Urteil Tauss – Prozess

28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:

Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre). Selbstverständlich hätte ich mir einen Freispruch gewünscht.

Es enttäuscht mich dessen ungeachtet dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung und das BKA in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen haben und unverändert belügen.

Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir  in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.

Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.

Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft meine Verteidigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Besonders wichtig war es mir aber, dass diese sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien vom Tisch ist. Hier musste nicht nur ich mir manches anhören, was ja auch den Kommentaren hier auf tauss-gezwitscher entnommen werden kann. Dennoch wird das Urteil sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht.

Dennoch nehme ich diese Karlsruher Justizposse und ihren Abschluss zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.

Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.

Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur „Kinderfickerpartei“ wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben. Für sie freut mich diese Erkenntnis des Gerichts besonders.

27. Mai Am Freitag, 28. 5., will das Landgericht Karlsruhe sein Urteil fällen: Die Staatsanwaltschaft hat eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung zuzüglich einer Geldstrafe von 6.000.– Euro beantragt. Meine Verteidigung Freispruch. Das Plädoyer  meines Anwalts Jan Mönikes steht bereits digital zur Verfügung. Das strafrechtliche Plädoyer von Michael Rosenthal nicht.

http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/

21. Mai Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich selbst zum Prozess und zum Prozessverlauf nicht „zwitschern“ werde. An dieser Stelle will ich allerdings auf Blogs von Prozessbeobachtern verweisen. Auf diese Inhalte habe ich persönlich keinerlei Einfluss genommen.

Rainer Kaufmann und Rolf Schmitt von bruchsal.org haben an allen Verhandlungstagen teilgenommen:

http://www.bruchsal.org/taxonomy/term/111

Pirat Schrozberg war am 3. Tag anwesend:

http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/fruhstuck-im-landgericht-3.html

Schrozberg hat auch etwas intensiver zur Staatsanwältin u. a. recherchiert. Auch nicht uninteressant:

http://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html

191 Gedanken zu „Urteil Tauss – Prozess

  1. Yana

    Hallo liebe Leser,

    damit geht wohl ein langer, anstrengender Spießrutenlauf zu Ende – auch wenn man hier im Blog manchmal denken könnte, es ginge gerade erst in die letzte Runde. Welches Kapitel kommt als nächstes in diesem Krimi? Kraft sammeln für eine Neuauflage oder es auf sich beruhen lassen, dankbar dafür, dass es vorbei ist? Abspann und Vorhang? Eine Weile innehalten?

    Eines darf man wohl festhalten. Ja, da hat ein Politiker etwas getan, was mit den Worten „saudumm“, „moralisch nicht nachvollziehbar“, „naiv“ und „verantwortungslos“ freundlich umschrieben ist. Schimpf und Schande hat er – mit Recht – dafür auf sich gezogen und ertragen müssen. Und man mag ihm sogar unterstellen, dass er vielleicht aus einer Mischung aus persönlicher Neugier und falschem Rechtsverständnis etwas getan hat, was moralisch und rechtlich falsch war: ganz egal welche guten Absichten er gehabt haben mag.

    Aber damit ist dann auch langsam das Ende dessen erreicht, was man ihm ehrlichen Gewissens vorwerfen kann. So sah das offensichtlich auch das Gericht und hat es – doch wohl mit Absicht – bei einem Warnschuss belassen. Wer einen Fehler macht muss – ohne jede Frage – dafür bestraft werden, jedoch nicht über Gebühr. Denn abgesehen von dieser ausgesprochenen dämlichen Eigenmächtigkeit gibt es doch wohl eines, was man Herrn Tauss auf gar keinen Fall unterstellen kann: pädophil zu sein. Derartige Spekulationen entbehren jedweder Grundlage und sind nicht nur unmoralisch, sondern zeugen von einem Übermaß an Streitlust der Betroffenen. Ein gut gemeinter Zorn, denn sie wohl besser auf lohnenswertere Ziele verwendet hätten, anstatt sie – in Ermangelung eines akuten Falles tatsächlichen Verbrechens – auf eine Alibizielscheibe abzuladen. Dieser hier verdient auch Schande und Spott – keine Frage – aber weder Hass noch Böswilligkeit.

    Der „Fall Tauss“ mag wohl eines ruhigeren Tages zusammengefasst werden mit den Worten: Neugier war der Tod der Katze. Nur gut, dass sie 7 Leben hatte. Das Gericht hat eines davon verbraucht. Wir hoffen jetzt, dass sie mit den anderen 6 sorgsamer und pflichtbewusster umgeht. Aber auch in der Hoffnung, dass sie die Jagd auf politische Mäuse nicht lässt.
    Denn am Ende muss das Leben weitergehen. Dies steht jedem Menschen zu. Auch den unmoralischen. Auch den „politischen Schreihälsen“. Auch völlig naiven, neugierigen und unverantwortlichen Katzen.

    Und jetzt hoffe ich auf die Rückkehr zum Tagesgeschäft. Alles Schlechte ist gesagt – viel Gutes bleibt zu tun.
    Mit freundlichen Grüßen …

  2. Waldemar Zimmermann

    Nun herrscht Ruhe im Karton

    Anmerkung tauss: Wie meinen? Einen ruhigen Tauss wird es nicht geben. Auch nicht nach „Abschluss“ dieser gegen mich gerichteten Politjustizposse;)

  3. Jörg Tauss

    Antwort tauss auf pitchwork vom 15. 8.: Ach du lieber Himmel. Noch jemand, der offensichtlich ganz genau weiss wie es war und was war. Der letzte Satz beschreibt das Niveau dieses Schreiberlings aber entlarvend. Diese Empfehlung bekam ich uebrigens auch von der Polizei. Dessen ungeachtet: Verzweifelt? Selbstbewusst! :)) Und zur Info: Aus heutiger Sicht wuerde ich taktisch anders verfahren – aber aus damaliger Sicht jederzeit wieder so handeln.

  4. Pitchfork

    Karlsruhe wird das Urteil bestätigen, davon gehe ich aus und das erwarte ich mir auch von unserem Rechtsstaat! Das Gericht hat das Urteil so gefällt, weil der PRIVATE Besitz von Kinderpornografie strafbar ist. Ob sexuelle Erregung oder Neugier das Motiv war, beides absolut abstoßend, ist für den Tatbestand des strafbaren Besitzes nicht ausschlaggebend. Kinder werden zur Befriedigung beider Beweggründe gequält und deren Seelen zerstört! Wieviele Kinder-Quälfilme muss man denn sammeln, archivieren und wie oft anschauen, damit man neue Verbreitungswege aufdecken kann, die allgemeinhin bekannt sind, und wie lange kann man sich denn selbst belügen? Warum müssen es denn ausschließlich Quälfilme mit Jungen sein? Machen die sich besser neben den Homo-Pornos unter dem Bett? Die Verschwörungsfantasien sind ja schon fast pathologisch. Was war eigentlich zuerst da, die Immunität als Abgeordneter oder das Interesse an diesen Filmen?

    Herr Tauss, ich selbst habe für einen Abgeordneten der SPD gearbeitet, der gleichzeitig Staatssekretär war. Die Mandatare des Deutschen Bundestages wissen sehr genau, welche Rechten und Pflichten sie haben. Man kann den Abgeordneten sicher viel unterstellen, Naivität zählt nicht dazu. Sie wissen sehr genau, wass Sie durften und was nicht und warum Sie letztendlich so gehandelt haben, wie Sie es taten.

    Sie sind demontiert, blossgestellt und auf dem Arbeitsmarkt schwer bis gar nicht vermittelbar. Viele sähen Sie gerne volgelfrei. Daran ändert auch nicht, dass Sie sich verzweifelt versuchen mit den fadenscheinigsten Argumente reinzuwaschen. Es ist sicher kaum ertragbar, dass das engste Umfeld die Veurteilung wg. des privaten Besitzes von Kinderpornografie erfahren muss. Menschen, an denen Ihnen etwas liegt und die Sie vielleicht bisher stolz in Gesprächen erwähnten… Mein Mann, Sohn, Bruder, Onkel, Nachbar…. der Abgeordnete in Berlin. Damit dürfte es schon längere Zeit vorbei sein und nun, nach dem Urteil wird man sich eher schämen näher mit Ihnen bekannt zu sein. Und das egal ob und wie lange Sie Ihre Lebenslüge vor sich selbst aufrechterhalten können.

    Sie haben Schande über Ihre Eltern, Ihre Frau und auch dem Deutschen Bundestag gebracht, von sich selbst ganz zu schweigen. Sie können mit dem Urteil nicht leben? Da gibt es Mittel und Wege… ich empfehle Ihnen eine letzte Recherche im Internet!!

  5. Netzblockierer

    Sehr geehrter Herr Tauss,

    ich bewundere ihren Mut, insbesondere, dass sie auf eine Klarstellung bestehen und sich nicht wie der Durchschnittsdeutsche zurechtbiegen lassen… Weiter so!

    Dass kein sexuelles Interesse vorlag, war mir klar. es ist gut, dass sie auf diese Klarstellung bestehen.

    Als Anhänger der Piraten und ihrer Persönlichkeit erachte ich es als Notwendigkeit ausgehend von den aktuellen Rechercheergebnissen, dass es zu einem Freispruch kommt.

    Die eindeutige Schmutzkampagne muss ganz klar via Gegendarstellungsrecht bekämpft werden. Es kann nicht sein, dass eine Lehrerin in meiner Schule (anlässlich der Bundestagswahl 2009) vor minderjährigen behauptete, dass die Piratenpartei Kinderpornografie legalisieren will.
    Das ist gegen die Schulneutralität und den politisch neutralen, nichkofessionellen Bildungsauftrag.

