„Feuerwerk der Staatsanwaltschaft“

Am 18. Mai beginnt nach über einem Jahr vor dem Landgericht Karlsruhe gegen mich das Strafverfahren „wegen des Besitzes und der Verschaffung  von kinderpornografischem Material“.

Wegen zahlreicher Anfragen haben meine Rechtsanwälte die nachstehende Pressemitteilung herausgegeben. Ich bitte sehr um Verständnis, wenn ich persönlich vorab keine weiteren Mitteilungen mache und mich auch bis zu einer Urteilsverkündung, voraussichtlich am 28. Mai, nicht selbst zum Verfahren äußere.

Schon heute danke ich aber ALLEN, die sich vom bisherigen Rummel um meine Person nicht anstecken liessen. Ich danke insbesondere der Piratenpartei. Sie war die einzige politische Kraft, die geschlossen den Mut hatte, sich gerade im Wahlkampf auch in meinem Fall zur Unschuldsvermutung als einem der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates zu bekennen. Dies war nicht immer einfach. Denn leider wurde politisch und medial oft versucht, nicht nur mich, sondern im Rahmen der „Zensursula“- Auseinandersetzung des letzten Jahres, auch die Piraten insgesamt in eine „Kinderpornoecke“ zu drängen.

Ich bin mir aber sicher, dass das konsequente Eintreten für Bürgerrechte und rechtsstaatliche Grundprinzipien auf Dauer mehr Respekt abnötigt, als das in entscheidenden Phasen meines Immunitätsverfahrens im Deutschen Bundestag leider zu beobachtende feige Wegducken einer Mehrheit von rotschwarzgelbgrünlinken „Kollegen“.

Pressemitteilung

Vom nächste Woche beginnenden Hauptverfahren gegen Jörg Tauss sind aus Sicht der Verteidigung in der Sache keine Überraschungen zu erwarten. Ob es daher überhaupt der angesetzten fünf Verhandlungstage bedarf, bis das Gericht zu seiner Überzeugung gelangt, bleibt abzuwarten. Ein „Programm“ für diese Tage ist bislang nämlich im Wesentlichen nur für den ersten Hauptverhandlungstag vorgesehen. Denn den „Besitz“ einer recht geringen Menge kinderpornographischen Materials hat Jörg Tauss nie bestritten. Es geht im Kern somit, wie bislang, nur noch um die Frage, ob er zu diesem Besitz ausnahmsweise berechtigt war, wie es das Gesetz vorsieht, weil er sich damit als damals für das Thema zuständiger Experte in beruflicher Zuständigkeit als Abgeordneter befasst hat und ob ihm das Gericht das auch glaubt. Schließlich ob er sich, selbst wenn nicht, hinsichtlich dessen ggfs. in einem Irrtum befand, der strafbefreiend wirkt.

Die Staatsanwaltschaft  hat während der Ermittlungen – wie in anderen Fällen prominenter Verdächtiger in den letzten Monaten auch – eine Menge unternommen, um Jörg Tauss einem Urteil durch die Öffentlichkeit zuzuführen. Diese schädliche „Litigation-PR“ hat zu seiner Vorverurteilung geführt und bewirkt, dass es für sein künftiges Leben auf das Urteil des Gerichtes kaum noch ankommt. Auch das wird das Gericht sicherlich zu berücksichtigen haben. Denn ohne das von der Staatsanwaltschaft selbst beförderte „besondere mediale Interesse“ hätte das Verfahren auch schon vor dem Amtsgericht verhandelt werden können – wo es angesichts des tatsächlichen Vorwurfs sonst auch gelandet wäre. Auf keinen Fall wird das Ergebnis der Hauptverhandlung auch im Nachhinein das mediale Feuerwerk rechtfertigen können, das die Staatsanwaltschaft über Jörg Tauss abgebrannt hat.

Jan Mönikes, Berlin   Michael Rosenthal, Karlsruhe

Rechtsanwälte

46 Gedanken zu „„Feuerwerk der Staatsanwaltschaft“

  1. Pingback: Die Tauss-Verschwörung: Teil 1? : netzpolitik.org

  2. Stefan

    Ich wünsche Dir natürlich auch vile Glück für die Verhandlung und für eine weitere Zukunft bei Uns Piraten. Das die Staatsanwaltschaft recht gute kooperation mit der Presse leistet zeigt meiner meinung nach lediglich nur wie leicht manipulierbar der großteil der Bevölkerung schon gemacht wurde… Ich hoffe für Dich auf ein positives Urteil.

