Seehofers Volksverhetzung

Aktualisierung vom 21. 4. Bei mir und drei weiteren Anzeigeerstattern ist jetzt die aufschlussreiche Stellungnahme vom 29. 3. der Staatsanwaltschaft Passsau eingegangen. Drei Wochen war die gelbe Post unterwegs. Erwartungsgemäß hat der weisungsgebundene bayerische Oberstaatsanwalt Sch. die Ermittlungen gegen den der Volksverhetzung verdächtigen Horst Lorenz Seehofer nicht aufgenommen. Das wäre auch äußerst karriereschädlich. Der Wortlaut seiner Begründung ist am Ende des Ursprungsartikels zum Vorgang angefügt. Für „schnelle Leser“ hier nur zunächst die  wesentlichen „Leitsätze“:

1. Der Strafanzeige wird keine Folge geleistet. Anmerkung: Schade!

2. Der Redebeitrag des bayerischen Ministerpräsidenten tangiert nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

3. Der Gesamtkontext mit der „letzten Patrone“ ist durch Artikel 5 Abs. 1 GG gedeckt. eine strafrechtlich sanktionierte Deutung kann ausgeschlossen werden. Anmerkung: Hmmm. Der Staatsanwalt scheint den Beschuldigten gut zu kennen.

4. Die Meinungsäußerung ist als Hinweis auf die „zunehemende Belastung der Sozialversicherungssysteme durch Zuwanderung zu werten“ Anmerkung: Hier werde ich Herrn Sch. nochmals fragen, welche Erkenntnisse ihm dazu vorliegen. Zuviel Sarrazin gelesen?

5. Die Zuwanderer sind noch keine inländische Personengemeinschaft, ergo liegt keine Volksverhetzung vor (sic!) Anmerkung: Diese Logik ist bestechend. Ich wusste aber nicht, dass Seehofer schon an der Grenze mit der letzten Patrone zu kämpfen beabsichtigt.

6. Mit der „letzten Patrone“ verweist der Ministerpräsident lediglich  „auf seine Entschlossenheit, politische Zielsetzungen zu verfolgen.“ Anmerkung: Ich werde unter diesem Gesichtspunkt künftig auch mit der letzten Patrone meine politischen Zielsetzungen verfolgen. Hoffentlich gelte ich dann nicht gleich als terrorverdächtig.

7. Es ist seitens Seehofer nur von „Zuwanderung“aber nicht von „Zuwanderern“ die Rede. Somit liegt keine Verletzung der Menschenwürde vor. Anmerkung: Wer wandert außer Zuwanderern eigentlich noch zu?

8. Mit freundlichen Grüßen gez. Sch. (Oberstaatsanwalt) Das Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält daher keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird. Anmerkung: Klar doch!

Hier nun der Ausgangspunkt vom Aschermittwoch:

Ich habe heute gegen den bayerischen Ministerpräsidenten bei der Staatsanwaltschaft Passau Strafanzeige erstattet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich

Strafanzeige

gemäß §130 Abs. 1 ff. StGB  (Volksverhetzung) gegen

Herrn Horst Lorenz Seehofer (* 4. Juli 1949 in Ingolstadt)

Dienstanschrift:

Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München.

Der Beschuldigte hat heute in der Dreiländerhalle Passau

Dr.-Emil-Brichta-Straße 11, 94036 Passau (Tatort)

zu Gewalt gegen Menschen anderer Kulturkreise aufgerufen. Gegen deren Zuwanderung wolle die CSU (Anmerkung: eine bayerische Partei, für die der Beschuldigte als Vorsitzender fungiert) „bis zur letzten Patrone kämpfen“. Zahlreiche Zeugen waren vor Ort. Über die Tat wurde auch bereits in den Medien berichtet.

Beweis:

1.

Pressemeldungen wie http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-03/politischer-aschermittwoch-guttenberg

2.

Zeugnis von Anwesenden. Es waren ca. 3.300 Zeugen des Vorgangs zugegen, die sich überwiegend im CSU- Sympathisantenumfeld des Täters befinden dürften.

3. Zeugnis von teilnehmenden Polizeibeamten aus dem bayerischen Raum.

Der Tatbestand einer Volksverhetzung ist gemäß § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs naheliegend (Auszug wikipedia):

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt– oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein. Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile Deutschlands oder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe“ – auch im Ausland – genannt.