    Aber zurück zum Thema: Sobald das zu erwartende bzw. erhoffende Ergebnis (Freispruch) verkündet wurde, würde ich mich über ein Interview oder eine Presserklärunf für das NetzblockiererNewsNetwork (www.youtube.com/Netzblockierer) via eMail oder Telefon (auf Anfrage) freuen…

    Hochachtungsvoll,

    Netzblockierer

    NetzblockiererNewsNetwork
    http://www.youtube.com/Netzblockierer

  6. Patrick

    Ich finde es einfach alles nur eine schande!
    Politiker sein darf kein freifahrtschein sein!

    er hatte nie einen auftrag sich damit zu beschäftigen! selbst wenn das so gewesen wäre muss man nicht erst autos klauen um gegen autodiebstahl anzugehen!

    Anmerkung tauss: Selbst durch Dauerwiederholungen werden falsche Behauptungen nicht besser. Erstens nehmen Abgeordnete (hoffentlich) keine „Aufträge“ entgegen. Zweitens war ich in diesen Fragen für den Bereich Neue Medien/ Jugendmedienschutz Sprecher der Arbeitsgruppe und auch selbst Berichterstatter. Drittens hinkt der Autodiebstahlvergleich, weil mir nicht bekannt ist, dass in diesem Kriminalitätsbereich Parlament und Öffentlichkeit falsch informiert wurden und werden.

  7. Bas

    „Fügt man jedoch richtigerweise den zweiten Halbsatz korrekt an, bleibt alles beim Alten und Sie sind erst vom Ruch der Pädophilie befreit, wenn ein Gericht sich ausdrücklich mit diesem Thema beschäftigt und die Vorwürfe expessis verbis für unberechtigt hält oder wenn ein Gericht Ihnen bestätigt, daß sie berechtigt waren, aus dienstlichen Gründen diese Material zu besitzen.“
    Vom Ruch (sollten Sie sich damit auf die Einstellung der Menschen ihm gegenüber meinen) wird er wohl NIE befreit werden. Egal was ein Gericht sagt, viele Idioten in der Gesellschaft werden ihn so oder so nur noch als „Pädophilen Bastard“ wahrhaben wollen, egal was bewiesen wurde und was nicht.
    Für mich gilt jedoch: Unschuldsvermutung. Es wurde nichts bewiesen noch wiederlegt – unschuldig.

    „Und nun, Herr Tauss, zur „eigentlichen Rechtsfragen“, um die es hier gehen soll – durften Sie dieses inkriminierte Material „dienstlich“ besitzen und wären als Folge straffrei geblieben? Ihre Argumentation geht zunächst dahin, die Vertriebswege von kinderpornograhischem Material aufzeigen zu wollen. Ja, Herr Tauss, für wie blöde halten Sie unsere Polizei, als daß dieser das nicht längst bekannt war! Einer Ihrer Anhänger, ein „Jan Dark“, schrieb auf Ihrem Blog unwidersprochen, daß Sie solche Recherchen schon 1998 (!) durchgeführt hätten und das Ergebnis also seit dato bekannt war. Weshalb also noch „Recherchen“ im Jahre 2007?“
    NUn ja, siehe oben für meine Meinung. Zwei andere Politiker (Soweit ich mich erinnere Frau Ursula von der Leyen und eine 2. Person) haben auch Recherchen getätigt, wurden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt oder ihre IMmunität aufgehoben (wobei letzteres auf jeden Fall hätte passieren müssen in einem Rechtsstaat, vor allem auch, weil dies mit Tauss geschah und weil die Beweissicherung und Urteil nicht dem Bundestag obliegen sondern einem Gericht)

    Nachtrag, hier meine beiden Kommentare, auf die ich mich bezog:
    https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=989#comment-1472
    https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=989#comment-1513

  8. Waldemar Zimmermann

    Und noch was, Herr Tauss,

    wenn Ihnen das Gericht ausdrücklich sexuelles Interesse an den Kindern attestiert hätte, hätte ich gar nichts unternommen, weil mir Ihre sexuellen Neigungen oder Nicht-Neigungen ziemlich egal sind. Ich möchte Sie auch nicht zum Pädophilen machen, wie Sie zu glauben scheinen. Mir geht es einzig und allein um Ihren irreführenden Umgang mit der Wahrheit bezüglich der oben dargestellten falschen Deutung des Landgerichtsurteils. Das ist alles.

  9. Waldemar Zimmermann

    Herr Tauss,

    1. Auf Bruchsal.org wollte man Ihnen keine Dauerplattform mehr bieten für Ihren Spam
    2. Es bleibt dabei:
    a) Sie sind vom Verdacht, entsprechendes sexuelles Interesse zu haben, nicht befreit.
    darüber täuschen Sie nur juristisch unbedarfte Personen
    b) Sie sind erst entlastet, wenn ein Gericht dieses feststellt, entweder expressis verbis
    oder durch Bescheinigung dienstlichen Interesses
    3. Das wird nicht geschehen, da Sie auch in den nächsten Instanzen nicht glaubhaft
    „rüberkommen“
    4. Es wird Ihnen zuguterletzt nur noch die Plege einer Verschwörungstheorir übrig
    bleiben, an der Sie dann gewaltig stricken werden
    5. Für das Niveau meiner Umgebung kann ich nichts, aber Sie könnten das Niveau Ihres
    Blogs durch Ausschluß allzu undemokratischer Elemente anheben

  10. Waldemar Zimmermann

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    da Sie jedem anbieten, über den „Fall Tauss“ diskutieren zu wollen, wende ich mich an Ihren Blog, um Ihnen persönlich einen offenen Brief zu schreiben – wo denn sonst wenn nicht hier? Denn wer Ihre irreführenden Tatsachenbehauptungen versucht richtig zu stellen, der wird in konzertierten Aktionen Ihrer Anhänger mundtot gemacht und mit Häme, Verunglimpfung, Tatsachenverdrehungen überzogen, es werden Rauchbomben und Nebelkerzen geworfen, um Ihre irreführenden Behauptungen nicht als solche sichtbar werden zu lassen. Ich erinnere:
    Sie behaupteten auf diesem Blog „rot auf weiß“, dass das Gericht „…aber ausdrücklich kein eben irgendwie geartetes persönliches sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat.“ Sie ereugen so den irreführenden Eindruck, das Gericht hätte sich ausdrücklich mit Ihren sexuellen Präferenzen befaßt und sei nach Würdigung aller Umstände expessis verbis zu dem Ergebnis gekommen, daß Sie nicht pädophil veranlagt seien. Davon stand in dem Urteil aber nichts. Sie verschweigen nämlich den zweiten Halbsatz, daß Ihre sexuelle Präferenz für die Tatbestandserfüllung unerheblich war, weil sie nämlich nicht für Ihre Neigung, sondern für den Besitz des entsprechenden Materials bestraft wurden. Nur deshalb, und auch nur deshalb, hat sich das Gericht nicht mit Ihren sexuellen Präferenzen befaßt, weil es nicht darauf ankam. Das scheinen Sie auch irgendwie gemerkt zu haben und schwenken um auf eine andere Strategie, um Ihre vermeintliche Reinwaschung vom Vorwurf der Pädophilie zu belegen. Ich darf Sie darauf hiunweisen: „Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wiederum hatte vom ersten Tag an mit allen Mitteln versucht, mir ein rein sexuelles Interesse an Kindern und ‚Knaben‘ zu unterstellen…..Genau diesem schmierigen Weg ist das Gericht nicht gefolgt, weil es darauf nicht ankam“. Sie zitieren jetzt zumindest einen Teil des zweiten Halbsatzes, „vergessen“ aber schon wieder den Rest, nämlich weil für die Tatbestandserfüllung nicht relevant. Nun machen Sie nämlich einen gebückten dreifachen Salto Mortale mit Achtfachschraube und doppeltem Rittberger und versuchen, den Eindruck zu erwecken, weil das Gericht nicht den „schmuddeligen“ Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gefolgt sei, seien sie diesbezüglich entlastet. Fügt man jedoch richtigerweise den zweiten Halbsatz korrekt an, bleibt alles beim Alten und Sie sind erst vom Ruch der Pädophilie befreit, wenn ein Gericht sich ausdrücklich mit diesem Thema beschäftigt und die Vorwürfe expessis verbis für unberechtigt hält oder wenn ein Gericht Ihnen bestätigt, daß sie berechtigt waren, aus dienstlichen Gründen diese Material zu besitzen. Beides ist noch nicht festgestellt worden. Und nun, Herr Tauss, zur „eigentlichen Rechtsfragen“, um die es hier gehen soll – durften Sie dieses inkriminierte Material „dienstlich“ besitzen und wären als Folge straffrei geblieben? Ihre Argumentation geht zunächst dahin, die Vertriebswege von kinderpornograhischem Material aufzeigen zu wollen. Ja, Herr Tauss, für wie blöde halten Sie unsere Polizei, als daß dieser das nicht längst bekannt war! Einer Ihrer Anhänger, ein „Jan Dark“, schrieb auf Ihrem Blog unwidersprochen, daß Sie solche Recherchen schon 1998 (!) durchgeführt hätten und das Ergebnis also seit dato bekannt war. Weshalb also noch „Recherchen“ im Jahre 2007? Dieser Umstand deutet doch auf eine reine Schutzbehauptung Iherseits hin. Irgendwie scheinen Sie das auch gemerkt zu haben, denn jetzt wollten Sie plötzlich einen Kinderpornoring „ausheben“ (!). Das war der Brüller, ich habe selten so gelacht und mir dabei die Schenkel wundgeklopft. Sie beleidigen mit dieser bizarren und absolut lächerlichen (Schutz)Behauptung den Intellekt aller Beteiligten, der Staatsanwaltschaft, des Gerichts, der Medien und der Bevölkerung. Glauben Sie im ernst, die nächste Instanz nimmt Ihnen das ab? Glauben Sie, es gibt ein „Lex Tauss“, das einem Abgeordneten solche Dinge erlauben würde? Nicht einmal Ihre eigenen Anänger glauben daran (speziell ein Sebstian, der Sie ansonsten mit Klauen und Zähnen verteidigt). Wenn man solche Dinge in den Raum stellt und lieber als „dumm“ denn als „pädophil“ gelten möchte, braucht sich über die Medien nicht zu beschweren, es ist doch klar, daß diese mit Häme reagieren auf solch unglaublichen Unsinn. Und auch das „Volk“ ist nicht so dumm, wie die Politiker es gerne hätten. Neulich im Straßencafe eine Unterhaltung am Nebentisch, es ging um das Für und Wider, rein sachlich, bis einer das Ergebnis (zugegeben in unsachlicher, da emotionaler Form) zusammenfaßte: „Guckt euch halt den mal an, das feiste Gesicht, die Glubschaugen und der weibische Mund, dem hätte ich als Kind nicht im Wald begegnen wollen“, während ein anderer den neuesten Tauss-Witz zum besten gab: „Wer ist der Schutzpatron der Pädophilen? – Der alte Grieche Pädophilos von Tausos.“ Nichts für ungut, Herr Tauus, ich melde mich nach dem nächsten Urteil (mit Sicherheit nicht zu Ihren Gunsten) wieder. Die Häme, die jetzt folgen wird, perlt bei mir ab nach dem Motto: „Was juckt es eine deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt“.