  3. S.C.

    Es tut mir Leid, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Die Aussage mit dem Spaß bezieht sich lediglich auf das im verlinkten Text erwähnte Ls Magazin. Ich hatte nirgendwo die Absicht zu Argumentieren. Ich habe lediglich das wiedergegeben, was ich in diesem Brief gelesen habe und sehr überraschend fand.

  4. Thomas

    Welt und Focus online schrieben gestern, „er (Tauss) hätte gar auf eigene Faust einen Kinderpornoring sprengen wollen“. Ich lasse mich gerne korrigieren, aber ich habe noch so Dinge im Ohr wie „Weil es um Erkenntnisgewinn für die politische Arbeit und nicht um den Job eines Privatdetektivs ging“ (siehe Kommentar Markus Giersch weiter oben). Wenn mich meine Erinnerung also nicht trügt, dann fallen mir hierzu genau zwei Möglichkeiten ein: die Beiträge wurden nicht ordentlich recherchiert, was wieder einmal Fragen für die Holzmedien aufwirft – oder es handelt sich um eine bewusste Lüge. Cui bono?

    Den Beitrag von Steve halte ich im Gesamten für Grotesk. Man merkt, dass er sich nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Das zeigt schon allein die Frage, warum Sie das Material versteckt haben. Hätte er Ihre Stellungnahme gelesen, wäre die Frage garnicht aufgetaucht. Die Argumentation warum Sie niemanden ins Vertrauen gezogen haben ist für mich ebenso schlüssig. Voranmeldung oder Absprache mit den Behörden führt im besten Fall zu einem Anfangsverdacht, und wie wir in letzter Zeit immer wieder sehen verfolgt das BKA, zumindest in Form seines Präsidenten, selbst politische Ziele. Anders ist es meines Erachtens nach nicht zu erklären, dass Herr Ziercke immer und immer wieder versucht, der Öffentlichkeit den „rechtsfreien Raum Internet“ zu suggerieren. Sollte man sich in einer solch wichtigen Diskussion (bei der es übrigens kein Stück um Kinderschutz geht) auf Informationen von Lobbyisten verlassen? Zumindest sollte man sie kritisch betrachten, und wenn sich herausstellt dass gezielte Desinformation betrieben wird, wie dies in der Zensursula-Debatte auch der Fall war, auch hinterfragen.

    Ohne Sie persönlich zu kennen:
    Jörg Tauss ist der Einzige im Bundestag, dem ich persönlich Netzkompetenz unterstelle. Und er ist der Einzige, bei dem ich eine Recherche zum Thema nicht als Schutzbehauptung werten würde.

    Übrigens: wann kommt die Anklage gegen Frau von der Leyen? Dass sie solche Bilder hatte ist ebenso unbestritten. Sie hat vor hunderten Journalisten Missbrauchsbilder gezeigt – mit dem einzigen Zweck, eine Betroffenheit zu erzeugen um Berichterstattung in ihrem Sinne zu bekommen. Ist es DAS, was die Staatsanwaltschaft als legitimen Zweck ansieht?

  5. S.C.

    Guten Tag Herr Tauss
    Ich wünschte mehr Politiker würde Ihrem Beispiel folgen und sich einmal darüber informieren (!) worüber sie denn überhaupt entscheiden. Zudem glaube ich an ihre Unschuld. Nicht weil ich blauäugig und gutgläubig bin, sondern weil aus den Zeitungsartikeln hervorgeht, dass das von Ihnen besessene Material sehr weit gefächert ist. Also sowohl Jungen wie auch Mädchen von praktisch jeden strafbaren Alters. Jemand der wirklich derartige Neigungen hätte, würde sich wohl auf ein Geschlecht und einen kleineren Alterszeitraum beschränken.

    Wahrscheinlich kennen sie diesen Text bereits, aber für alle anderen die nicht genau Bescheid wissen sei dieser Text erwähnt: http://mirror.wikileaks.info/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene/index.html
    Ein Insider erzählt darin von seinen Erfahrungen. Interessant vor allem die Aussage dass die meisten Kinder freiwillig (!) und mit Zustimmung der Eltern (!!) diese Aufnahmen gemacht haben und Spaß (!!!) dabei hatten!
    Wahrscheinlich könnten sie mehr dazu sagen, ob das so stimmt etc. Aber ich verstehe auch wenn sie sich nicht in diese Richtung äußern könnten, weil das ja als „Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften“ gedeutet werden könnte (wenn man über dieses Thema informiert).

