bestätigen, dass im BKA häufig nicht sachkundig berichtet wird. Bei Inpol-neu hat das den Steuerzahler über 200 Mio DM gekostet und Hans-Martin Schleyer hat die Schlamperei des BKA das Leben gekostet. Dass Tauss sich auf solch unprofessionelle Truppe nicht verlassen kann, ist jedem Sachkundigen verständlich. Und man kann auch nicht den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages losschicken, die Verhältnisse im Kipo-Markt zu erforschen.

    Das schlimmste, was hier passiert ist, dass Beamte aus der Justiz in Ländern versuchen, die Immunität unseres Bundestagsabgeordneten willkürlich und hinterfotzig zu hintertreiben. Landrichter wollenm vorschreiben,. was dienstliche Angelegenheit unserer Abgeordneten sei. Das ist Amtsanmassung und durch den $184b,5 StGB überhaupt nicht gedeckt.

    Bei der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung hätte sich nach Auffassung der Landrichter sich der Bundestag allein auf Auskünfte des BKA verlassen sollen, die den Verfassungsbruch unbedingt begehen wollten? Da ist perverses Affentheater aus der Provinz. Den Richter sollte man in den Ruhestand schicken, bevor er unsere staatliche Ordnung noch mehr zersetzt.

    Wenn es Unklarheiten bei der Interpretation des §184b,5 StGB gibt, dann ist alleine der Gesetzgeber zur Beseitigung der Unklarheiten ermächtigt, nicht aber ein Landrichter, der sich nicht sachkundig machen will.

    Bei Emmily und der Vorratsdatenspeicherung haben wir klar gesehen, wie unfähig häufig niedere Charge und Teile der Verwaltung sind, wenn es darum geht, unsere staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Und das BKA ist dabei eine ganz schlimme Veranstaltung: rechtsbrechend und lebensgefährlich (Schleyer).

  12. martin

    Der immer wiederkehrende Käßmann-Vergleich ist aber lustig. Es ist und bleibt halt doch ein Kavaliersdelikt, wie eine entsicherte Waffe besoffen auf vier Rädern durch die Stadt zu rasen.

  13. obk

    (Zynismus ON) Mit solchen pers. Bewertungen würde ich mich zwar zurück halten; aber es ist so: Wenn man einmal zusammenzählt, wer laut Hr. Tauss alles „böse“ ist: Die Staatsanwaltschaft, die ihm falsche Motive unterstellt und einseitig die Presse informiert! Der Richter, der seiner Argumentation nicht folgt, ein Recht des Abgeordneten Tauss für Ermittlungen verneint und die Recherchen für komplett ungeignet hält! Die Ermittlungsbehörden, die die Legislative falsch informieren! Die Legislative, die darauf hereinfällt und unsinnige Gesetze beschließt! Die Presse, die nur sensationslüstern darauf lauert, ihn vorzuverurteilen! Alle böse, böse, böse! Nur Hr. Tauss nicht! O.k. er hat Bildmaterial besessen, dessen Besitz privat verboten ist; aber das muss tolleriert werden, da ER für SEINE Recherchen eine Ausnahme darstellt. Und dafür darf ER selbstverständlich gute demokratische Grundrechte ausser Kraft setzen. Gleichzeitig schliesst er sich einer Partei an, die die totale Freiheit im Internet fordert und dabei es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die Interessen von Opfern mit Füßen getreten werden. Opfer als Argumentation auf einer politischen Fahne! (Zynismus OFF)

    Anmerkung tauss: Ob andere oder ich die Interessen der Opfer mit Füssen treten, sollten sie einmal mit MOGIS und ähnlichen Organisationen diskutieren. Offensichtlich haben Sie sich im Gegensatz zu mir nie mit Missbrauchsopfern unterhalten. Aber Gegenfragen: Hat die Staatsanwaltschaft vorab die Presse informiert oder nicht? Wurde die Legislative in diesen Fragen von der Exekutive korrekt informiert? Wurde das Zugangserschwerungsgesetz wieder gekippt oder nicht? Habe ich in einem Dutzend Verfahren Korrekturen der „Berichterstattung“ erreicht oder nicht? Welches „Grundrecht“ habe ich verletzt? An welcher Stelle hat die Piratenpartei die totale Freiheit im Internet gefordert? Da Sie bei der Beantwortung dieser Fragen wohl eher erröten müssten, schlage ich vor, beim OFF zu bleiben.