    Anmerkung tauss: Lieber Herr Zimmermann, nachdem Sie schon bei Bruchsal org. gebeten wurden, es mit Ihrem Dauer- Spam sein zu lassen, bitte ich um Verständnis, wenn ich hier vor Wiederholungen absehe. Ihre netten Zitate belegen eindrucksvoll das Niveau Ihrer Umgebung. Dass Sie sich bei dem Thema gut unterhalten und vor Lachen die Schenkel wund klopfen können, freut mich für Sie. Im übrigen habe ich mich hier schon mehrfach zu den von Ihnen genannten Themen ausgelassen. Was hätten Sie und Ihre Freunde mir an den Kopf geworfen, wenn mir das Gericht ausdrücklich ein „sexuelles Interesse an Kindern“ attestiert hätte. Dann lautete Ihre Argumentation mit Sicherheit genau umgekehrt. Im übrigen halte ich unsere Polizei nicht für „blöd“. Aber ich halte das Bundeskriminalamt in dieser Frage für schlicht unehrlich. Auch das können Sie gut belegt auf diesem Blog nachlesen.

  11. Bas

    Tauss: Möglicherweise sollten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche SChritte gegen einige Presseagenturen einzuleiten – Verleumdung, Rufmord….

    Anmerkung tauss: Wo es notwendig war, habe ich diese Schritte gegen Presseorgane und in aller Regel erfolgreich ergriffen.

  12. Bas

    „Das mit dem Mobbing wird so gewesen sein… aber auch hier gehören zwei Seiten dazu. Und ausgetreten sind Sie. “
    Ach so, wenn ein Kind gemobbt wird, ist es natürlich selber schuld und muss alles über sich ergehen lassen (Vergleich). Willst du hier Herrn Tauss den Vorwurf machen, dass er sich dem Mobbing (oder was acuh immer es war, habe relativ wenig darüber gelesen) entrissen hat, indem er ausgetreten ist, anstatt sich weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen?

    „Erst einmal geht es mir viel weniger um die Frage nach sexuellen Übergriffen auf Kinder. Für mich ist es eher die Frage, ob Ihr Agieren in der Öffentlichkeit angebracht ist. Sie beklagen sich massiv über das Verhalten der Presse; liefern aber gleichzeitig alles, was diese benötigt. Halte ich nicht für sinnvoll. Aber: Ihre Entscheidung!“
    Das hört sich für mich fast so an, als wäre es seine eigene Schuld. Nur weil man eine Angriffsfläche bietet, darf diese nicht absolut ausgenutzt werden. (Wäre ja ncoh schöner…)

    „Und “Ja”: Ich gehe davon aus, dass wir uns in der Frage nach der moralischen Bewertung von sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche einig sind. Da ist auch bei den Piraten nichts anderes zu hören. Gut so! Nicht einig sind wir uns vermutlich in der Frage nach dem privaten Besitz von KiPo. Und die Diskussionen – wie oben verlinkt – lassen bei mir genau den Umkehrschluss zu: Mit dem Deckmantel von Demokratie und Freiheit, lassen sich auch die Rechte einzelner Opfer aushebeln. Wie gesagt: Mein Eindruck. Hier wären klare Stellungnahmen gefordert.“
    Ich bin sogar der Meinung, dass KiPos (Vor allem die „harmlosen“ Schinken, wo niemandem etwas geschieht (Alte Materialien aus den 80ern (FKK), irgendwelche Posen ohne Geschlechtsverkehr oder einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unter Jugendlichen)) Kindesmissbrauch verhindern/reduzieren können, da Pädophile auf diese Art und Weise ihre Sexualität – wenn auch nur begrenzt – ausleben können. Besser, als wenn sie sich dafür reale Kinder vorknöpfen…

    Damit wir uns nciht falsch verstehen, ich bin genauso gegen jeden Kindesmissbrauch wie jeder andere hier auch. Aber die Frage ist nunmal auch, ob KiPos wirklich schaden oder nicht vielleicht sogar nützen.
    Und nein, es geht hier nicht um Geschmack oder ob dieses oder jenes pervers sei.

    Es würde mich nciht wundern, wenn ich mir mit dieser Aussage ein paar Feinde gemacht habe, weil gewisse Leute leider nicht weit genug denken, sondern sich durch ihre Gefühle und Empörung vom logischen Denken ablenken lassen.

  13. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Sie werfen denen den Willen zur „Abschaffung von Demokartie und Freiheit“ vor? Was sollen die dann Ihnen vorwerfen? Das ist alles andere als seriös, was Sie da tun. Und für sich verbuchen Sie das Recht auf eine faire Berichterstattung. Ich bin trotzdem dafür, dass Sie diese bekommen. Die denkende Mehrheit in unserem Land wird den Sachverhalt dieses Themas ohnehin anders einschätzen. Und genau das ist es, was ich meine… am eigenen Grab schaufeln! Freiheit hat immer noch dort seine Grenzen, wo es die Freiheit des Anderen – in diesem Fall auch noch von Opfern – verletzt. Und das hat nicht einmal etwas mit Zensur zu tun; das ist das Eintreten für die Rechte von Wehrlosen. Hiermit beende ich die Diskussion mit Ihnen. Wir werden sehen, wie Ihre Geschichte zu Ende geht.

    MfG ein Zeitreisender, der nun weiterzieht!

    Anmerkung tauss: Da Sie weder verstehen wollen noch auf Argumente eingehen können, halte ich diese Beendigung des Dialogs in der Tat für zielführend. Ihre „denkende Mehrheit“ erinnert mich sehr an das gesunde Volksempfinden. Den Missbrauch von Kindern für politische Zwecke oder Vereinszwecke zu instrumentalisieren halte ich für widerwärtig, selbst wenn dies Ihrem und möglicherweise dem sonstigen Volksempfinden widerspricht.

  14. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Ich glaube, der Kinderschutzbund hat’s auch anders gesehen.

    MfG ein Zeitreisender

    Anmerkung tauss: Da haben Sie recht. Und genau diese Leute meine ich, wenn ich davon rede, dass sie bereit sind, Demokratie und Freiheit abzuschaffen. Ohne die üblen Selbstdarsteller vom Kinderschutzbund, die wie das Bundeskriminalamt, von der Leyen & Co schlicht und gezielt Unwahrheiten verbreiten, hätte ich nicht selbst recherchieren müssen. Ich rede von seriösen Vereinen der Missbrauchsopfer, die nicht mit falschen Sensationsmeldungen zu Mitgliedern kommen wollen und müssen. Seriös und Kinderschutzbund passt aber schlicht nicht zusammen.

  15. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Erst einmal geht es mir viel weniger um die Frage nach sexuellen Übergriffen auf Kinder. Für mich ist es eher die Frage, ob Ihr Agieren in der Öffentlichkeit angebracht ist. Sie beklagen sich massiv über das Verhalten der Presse; liefern aber gleichzeitig alles, was diese benötigt. Halte ich nicht für sinnvoll. Aber: Ihre Entscheidung!
    Und „Ja“: Ich gehe davon aus, dass wir uns in der Frage nach der moralischen Bewertung von sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche einig sind. Da ist auch bei den Piraten nichts anderes zu hören. Gut so! Nicht einig sind wir uns vermutlich in der Frage nach dem privaten Besitz von KiPo. Und die Diskussionen – wie oben verlinkt – lassen bei mir genau den Umkehrschluss zu: Mit dem Deckmantel von Demokratie und Freiheit, lassen sich auch die Rechte einzelner Opfer aushebeln. Wie gesagt: Mein Eindruck. Hier wären klare Stellungnahmen gefordert.

    MfG ein Zeitreisender

    P.S. Und Negationen mögen in der Politik chic sein. Für menschliche Diskussionen sind sie tödlich. Wenn Sie also „bösartig“ schreiben wollen – sie habens ohnehin in die Tastatur geklopft – dann tun Sie’s eben. Das ist aber das, was dann auch die Bevölkerung regelmäßig dazu bringt Übertragungen aus dem Bundestag rechtzeitig abzuschalten.