    @ hartmut: „Bilder von mir als kleiner Nackidei existieren zuhauf. Hab schonmal spekuliert, jetzt werde ich es einfach tun: Sobald ich Zugriff auf meine Kinderbilder habe (in den nächsten zwei drei Wochen): Einscannen, online stellen. Fertig. das hätte ich gerne juristisch, dass ich keine Rechte an meinem eigenen Bild habe!“ Probieren geht über Studieren 😉 . Aber das Problem dürfte nicht für Sie als „Produzent“ bestehen, sondern für die Personen, die sich ihre Bilder dann auf die Festplatte laden. Denn so ist es doch, dass mehr die Konsumenten als die Produzenten verfolgt werden.

    Kommentar tauss: Ich habe jede Menge Bilder gesehen, bei denen Kinder KEINEN spass hatten. Das ist für mich auch kein Argument.

  6. Skunki

    Viel Glück mit dem Verfahren. Ich glaube ihnen!
    Was mich tagtäglich seit dem Anti-Paintball-Kreuzzug der lokalen CDU anekelt sind die alternden „ja“ -Sager. Es hat weh getan, wie jemand wie sie als erstes von Mitgliedern der CDU-Fraktion als „Brüllaffe“ diffamiert wird und dann noch auf diesem Weg eine reingewürgt bekommt, weil er sein Mandat ernst nimmt und nicht nur auf Kosten des Steuerzahlers nach seiner Wahl Kasse machen will wie ein römischer Statthalter aus dem Asterix-Heftchen.

    Anmerkung tauss: Vielen Dank: Allerdings kann mich die CDU noch nicht einmal mit dem Wort „Brüllaffe“ beleidigen. Im Affenreich gelten Brüllaffen nämlich als ausgesprochen intelligente (!)und hübsche (!!) Tiere 😉

  7. michael

    tauss und mönikes – baden und schwaben ziehen an einem strang. toller akt der völkerverständigung 🙂

  8. Brian

    Sehr geehrter Herr Tauss,

    ich hoffe, die Gerichtsverhandlung ergibt, dass Ihre Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Zum einen, weil ich anderenfalls auch menschlich enttäuscht wäre, zum anderen, weil ich Ihre politische Arbeit seit Jahren sehr zu schätzen weiß. Die unabhängige und von staatlichen Gewaltorganen unbeaufsichtigte Arbeit eines Abgeordneten ist für unsere Demokratie unerlässlich.

    Viel Erfolg!

  9. V

    P.S.: Viel Erfolg und Kraft bei der Verhandlung. Mal schauen, ob Iustitia ihre Augenbinde noch trägt, oder ob man ihr inzwischen die Augen ausgestochen hat.

  10. V

    Funny sidenote: Für den SWR bist Du nicht nur ein Ex-Abgeordneter, sondern gar ein Ex-Politiker: „Der Ex-Politiker wirkte gefasst und schaute bei der Anklageverlesung nach unten.“ FSM bewahre!

    (Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6398466/11euk0j/index.html)

    Anmerkung tauss: Beim Mitlesen eines Textes, der verlesen wird, schaue ich in der Regel immer nach unten und nicht den Himmel. Bei manchen Journalisten scheint das nicht so zu sein. Dies erklärt dann evtl. auch den einen oder anderen Beitrag 😉

  11. R.A. Schneider

    Egal wie man zu der Recherche-und Ermittlungsaktion des MdB Tauss stehen mag – sicher war sie nicht politisch korrekt und vielleicht auch ziemlich naiv.Möglicherweise wäre dadurch auch eine Geldstrafe angemessen und vertretbar. Warum eine StA aber eine derartige Medien-Hetze betreibt und einen MdB politisch praktisch hinrichtet, kann ich nicht verstehen. Mich hat der Verfolgungs-Fanatismus der StA noch viel mehr befremdet, als die ursprünglich im Raum stehende Tat. Das angebliche Vergehen gehört zudem vor ein Amtsgericht und nicht vor ein Landgericht. Herr Tauss hat schließlich niemanden erschlagen!