  14. obk

    „Anmerkung tauss: Es obliegt mir nicht, das Gericht zu interpretieren, zumal mir die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.“ Das müssten Sie bei einer Beantwortung jener Frage doch gar nicht tun. Sie müssten lediglich genauer darlegen, wofür genau Sie das Material benötigten. Ein Allgemeinplatz wie „für Recherchezwecke“ hat Ihnen das Gericht ja nicht abgenommen. Das heißt wiederum für mich, dass Sie gar kein Interesse an einer Beendigung von Spekulationen haben. Und Ihre Ausführungen zur Gewaltenteilung sind nicht akzeptabel. Wenn Antworten nicht befriedigend sind, hätten Sie sich dafür einsetzen können, dass sie befriedigend werden. Und wenn sie nachweislich falsch waren, hätten sie rechtliche Mittel gegen die Verantwortlichen einlegen können. Das alles rechtfertigt eben nicht, dass ein Mitglied der Legislative nach eigenem Gutdünken zur Exekutive wird. Das ist doch ein Grundsatz, an dem nicht zu rütteln ist. Schon gar nicht mit einer vorgeschobenen Begründung zur scheinbaren Freiheit im Internet. Was hätten Sie sich noch alles anmaßen wollen? Oder sollen bei uns in Zukunft Polizisten Gesetze machen, weil ihnen das eine oder andere für ihren Dienst ungeeignet erscheint. Wenn es stimmt, was Sie sagen – wer will das überprüfen – muss ich sagen, dass ich jene von Ihnen genannte Volksvertreter „nicht mag“. Allerdings „mag“ ich auch keine Volksvertreter, die die vom Gesetz vorgegebenne Grenzen nach eigenem Dafürhalten überschreiten und dabei an den Grundpfeilern unserer Demokratie rütteln. Und Sie werden doch nicht ernsthaft vehaupten wollen, dass sämtliche Ermittlungsbehören in unserem Land verlogen sind. Das nehme zumindest ich Ihnen nicht ab.

    Anmerkung Tauss: Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich im Gegensatz zu zwei anderen Schreibern hier wenigstens um Argumente bemühen. Deshalb auch nochmals einige Antworten. 1. Mit keinen Wort habe ich behauptet, dass sämtliche Ermittlungsbehörden in unserem Land verlogen sind. Allerdings behaupte ich, dass die Ermittlungsbehörden (BKA) in Sachen Pornografie mit Kindern die Öffentlichkeit und die Legislative falsch informiert haben und falsch informieren. Hierüber finden sie schon einiges auf meiner alten Homepage tauss.de 2. Ihre Darstellung, ich könnte daraufhin „rechtliche“ Schritte ergreifen, ist bestenfalls naiv. 3. Die Bundesregierung musste sich nicht zuletzt aufgrund meiner Anfragen revidieren, was Sie auch meinem Artikel zur Abgeordnetenrecherche entnehmen können, auf den ich Sie bereits mehrfach hingewiesen habe. 4. An keiner Stelle habe ich mich auf die „scheinbare Freiheit“ im Internet bezogen. Vom vermeintlich „rechtsfreien Raum“ Internet reden meine Gegner. 5. Polizisten machen bei uns im Lande – leider – die Sicherheitsgesetze. Sie dürfen diese dann auch gleich selbst evaluieren. Es ist ein Teil des Problems, dass beginnend bei großen Lauschangriff und nicht endend bei der Vorratsdatenspeicherung der Gesetzgeber in den letzten Jahren auch gegen den Widerstand von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern ausschliesslich den polizeilichen Wünschen gefolgt ist. Zuletzt erfolgte dies generell mit der Begründung „Kinderpornografie“, die so zu einem Totschlagargument gegen den Rechtsstaat wurde. 6. Ich bin an keiner Stelle zur Exekutive geworden, sondern habe mich in der einschlägigen „Szene“ darüber informieren können, wie die Verhältnisse tatsächlich sind. Und dafür brauchen Sie „Eintrittskarten“, wie Sie evtl. nachvollziehen können. Ich nehme nicht an, dass auch nur ein Kontakt zustande gekommen wäre, hätte ich mich als Bundestagsabgeordneter „geoutet“. Insofern handelt es sich nicht um einen „Allgemeinplatz“. Der Richter am Landgericht nannte dies jedoch persönliches Interesse und verneinte sexuelles Interesse- ich nenne es dienstliches Interesse. Und darüber sollen Gerichte urteilen.

  15. Jochen Kissly

    Aggresion gegen Sie?
    Und darunter leiden Sie?
    Mimöschen Tauss?

    Ich empfinde die Aggression die von einem der Kindervergewaltigungsbilder herstellt dem Kind gegenüber als ungleich stärker – aber dazu von dem verurteilten Tauss kein Wort!

    Das übliche halt von Tauss – ich ich ich – was schere ich mich um die Opfer wenn mir vermeintlich Unrecht geschieht!

    Danke für diese Äusserung – ein weiterer Beweis wie verkommen Sie sind!

    Ich denke an die Opfer – Sie sind Täter – jeder der solchen Dreck für private Zwecke kauft/besitzt ist Täter!
    Sie sind noch schlimmer als UnFriedman – Sie wissen schon der Kokainist der sich mit ZWANGSprostituierten vergnügt!
    Ganz privat natürlich – an die Leiden dieser gehandelten Frauen hat er keinen Gedanken verschwendet!
    Und Sie leiden natürlich unter dieser Justiz – was diesen Kindern angetan wird ist hier Nebensache!
    Tauss Sie helfen wirklich gut den letzten Rest an Ansehen Ihrerseits zu demontieren!