    Anmerkung tauss: Interessant ist, dass sich Mitglieder von Opferschutzverbänden wie MOGIS eher auf meine Seite geschlagen haben. Insofern bitte ich Sie einfach, sich zu überlegen, ob Sie es sich nicht zu einfach machen. Was den Besitz anlangt gibt es nichts zu deuteln. Das Problem ist aber, dass nur darüber und eben nicht über die Opfer diskutiert wird. Insofern hätte ich die herzliche Bitte, gleich ob bösartig oder nicht, in die Position der Piraten nichts hinein zu deuteln, was absolut nicht der Richtigkeit entspricht. Zugleich werden Sie feststellen, dass meine Medienreaktionen stets REAKTIONEN waren.

  16. boelwerkr

    @Daniel78
    rein private Gründe == Sexuelles Interesse?
    Wenn ich aus rein privaten gründen ein Kind Zeuge bin ich auch geneigt Kinder zu missbrauchen?
    Solcher Logik kann ich nicht folgen.

  17. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Schade, dass Sie das, was im Umfeld der Piratenpartei an Meinungen zum privaten Besitz von KiPo z.B. gepostet wird, nicht sehen wollen. Eine Partei, die hierzu schweigt, ist für mich nicht akzeptabel…

    http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100530-Joerg-Tauss-erklaert-seinen-Austritt-aus-der-Piratenpartei#comments

    …und auch in der Stellungnahme der „Piraten“ zu Ihrem Urteil ist lediglich davon zu lesen, wie unfair mit Ihnen umgegangen wurde. Das mag in Teilen sicherlich zutreffend sein; zumal ich das nicht beurteilen kann und mag. Unsere Presse ist gelegentlich ein „Tier“. Allerdings müssten aus meiner Sicht die „Piraten“ auch hier zu einer klaren Stellungnahme zum eigentlichen Vorwurf gegen Sie bereit sein…

    http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100528-Zum-Urteil-im-Strafverfahren-gegen-Joerg-Tauss

    Das mit dem Mobbing wird so gewesen sein… aber auch hier gehören zwei Seiten dazu. Und ausgetreten sind Sie.

    Wie gesagt: Gönnen Sie sich doch die Auszeit vor einem Neuanfang. Auch mit dieser Webpräsenz! Sie täten sich leichter.

    MfG ein Zeitreisender

    Anmerkung tauss: In der Beurteilung des Missbrauchs von Kindern sind wir uns sicher einig. Dazu gibt es seitens der Piraten keine abweichende Position. Insofern ist Ihre anders lautende Unterstellung schlicht unkorrekt, um es wohlwollend zu formulieren und um dass Wort bösartig zu vermeiden. Allerdings sehen die Piraten wie ich, dass man in Deutschland mit dem einfachen Ruf „Kinderpornografie“ Demokratie und Freiheit aushebeln könnte. Das ist die eigentlich schlimme Erkenntnis, die ich in den letzten Jahren gewonnen habe.

  18. Zeitreisender

    Hallo Hr Tauss

    Zu den Fragen des „stillen Neuanfang“ und „Vertrauen in die Exekutive“… da nimmt Ihnen sicherlich niemand das Recht nach eigenem Dafürhalten für Ihre Sache einzutreten. Es muss Ihnen aber klar sein, dass Sie dies als (erstinstanzlich) Verurteilter tun. Da wird Ihre Glaubwürdigkeit mehr als nur in Frage gestellt – und zwar duch Sie selber. Gewisse Pausen und deutliche Eingeständnisse von Schuld würden Ihre Sache eher fördern. Gleiches gilt für die zweite Frage: Sie haben es lange genug für eine der großen Volksparteien letztendlich mitgemacht. Ein Schwenk im Angesicht solcher veränderten Voraussetzungen ist eher ein „Fähnlein schwenken im Wind“! Das nimmt Ihnen keiner ernsthaft ab. Und zur „Piratenpartei“: Danke; aber ich kenne sie zur Genüge. Sie selber sollten wissen, wie Realpolitik aussieht. Zudem werden dort Positionen vertreten, die ich nicht für rechtsstaatlich halte. Gerade in der Frage nach Beitz von KiPo.

    Liebe Grüße ein Zeitreisender

    Anmerkung tauss: Evtl. ist Ihnen entgangen, dass ich mehr aus der SPD gemobbt wurde als dass ich diese verlassen hätte. Ihre ohne jeden Beleg erfolgte Anmerkung zum Besitz von KiPo und den Piraten werte ich als schlichte Uninformiertheit. Sonst müsste ich sie als Unverschämtheit bezeichnen.

  19. Bas

    @Daniel:
    (Zitat)
    „Fragt sich nur, aus welchem Grund Herr Tauss dann auf legalem Wege auch diverse Homo-Magazine bestellt hat. Auch aus reiner Neugierde?“(Zitat Ende)
    Spielt keine Rolle. Sehe den Bezug zum Prozess nicht. Ist nicht strafbar, und ob er nun homosexuell ist oder nicht, spielt einfach keine Rolle. Möglicherweise wollten Sie darauf hinaus, dass Tauss ein großes Interesse, Neugierde (?) an sexuellen Ausrichtungen hat und wie diese funktionieren, dies wäre allerdings eine Behauptung ohne Beweise.

    Anmerkung tauss: Ungeachtet meiner Zustimmung: Die Behauptung, ich hätte mir auf legalem Weg diverse Homo-Magazine „bestellt“, ist schlicht frei erfunden. Ich lasse solche Texte dennoch zu, weil sie ein Schlaglicht darauf werfen, wie sich in meinem Fall Dichtung und Wahrheit verblüffend mischen.

  20. Zeitreisender

    @Miachael

    Die WELTpresse interessiert das Thema wohl kaum. Die kümmern sich z.B. gerade um BP. Das könnte Hr. Taus schon einmal gelassen sehen.

    Und als MENSCH muss man ja nicht alles übernehmen, was einem die Presse in Deutschland so vorkaut. Nicht schlimmer als ein Mensch, der nur die Moral von Wölfen kennt.

    An sonst würde ich sagen „JA“: Hr. Taus wäre insg. besser beraten, in aller Stille seinen Neuanfang anzugehen. Die Revision wird – davon bin ich derzeit überzeugt – nicht viel bringen. Aber auch das ist seine Entscheidung und sein Recht. Und wie gesagt: In Deutschland gibt es genügend Menschen, die an ihrem eigenen Untergang „schaufeln“.

    MfG

    Anmerkung tauss: Ich beabsichtige keinen Neuanfang in „aller Stille.“ Diesem Wunsch meiner Gegner werde ich nicht nachkommen 😉

  21. Michael

    @Zeiteisender = „Nach diesem Urteil hat im Grunde niemand das Recht mit dem Finger auf Sie zu zeigen.“

    ?

    Erzählen Sie das mal der Weltpresse. ^^

    Lupus est homo homini, non homo, quom qualis sit non novit.

    Mit seiner Revision und Strafanzeige gegen Ruhrbarone liefert er ab, was Sie brauchen.

    Anmerkung tauss: Wer ist mit „Sie“ gemeint? Im übrigen gibt es keine Strafanzeige gegen die Ruhrbarone.

  22. Zeitreisender

    @Daniel78

    Sie tun genau das, was ein Richter abgelehnt hat zu tun. Fragt sich nur mit welchem Recht? Glaskugel?

    MfG

  23. Zeitreisender

    Hallo Hr. Tauss

    Was kann man Ihnen schreiben? Hmmm… vielleicht erst einmal, dass ich unsicher bin und es mir nicht erlauben möchte, ein persönliches Fehlurteil zu fällen. Das heißt für mich: Vorsichtig sein und nichts irgnedwo hineininterpretieren, dessen ich mir nicht sicher sein kann. Zumal ich im „Fall Tauss“ Aussenstehender bin.

    Ich finde es gut, dass Sie recht offensiv an die Öffentlichkeit gehen und im Grunde sich selber zur Diskussion stellen. Ich hoffe, das zehrt nicht zu sehr an Ihren Kräften.

    Meine Meinung: Sie haben einen schwereren Fehler begangen. Dafür wurden Sie (erstinstanzlich) verurteilt und müssen die Konsequenzen tragen. Diese sind in Ihrem Fall sicherlich sehr weitreichend. Das ist in jedem Fall bedauerlich; aber es hätte Ihnen im Vorfeld schon klar sein müssen. An einen gewählten Volksvertreter werden eben hohe Maßstäbe angelegt. Und das Ihr Handeln falsch war, dürfte Sie auch nicht zu sehr überraschen. Auch das darf einem Volksvertreter unterstellt werden. So naiv kann kein MdB sein. Für Ermittlungen in Sachen KiPo hätten Sie ganz andere Wege beschreiten und mit entspr. Dienststellen zusammenarbeit – oder sie zumindest informieren – müssen.

    Aber: Sie haben auch ein Recht darauf, dass Ihnen nicht mehr unterstellt wird, als wirklich war. Der Richter hat wohl von „privatem Interesse“ gesprochen. Was das sein soll? Genau das möchte ich mir als Aussenstehender nicht anmaßen zu beurteilen. Privates Interesse ist privates Interesse. Nicht mehr und nicht weniger. Wer hier mehr hineinlegt – gar ein sexuelles Motiv – geht weiter als der Richter. Das ist unzulässig.

    Geschadet haben Sie auch Ihrer ehemaligen Partei. Die hat Sie – das spricht nicht gegen Ihr Engagement – in Amt und Würden gebracht. Was die z.Zt. am wenigsten gebrauchen konnte, war ein „Fall Tauss“. Auch hier ist man zu Recht enttäuscht über Sie. Ihre Flucht zur Piratenpartei, kann in diesem Zusammenhang auch nicht wirklich verstanden werden. Politisch haben Sie sich selber in’s Aus gestellt… mit jener Partei haben Sie sich gar der Lächerlichkeit preisgegeben. Von der SPD zur Piratenpartei… da liegen doch Welten in grundlegenden Fragen. Hier ernst zu nehmen… dort politisch abwegig.