  12. Lammi

    hallo herr tauss,

    zunächst einmal unanhängig davon, warum sie diese bilder besessen haben:
    ich finde einen staat, dessen minister(innen) sich wegen gescannter wlan-kennungen medial zum retter der persönlichkeitsrechte aufschwingen, mehr als peinlich, wenn gleichzeitig aus (wie ich unterstelle) billigen politischen motiven heraus das privatleben einer unbequem gewordenen person von staatsanwälten in der unterschichtenpresse breitgetreten werden kann.

    von ehemaligem spd-mitglied zu ehemaligem spd-mitglied: die spd ist ein stinkender leichnam und ihnen alles gute für ihren prozess, der, angesichts der öffentlichen vorverurteilung, ohnehin maximal juristisch ihren ruf wiedeherstellen kann. die bild würde über einen eventuellen freispruch ohnehin nicht berichten – und wenn dann unter der prämisse „kinderschänder müssen nur politiker sein, um keine strafe fürchten zu müssen“ (wobei ich meinem vorschreiber tom recht gebe: einen freispruch wirds aus den von ihm genannten gründen nicht geben.)

  13. Pingback: Tauss-Verfahren - Compyblog

  14. Hannes Neumann

    Sehr geehrter Herr Tauss,

    ich wünsche Ihnen bei der Verhandlung auch alles Gute sowie, dass Sie in jedem Fall freigesprochen werden. Die derzeitige Rechtslage ist ein Skandal und Trauerspiel, das nicht nur Ihre bisherige politische und berufliche Existenz zerstört bzw. gefährdet hat.

    Viele Grüße
    H. Neumann

  15. Steve

    Hallo Herr Tauss,

    möchte mal schauen, ob Sie auch meinen kritischen Beitrag veröffentlichen, bislang gibt es ja keinen einzigen negativen Kommentar auf dieser Seite.

    Ich glaube Ihnen die Geschichte nicht. Gerade weil Sie sich mit dem Tham ja angeblich recherchebezogen auseinandersetzten wollten, hätten sie mit Ihrer politsichen Erfahrung wissen müssen, daß das ohne Voranmeldung und Absprache mit den Behörden geradezu fahrlässig war.

    Und noch etwas: Warum haben Sie das Material offensichtlich versteckt?

    Ich wünsche Ihnen, daß Sie den Mut und die Kraft aufbringen, sich mit Ihrem eigenen Gewissen auseinanderzusetzen und wenigstens für sich selber eine ehrliche Antwort finden..

    Warum setzten Sie sich nicht wenigstens selber für drakonische Strafen ein, wenn es um Kinderpronografie geht? Man hat bei Ihrer Argumentation in hinblick auf den Prozess das Gefühl, Sie sehen das ganze noch als Kavaliersdelikt an.

    Antwort tauss: Nun lassen Sie doch das alles mal das Gericht feststellen. Sie scheinen ja in meinen Räumen sehr kenntnisreich ein- und ausgegangen zu sein;) Ihr Staatsverständnis, dass ein Abgeordneter sein Tun und Handeln bei einer Behörde „voranzumelden“ hätte, ist allerdings so grotesk, dass ich darauf verzichte, hierauf selbst einzugehen. Dies gilt zumal dann, wenn die Legislative sich gerade auf diesem Themenfeld nicht wirklich auf die Wahrheitsliebe von Behörden verlassen kann 😉 Ganz nebenbei: Pornografie und der Missbrauch von Kindern ist nicht nur in Deutschland mit drakonischen Strafen belegt.

  16. Guillaume

    Hallo Herr Tauss,
    ich glaube Ihre Story auch und hoffe darauf, dass Ihr zugegebenermaßen naives Vorgehen vom Gericht anerkannt wird und es Ihnen nicht allzu negativ ausgelegt wird. Drücke Ihnen jedenfalls die Daumen (habe gerade im Radio gehört, dass es um 9.00 Uhr los geht).
    B.M.

  17. justanotherpirate

    Die Erklärung, dass Du das ganze nur für die eigene Recherche und Meinungsbildung als Abgeordneter genutzt hast (auch wenn die doofe Aktion aus heutiger Sicht naiv und fahrlässig war) halte ich mittlerweile für sehr plausibel, da es einfach zu deiner Art passt so vorzugehen. In der Piratenpartei hier in Baden-Württemberg bist Du ja auch sehr schnell mit Eigeninitiative dabei wenn es irgendetwas zu tun gibt, wo andere noch diskutieren ob man etwas machen sollte und sich auf wieder andere verlassen bist Du oft schon direkt mit einer eigenen Aktion aktiv.
    Ich wünsche also viel Erfolg bei der Gerichtsverhandlung.

  18. Martin

    Hallo Jörg,
    über ein Jahr habe ich mich an die Unschuldsvermutung gehalten und diese auch, oft gegen heftige Kritik, vertreten. Ich bin sehr gespannt, wie das Verfahren mit welcher Urteilsbegründung enden wird. Dieses wird auch meine Meinung zum Fall maßgeblich und wahrscheinlich abschließend prägen.