Da sich in Deutschland Angehörige anderer Kulturkreise auch als Zuwanderer aufhalten, stellen die Äußerungen des Beschuldigten eine grobe Störung des öffentlichen Friedens und u.a. eine direkte Aufforderung zur Gewalt dar.

Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser Anzeige und das Aktenzeichen zu bestätigen.

Jörg Tauss, Hauptstr. 34, 76703 Kraichtal

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118 Gedanken zu „Seehofers Volksverhetzung

  1. Pirat

    Wie ist jetzt eigentlich diese Posse ausgegangen, Jörg?

    Anmerkung tauss: Natürlich eingestellt. Seehofer hat ja nur gemeint…. 😉

  2. Monex

    …………..News gegen den Mainstream Proamerikanisch Proisraelisch Gegen die Islamisierung Europas Fur Grundgesetz und Menschenrechte…..

  3. Jahnitu

    Nein, Herr Tauss, wenn Sie künftig auch von der „letzten Patrone“ sprechen, gelten Sie deshalb sicher nicht als terrorverdächtig.

    Aber mit Wörtern wie „Gentrification“ und Prekarisierung müssen Sie natürlich vorsichtig sein, ist klar. Andrej Holm hat diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht.

  4. garak2406

    Oh was für ein sinnloses Kasperle Theater. Mit sowas gewinnen sie keine Sympathie. Aber nicht mit solchen stümperhaften Anschuldigungen.
    Lächerlich ich dachte im Alter wird man weiser.
    Sie können doch annehmen dass die ganzen opportunen Leute oder besonders die Grünen und Linken und auch die Presse sofort ein Drama gemacht hätten, wenn das so gewesen wäre wie Sie das schildern. Sorry ich bin einer mit eigener Meinung auch wenn das andere nicht verstehen. Ich zähle nicht zu den Gutmenschen die sich neuerdings Wutbürger nennen.

  5. Fahrertuer

    Ich frage mich ja, ob der Staatsanwalt einen Parteiausweis der CSU besitzt.
    Falls ja: kann man davon ausgehen, dass er voreingenommen ist, in diesem (abgeschmetterten) Fall?

  6. Victor Fuchs

    Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist vollkommen in Ordnung. Herr Tauss hat den Fehler gemacht, sich auf tendenziöse Presseberichte zu verlassen, die Seehofers Äußerungen bewußt und tendenziös aus dem Zusammenhang gerissen haben.

    Anmerkung tauss: Ganz so „tendenzös“ war die Berichterstattung denn doch nicht. Aber mir war das Verhalten der Staatsanwaltschaft durchaus klar. Dass sie sich derart kabarettistischer Elemente in ihrer Argumentation bedient, ist ein Schmankerl am Rande. Dennoch ist es gut, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend gegen demagogische Sprüche stellt. Auch an Aschermittwoch hat das Wort Patronen in Zusammenhang mit Menschen und der Durchsetzung politischer Ziele nichts verloren.

  7. menatwork

    Herr Tauss,

    sie sind abgehalftert als Politiker. Nutzen naive Teenager-Nerds (Piraten) als „nützliche Idioten“ um noch halbwegs einen Stich in der Politik zu bekommen.

    Treten Sie doch endlich in Würde ab und machen als freier Journalist in Sachen Kinderpornographie. So hatte ich Ihr Studium der Vertriebswege von Kinderpornos übers Handy damals verstanden. Aber wahrscheinlich war das gelogen.

    Anmerkung tauss: Der Durchschnitts- IQ der „Teenager-Nerds“ scheint mir irgendwie oberhalb der des Kommentators angesiedelt zu sein. Und wahrscheinlich täusche ich mich nicht.

  8. Android

    War mir eigentlich klar, dass die Anzeige im Sande verläuft. War doch „politischer Aschermittwoch“, da befleißigt man sich der Satire und die darf halt alles. Trotzdem finde ich sehr gut, dass es Menschen gibt, die die Rolle des Watchdog übernehmen.

    Der Begriff Watchdog … wird verallgemeinert für eine Komponente eines Systems verwendet, die die Funktion anderer Komponenten überwacht.