    Verstehen Sie das aber bitte richtig: Das ist keine Verurteilung. Es ist eher ein Kopfschütteln darüber, wie jemand sich selber politisch und beruflich zu Grunde gerichtet hat.

    Noch einmal aber: Das alles ist kein Weltuntergang. Wie viele Menschen tun ähnliches nicht auch. Und damit meine ich nicht irgendwelches Bildmaterial, sondern die Tatsache, sich selber zu schaden. Nach diesem Urteil hat im Grunde niemand das Recht mit dem Finger auf Sie zu zeigen. Für die Konsequenzen sind Sie verantwortlich und müssen sie auch tragen… damit muss aber auch gut sein.

    In diesem Sinne wünsche Ich Ihnen viel Kraft und den Mut einen persönlichen Neuanfang zu wagen.

    Ein Zeitreisender im Netz

    Anmerkung tauss: Herzlichen Dank für ie guten Wünsche. Was meine „Recherchen“ anlangt würde ich die, natürlich nicht vom Ende her betrachtet, aus damaliger Sicht wiederholen. Ihre Staatsgläubigkeit, der sich das Gericht angeschlossen hat, ehrt Sie. 15 Jahre Bundestag haben mir allerdings gezeigt, dass ein Vertrauen in exektutive staatliche Dienststellen grundsätzlich nicht angebracht ist. Dies habe ich an unterschiedlichen Stellen vom Thema Maut bis hin zum Thema Pornografie mit Kindern auf diesem Blog an unterschiedlichen Stellen erläutert. Was die Piratenpartei anlangt, sollten Sie sich einfach mal informieren- kann selbst „Zeitreisenden“ nie schaden;) Dort werden in Sachen Bürgerrechte ernsthaft jene Positionen vertreten, mit denen ich mich in der SPD nicht (mehr) durchsetzen konnte.

  24. Jan Dark

    @Daniel78

    Ihre sexuelle Fantasien sind wenig hilfrech. Das Sie sich nichts anderes vorstellen können bei Kinderpronografie, ist ein Problem ihrer eigenen sexuellen Fantasie.

    Das private Interesse steht nicht fest, sondern das Gericht hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil spekuliert, dass es die dienstlichen Pflichten eines Abgeordneten nicht versteht, dass es wohl private Interessen sein müssten, die dann rechtswidrig wären.

    Die von der Staatsanwältin in epischer breite vorgetragenen sexuellen Details hängen mit der sexuellen Fantaise der Dame zusammen. Der Richter ist der sexuellen Fantasie der Dame nicht gefolgt und hat ausdrücklich festgestellt, dass sexuelels Interesse nicht feststellbar war. Da hätte sich die Dame noch mehr Mühe geben müssen. Das vorlesen von ekelerregenden Details mag duie Dame befroedigen, aber sachlich bringt es gar nichts.

    Ursula von der Leyen hat ebensolche ekelerregende Kinderpornografie im Januar 2009 Journalisten vorgefürht. Ohne die sexuelle Fantasie der Karlsruher Staatsanwältin ausgestattet hat die Berlin Staatsanwaltschaft ohne Details eifnach befudnen, dass diese Handlungen der Abgeordneten Ursula von der Leyen durch §1184b.5 StGB gedeckt ist. Es geht auch sachlich ohne sexuelle Geschmacklosigkeiten wie in Karlsruhe.

    Da Sie sich offenabr nur im Zusammenhang mit Kinderpronografie nur mit sexuellen Fantasien beschäftigen, sind hier noch mal ein paar Links, wo es um strafrechtliche und gesetzgeberische Aspekte geht:

    Von der Leyen Vorführung, für die sei mehrere Strafanzeigen bekam:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591526,00.html

    Das Gesetz, mitd em von der Leyen vor Kinderpronografie im Internet nur rote Markierungen anbringen wollte zum leichteren Auffinden für katholische Priester statt den Dreck zu löschen, wird rechtswidrig trotz Unterschrift von Horst Köhler immer noch nicht angewendet.

    Der wegen Untreue (mit Geld nicht wie mit Frauen wie der katholische Bundespräsidentkanditat Wulff, der als Vorbild für katholischen Ehebruch unsere Jugend nach willen der mehrfach verheirateten Frau Merkel begeistern soll) vorbestrafte Manfred Kanther hatte schon in den neunzigern skurrile Ideen zur Totalüberwachung des Internet auf denm Kinderpronografietrip.
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/1/1520/1.html
    Ohne natürlich erfolgreich Kinderpornografie zu bekämpfen, wie das beid en Konservativen üblich ist. Von der Leyen war fest der Meinung, in Indien wäre dieser Dreck sogar legal.
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,698339,00.html

    Und dann noch ein historisches Schmankerl, dass Sie mit Ihrer Ausrichtung auf reine sexuelle Fantasien sicherlich nicht kennen: der virtuelle Ortsverein der SPD, dessen Vorsitzender Tauss war, befand 1996 wegen der absurden Sperrung von XS4ALL das folgende Dokument:
    http://www.vov.de/links/infoboerse/zensur-xs4all.html

    Und siehe, oh Wunder: schon damals sprach man von Kinderpornografie, die es zu bekämpfen galt. Aber wenn man bei dem Wort Kinderpornografie nur an Sex denkt und nicht daran, wie man den Dreck bekämpft, sieht man sowas natürlich nicht. Schon damals war Tauss Abgeordneter, schon damals war er mit der Bekämpfung des Drecks beschäftigt und als Abgeordneter dazu zur Gesetzgebung verpflichtet.

    Anmerkung tauss: Vielen Dank für die interessante Zusammenfassung. Für @daniel78 stellt sie zweifellos eine intellektuelle Überforderung dar 😉 Für andere ist sie sicher hilfreich.

  25. Daniel78

    Die Äußerung dieses JanDarks „Da ich seit über 15 Jahren die Tätigkeiten von Herrn Tauss kenne…“ erklärt m.E., warum er hier mit allen Mitteln (überwiegend juristisch völlig unqualifizierten) Bemerkungen versucht, sich für den Täter einzusetzen.

    Ich denke, jeder Leser mit einem Hauch juristischer Kenntnisse versteht die Ausführungen in der Pressemitteilung.

    Fest steht: Herr Tauss hat sich Kinderpornografie aus rein privaten Gründen bestellt. Worin diese Gründe bestehen, hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen (weil dies für die Strafbarkeit als solche nicht relevant war). Als „Möglichkeit“ eines privaten Interesses hat es etwa eine Neugierde von Herrn Tauss angesehen. Ob mit dieser Neugierde zu erklären ist, dass fast ausnahmslos Bilder/Filme von kleinen Jungen bezogen wurden, muss jeder für sich selber ausmachen. Fragt sich nur, aus welchem Grund Herr Tauss dann auf legalem Wege auch diverse Homo-Magazine bestellt hat. Auch aus reiner Neugierde?

    M.E. hatte die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der Umstände Recht. Jegliche andere Erklärung außer sexuelles Interesse – wie etwa die Neugierde – sind sehr weit hergeholt (und von Herrn Tauss ja auch gar nicht behauptet; er versuchte sich ja mit einer Recherchetätigkeit rauszureden; dies jedenfalls wurde vom Gericht widerlegt). Rein strafrechtlich gesehen kam es auf das konkrete Interesse aber eben gar nicht an. Dass die Staatsanwältin so ins Detail gehen musste, was Herr Tauss selbst schuld, der sich ja auf dienstliche Interessen berief. Diese dienstlichen Interessen mussten widerlegt werden.

    Was mich an der ganzen Angelegenheit stört ist, dass Herr Tauss seine Internet-Seite dazu benutzt, juristisch nicht so kundige Leser bewusst in die Irre zu führen, indem er behauptet, dass Gericht habe ausdrücklich kein persönliches, sexuelles Interesse festgestellt. Ein persönliches Interesse hat das Gericht sehr wohl festgestellt. Auf ein sexuelles Interesse kam es schlicht nicht an. Nur ist – wie gesagt – nicht nachzuvollziehen, welches persönliche Interesse außer einem sexuellen sonst vorgelegen haben soll.

    Dass Herr Tauss auf Postings, die seine Vorgehensweise kritisieren, mit kindischen Kommentaren antwortet (und ggf. noch seinen Bekannten Jan Dark vorschickt), sagt m.E. wiederum einiges über die Person des Herrn Tauss aus.

    Anmerkung tauss: Allein die plumpe Unterstellung, ich würde jemanden „vorschicken“, sagt wohl mehr über Daniel 78 als über die Person Tauss aus. Das Gericht hat in der Tat aus guten Gründen das Thema „sexuelles Interesse“ so formuliert, wie es sie formuliert hat. Dass es Daniel mit seinen „fundierten“ juristischen Kenntnissen nötig hat, mit weiteren Falschdarstellungen (z. B. private Bestellung von Homomaterial) wie die Staatsanwaltschaft und deren Schreiber allein die vermeintliche Schmuddelkiste zu bedienen, spricht nicht gerade für den Rest seiner ansonsten wenig kommentierenswerten Ausführungen.

  26. Jan Dark

    @Jochen Kissly

    „Die Chuzpe mit der Tauss sein kriminelles Verhalten zu entschuldigen versucht ist unglaublich.“

    Mach Dich einfach mal mit unseren Gesetzen vertraut. Nur beim strafbaren Besitz von Kinderpornografie gibt es die Ausnahme bei dienstlichem Besitz §184b,5 StGB.