    JK

    Anmerkung tauss: In Bezug auf die Herstellung von Kindervergewaltigungsbildern sind wir uns endlich einmal einig. Weshalb dann das BKA solche Bilder im Gegensatz zu gewissen Bankenseiten nicht entfernen lässt, führt möglicherweise auch bei Ihnen irgendwann zu irgend so etwas wie Nachdenken

  16. Jan Dark

    @kissley

    „Unterschied zwischen Legislative und Exekutive“

    Der war gut 🙂

    Herr Tauss war wie Frau von der Leyen Teil der Legislative und hat sich dienstlich wie sie mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dessen Abbild beschäftigt. Allerdings er nachweislich seit über 15 Jahren. Die Staatsanwalttschaft Berlin sieht die dienstliche Befassung von Bundestagsabgeordneten ganz anders als der eine, einsame Landrichter in Karlsruhe, der ohne gestzliche Grundlage mal die Pflichten von Verfassungsorganen neu definiert.

    Na, machen Sie sich weiter lächerlich und bestehen Sie ganz doll darauf, auf gar keinen Fall sich mit deutschen Gesetzen vertraut machen zu wollen. Solche Outlaws wie Sie braucht das Land. Für die Lufthoheit an den Stammtischen und für die Hexenjagd, jetzt wo die Katholiken aussterben und die Evangelen sich wahrscheinlich im Suff auf Staatskosten zu Tode fahren.

  17. albus

    „Moral und Anstand – Fremdworte für diesen ExMdB!“

    Das sagt der richtige, der es nicht einmal fertigbringt, sich sachlich in Diskussionen einzubringen.

  18. Jochen Kissly

    @JanDunkel

    Dienslich damit befasst?
    Und das war Tauss?

    Das ist der Versuch einer Rechtfertigung eines Besitzers dieses Drecks, das Gericht hat dieses dienstliche Interesse verneint – und es wird auch nicht wahrer wenn Tauss darauf beharrt und es xmal wiederholt!

    Aber wenn einem MdB der Unterschied zwischen Legislative und Exekutive nicht klar ist sollte er wegen Dummheit zurücktreten!
    Und das ist bei Tauss der Fall!
    Aber selbst diesen Anstand hatte er nicht – lieber die Legislaturperiode (die heisst deswegen so weil es die LEGISLATIVE ist) ausgesessen und den Steuerzahler um weitere höhere Pension abgezockt – was schert da einen Tauss der Besitz von Kindervergewaltigungsbildern!?

    Naja wegen des grosszügigen Übergangsgelds muss er nicht von Hartz4 leben, einer spezialdemokratischen Grosstat seiner früheren Kriegspartei!

    Moral und Anstand – Fremdworte für diesen ExMdB!

    Anmerkung tauss: Lieber Herr Kissly, Ihre Beiträge werden weder intelligenter noch wahrer (z. B. was die höhere Pension anlangt). Der Unterschied zwischen Exekutive und Legislative beruht nicht darauf, dass sich die Legislative allein auf Auskünfte der Exekutive verlassen muss. Dies mag Ihr Verständnis sein. Meines ist es nicht, selbst wenn diese abwegige Auffassung vom Landgericht Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft geteilt wird. Auf Abgeordnetenwatch finden Sie beispielsweise zum Zugangserschwerungsgesetz jede Menge Meinungsäußerungen von Mitgliedern des Bundestages, die haarsträubend falsch sind. Dass Ihnen dies lieber ist, muss ich natürlich genau so ertragen wie Ihre Aggressionen gegenüber meiner Person.

  19. Michael

    @Dieter Gieseking

    Warum die (internationale) Presse jetzt „umerziehen“?

    Die Zeitungspleiten gehen ohne Unterbechung weiter; viele halten sich mit Kredite. Wenn die Medien lügen profitieren wir doch? Das Vertrauen sinkt, Abos werden gekündigt und (!) man geht ins Netz. Im Netz sind alle da; rund um die Uhr.

    Sun-Times Media Group – 2009 finanzieller Absturz – das Ende für 59 Zeitungen. NEW YORK TIMES hat ihre Immobilien verkauft wegen zu hoher Schulden usw.

    Der Untergang von Emma, ARD, Stern, ZDF wird ein Gewinn für uns. Lass sie lieber weiter an ihr eigenes Gebilde von „Wahrheiten“ glauben …

    Wäre das nicht ein Horror?: „ZDF – 20.30 – Boylover – ihre Kultur, ihre Besonderheiten – 20 Interviews mit Frauen und Männern.“ ^^

    Oder – STERN.: „Wir haben mit Minderjährigen geschlafen. “ – 28 Frauen und Männer erzählen ihre Geschichte.“ Rofl

    Ausserdem; gerade Du müsstest doch wissen: wenn Jugendliche Regeln für völlig DUMM und absurd halten werden sie schlichtweg ignoriert und nicht befolgt.

    100.- Euro für Dich, wenn Du mir in Deutschland einen einzigen Jungen nennst der sein 25 km/h Mofa nicht illegal frisiert oder sich es wünscht. Da gibt es eine Regel – sie ist DUMM – 14 Jährige kennen Möglichkeiten sie zu umgehen – alle Jungs tunen ihr Mofa.

    Lass sie doch alles verbieten, regulieren – die ganze Palette an Dummheit für alle sichtbar machen?