    Unabhängig davon aber meinen herzlichen Dank an Dieser Stelle für Deine politische Arbeit bezüglich der neuen Medien in den letzten Jahren. Diese sucht selbst zu Zeiten der Piraten seines gleichen.

    Martin

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  20. tom

    Lieber Jörg Tauss,

    ich habe sie 1998 in der Medien-Enquette des Bundestages kennengelernt. Ihr Engagement und Ihre Sachkompetenz waren eindeutig und ich denke wohl auch unbestritten.
    Nur für den Ministerposten ware Sie damals halt noch zu jung….

    Dass ein Abgeordneter sich so lange und so intensiv mit einem Thema beschäftigt/auseinandersetzt und selbst recherchiert anstatt sich auf den ständigen Feed-in von „Lobbyisten“ auf Empfängen und Cocktailparties zu verlassen, ist lobenswert. (Am Rande: Unsere Demokratie sollte Wege finden so etwas zu honorieren, (-im ureigensten Interesse!!!!) und im Gegenzug die „Salonalkis“ abstrafen).

    Als Staatswissenschftler beobachte ich diesen KIPO-Plot mit grossem Interesse. Es geht m. E. weniger darum ob sie nun im „Besitz“ waren, oder ob ein „strafbefreiender Irrtum“ möglich ist, auch nicht um die Interpretation der KIPO-Paragraphen im StGB sondern um die Rechte des Abgeordenten aus dem GG.

    Wenn in Ihrem Fall die Juridikative der Ansicht wäre, dass unsere „Demokratie“ in den letzten 60 Jahren so toll gewachsen ist, dass wir es mit der Unabhängigkeit des Abgeordneten und seiner Rechte nicht mehr so genau nehmen zu brauchen, weil ein Missbrauch wie 1933 „nicht mehr zu befürchten ist“, dann öffnet sie (unwissentlich?) die Büchse der Pandora.

    Die Stellung und Unabhängigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist von grundlegender Bedeutung für unser Gemeinwesen. Es hätte mich daher beträchtlich amüsiert, wenn dazu ein Richter am Amtsgericht hätte Urteilen dürfen. (Immerhin hätte er/sie sich in diesem Fall ja mit dem Prädikat „Karlsruhe spricht“ schmücken dürfen).

    Ich bin gespannt ob eine Instanz höher die Richter die nötige Weisheit haben um ohne die Aufgeregtheit der KIPO-igittigit-ach-wie-schrecklich-Hysterie die grundsätzliche staatspolitische Dimension dieses Falls zu erkennen.

    Ich wünsche Ihnen daher einen ehrgeizigen, ambitionierten Richter, der sich die Mühe macht, für sein Urteil bis in die Protokolle der Herrenchiemsee-Konferenz zu graben und sich so ernsthaft damit auseinandersetzt, dass er das als Eintrittskarte für das BVerfG (time will come…) verwenden kann.

    Kann natürlich auch sein, dass sich da jemand mit dem „delikaten Fall“ möglichst wenig Arbeit machen möchte und nur das Karriereziel „Landgerichtspräsident“ im Auge hat. Das wäre dann nicht nur persönliches Pech für Sie, sonder auch für unsere Demokratie.

    PS: Interessant im Falle eines Freispruchs wäre natürlich auch die Frage, ob die falschen Verdächtigungen und die Ignoranz der Staatsanwaltschaft gegenüber den einschlägigen Artikeln des GGs ursächlich für Ihren Mandatsverlust waren. Lässt sich zwar schwer faktisch nachweisen, aber die „allgemeine Lebenserfahrung“ spricht stark dafür. (Ich denke, dass wenigstens/spätestens die Richter am BVerfG den Mut haben sollten sich damit auseinanderzusetzen.)

    Vermutlich wird es aber aus diesem Grund (Mandatsverlust) keinen Freispruch geben, da sich das gewisse Kreise einfach nicht leisten können und entsprechend Druck ausüben werden, bis es wenigstens für die „kleine Rüge“ (siehe vorherigen Beitrag) reicht, die Sie irgendwann schlucken, weil -auch Sie sind nur Mensch- Ihnen irgendwann die Kraft ausgeht.

    Gute Reise!

    Anmerkung tauss: Herzlichen Dank für die guten Wünsche und die interessanten Ausführungen.

  21. Markus Giersch

    „Anmerkung tauss: Weil es um Erkenntnisgewinn für die politische Arbeit und nicht um den Job eines Privatdetektivs ging“

    Erstmal vielen Dank für die Antwort.
    Und dann auch noch mal ein dickes Lob für den Blog.