    Bei Mord und Trunkenheitsfahrten gibt es diese dienstliche Ausnahme nicht. Dein Beispiele sind also an den Haaren herbeigezogen. Zumindest bei der Trunkenheitsfahrt. Bei Tötungsdelikten gibt es da Spielräume (siehe Kunduz und die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft).

    Aber schön wäre, wenn Du Dich mit unseren Gesetzen vertraut machen würdest. Fänd ich ganz toll!

  27. Jochen Kissly

    Ja, ich verstehe schon dass ein Abgeordneter selbst recherchieren muss,
    ZB wie es sich abfühlt wenn man jemanden umbringt (dann kann man besser bei Mord mitreden), zB wie sich anfühlt wenn man auf Droge/Alk Auto fährt (dann kann man bei Trunkenheitsfahrt mitreden) zb wenn man Kibdervergewaltigungsbilder sammelt und und und.

    Die Chuzpe mit der Tauss sein kriminelles Verhalten zu entschuldigen versucht ist unglaublich.

    Naja, von einem ExMitglied der Spezialdemokraten kan nix anderes kommen, Kriegspartei, Hartz der kriminelle als Berater, ein Euro Jobs und und und.
    Nicht nur Tauss hat seine moralische Niederlage erlitten!
    Das so jemand nicht weiss was Sitte und Anstand sind verwundert nicht!
    JK

  28. Paul

    @ Heiko Fresemann und die Offenbarung eines entbehrungsreichen Lebens
    @ Jochen Kissly*
    .
    GEISTIGE UNBEFANGENHEIT IN GRENZEN- LOSER SELBSTÜBERSCHÄTZUNG
    Einige Markierungen des Heiko Fresemann hatten mich in diesem Blog aufgrund ihrer anrüchigen Art tief bewegt. Selten schlug mir in Kommentaren so viel „gelebte“ Tristesse, Nutzlosigkeit und Leere entgegen. Ein wahrhaft interessantes Studienobjekt!
    .
    Mit einer gehörigen Spur Mitleid attestierte ich ihm ein hohes Maß an Griesgrämigkeit, Verbitterung, Einsamkeit und letztendlich dieses von Alzheimer gezeichnete, fortgeschrittene Lebensalter, (# Paul am 25. Mai 2010 um 17:37 Uhr) welches er mir in einem Anflug von Vertrauen dankbar bestätigte.
    .
    MANGELNDE ZUNEIGUNG / LIEBE
    Wissenschaftlich ist es für den psychisch Besorgnis erregenden Zustand des H.F. bezeichnend, dass bei völlig versagter Zuneigung die Gier nach Anerkennung extreme Reaktionen provoziert.
    .
    Welche Auswüchse im vorliegenden Musterfall abartige Geltungssucht hervorrufen kann, zeigt unser provinzieller Musterheld. Als bereits auffälliger Proband brüstete sich
    .
    # Heiko Fresemann am 25. Mai 2010 um 19:59 Uhr
    .
    in diesem Blog mit dem schlichten Satz:
    “ Der Kinderspielplatz neben meinem Haus kam auf meine Anregung als damaliger Bürgermeister zustande“… Allerdings entpuppte sich der
    .
    „DAMALIGE BÜRGERMEISTER FRESEMANN“ bei näherer Betrachtung als profilneu- rosige Phantasie eines außerordentlich unbeliebten Dorfbewohners, der sich in pathologischer Geltungssucht nach mehr Schein als Sein sehnlichst den Job eines Bürgermeisters erträumte.
    .
    Seine Chance bei den Bürgermeister-wahlen im Bezirk Weser-Ems 2006 / Gemeinde Westoverledingen zerplatzte für den Kandidaten Fresemann wie eine feuchte Knallerbse, nachdem die Ergebnisse der Kandidaten bekannt gegeben wurden:
    .
    Der gewählte Bürgermeister Eberhard Lüpkes erhielt 4.137 Stimmen = 64.9%,
    während der 7. Kandidat Heiko Fresemann vergleichsweise 97 Stimmen = 1,3% erhielt. (Anm.: „armes Hascherl“)
    .
    http://www.spd-weser-ems.de/imperia/md/content/bezirkweser-ems/wahlergebnisse/buegermeisterwahlen06_gemeinden.pdf
    .
    Alle hier Anwesenden sollten nun für den bedauernswerten Heiko Fresemann einen Hauch Sammelbereitschaft zeigen. Wenn auch völlig ausweglos, so kostet die Behandlung des hier wehleidig klagenden Patienten schließlich und letztendlich Geld.
    Parole: Armer Wicht in geistiger Gicht!

    *@ Jochen Kissly: JEDES Wort zu dieser generell „plock“-endenden Person wäre Perlen vor einer Rotte von Säuen…

  29. Jan Dark

    @ich

    „Sie wollen (zurecht) das der § 108e ratifiziert wird und gleichzeitig für sich (und alle Abgeordnete) das Sonderrecht das Kinderpornos besitzen dürfen…“

    Herr Tauss hat nie gesagt, dass alle Abgeordneten Sonderechte bekommen sollen. Der Richter hat aber unsinnigerweise so getan, als gäbe es Katalogberufe, die Kinderpornografie besitzen dürften. Das ist grober Unsinn. Eine krasse Rechtsbeugung des §184b,5 StGB:

    „(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“

    Jeder Deutsche darf straflos Kinderpornografie besitzen, wenn das „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient“. Unabhägig davon, welchen Beruf er ausübt. Auch gibt ein bestimmter Beruf nicht das Recht den Dreck zu besitzen. Nicht jeder Polizist darf einfach Kinderpornografie besitzen. Aber jeder Pförtner einer Polzeibehörde darf die in Empfang nehmen, um die z.B. Ermittlungsbehörden zu übergeben.

    Der Richter hätte in die Geschäftsordnung des Bundestages sehen sollen, wo 1.) erklärt wird, dass auch Ursula von der Leyen hauptberuflich Abgeordnete ist und nur nebenberuflich Ministerin und 2) dass es die Pflicht der Abgeordneten ist, bei Schaffung von Gesetzen mitzuwirken und nicht nur die Regierung zu kontrollieren, wie der Landrichter rechtsirrrtümlich vermutet. Diese Pflicht hatten sowohl UvdL als auch Tauss.

    Von daher ist der §184b,5 StGB abenteuerlich und rechtsirrtümlich vom Landrichter ausgelegt worden. Was bei Landgerichten ja öfter vorkommt, sonst bräcuhten wir den BGH ja nicht, der beim WLAN auch eine andere rechtsauslegung an den Tag legt als Landrichter in der Provinz.

  30. Michael

    Sehr geehrter Herr Tauss,

    laut Presse fand die Polizei ausschliesslich illegale Jungenbilder. Könnte man daraus Rückschlüsse ziehen, dass Sie Jungen (eventuell auch Männer) lieben, verehren, sehr mögen oder einfach anziehend finden?

    Dass Sie vehement jegliches Interesse an dem Besitz abwehren sagt ja letztendlich immer noch nichts aus (für mich). Beispiel: wer Gaypornos ablehnt kann ja trotzdem homosexuell sein. ^^

    Tipp.: Anstatt morgens in den Spiegel schauen können Sie mal an einem Samstag Vormittag / Nachmittag im ECE Center Kalrsruhe wandeln. Beobachten Sie mal die „Konstellationen“ (Paare) – könnte der Mann + Junge optisch der Vater sein oder eher nicht? Sind auch viele (junge) Schwule zu sehen (erkennt man an Farben und weiblichen Hüftschwung). 😛

    Mal alle erfassten Straftaten ab Gründung der BRD ausrechnen; hab mal irgendwo gelesen ohne Pädophile wäre Disneyland Paris längst pleite. Rofl

    Alfred Charles Kinsey hat rießige Jungenprostitution entdeckt mit einen Umfang von TAUSENDEN Jugendlichen. Er hat zudem bewiesen, dass es kein einziges Land ohne Jungenprostitution gibt.

    Einige wollen mir in typischer Pädo-Bashingmanier öfters nahelegen Pädophile verfügen über einen niedrigen Grad an Intelligenz und verweisen desöfteren auf eine, kürzlich veröffentliche, Studie aus Australien. Ich geb dann immer gerne folgende Namen an.: Johann Wolfgang von Goethe, Beethoven, Leonardo da Vinci, Michael Jackson, Sokrates, Roman Polanski, William Shakespeare, Oscar Wilde, Alexander der Grosse, Friedrich Alfred Krupp, Wolfgang Amadeus Mozart usw. usw. Ich kann übrigens auch belegen wie „gesund“ Nicht-Pädophile sind: Hitler, Stalin, Bush … ^^

    Goethe hat noch mit 70 Jahren ein 17 jähriges Mädchen geliebt – noch 3 Tage vor seinem Tod war es sein grösster Wunsch noch einmal ein Mädchen … blubb.

    Will hier jemand eine wahre Geschichte über (echte) britische Piraten aus dem 17. Jahrhundert hören, welche davon handelt, dass es sehr lang üblich war schwer erziehbare Londoner Jungen nachts mit dem Knüppel bewusstlos zu schlagen, aufs Piratenschiff zu verschleppen und allesamt gewisse „Dienste“ bei etlichen Matrosen leisten (für Goldgulden) mussten? Dass es sogar Abkommen mit dem Königreich gab und diese Entführungen heimatloser Londoner Jungen erwünscht war? Wer will heute hören, dass der Schiffsjunge begehrter war als die Piratenbraut??? ^^

    Von den nachgewiesenen über 600 Jungenbordelle im alten ROM an der sich die gesamte Obrigkeit … ich lass es. Der Lustknabe war in Griechenland vom Alter her um die 18,19 – erst viel später in ROM dann definitv um die 12.

