Ein paar Tage Auszeit

Liebe Mitzwitscherer,

wie angekündigt, bin ich ein paar Tage „offline“. Da ich meine Radtour auch ein bisschen vom Wetter abhängig mache, ist nicht sicher, inwieweit und wo ich ggf. tauss-gezwitscher verfolgen kann. Ich bitte also um Verständnis, wenn Kommentare nicht wie gewohnt freigeschaltet und kommentiert werden können.

Das nächste Mal, irgendwann um den 8.6. herum, zwitschere ich zum Thema Medien und Ruhrbarone.

Jörg Tauss

23 Gedanken zu „Ein paar Tage Auszeit

  1. Richy

    Gruß vom Riesenzelt mit den Fußangeln und alles Gute 😉

    Anmerkung tauss: Danke! Desgleichen! Wie man sieht, habe ich derzeit mit ganz anderen und noch weniger sichtbaren Fussangeln zu tun 😉

  2. Albus

    Zu dem oben angesprochenen Thema Ruhrbarone, ich selbst Abmahnungen grundsätzlich problematisch. Denke mal, damit bin ich nicht der einzigste. Mir ist zwar auch klar, das abgemahnte Äußerungen auf dem Blog der Ruhrbarone grenzwerdig, zumindest disskussionswürdig waren. Nur, war eine Abmahnung der einzige Weg, darauf zu reagieren?

    Ich bin, was Abmahnungen angeht, einigermaßen belesen und bin gerade deshalb gegen solche Schritte. Wenn man gegen Äußerungen angeht, sollte man zumindest so reagieren, wie unter http://tantejay.blogspot.com/2010/05/schlechter-journalismus-am-beispiel.html bzw. http://www.politblogger.eu/ruhrbarone-unprofessionell-und-nicht-integer/ ersichtlich ist.

    Nichts wiegt schwerer, als Ruhrbaronen und anderen, die auf zweifelhafte Trends aufspringen, ausführlich den Spiegel vorzuhalten (diese ausführlichst erklärend zu zitieren).


    Anmerkung tauss: Die Ruhrbarone hätten mit einer Richtigstellung und einer kleinen Entschuldigung die Sache geräuschlos beenden können.

  3. Ernesto

    Guten Tag, Herr Fresemann,
    den Gefallen wird das Gericht Ihnen und anderen Hetzern hoffentlich nicht machen. Wobei sich „vernünftiger“ und „härter“ in diesem Zusammenhang sowieso gegenseitig ausschließt.

  4. Guillaume

    Wie ich gerade im Radio (SWR1) gehört habe, legst Du Berufung ein. Wünsche Dir, dass die vielen offenen Fragen, die bei dem letzten Urteil offen blieben, geklärt werden, mit welchem Ausgang auch immer.

    Welches Gericht ist jetzt zuständig? Das OLG Karlsruhe?

  5. Alex Kempe

    Daß Sie und ich gegenseitige Abneigung hegen ist kein Geheimnis und daher rechne ich Ihnen Ihre Entschuldigung mir gegenüber hoch an, für einen Irrtum, dem Sie unterlagen bezüglich einer Parteizugehörigkeit von mir. Der eigentliche Kern um was es mir hier und heute geht ist eine Frage, auf die ich noch keine plausible Antwort finden konnte. Es geht mir nicht darum, irgendwelche Absichten zu unterstellen, warum sie ermittelt haben wollen im Bereich Kinderpornografie sondern geht es mir vielmehr um die Frage, warum sich nach Abschluß Ihrer Erkenntnisse, das Material noch so lange in Ihrem Besitz befand. Ich gehe mal nicht davon aus, daß Sie vor hatten, Ihre ganz persönliche Asservatenkammer zu betreiben und somit ist dies eine berechtigte Frage, warum sich das Material noch weiter in Ihrem Besitz befand und nicht an Behörden weitergeleitet wurde oder gar vernichtet. Es wäre wünschenswert, wenn Sie dazu ein paar Worte sagen würden denn verstehen können es die Wenigsten.

    Anmerkung tauss: Da ich Sie nicht kenne, empfinde ich auch keine „Abneigung“ gegen Ihre Person. Meine in der Tat „ehrenrührige“ Unterstellung, Sie könnten in der FDP gewesen sein, beruhte auf einer Namensverwechslung und wurde innerhalb von wenigen Minuten meinerseits richtig gestellt. Im übrigen gab es bei den „Ermittlungen“ (so habe ich es übrigens nie genannt 😉 seit 1995 immer wieder Unterbrechungen, weil sich die Szene auch unterschiedlich entwickelt hat. Im übrigen habe ich auch Material vernichtet und nur in dem Umfang aufbewahrt, wie es für Kontaktaufnahmen notwendig war.

  6. Albus

    Sehr geehrter Herr Fresemann,

    Wenn Sie mal kurz die Mistgabel weglegen könnten, sollten Sie sich die Zeit dafür nehmen, Publikationen durchlesen, die die tatsächlichen Umstände hervorgehoben haben. Siehe:

    http://www.zeit.de/online/2009/20/kinderpornografie-fakten
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Netzsperren-greifen-in-Grundrechte-ein-203752.html

    Wer glaubt, Netzsperren seien ein wirksames Mittel gegen Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann! Vielmehr wird eine Ermittlung behindert. Darüberhinaus werden, wenn überhaupt, dann höchstenfalls Konsumenten mittels Netzfiltern wenn überhaupt für wenige Sekunden abgeschreckt und nicht die Produzenten ermittelt. Die werden vielmehr durch Netzfilter gewarnt, das deren Seiten zuständigen Ermittlern aufgefallen sind.