  20. Jan Dark

    @Jochen Kissly

    „Polizisten sind explizit von der Strafverfolgung beim Besitz von Kindervergewaltigungsbildern ausgenommen – MdBs die sich diese Bilder zu privaten Zwecken organisieren nicht!“

    Sie kennen unsere Gesetze nicht. Der §184b Absatz 5 nennt keine Polizisten explizit. Es gibt dort keine Katalogberufe wie zum Beispiel im §18 EStG. Nicht mal ein Staatsanwalt darf den Dreck besitzen, wenn er nicht dienstlich damit befasst ist. Aber zum deinstlichen Gebrauch dürfen auch Bundestagsabgeordnete Kinderpornografie besitzen und die Berliner Staatsanwaltschaft meinte bei der Strafanzeigen gegen Ursula von der Leyen, CDU, sogar auch vorführen, wenn es der Gesetzgebung dienlich ist.

    Machen Sie sich doch einfach mal sachkundig über unsere Gesetze. Hexenjagd und Gottesurteil war früher. Echt! Und auch katholische Priester müssen unsere Gesetze einhalten.

  21. PG

    @Jan Dark: Nachdem sie sich so auf die Katholiken eingeschossen haben, nur ein kleiner Hinweis: Frau Käßmann ist beim anderen großen „christlichen“ Verein, weswegen es wenige Gründe für sie gibt, sich zu katholischen Priestern und deren Taten umfassender zu äußern, als sie es relativ allgemein gehalten wohl getan hat.

    @Jochen Kissly: Polizisten sind eben nicht „explizit“ von der Strafverfolgung ausgenommen. Der Paragraph ist eher allgemein gehalten (und umfasst bei entsprechender Lesart, wie sie früher wohl auch mal vorherrschend war) zum Beispiel auch Wissenschaftler und Journalisten, die sich kritisch mit dem Thema befassen.
    Genau die Frage, wie umfassend dieser Paragraph ist, wäre ja behandelt worden, wenn das Gericht bei Herrn Tauss ein dienstliches Interesse angenommen hätte.
    Nachdem nun ein privates Interesse unterstellt wurde, gab es für das Gericht zum dienstlichen nichts zu entscheiden.

    Zum „persönlichen, nicht-sexuellen Interesse“: Ohne nahezulegen wollen, dass das Gericht in die Richtung gedacht, oder Herr Tauss solche Absichten hatte, kann zum Beispiel jemand ein solches Interesse haben, der auf Selbstjustiz gegen Kinderschänder aus ist, und dafür Täter ausfindig machen will – über die Kontakte, die sich ergeben oder über Analyse der Bilder, wenn Erwachsene darauf zu sehen sind (und hat vielleicht Zugriff auf eine biometrische Bilderdatenbank, um einen Abgleich vornehmen zu können)

    Das macht die Angelegenheit zwar auch nicht legal (für den Besitz des Materials wird das kein ausreichender Grund für die Ausnahmeregelung sein), aber kann eben ein möglicherweise moralisch akzeptableres Interesse an solchem Zeug begründen. („möglicherweise“ abhängig davon, wie man zu Selbstjustiz und Rechtsgüterabwägung steht)

  22. albus

    Ach ja, sehen Sie nicht eine bestimmte Motivation hinter der Beschaffung? Wie könnte man da zu Ihrer Aussage „Ich kann Tauss nur eines empfehlen:
    Einfach so weitermachen, denn:

    Ist der Ruf erst ruiniert,
    lebt sich´s gänzlich ungeniert!“ stehen? Also da fragt man sich schon, ob Sie in Ihrer „Weitsicht“ zu einer Straftat aufrufen wollen.

    Aber zum Glück steht man Turmhoch über derlei Erwähnungen, gelle? 😉

  23. albus

    Sehr geehrter Herr Jochen Kissly,

    nach Ihren wirren Kommentaren zu schließen ist der Besitz und die öffentliche Aufführung durch Abgeordnete nicht hinnehmbar. Würden Sie also neben Herrn Tauss noch andere Bundestagsabgeordnete dafür kritisieren, Kinderpornos besessen, ja in einem Fall sogar öffentlich vorgeführt zu haben?

    An der Stelle würde es auch interessieren, wie stehen Sie zu Ereignissen im Bistum Regensburg, siehe Regensburg-digital.de und in Sachsen, siehe Mafialand.de?

    Besitzen Sie überhaupt fundierte Kenntnisse über geschichtlich relevante Ereignisse, die zuletzt im Jahre 2006 in dem Sachbuch Schläge im Namen des Herrn, siehe http://schlaege.com/, Erwähnung fanden? Oder springen Sie auch nur auf den Presseberichts-Zug gewisser Boulevardzeitungen [1] auf?

    [1]
    http://www.blinkx.com/watch-video/taz-kinospot/U0COPddnwG35Ogroe8ne5g
    http://vids.myspace.com/index.cfm?fuseaction=vids.individual&VideoID=17694125

    Tja, Sie sind schon sehr einfach strukturiert.

  24. Jochen Kissly

    @Jan Dunkel

    Sie sind schon sehr einfach strukturiert:
    Polizisten sind explizit von der Strafverfolgung beim Besitz von Kindervergewaltigungsbildern ausgenommen – MdBs die sich diese Bilder zu privaten Zwecken organisieren nicht!
    In der Asservatenkammer werden Sie sicherlich auch Drogen finden d.h. nicht dass die ermittelnde Kripo (nicht Kipo) diese zum Eigengebrauch dort hortet.
    Verstanden?