    Warum nicht Tacheles reden um eine Sache, die seit ewigen Zeiten offen oder versteckt dauerhaft präsent ist? Jemand meinte mal freudestrahlend.: „Die Schutzaltersgrenze in Holland wurde auf 16 angehoben!“ Meine Antwort.: „Verstehe – Pädophile sind damit quasi nicht mehr existent; alle halten sich daran.“

    Wie? Was war da noch zu hören? Mohammed der Gründer des Islam soll mit einer 9 Jährigen geschlafen haben? Peng, Peng – prompt kam die Retourkutsche mit katholischen Kinderheime weltweit und nem in Pädophilie verwickelten Papst. 🙂

    Lief kürzlich nicht im Kino ‚Alice im Wunderland‘? Haben wir nicht alle begeistert gestaunt? Bitte die Biografie von Lewis Carroll genauer (!) studieren. Hi Hi

    Faszinierend! Mit welch einer Kraft Menschen etwas ausklammern wollen, dass täglich um sie herum ist.

    🙂

    In einem Forum hat mal jemand sinngemäß zusammengefasst: „Liebe zu Kindern ist gar kein Problem und erlaubt nur eine Frage: wie weit darf sie gehen; wo liegt ihre Grenze und wer bestimmt sie?“

    Einen typischer Rufmord an Pädophile habe ich diese Woche auf YouTube gehört. Da „erklärte“ ein britischer Sender die 60 000 obdachlose Kinder in St. Petersburg als sehr stark bedroht durch Pädophile. Aha – nicht die russsiche Regierung und Eltern sind an den heimatlosen, verwahrlosten, zerstörten Jungen Schuld – Nö – Pädohpile (Sündenbock) müssen erneut herhalten damit eigenes Versagen nicht zu offentsichtlich wird. 60 000 Pädophile haben also die Kids auf die Strasse geworfen, nicht die Eltern – right?

    Es spielt keine Rolle was wir über Pädophilie denken, fühlen – sie war immer da, sie bleibt auf ewig und ändern können wir lediglich unsere Urteilskraft (Differenzierung). Es löst sich erst dann auf, wenn wir das Thema Berührung und Kind aus allen erdenklichen Blickwinkel ansehen können. Was Pädophile dabei fühlen ist genauso von Bedeutung wie deren Gegner und die Kinder selbst. Hier jemand allein lassen führt wieder in die Irre. Die Fanatics versuchen uns ständig auf eine Seite umzustimmen. Sei Pro oder Kontra mit allen Androhungen von Nachteile.

    Kinder wollen keine Wut, sie lieben die sanfte Klarheit. Kinder hassen Wut, es macht sie krank wenn sie an uns keine wohlwollende Harmonie fühlen. Kinder lieben es, wenn wir Erwachsene unsere Themen aushandeln, zwar unterschiedlich bleiben aber alles tun damit verletzungsfrei eine Partnerschaft bleibt.

    Ich spreche hiermit alle Menschen schuldig die sich selbst für absolut halten und meinen sie allein hätten die „Wahrheit“ über dieses sehr grosse Thema. Loyalität in diesem Fall in alle Richtungen ohne Ausnahme.

    Im Moment sieht man wieder wie sich Macht entwickelt ausserhalb jeglicher Kontrolle und grenzenlos ohne Widerspruch Definitionen beliebig verändert, erweitert, vergrössert und unverhältnissmässig agieren kann.

    Anmerkung tauss: Petersburg ist ein gutes Beispiel, weil da um 2000 herum mit Jungen (auch von deren Eltern) durch eine ganz gut organisierte Szene gute „Geschäfte“ gemacht wurden. Ich habe nicht das Mindeste dagegen, wenn man diesen Betroffenen hilft. Im Gegenteil! Das gilt auch beispielsweise für Strassenkinder in aller Welt. Ich hätte aber erheblich etwas dagegen, wenn man deren prekäre Situation seitens Erwachsener sexuell ausnutzt. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Ansonsten habe ich das Thema „Knabenbilder“ an unterschiedlichen Stellen und auch vor Gericht kommentiert: Meinen ersten Hinweis erhielt ich auf eine kommerzielle Telefonline, auf der sich eben auch homosexuelle „Liebhaber“ kleiner Jungen tummelten. Daraus leite ich keinerlei Schlüsse ab, so dass auch die Formulierung „ausschliesslich Jungenbilder“ eher der Stimmungsmache denn der Wahrheit entsprach. Im übrigen habe und hätte ich mit Homosexualität keinerlei Problem: Weder mit einer eigenen noch mit der einer fremden Person.

  31. Bas

    Michael: Was willst du uns damit sagen? Dass Herr Tauss hinter dieser ITP-Organisation steckt? Und wenn ja, was wäre daran falsch, Pädophilen aufzuzeigen, wie sich verhalten sollen, damit sie keine Kinder missbrauchen oder jemanden schaden? Oder ist es dir lieber, wenn dieselben Personen Kindern etwas antun, weil niemand mit ihnen rechtzeitig vorher gesprochen hat?

    @Jan Dark: Leider wird die Kinderpornographie ja gerne als Mittel zum Zweck genutzt, sei es für die Online-Überwachungen oder zum Wahlkampf. Eigentlich sollten sich diese Politiker etwas schämen, denn in gewisser Weise „missbrauchen“ – zweckentfremden – sie die Kinder ja auch. Sie nutzen nämlich deren Probleme, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Übrigens: Auch viele Geschändigte sind gegen die Internetsperre, sie fühlen sich von Politikern wie von der Leyen verraten und als Mittel missbraucht – Auch, weil die nette Frau angibt, dass sie ja alles nur für die Kinder möchte.

  32. Ich

    Hallo HerrTauss,

    nachdem ich sie beim BPT erlebt habe und die Berichte über sie las bin ich zu der Überzeugung gelangt das sie ein kompetenter und unbequemer Politiker sein können.Klar sehen das viele ihrer ex-Kollegen nicht gern und ich denke auch die Art und Weise wie sie medial vorverurteilt wurden und wie die Ermittlungen in die Öffentlichkeit getragen wurden skandalös sind.
    Nur:das ist die eine Seite.
    Sie vermischen die Fakten (das Material wurde bei ihnen gefunden!Nur sie wissen wie es wirklich war!) mit der Kampange der Medien gegen sie.
    Aber das sind ganz klar 2 völlig unterschiedliche Ebenen.
    Durch die Vermischung machen sie sich zum Opfer, was aber IMHO nur auf einer, der Medialenebene, den Tatsachen entspricht…
    Warum klagen sie nicht gegen die Ermittlungsbehörde und nehmen das Urteil an?
    Überlegen sie doch mal was passiert wenn die freigesprochen würden? ALLE Abgeordneten hätten Narrenfreit und könnten sich auf das Urteil stützen. Sie wollen (zurecht) das der § 108e ratifiziert wird und gleichzeitig für sich (und alle Abgeordnete) das Sonderrecht das Kinderpornos besitzen dürfen…
    Sorry, aber das passt für mich nicht zusammen. Ihre Petition zum § 108e finde ich gut und unterstütze sie.

    Sie haben einen Fehler gemacht (aus welchen Gründen auch immer) Also stehen sie dazu, das muß jeder normale Bürger auch.Selbst wenn sie dachten sie handeln rechtmäßig: dem war nicht so! Aus und fertig. Sie sagten selber mal es war dumm von ihnen sich sich nicht rechtlich abzusichern: ja das war es, also tragen sie jetzt auch bitte die Folgen ihrer Dummheit.
    Die Medien stehen da auf einem andern Blatt und ich würde es begrüßen wenn die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft auf den Prüfstand gestellt würden.Aber sie müßten in diesem Fall Kläger sein und aus der „medialenoferrolle“ herauskommen. Wollen sie das wirklich? Klar ist es ein Risiko: Recht haben und Recht bekommen sind hier leider Zweierlei…
    Wem wäre geholfen wenn sie in Revision gehen?
    Die Schulden bleiben (privatinsolvenz anmelden und in 7 Jahren sind sie schuldenfrei), die Zweifel bleiben, aber sie hätten Ruhe vor dem „Mediengehetze“. Oder kann ein Politiker nicht ohne Medienrummel und Aufmerksamkeit sein? Ist bestimmt schwer, aber eine Chance.
    In der Piratenpartei kann jeder mitarbeiten und auch als Nichtmitglied wird ihr fachlicher Rat sicher geschätzt.Das sie ausgetreten sind finde ich gut und richtig, hatte es gehofft. Einzutreten war nie nötig gewesen um mitzuwirken, zumal sie kein Amt inne hatten und haben wollten. Sie haben viel verloren, sind daran aber nicht unschuldig.Was die Medien angeht stimme ich ihnen voll zu, alles andere sehe ich getrennt davon und nur sie wissen wie es wirklich war.
    Wagen sie einen Neuanfang, in 7 Jahren können sie Schuldenfrei sein. Tragen sie die Verantwortung für ihr Handeln. Die Medien werden sie vielleicht irgendwann von allein in Ruhe lassen, wenn sie es wollen….

    Anmerkung tauss: Es geht nicht um „Narrenfreiheit“ für Abgeordnete. Aber die Frage muss schon erlaubt sein, ob sich der Bundestag tatsächlich auf ein Fragerecht bei der Exekutive reduzieren lassen darf. Ich glaube dessen ungeachtet nicht, dass ich die Fakten mische. Der Vorgang als solcher kann nicht losgelöst von der Kampagne betrachtet werden.

  33. Bas

    „Und noch bei der Durchsuchung schweigt er und hofft, daß die thumben Beamten das Zeugs nicht finden! Tage hat´s gedauert, bis er sich die Story von der Sprengung eines Kinderpornoringes zusammengebastelt hat!“
    Vielleicht hat er auch einfach nur a) von seinem Recht zu schweigen gebraucht gemacht und b) sich erst einmal mit seinen Anwälten beraten. Durch das Schweigen jedoch auf die Schuld von Herrn Tauss zu schließen, halte ich für höchstbedenklich.

