Schlagwort-Archive: IFG

Trauerspiel Informationsfreiheitsgesetz in BaWü

Auf weite Flur nichts in Sicht. Angekündigt war es für das Frühjahr 2012. Dann für das Frühjahr 2013. Dann für Herbst 2013. Und jetzt soll es irgendwann 2014 kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Baden- Württemberg.

Allein die Zeitverzögerung ist ärgerlich genug. Noch ärgerlicher: Grünrot weigert sich beharrlich, ausgerechnet das Informationsfreiheitsgesetz transparent zu erarbeiten. Und dies im völligen Widerspruch zu sonstiger grünroter Vollmundigkeit im Ländle:

Eine neue Kultur des Zuhörens sollte es geben. Die Beteiligung der Bürger an Gesetzgebungsverfahren. Pustekuchen. Das Ärgernis wurde im November letzten Jahres von Gulli aufgegriffen. Getan hat sich seit dieser Zeit nichts.

Schlichte Chuzpe ist nun aber die aktuelle Begründung des baden- württembergischen  Innenministers Reinhold Gall, die der als Ausrede für seine Verhinderungsstrategie laut Heise liefert:

 „…Das Gesetz ist deshalb in der Priorität nachgeordnet, weil wir die Evaluation auf Bundesebene und die ersten Erfahrungen der anderen Bundesländer mit so einem Gesetz abwarten wollen….“

Hätte er sich nur mal selbst erkundigt. Die „ersten Erfahrungen“ der anderen Bundesländer datieren aus 1998 (!) Brandenburg, Berlin (1999), Schleswig- Holstein (2000), NRW (2001), Rheinland-Pfalz (2002). Gall müsste also nur über eine Rheinbrücke fahren, um „erste Erfahrungen“ erfragen zu können. Dort findet er auch die Verwaltungsuni Speyer, die das Bundes- IFG längst evaluiert hat und ihre Ergebnisse im Mai 2012 vorlegte. Im Herbst 2012 fand dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt.

Schweden hat übrigens seit 1766 ein Informationsfreiheitsgesetz. Die USA kennen den „Freedom of Information Act“ seit 1967 mit einem Vorläufer aus Wisconsin 1849. Und so weiter und so weiter.

Nein: Die Verschleppungstaktik und mangelnde Dialogbereitschaft des Ministers, bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, verheißt nichts Gutes. Ebenso nicht die schlicht faule Ausrede, auf Erfahrungen „warten zu wollen“. Offensichtlich hat Grünrot wohl eher nicht vor, in Sachen baden- württembergischer Transparenz und Informationsfreiheit einen neuen Meilenstein zu setzen.

Erfreulich wenigstens, dass der neue grüne Landesvorsitzende Hildenbrand nun das Thema mosernd aufgreift. Endlich, möchte man rufen. Doch auch dessen Landtagsfraktion schaut Galls Treiben lustlos zu. Zu lange schon, um in diesen Gesetzentwurf irgendeine Hoffnung zu setzen.

Dabei mangelt es nicht an Vorlagen: Netzwerk Recherche legte für BaWü einen ausgetüftelten Gesetzentwurf vor, der die Erfahrungen mit dem hamburgischen „Transparenzgesetz“ aufgreift.

Das Innenministerium in Stuttgart müsste also lediglich abschreiben. Und die Grünen hätten endlich selbst Grund mit dem Dialog zu beginnen, statt sich weiter hinter dem Koalitionspartner zu verstecken. Doch hierzu wurden nicht einmal Anfragen beantwortet.

Allerdings unterscheiden sie sich in der dialogfreien Politik 1.0 wenigstens nicht von den Piraten im Südweststaat. Die haben einen grottenschlechten Entwurf zu einem Landes- IFG vorgelegt und sich fortan gleichfalls geweigert, darüber mit gesellschaftlichen Gruppen zu diskutieren. Wahrscheinlich wollen sich die verbliebenen Hobbypolitiker aus der Splitterpartei nicht blamieren.

Informationsfreiheit und Mautvertrag

Irgendjemand hat mich aufgefordert, ich möge in meinem Blog doch nicht so „amtsdeutsch“ schreiben, sondern einfach immer wieder Geschichten aus dem Bundestag erzählen. So wie man eben guten Freunden mal bei Bier & Wein Geschichten erzählt. Nun gut: Mitten am Tag will ich auf das Bier verzichten, aber mal erzählen.  Ich beginne mit der historischen Frage:

Was wurde eigentlich aus dem Schadensersatz des Mautkonsortiums an die Bundesrepublik Deutschland?

Wer erinnert sich nicht an das Maut – Desaster aus der Anfangszeit dieser stählernen Autobahnbrücken mit den daran hängenden merkwürdig anmutenden Geräten? Große technische Probleme warfen das Projekt zeitlich immer wieder zurück. Von Milliardenschäden und Schadensersatzzahlungen durch das Maut- Konsortium war die Rede. Nach 16monatiger Verzögerung startete die Mauterhebung dann vielumjubelt doch noch Anfang 2005. Also geriet das Thema Schadenseratz auch bei unserer investigativen Presse  in Vergessenheit.