    Tauss tat genau das – und jetzt sucht er verzweifelt eine „Recht“fertigung für sein kriminelles Tun!

    Ich kann Tauss nur eines empfehlen:
    Einfach so weitermachen, denn:

    Ist der Ruf erst ruiniert,
    lebt sich´s gänzlich ungeniert!

  25. obk

    „Anmerkung tauss: Fragen Sie doch einfach das Gericht…“ Warum? Sie wurden doch gefragt. Und wenn Sie sich nach diesem Urteil rehabilitieren wollen, wäre eine klare Antwort mehr als nur angebracht. Zumal der Richter ja wohl noch einige andere Dinge angemerkt hat. Ungeeignete Recherche! Kein sich offenbaren bei Ermittlungsbehörden! Kein Gebrauch der Erkenntnisse für Ihr damaliges Mandat! Und selbst wenn man den von Ihnen genannten Beweggründe als gegeben voraussetzt, wäre es gut, wenn Sie einmal Ihre Sichtweise von Gewaltenteilung gleich mit darlegen.

    Anmerkung tauss: Es obliegt mir nicht, das Gereicht zu interpretieren, zumal mir die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Die von Ihnen zitierten Anmerkungen des Richters teile ich nicht im Geringsten. Allein meine Anfragen an die Bundesregierung im Jahre 2009 beweisen das Gegenteil. Das Thema Ermittlungsbehörden habe ich bereits mehrfach angesprochen. Wenn Ermittlungsbehörden die Legislative schlicht falsch informieren, ist eine eigene Überprüfung der Fakten legitim. Lesen Sie hierzu evtl. auch noch einmal meinen Artikel, warum ein Abgeordneter in gewissen Situationen selbst recherchieren muss. Durch meine Kontakte wusste ich definitiv, dass der Deutsche Bundestag beispielsweise in Sachen Kinderpornografie und „Massenmarkt“ schlicht belogen wird. Andere Abgeordnete haben diesen Unfug kolportiert und daraufhin sogar ein Gesetz beschlossen. Selbstverständlich überlasse ich es Ihnen zu entscheiden, welche Sorte Volksvertreter Ihnen lieber ist.

  26. Jan Dark

    @Kissly

    Mittlerweile verstehe ich die Mechanismen der Hexenjagd und der Judenverfolgung besser, wo Demagogen auf breite Unterstützung in der Verfolgung bauen konnten. Die Inquisition braucht nicht die Häresie beweisen, sondern das Opfer muss seine Unschuld beweisen. Am besten mit dem Gottesbeweis: Stein um den Hals, ins Wasser werfen und wer das nicht überlebt, hat Schuld. Klare Sache. Und die Prolls haben ihr Spektakel wie im römischen Kollosseum oder in spanischen Arenen, wo sich Torreros von Stieren aufspiessen lassen.

    Kann man machen, aber man stellt sich mit solcher Begierde ausserhalb des Rechtsstaates, den man gerade noch braucht, um das Opfer der Hexenjagd richtig fertig machen.

    Zum maximalen Täterschutz der Kinderschänder werden wir dann in Zukunft jeden Polizisten abschrecken, Beweismittel aufzubewahren, weil er ganz genau weiss, dass von der Staatsanwaltschaft zuerst sexuelles Interesse des Polizisten behauptet wird und der Polizist dann bewiesen muss, dass er unschuldig ist. Und wenn der Polizist dann weiss, dass eine Staatsanwältin mit grosser sexueller Fantasie dann genussreich stundenlang Details von Kinderschändungen von sich gibt, als hätte der Polizist die Taten begangen, so dass er sich in seinem Dorf nicht mehr sehen lassen kann, dann ist er hinreichend abgeschreckt, sich je wieder mit Strafverfolgung von Kinderschändern zu befassen.

    Und die Konservativen haben ihr Ziel erreicht: freien Zugriff auf Dreck hinter rosa Vorhängen von UvdL für ihr Klientel aus dem katholischen Klerus und anderen Eheverweigerern.

    Am Fall in Mayen konnte man das schön sehen. Die Polizei glaubt einfach den geschändeten Kindern nicht, verfolgt keine Strafanzeigen und lässt den Kinderficker aus Mayen zwei Jahre weiter Kinder schänden, bis die Mutter psychisch zerbricht und das Sorgerecht entzogen wird. Und in München auf dem Kirchentag will dann keiner mit den Opfern sprechen. Das würde ja die Kinderschändung der Katholiken erschweren.

    So macht die Medienkampgane Sinn. Wenn man Kinderschändung auf gar keinen Fall bekämpfen will, sondern maximalen Täterschutz betreiben will.

    Ich finde diesen Beihelfern sollte das Handwerk gelegt werden.

  27. Journalist

    Eine Frage bleibt: Im Prozess gaben Sie, Herr Tauss, zu, schon in den neunziger Jahren solche Bilder besessen zu haben (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,695458-2,00.html – letzter Absatz am Ende der Seite).
    Was war damals der dienstliche Anlass? Zusatzfrage: Wo sind diese Bilder abgeblieben?