    Ich finde die Aussage etwas Naiv XD

    Ich unterstelle Ihnen nicht das Sie sich an den Videos „beglücken“ wollten – auch glaube ich nicht daran – aber letztendlich weiss jeder 0815 Bürger das man sich solche Bilder weder anschaut noch herunter läd.Man weiss das das eine äißerst strafbare Sache ist.
    Ich könnte ja – würde ich es Ihrer damaligen Vergehensweise gleichtun – jetzt schon Tausende von Festplatten mit Nazipropaganda gefüllt haben ^^
    Wäre in dem Fall genauso falsch.
    Naja, drücken wir Ihnen mal die Daumen das alles mit ner kleinen Rüge endet und man für die Zukunft daraus lernt – und andere hoffentlich auch.

    Ist schon etwas blöd gelaufen ^^

  22. hartmut

    Hallo, lieber Herr Tauss,

    habe mich ja schon mehrfach dazu geäussert: Bei einer Verurteilung wäre ich auf die Begründung gespannt. Ich kann mir eine Verurteilung einfach nicht vorstellen. Der Gesetzestext ist eindeutig. Dort steht eben n i c h t, lediglich Polizeibeamte und Staatsanwälte (sowie eine neopietistische Bundesfamilienministerin) dürften im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sich in den Besitz von KiPo bringen. Dort steht: „Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher (!!!) Pflichten dienen.“ Zumindest strafbefreiender Irrtum sollte locker zu erzielen sein, da das Gesetz hier ja hinreichend unklar ist. Ein damit befasstes MdB soll hier nicht recherchieren dürfen?

    ich verweise brigens noch auf diesen Blog-beitrag von burks: http://www.burks.de/burksblog/2010/05/13/wikipedia-protestantische-pruderie-und-katie-fey

    kann ich alles unterschreiben. In den 70ern hat man am Ostseestrand (und auch sonstwo) noch Bilder kleiner Nackideis gemacht, die heute im Zweifelsfall als KiPo gelten. Bilder von mir als kleiner Nackidei existieren zuhauf. Hab schonmal spekuliert, jetzt werde ich es einfach tun: Sobald ich Zugriff auf meine Kinderbilder habe (in den nächsten zwei drei Wochen): Einscannen, online stellen. Fertig. das hätte ich gerne juristisch, dass ich keine Rechte an meinem eigenen Bild habe! Ob ich wohl Sex mit mir selber haben darf? 😉

    Da fällt mir gerade ein: Müssen Runges Bilder eigentlich demnächst aus der Hamburger Kunsthalle entfernt werden?

    Also, wenn die Kunsthalle sie nicht mehr haben will – ich nehm sie!

  23. Pingback: Feiges Wegducken der Rotschwarzgelbgrünlinken Kollegen : Burks' Blog

  24. order_by_rand

    Könnte ich glauben, so würde ich glauben, dass alles gut ausgeht. Weil es so richtig wäre.
    Mehr demnächst auf weniger öffentlichem Wege. Alles Gute und piratige Grüße.

  25. R. Birgmann

    Die ganze Sache klingt doch irgendwo in Richtung Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Ich habe beim surfen mal das Video hier gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=ODdVOP4jn4M

    Auch die Klage gegen Sie scheint mir irgendwie in die Richtung zu gehen – nur eben die andere Variante. Bei Ihnen wir ermittelt, obwohl dort fasst nichts ist – im VW Fall wird das Ermitteln einfach sein gelassen. Wäre das kein gutes Piratenthema?

    Anmerkung tauss: Im Wahlprogramm zur LTW BaWü werden wir die Abschaffung der politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften fordern.

  26. Markus Giersch

    Eine Frage werde ich einfach nicht los:
    „Warum haben Sie Ihr Wissen nicht mit der Staatsanwaltschaft geteilt!?“

    Anmerkung tauss: Weil es um Erkenntnisgewinn für die politische Arbeit und nicht um den Job eines Privatdetektivs ging

  27. Thomas

    „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“
    Nichtsdestotrotz hoffe ich dass das Gericht ein Urteil liefert, das all die, die sich an der medialen Hetzjagd beteiligt haben zwingt, öffentlichkeitswirksam zurückzurudern. Allerdings wage ich hier einmal eine Prognose: zumindest Letzteres wird nicht passieren (aber ich hoffe, dass ich mich irre).

    Alles Gute!