    @Patrician & Jan: Kommt mal runter. Das geht an euch beide, nur weil jemand eine andere Meinung hat oder vielleicht etwas anderes aus einem Artikel liest oder etwas aus einem Artikel nicht verstehen möchte, ist er doch bei weitem kein Lügner? Es gibt etwas, dass nennt sich „menschliches Missverständnis“. Man muss nicht immer sofort seinem Gegenüber böse Absichten unterstellen.

    Außerdem sollte man Menschen als unschuldig erachten, wenn nicht alle Fakten bekannt sind. Im würde Sexualität als Motivation nicht nachgewiesen, also muss man ihn auch entsprechend unschuldig behandeln.

  34. Jan Dark

    Für die bigotten Täterschützer hier noch ein Fall asu dem richtigen Leben anstatt aus der sexuellen Fantasie einer durchgeknallten Staatsanwältin:

    In Mayen gab es einen perversen Kinderschänder. Intensivtäter, als wenn er katholischer Priester wäre. Der missbrauchte zwei Kleinkinder. Die Mutter zeigte in an. Die Kriminalpolizei ermittelte und begutachtete, dass die missbrauchten Kinder unglaubwürdig seien.

    Der Kinderschänder konnte dank der schlampigen Behörden zwei weitere Jahre die Kinder missbrauchen. Dabei filmte er sich. Die Filme steckte er in geschlossen Benutzergruppen über Norwegen ins Internet. Ohne kommerzielles Interesse. Aus purer abartiger Lüsternheit.

    Dort recherchierte nicht etwa die Kriminalpolizei oder das BKA,d as alles im Griff hat. Nein, ein Reporter drang da rechtswidrig ein. Nahm die Flime, landete einen Scoop und brachte die Filme zu AktenzeichenXY.

    Einen Tag später sass der Täter im Knast, wurde zu 10 Jahren Knast verurteil mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.
    http://www.focus.de/panorama/welt/sex-videos-kinderschaender-gesteht-vor-gericht_aid_467838.html

    So sieht es aus, wenn man hinter den Täter her ist. Da gefährdet man sich auch als Journalist, weil der §184b,5 StGB keine Katalogberufe enthält wie die Täterschützer oft behaupten.

    Und was erzählt uns die CDU? UvdL sagt, dass man mit blöden DNS-Sperren, für die man leider alle HTTP-Zugriffe alle Internetnutzer verdachtsunabhänig überwachen müsste, die Reisenmräkte der perversen Bildchen idn en Griff bekäme. Und die Kriminalpolizei (das rechtlich nicht zuständige BKA) würde die passenden Bilder schon finden. Alles im Griff. Eine Organisation, die kurz vorher in Mayen zwei Jahre aktiven Täterschutz betreiben hat. Und UvdL will den Dreck nicht lsöchen sondern nur sperren, damit es leicht erreichbar bleibt.

    Und dann kommt der Mob und eine durchgeknallte Staatsanwältin und richtet den öffentlich hin, der hinter deisen Schweinen seit 15 Jahren her ist. Mich kotzt das an und ich werde dafür sorgen, dass meine Kinder nicht mit katholischen Priestern und bigotten Täterschützern in Berührung kommen. Und ich hab auch für die Petition gestimmt damit der Dreck aus dem Netz kommt und nicht mit den wüsten Lügen wie der Inderbeschimpfung von UvdL im Netz bleibt, damit die katholischen Priester einfacher dran kommen.

    Und wenn ich die Schweinereien des vorbestraften Kanther, die der 1997/8 nach Zandvoort als Täterschutz veranstaltet hat („Bringt bloß keine Beweismittel wegen des Besitzverbotes zur Polizei“) als Quelle im Internet finden würde, würde ich sie auch noch posten.

    Und während wir hier uns die Ohren wegen des CDU-Täterschutzes warm reden, können draussen im Land die Täter ungehindert weiter Kinderschänden, weil die CDU uns die richtigen Nebelbomben gelfiert hat. Nicht mal das missratene, aber rechtskräftige Gesetz der UvdL will die CDU anwenden. Sie tun einfach gar nichts gegen Kinderschänder.

  35. Jan Dark

    @Claudia
    „ich hatte auch kein Problem damit ihm eine Frage zu stellen“

    Was haben Sie ihn den gefragt? Den ganzen anderen Kram weiss ja jeder. Kommen Sie zu Potte.

    Ansonsten ist nun mal jeder anders. Da ich seit über 15 Jahren die Tätigkeiten von Herrn Tauss kenne und er mir auch auf Fragen antwortet, halte ich ihn für glaubhaft. Wenn man aber was anderes glaubt, dann muss man das beweisen. Sonst wird man dem verleumdenden Mob zugeordnet.

    An Ihrem Mann und ihrem doppelten Po habe ich kein Interesse. Ihre Ehe müssen Sie schon alleine führen und brauchen Sie hier nicht auszubreiten. Dafür gibt die Boulevardpresse udn Reality-Shows. Da können Sie alles sagen, zeigen, Ihr häusliches Leben ausbreiten.

    In Karlruhe aber ging es um einen Strafprozess, nicht aber um einen CDU-Stammtisch mit durchgeknallten Staatanwältinnnen oder echauffierten Ehegattinen. Sie sollten nicht alles durcheinander schmeissen. Oder echauffieren Sie sich ind er Rheinischen Post. Die haben da einen virteullen Stammtisch:
    http://www.rp-online.de/public/comments/index/aktuelles/politik/deutschland/860287

    Der „Linkswähler“ redet auch wie Sie. Da passen Sie sicher gut zusammen.

  36. Claudia

    @ Jan Dark

    Ich hatte Herrn Tauss, bevor er nach dem Urteil den Gerichtssaal verlassen hatte, direkt angesprochen und ich hatte auch kein Problem damit ihm eine Frage zu stellen. Ich scheue mich nicht, ihm ins Gesicht zu schauen.

    Herr Tauss widerum umging die vor dem Gerichtsgebäude wartenden Medien und liess lieber seinen Berliner Anwalt die Fragen beantworten.
    Er selbst verschwand lieber ins Café Rih um die Ecke. Sein Medieninteresse hielt sich, nach der plakativen und medienwirksamen Beschimpfung der Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal nach dem Ende des Prozesses, in Grenzen.

    Ich unterstreiche weiterhin, dass es nicht glaubwürdig war, was Herr Tauss und seine Anwälte im Prozeß vorbrachten. Im Gegenteil, wenn mein Mann mir diese Tatsachen so verkauft hätte, hätte ich mich doppelt verarxxxt gefühlt.

    Beim anwesenden Publikum hat Herr Tauss einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

  37. Jan Dark

    @Thorsten D.
    Sie erzählen groben Unsinn.

    Die Staatsanwältin hat öffentlich unter Zeugen behauptet, dass der Erwerb der Kinderpornografie aus „sexuellem Interesse“ erfolgt wäre. Sie hat weder Zeugen, Beweise, Indizien, Spuren vorgelegt. Es ist daher zu vermuten gewesen, dass die Behauptung der sexuellen Fantasie der Staatsanwältin entsprungen ist. Auf dem flachen Land sagt man, dass die „gesponnnen“ hat.

    Der Richter ist der Spinnerei nicht nachgegangen, weil die nicht an einem CDU-Stammtisch zusammengekommen sind, sondern als Tatsache nur das in den Strafprozess einfliesst, was beweisbar ist.

    Da dem so war, hat das Gericht festgestellt, dass sexuelles Interesse nicht vorlag, also dem Gericht nicht als Tatsache zu erkennen war.

    Wer dennoch weiter ohne Spuren, Beweise, Indizien, Zeugen das weiter behauptet, hat also eine abartige sexuelle Fantasie oder lügt fortwährend, wie der vielleicht dafür bezahlt wird. Strafrechtlich kann man auch übele Nachrede oder Verleumdung vermuten.

    Für mich sind die, die ständig von sexuellem Interesse reden, ohne Beweise vorzulegen, übele Spinner, die im Schutz der Anonymität anderen Leuten Dinge nachsagen, die sie ihnen nicht ins Gesicht sagen würde. Hassprediger übelster Sorte.

    Ein so ein Amok laufender Hassprediger verwirrtester Art schäumt ind er Rheinischen Post: Linkswähler nennt er sich und schadet damit den LINKEN 🙂

    http://www.rp-online.de/public/comments/index/aktuelles/politik/deutschland/860287

    Und mit solchen ekelerregenden Spinner mach sich die Leute gemein, die ständig von „sexuellem Interesse“ halluziniert.

    Bitte kann man machen, sich mit dem Mob gemein machen. Aber man darf sich nicht wundern, wenn man dann auch so behandelt wird: als Lügner und Spinner.

  38. Thorsten D.

    @ Jan Dark:

    „Die Kammer hat allerdings festgestellt, dass der Angeklagte die Taten nicht aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat“

    und

    „Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat“

    sind zwei grundverschiedene Aussagen.

  39. Jan Dark

    @Patricia

    Sie lügen fortwährend. Sie haben hier geschrieben:

    „Patricia am 31. Mai 2010 um 16:04 Uhr
    @Daniel78: Ich habe Ihre Kommentare gelesen und bin ganz Ihrer Meinung! Die Behauptung das Gericht hätte kein ‘’sexuelles Interesse” festgestellt ist falsch!“

    Das Gericht schreibt:
    „Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat“

    Machen Sie es kurz: wer bezahlt Sie für die hartnäckigen Lügen? Die Staatsanwältin, der Spiegel?

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