    Anmerkung tauss: Es gab da überhaupt nichts „zuzugeben“, sondern ich habe auf Befragen des Gerichts die Zusammenhänge geschildert 😉 Auf Spiegel online finden Sie also eine dieser typischen Formulierungen des Bauchjournalismus von Frau Seith inclusive der „bohrenden Nachfrage“ und des frei erfundenen „er motzt in den Raum“ (liest sich natürlich besser als der tatsächliche Sachverhalt): Ich hatte übrigens sogar bereits in den siebziger Jahren mit dem Thema „Jugendmedienschutz“ zu tun. U. a. in meiner Eigenschaft als hauptamtlicher Mitarbeiter einer Jugendorganisation und als Vorstandsmitglied des Landesjugendrings in Zusammenhang mit der AJS Baden-Württemberg. Seit 1994 war ich Bundestagsabgeordneter mit Zuständigkeit für den Bereich Medien/ Neue Medien/ Jugendmedienschutz. Der dienstliche Anlass war also 1995 genau so gegeben wie 2008 oder 2009. Bereits in den 90iger Jahren ging es um Gesetzgebung zu diesem Bereich (z. B. den Schriftenbegriff). Einschlägiges Material (damals übrigens auch Print) wurde von mir dann vernichtet, wenn es nicht mehr benötigt wurde. Selbst das LG Karlsruhe hat dies in seiner mündlichen Urteilsbegründung zu dem von mir ansonsten bedauerten Urteil übrigens festgestellt.

  28. Eigensinn83

    @ Jochen Kissly: Sollte das jetzt ein Reprise auf die Ausfälligkeiten der Ruhrbarone werden? Falls ja ist dies mMn im Ansatz gelungen. *s*

    Ich finde diese Unternehmung aber reichlich blöde: Es ist genau das weiter oben schon gegeißelte Prinzip der SensationsLUST, die sich in phrasendrescherischer Manier vermittels harter Wörter (nicht: Worte) manifestiert – Auswüchse eines (hoffentlich!) zum Untergang verurteilten Stils des Journalismus…

  29. Jochen Kissly

    Ach Tauss, erklären Sie mir doch bitte den Unterschied zwischen „persönlichem“ und „sexuellem“ Interesse – wenn die Kindervergewaltigungsbilder nicht dienstlich gebraucht werden?

    Ihre Haarspalterei ist mehr als lächerlich – wozu ausser als Lustvorlage benötigt Mann Tauss solche Bilder?

    Ich gebe Ihnen recht, ein „Kinderficker“ sind Sie sicherlich nicht – und (nicht aber) das was Sie gemacht haben ist nicht besser!

    Anmerkung tauss: Fragen Sie doch einfach das Gericht 😉 Es brauchte schlicht eine Krücke, um mich wegen des Besitzes verurteilen zu können. Da die bei mir gefundenen Mengen, die Art des „Materials“ (Zitat Richter: im unteren Drittel dessen, was die Kammer sonst zu sehen bekommt) und die Tatsache der Löschung nicht als „szenetypisch“ gelten, konnte es juristisch gar keine andere Formulierung wählen. Sinnvoller wäre m. E. ein Freispruch gewesen. Interessant ist dessen ungeachtet, wie Sie die Vergewaltigung eines Kindes verharmlosen. Da würde ich mir mal so meine Gedanken machen….

  30. Skunki

    Den BNN-Artikel habe ich mit Entsetzen gelesen, aber das ist leider der Stil unserer Dorfpostille, den ich am eigenen Leib kennengelernt habe, als unser Ex-Oberbürgermeister gegen meinen Sport gehetzt hat und Menschen wie mich als „geistig Verirrt“ bezeichnet hat. Die BNN hat sich hier bereitwillig als Sprachrohr der Ultrakonservativen mißbrauchen lassen. Insbesondere nach der Wahl von Frau Petzold-Schick zur neuen Oberbürgermeisterin tobte in der BNN für ca. 2 Wochen eine Schlammschlacht, die so manchen Abend unter Freunden dominiert hat, die aber alle den schwachen Geist des Blattes erkannt hatten.

    Alleine schon deshalb muß Bildung ein Gut sein, das für jeden frei zugänglich ist.

    Anmerkung tauss: Die BNN muss man nicht kommentieren. Es wäre ja schon geholfen, wenn dort der eine oder andere Redakteur Zugang zu Bildung (gehabt) hätte.

  31. Zeitreisender

    @Jan Dark

    Das mag Ihre Sichtweise sein und die nimmt Ihnen auch keiner. Fakt ist aber, dass Margot Käßmann in der Öffentlichkeit und in den Medien anders wahrgenommen wird als Hr. Tauss. An was das wohl liegt? Übrigens… „Als Kirchen können wir Zeichen der Hoffnung sein, wenn wir uns der Schuld stellen, die Verantwortliche seinerzeit auf sich geladen haben“… sagte auf dem Kirchentag wohl wer zum Thema „sexueller Mißbrauch von Kindern in der Kirche“…??? Und genau das hat sie in ihrer Situation selber gelebt und das wird ihr als Ehrlichkeit auch abgenommen.