    Anmerkung tauss: Danke und schaun’n wir mal ;))

  28. Yebo

    Hallo Herr Tauss,

    aus der Stellungnahme des BGH-Richters, Herrn Prof. Dr. Thomas Fischer zum Gesetzentwurf „Regelung von Absprachen in Strafverfahren“, zitiere ich wie folgt:

    Der Verfasser plante im Rahmen einer Vorlesung über Strafprozessrecht, mit einer Gruppe von Studenten eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht zu besuchen. Als besonders geeignet erschien eine Schwurgerichts-Verhandlung.

    Der Verfasser suchte daher zum Anfang eines Wintersemesters (November) den Vorsitzender der Schwurgerichtskammer eines Landgerichts auf und bat
    ihn um Mitteilung ggf. geeigneter Termine. Der Vorsitzende blätterte eine Weile in seinem Kalender und antwortete dann: „Ich kann Ihnen im nächsten
    halben Jahr nichts anbieten. Bis März ist schon alles ausgedealt, und am April arbeite ich gerade.“

    Es handelte sich, entgegen erster Annahme, nicht um
    einen Scherz. Der Schwurgerichts(!)-Vorsitzende teilte auf Nachfrage mit, er „bevorzuge grundsätzlich ausgedealte Verfahren“. Selbstverständlich sei jeweils ein Rechtsmittelverzicht Teil der Absprache. Diese werde zwar nie protokolliert; aber ein Verteidiger, der sich daran nicht halte, mache dies „bei ihm nur einmal“.

    Sie finden das vollständige und sehr interessante Dokument in der Datenbank des Bundestages bei den Drucksachen.

    Viel Glück.

  29. Pingback: 9 vor 1: Verhandlung Jörg Tauss, BKA-Begehrlichkeiten, die NYT und ein dreckiger Unix-Witz. : netzpolitik.org

  30. Gerhard Boehmler

    Hallo Jörg,
    auch wenn ich als alter Sozi immer noch zu den von Dir als „rotschwarzgelbgrünlinken“ Bezeichneten gehöre, drücke ich Dir für Deine Verhandlung die Daumen und wünsche Dir viel Glück. Ob Dein Handeln rechtlich zulässig war oder nicht, muss jetzt das Gericht entscheiden. An der Redlichkeit deiner Motive hat für mich nie ein Zweifel bestanden.
    Herzliche Grüße aus Tübingen.

    Anmerkung tauss: Danke – Dich meinte ich nicht mit den „Kollegen“

  31. Simon

    Interessant, ich hätte erwartet, dass DIE das so planen, dass die Urteilsverkündung noch rechtzeitig vor der Wahl stattfindet…

    Das wäre doch die ideale Möglichkeit gewesen, einen Vertreter der Piratenpartei wegen des Besitzes von kinderpornografischem Materials oder Pädophilie in den Medien nieder zu machen!!

    Naja, da dreht der Verschörungstheoretiker in mir durch… ;D Wobei das nach dem gesprächigen Staatsanwalt auch nicht gewundert hätte.

    Viel Glück!

    Anmerkung tauss: Die Staatsanwaltschaft hätte sich sicher einen publikumswirksameren früheren Termin gewünscht. Offensichtlich hat das Gericht aber nicht die Absicht, die Show fortzusetzen. Haftsachen, Mord und Totschlag haben beim Landgericht Karlsruhe offensichtlich einen höheren Priorisierungsgrad.

  32. Throki

    Wünsche ebenfalls viel Erfolg für das Verfahren!

    Anmerkung tauss: Urlaubsverkündung statt Urteilsverkündung ist der eindeutige Beweis, dass ich das Lektorat dringend brauche! 🙂 )

    Lektorat? Vielleicht wird da eher der Urlaub gebraucht. 🙂

  33. ThorDok

    Ich hoffe auf eine gerechte Urteilsverkündung wenn es soweit ist.
    Bisher bin ich von Ihrer/Deiner Arbeit und besonders vom Gezwitscher sehr angetan, Piratenkollege. Viel Erfolg und und ein Schulterklopfen für die nächsten sicher recht harten Tage…
    Man liest sich online!

  34. uli

    Ich kam in der Zeit zu der Piratenpartei, also kurz vor der heißen Phase des BuWa-Wahlkampfs zu den Piraten. Dies war auch der Zenit der Diskussion um ihre Person, ich beteiligte mich informierend im Forum der Partei und wurde schlüssig überzeugt von der sogenannten Unschuldsvermutung, so trat ich dann auch zügig Mitte August ein.