    Interessant sind zudem nicht wenige öffentlich einsehbare Forderungen, Netzfilter auch für andere Inhalte zu schaffen: In der Vergangenheit wurden Seiten mit Hintergründen wie Politik, Urheberrecht und Glücksspiel genannt. Da sind Missbräuche fliessend. Zudem eine Kontrolle ausserhalb des BKA im Gesetz nicht vorgesehen ist.

    http://www.gulli.com/news/schleswig-holstein-will-internetsperren-einf-hren-2010-05-28
    http://www.presseanzeiger.de/meldungen/politik/349271.php
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30179/1.html

    Ihre Aussage „Von der Leyen im Vorschlag für die neue Bundespräsidentin.
    Ein geiler Vorschlag! Auch für Herrn Tauss???“ zeugt demgegenüber von fachlicher Inkompetenz. Warum das? Zunächst einmal führen Sie aus, das jemand. der zu Bewährungsstrafe wegen des Besitzes gewisser Inhalte gegen eine Nominierung der Politikerin sein müssen, die sich für Netzsperren stark machte. In Ihren Worten schwingt darüber hinaus die Unterstellung mit, die Beschaffung gewisser Inhalte durch Herrn Tauss sei mit einer bestimmten Motivation erfolgt.

    Anhand der Ihren Hoffnungen entgegenstehenden, oben aufgeführten Beispiele können Sie aber auch ersehen, wenn Sie Ihre rosarote Brille abnehmen, dass Netzfilter nicht das bewirken, was damit erhofft wird, sondern lediglich das genaue Gegenteil. Dementsprechend hat jeder, der Interesse an gewissen Inhalten hat, nichts gegen die Nominierung. Und auch nichts gegen eine Bundespräsidentschaft von Frau von der Leyen einzuwenden.

    Ich glaube, es wird allein durch in dieser Frage erkennbarer rechtsstaatlicher Wissenslücken nie etwas mit Bürgermeister, wenn Sie schon unwahre Tatsachenbehauptungen aus u.a. einer großen Deutschen Boulevardzeitung für sich vereinnahmen müssen, um auf sich und Ihr politisches Ziel (das Amt eines Provinz-Bürgermeisters) aufmerksam machen zu wollen. Das, was Sie unterstellen, nämlich, das eine Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornos in Kommunikationsnetzen nach dem Modell der ehemaligen Bundesfamilienministerin erfolgreich sei, wird damit auch nicht wahrer. Tun Sie sich und anderen doch bitte den Gefallen, und ersparen es der Allgemeinheit, noch einmal als Bürgermeister in einer Kleinstadt anzutreten, solange Sie weiter Lügen anderer hochhalten, die als Folge Strafermittlungsbehörden auf der einen Seite und auf der anderen Seite bürgerliche Freiheiten zugleich einschränken.

    Wenn Sie es zudem ernst meinen würden, sich also nicht bloss künstlich aufregen, wie ich durch Ihre Penetranz glaube, um irgendwann einmal gewählt zu werden, weil Sie hier glaubend machen wollen, gegen Kinderpornografie einzutreten, dann würden Sie zumindest darauf wert legen, das vor dem Gesetz Täter gleich verurteilt werden. Sie würden sich in sachlicher Form äußern und nicht im dutzend billiger erneute Anschuldigungen erheben, die nicht in jedem Punkt von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Sie würden sich dazu einsetzen, das Täter nicht bloss zu Geldstrafen oder gar trotz einer hohen Beweislast gänzlich freigesprochen werden und anschließend wie in zumindest 2 Bundesländern mehrfach geschehen, die Möglichkeit erhalten, nach Freispruch Geschädigte wegen Verleumdung plattzuklagen.

  7. Lauscher

    Von mir auch gute Erholung. Lass es dir gut gehen und ein Bisschen frische Luft um die Nase wehen. Und auf den Beitrag zu den Ruhrbaronen bin ich jetzt schon gespannt. Werde hier wohl in Zukunft regelmäßig vorbei schauen.

    Also dann, schönen Urlaub. 🙂

  8. Sebastian

    Hallo Herr Tauss,

    erstmal viel Spass bei der Tour, das Wetter scheint ja perfekt zu werden.
    Ich erwarte dann mal gespannt ihren Kommentar zum Thema ruhrbarone, da ich gerne zumindest beide Seiten lese, bevor ich mir ein Urteil bilde.

    MpG
    Sebastian

  9. Thomas

    Wird auch Zeit dass Sie endlich die Biege machen. Urlaubsreif find ich Sie schon seit Wochen. Ein paar schöne Tage und gute Erholung, hoffentlich können Sie ein wenig abschalten.

  10. H. Schrozberg

    Viel Spass.
    Müssen sie nicht bis Freitag über die Revision entschieden haben? Dachte immer diese muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Urteil eingelegt werden. Oder erst nach der schriftl. Begründung?

Kommentare sind geschlossen.