    MfG ein Zeitreisender

  32. Jan Dark

    @Zeitreisender
    „Eine evang. Bischöfin hat es Ihnen und uns allen doch vorgemacht, wie man mit eigenen Verfehlungen umgehen kann.“

    Die liebe Frau Käßmann ist besoffen gemeingefährlich nachts in Hannover bei Rot über die Ampel gefahren. Das hat keine Vorbildfunktion. Auf dem Happening in München hat sie schon wieder grossmündig Vorlesungen für Leute gehalten, denen die Reise nach Poona zu teuer ist. Aber zu den Kinderschändern in der katholischen Kirche hat sie brutalst möglich geschwiegen. Sie hat auch geschwiegen als die Jesuiten dort nicht mit den Opfern katholischer Preister, die Kinder missbrauchen, reden wollten und lieber über die Sexualität von Familienverweigerern der katholischen Priesterschaft laberten.

    Der Krieg in Afghanistan geht trotz Frau Käßmann kecker Worte weiter. Im Gegenteil: Guttenberg kauft Waffen ohne Ende in der Schweiz, um besser Muslime masstöten zu können und nennt das zynisch sparen.

    Frau Käßmann ist in keiner Weise Vorbild. Weder als trunkene Autofahrerin noch als wegrennende Bischöfin, die zum Kindermissbrauch der Katholiken schweigt.

  33. Dieter.Gieseking

    Die Medien sind bekanntlich die sogenannte 4. Macht im Staat und hetzen bei diesem Kinderporno-Thema das unwissende und in die Irre geführte Volk auf. Auflagensteigerungen und hohe Qouten heißt das Motte. Im Prinzip war das schlimmerweise schon immer so. Dem Medienopfer bleibt oftmals keine andere Wahl: Beschwerde beim Deutschen Presserat, Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung oder Beschwerde beim Rundfunkrat. Das kostet erstmal viel an Anwaltshonorar. Wer kein Geld hat, muss sich das alles bieten lassen. STOPPT den Missbrauch der Pressefreiheit. Für einen seriösen, objektiven und korrekten Journalismus !!!

  34. Apo

    Hallo Hr. Tauss,
    auf jeden Fall weitermachen!
    Wenn das was vom Prozess veröffentlich wurde und die Hintergründe zu Ihren oben genannten Fakten wirklich alles wichtige sind, was zu Ihrem Fall zu wissen ist, dann genügt das mir und vermutlich auch vielen anderen Internet-affinen Leuten, um sich eine Meinung zu bilden, die resistent gegen Gerichtsurteile und trotzdem nicht naiv ist.
    Es macht Spaß Ihre Blogeinträge zu lesen, die auf verständliche und provokante Art ehrlich sind.
    Ich hoffe allerdings sehr, dass der Verlust Ihrer Person im Zentrum der Politik nicht eine unausgleichbare Niederlage im Kampf gegen Zensursula und Co ist.

  35. oxy

    Der schlichte und ergreifende Satz „nicht alles was im Internet steht ist wahr“ gilt nunmal genauso für Print- oder was auch immer-Medien.

  36. Christian Franzen

    Was kann man denn als (ehem.) Abgeordneter / Politiker besser machen, als in derartiger Fülle zum und mit dem Volke zu sprechen.

    Wie schon oben bei Frau Köhler angedeutet, endet doch ein Gespräch mit dem Großteil aller Politiker wie ein Gespräch mit der Wand. Werden Unkenrufe so laut, dass es bei den Internetausdruckern ankommt, kommen allgemeine Floskeln zurück, die nichts sagen und den Mob beruhigen.

    Auf der anderen Seite sind da Menschen wie Herr Wiefelspütz, die in Kindergarten-Sprache unsachliche Kommentare absondern.

    Ich bin ein großer Fan von Herrn Tauss. Wegen seiner ernsten Auseinandersetzung mit vielen Themen, wegen seiner Sachlichkeit und Neutralität und wegen seiner offenen Kommunikation. Und vor allem seine grundlegende Ehrlichkeit.

    Schade, dass sie die großen Vorteile dieser transparenten Politik noch nicht erkannt haben.
    Dann wünsche ich viel Spaß mit Laberbacken Merkel & Co sowie den käuflichen Kumpanen der abendländischen Welle.

  37. Musik is the Key

    „Dieser Weg wird kein leichter sein
    Dieser Weg wird steinig und schwer
    Nicht mit vielen wirst du dir einig sein
    Doch dieser Leben bietet so viel mehr“

    ….

    „Manche treten dich
    Manche lieben dich
    Manche geben sich für dich auf
    Manche segnen dich
    Setz dein Segel nicht,
    Wenn der Wind das Meer aufbraust“

    …cu Jörg =)

  38. Arnd Klinkhart

    Lieber Jörg Tauss,

    als ich vor etlichen Zeiten als Inhaber einer kleinen Agentur von einem Anbieter gebeten wurde, ihn über Zugangsbeschränkungen zu FSK18 Medien zu beraten gab es keinen anderen und besseren Experten in diesem Land als eben „Jörg Tauss“ . Ein berufliches Interesse an diesen Dingen gerichtlich zu verneinen ist eine Farce. Ich würde mir wünschen, dass Sie/Du noch lange Jahre aktiv in der Politik unterwegs sind/bist. Nächstes mal mit legaler Rückendeckung bei solchen Dingen, aber immer mit dem Tauss’schen Tatendrag.