    Ich kann nicht sagen, welchen Backround der Besitz des belastenden Materials bei ihnen hatte, das wissen sie am besten. Möglich das ich es anders gemacht hätte, sehr wahrscheinlich sogar das ich zumindest eine Vertrauensperson bei meinen Recherchen mit einbezogen hätte. Dies sagt sich aber leicht daher, schliesslich war ich nicht in der Position.

    Ich wünsche mir einfach das die Wahrheit an die Öffentlichkeit dringt, mehr nicht.

    Ihnen beste Grüße
    Möge das was von Justizia noch übrig ist ungeachtet ihres Standes entscheiden.

    Uli-E aka Hirtlitschka
    vielleicht in Bingen

    P.S.: Gut das die Anwälte etwas formuliert haben, gut auch das sie bis zur Verhandlung nicht mehr sagen zur Sache. Lustig aber der Freudsche Versprecher er zeigt das jemand Urlaubsbedarf hat. 🙂 Es zeigt das hier etwas Menschliches wohnt!

  35. Tilman

    Hallo Jörg,

    ich bin sehr gespannt auf den Ausgang des Verfahrens, möchte aber gerade auch nicht wirklich „Glück“ wünschen, sondern einfach ein faires Verfahren, egal wie es dann endet.
    Ich habe dich in fast einem Jahr Piratenpartei schon unzählige Male verteidigen müssen. Eine Verturteilung würde das zwar nicht im Nachhinein als falsch darstehen lassen, ein Freispruch hingegen aber die Lage und die Argumentation (gerade im Blick auf die Staatsanwaltschaft und die Medien) deutlich vereinfachen.
    In diesem Sinne, einfach „Alles Gute!“.

  36. bn0

    „Auf keinen Fall wird das Ergebnis der Hauptverhandlung auch im Nachhinein nicht das mediale Feuerwerk Staatsanwaltschaft über Jörg Tauss abgebrannt hat.“

    Mh, hä? Doppelte-Verneinungs-Action?

  37. Helix

    Auch wenn es mir bis jetzt nicht vergönnt war Sie persönlich kennen zu lernen, wünsche ich Ihnen alles Gute und möchte auf diesem Wege loswerden, dass Sie mich wie kein anderer mit Ihrem Engagement angesteckt haben.
    An Ihrer Unschuld besteht für mich kein Zweifel, nichts von den Anschuldigungen passt zu dem Bild, dass man sonst von Ihnen kennt.
    Danke für Ihre tägliche Arbeit für Deutschland, ich hoffe dass Sie uns auch noch länger erhalten bleiben werden und wünsche Ihnen noch einmal viel Erfolg. 🙂

  38. Android

    Meine besten Wünsche gelten der deutschen Rechtsprechung. Und ich bin echt gespannt, wie eloquent sich danach die Presse zu dem Urteil äussern wird.

  39. Dieter.Gieseking

    Wünsche ebenfalls viel Erfolg. Voraussichtlich werde ich als Zuschauer nach Karlsruhe fahren. Vermutlich werde ich am 1. Tag wohl keinen Platz mehr bekommen – bei dem Medienrummel. Mir ist auch vollkommen unklar, was man bei dieser Sachlage 5 Tage verhandeln will. Bin gespannt, wie das LG den § 184 StGB in diesem Fall auslegen wird. Ein Freispruch wäre bisher einmalig. Der bereits angerichte Schaden ist ohnehin nicht mehr wett zu machen – ob Freispruch oder Verurteilung ist quasi egal. Die Missbrauchs- und Kinderpornohysterie ist Tag tägliche Realität. STOPPT diesen Wahnsinn !!!

  40. Simon90L

    Hallo Jörg,

    gerne denke ich an das Treffen in Konstanz zurück. Ich habe mir in den paar Stunden zwar nur flüchtig ein Bild von dir machen können dennoch wünsche Ich dir alles Gute für deine Verhandlung und deine hoffentlich lange und spannende Zukunft. Egal wie die Verhandlung ausgeht… ich persl. glaube dir…

    genieße deinen Urlaub und lass dich nicht ärgern 😉

  41. Sabine Engelhardt

    Ich wünsche viel Erfolg.

    Aus der Urlaubsverkündung würd ich aber noch eine Urteilsverkündung machen, sonst könnte man da falsche Schlüsse ziehen. 😉

    (Wie war das mit dem Lektorat?)

    Grinsenden Gruß, Frosch

    Anmerkung tauss: Urlaubsverkündung statt Urteilsverkündung ist der eindeutige Beweis, dass ich das Lektorat dringend brauche! :))

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