    Sehr schön für eine Demokratie also, wenn der Seitenbetreiber Verantwortung für Selbige übernimmt. Sehr unschön finde ich, der ich mir nun alle Kommentare am Ende dieses Postings durchgelesen habe, dass sämtliche Kommentatoren, die sich konträr zur Meinung des Seitenbetreibers entäussern, auf billigstem Niveau und unter vermeidung jeglicher Sachargumente persönlich beleidigend daherschwadronieren. Fast so, als solle man meinen, sie hätten jeden Tag Aschermittwoch.

    Was ich damit sagen möchte:

    zum einen: Hey, ihr ahnungslos-konservativen Fuzzys, trollt doch woanders, z. B. hier -> http://goo.gl/MoG9J

    zum anderen: Ex-MdB Tauss, weitermachen!

    Schöne Ostern!

    Anmerkung tauss: Danke- ebenso 😉

  9. Jahnitu

    Dass der zentrale Satz Ihrer Strafanzeige unwahr ist, wissen Sie ja – es scheint Ihnen allerdings egal zu sein.

    >> Gegen deren Zuwanderung wolle die CSU (Anmerkung: eine bayerische Partei, für die der Beschuldigte als Vorsitzender fungiert) “bis zur letzten Patrone kämpfen”. <<

    Nö. Stimmt nicht. Ihnen egal. Auch gut.

    Anmerkung tauss: Der Zusammenhang wurde schon richtig verstanden.

  10. garak2406

    Was bringt es Ihnen, dass Sie Seehofer verklagen? Triumpfgefühl? Zeigen Sie mal einen Handfesten Beweis für Ihren vorwurf!

  11. garak2406

    Herr Tauss ist bemerkenswert, er macht aus einer Mücke einen Elefanten. Herr Seehofer hat bessere Anwälte als Sie und die werden Ihre Vergangenheit auch vorbringen. Egal ob Sie davon freigesprochen wurden. 😉 Mal darüber nachgedacht?

    Anmerkung tauss. Was für Sie eine Mücke ist, ist für mich inakzeptabel. Dessen ungeachtet stehe ich uneingeschränkt zu meiner „Vergangenheit“.

  12. Joa

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    vieleicht haben Sie es noch nicht bemerkt, aber als Politiker sind sie allenfalls noch eine Randnotiz wert! Sie haben sich in Ihrer Vergangenheit durch Ihr Tun selber disqualifiziert; entweder als Phädophiler oder durch Ihre Vorgehensweise als sagenhafter Stümper!
    Wenn nun gerade Sie sich durch so eine lächerliche Anzeige hervortun, dann hat das irgendwie einen faden Beigeschmack!
    Die Einordnung Ihrer Verurteilung als „Strafgerichtsposse“ mag für Ihre Selbsteinordnung psychologisch bedeutsam sein; trotzdem wäre es für Sie eine weise Entscheidung, nicht verzweifelt nach Öffentlichkeit zu suchen, sondern mal Ihre unbedeutende Klappe zu halten!
    MfG. J.Kleiner


    Anmerkung tauss: Lieber Hobbpsychologe: Gerne nehme ich Ihre nun wirklich neue bedeutende Empfehlung, „die Klappe zu halten“, zur Kenntnis, ohne sie in die Tat umzusetzen

  13. Hirn

    Er ist gegen die Zensur. *lach*

    Anmerkung tauss: Bin ich – ja. Inhalte, die den Intellekt Dritter aber schwer beleidigen, werfe ich auf mehrfache Wunsch in letzter Zeit verschärft zum Spam. Hier ist keine Trollwiese.

  14. kar

    Sollte Ihr Verweis „Mir geht es nicht um ihr persönliches Wohlergehen oder um ihrer Partei, sondern es regt mich als einfacher Bürger auf ständig irgendwelche Skandale anhören zu müssen. Die dann Wochenlang hochgepusht werden! Es nervt einfach.“ in dem Zusammenhang eigtl. eine stille Drohung sein? Anders gefragt, was zählt persönliches Wohlergehen anderer in den Momenten für Sie, in denen Sie sich aufregen? Und was wollten Sie mit diesem Verweis zum Ausdruck bringen?

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