    Und die Zeitungen.. na ja… Fishwrap!

  39. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Erst einmal: Danke für die klaren Wort zu Beginn Ihres Statements. Die sind der Grund, dass man selbstverständlich auch weiterhin menschlich mit Ihnen umgehen und sich „unterhalten“ kann. Nichts schlimmer als Menschen, die Fehler nur bei anderen suchen. Und „Ja“: Die Presse hat sich auf Sie eingeschossen und sucht lediglich Sensationsmeldungen. Aber keine Sorge: Es gibt genügend Menschen, die so etwas auch hinterfragen. Aber… Sie liefern auch die notwendigen Steilvorlagen. Auch nach dem ersten Urteil. Vielleicht wären „kleinere Brötchen“ angebrachter. So schaden Sie sich selber… auch mit diesem Blog. Allein die Länge dieses Beitrags und der Gegendarstellungen/Angriffe spricht Bände. Eine evang. Bischöfin hat es Ihnen und uns allen doch vorgemacht, wie man mit eigenen Verfehlungen umgehen kann. Und seltsam: Diese wird – deren Tat war aber zugegebenermaßen strafrechtlich nicht so schwerwiegend – immer noch ernst genommen. Auch und gerade in der Öffentlichkeit. Insofern wünsche ich Ihnen den Mut das eigene Handeln und Reden neu zu überdenken.

    Liebe Grüße ein Zeitreisender im Netz

  40. jk

    Durchhalten! Und das nächste Mal bitte Vollverschlüsselung!

    Und wenn es den Lerneffekt für viele (und für Sie) hatte, die Lobby- und Medienarbeit kritischer zu betrachten, hat es zumindest diesen Vorteil, auch wenn das jetzt hart klingen mag.

  41. voidnonymous

    Ein Journalist will mit seinem Geschreibsel nunmal Geld verdienen. Der Fall „Tauss“ verspricht viele, schnelle Klicks auf einmal und das auch noch relativ billig. Man muss nur die Schmuddelschublade bedienen und moeglichst viele provokante Woerter verwenden. So gesehen verhalten sich die Ruhrbarone wahrlich wie professionelle Journalisten. 🙂

    Ueber ihre Schuld, Herr Tauss, hat das Gericht zu befinden und kein Lynchmob bzw. deren geldgierige Aufpeitscher. Selbst wenn man sie nicht mag sollte man dies als rechtsstaatliches Prinzip anerkennen. Aber wem erzaehle ich das hier …

  42. order_by_rand

    Von den Boulevardblättern erwartet man natürlich nichts anderes, was deren Art der Berichterstattung nicht weniger kritikwürdig mach. Die kleinen Redaktionen recherchieren ohnehin nicht selbst, was sie ebenfalls als Informationsquelle wertlos macht. Dem Spiegel als ehemaligem Nachrichtenmagazin und „Sturmgeschütz der Demokratie“ hätte ich allerdings deutlich mehr zugetraut. Die Tauss-Berichterstattung war dann letztes Jahr auch Anlass, nach 20 Jahren das Abo zu kündigen.
    Am meisten getroffen hat mich aber tatsächlich das totale Versagen der Ruhrbarone, die ich immer für lesenswert hielt.

    Nun ja, viele kennen das, in der Krise sortiert sich vieles.

    Meinen aufrichtigen Respekt für Ihr Durchhaltevermögen. Weiter so.

  43. Eigensinn83

    Das Verhalten der Ruhrbarone war mir unbegreiflich, hatte ich doch geglaubt, die Blogosphäre sei gegen solche Brunnenvergiftereien immun – ein Irrtum mit Lerneffekt!

    Qualitätsjournalismus ist scheinbar nicht daran gebunden, dass es sich nicht um „Totholzmedien“ handelt, sondern verlangt eine beständige (ökonomisch betrachtet) Qualitätssicherung an allen Schnittstellen des Wissens.

    Für den Journalismus slogenhaft: Stille Post must die!

    Gibt es noch Qualität im Print? Oder ist mit dem Geschäftsmodell auch das Ethos auf dem absteigenden Ast? Was wär das schön, wenn wir das Problem ausschließlich so isoliert betrachten könnten.

    Ich bin jedenfalls froh, Herrn Tauss wohlauf lesen zu können und hoffe noch auf viele Lerneffekte und Piraten mit offenen Ohren.

  44. Andreas

    Das mit der Köhler ist schon öfter so gewesen.
    Sobald ihr 3-4 Leute kritische Fragen stellen ist sie plötzlich ganz still und ein paar Tage später kommen wieder absolute Bullshit-Tweets und die Ausrede, dass man als Ministerin ja so viel zu tun hätte und nicht auf alle Fragen eingehen kann.

  45. H. Schrozberg

    Ist zwar leicht Offtopic aber zum letzten Absatz:

    Offenbar können wir (twitterer, „netzgemeinde“, whatever …) sogar Bundesministerinnen mundtot machen. Nach dem #shitstorm gegen @kristinakoehler kein Tweet mehr seit vorgestern. Ob das nun gut oder schlecht ist sei mal dahingestellt, es ist aber jedenfalls ein Beweis für den Einfluss den „wir“ mittlerweile ausüben können. Vor wenigen jahren noch völlig undenkbar.

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