Ich selbst bin  zugegebenermaßen auch nur wieder auf das Thema gekommen, weil das Bundesverkehrsministerium im Bundestag zur Zeit nach meiner Pivatanschrift forscht. Die tüchtigen Beamten dieses Ministeriums werden sie sicher irgendwann im Telefonbuch finden (oder mit Lektüre dieses Textes: Hauptstr. 34, 76703 Kraichtal – Gochsheim) .

Man will, so hörte ich,  mir nämlich jetzt einen „Gebührenbescheid“ dafür zukommen zu lassen, dass ich als Volksvertreter so vermessen war,  Einsicht in die als geheim eingestuften Verträge mit dem Mautkonsortium Daimler, Telekom und einem französischen Autobahnbetreiber namens Cofiroute zu verlangen.

Das Anliegen des Ministeriums, Geld einzutreiben, ist nur zu verständlich. Irgendwann um das Jahr 2007 herum wollte die Bundesregierung vom Mautkonsortium sogar schlappe 5 Milliarden, die sie bis heute nicht hat. Vielleicht findet das Ministerium die geheime Anschrift seiner noch geheimeren Vertragspartner auch nicht mehr? Aber der Reihe nach.

Warum wollte ich überhaupt Einsicht in den Mautvertrag?

Erstens hatte mich das Thema als Bürger interessiert- Beträge in Milliardenhöhe sind schließlich auch in Zeiten von Abwrackprämien und der Unterfinanzierung  der Bildung kein Pappenstil. Zudem fragte  mich selbst der Dorfstammtisch, „was da denn eigentlich los sei“. Weiterhin wollte ich es als neugieriger Forschungspolitiker wissen. Schliesslich war immer von verlockenden Mehrwerten des Systems bis hin zu intelligenten Flottensteuerungen in der Verkehrspolitik die Rede gewesen.

Nach all den Jahren ist von solchen Diensten aber schon lange nicht mehr die Rede, was wohl auch dazu führte, dass sich keine anderen Länder, nicht einmal  Polizeistaaten, so wirklich für die tolle deutsche Mauttechnik interessierten. Zumindest kein ausländischer Staat. Die eigenen deutschen Sicherheitsbehörden seien der Korrektheit halber erwähnt. Sie waren die einzigen, die sich für „Zusatzanwendungen“ in ihrem Sinne aussprachen. Aber das ist schon wieder eine eigene Geschichte.

Ich zog also um das Jahr 2007 herum mit den erstgenannten Punkten nach erfolglosen Bemühungen gegenüber dem Ministerium vor das Berliner Verwaltungsgericht, um die gewünschten Informationen zu bekommen, die mir, nach naiver eigener Meinung, als Volksvertreter eigentlich zustünden. Dr. Peter Struck liess mich via Fraktionsgeschäftsführung noch wissen, man könne doch keinen „eigenen Minister“ verklagen. Dieser Hinweis belastete mich dann auch nicht weiter, zumal ich bei keinem Mitglied der Bundesregierung für mich Eigentumsrechte erkennen konnte.

Das Verwaltungsgericht Berlin befindet sich sozusagen im Schatten des Bundesinnenministeriums. Dies hätte mir eigentlich schon Warnung genug sein müssen.  Ziemlich unverblümt lies mich Frau Verwaltungsrichterin im Verfahren sehr  schnell wissen, dass sie gar keine Lust hätte, die vermutlich 10.000 Vertragsseiten darauf zu überprüfen, was ich von diesen nun sehen dürfe oder nicht, was nun tatsächlich geheim sei und was nicht. Jedem, der auch schon einmal keinen Bock auf Arbeit hatte, leuchtet eine solche Argumentation  sofort ein. Frau Richterin suchte aber immerhin nach einem Ausweg:

Das beteiligte Bau- und Verkehrsministerium, so ihre pfiffige Idee,  solle doch alles schwärzen, was nicht für einen normalen Bundestagsabgeordneten bestimmt sei. Dieser  Einfall wurde leider postwendend von der Gegenseite abgelehnt. Treuherzig wiesen die Vertreter des Ministeriums darauf hin, dass man, wörtliches Zitat aus dem Gerichtssaal, „dazu mangels Sachverstand nicht in der Lage sei.“ Dieses zwingende Argument eines deutschen Ministerialbeamten leuchtet zumindest einer Berliner Beamtin am Verwaltungsgericht sofort ein, sodass auch diese Überlegung alsbald fallen gelassen wurde.

Erwartungsgemäß verlor ich kostenträchtig meinen Prozess.

Begründet wurde dies  mit dem Inhalt der sagenumwitterten Akte und dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse, die man wie ausgeführt nun einmal nicht schwärzen könne. Vor allem wurde ich darauf hingewiesen, dass ja ein laufendes Schiedsverfahren stattfinde, bei dem es unter Leitung eines damaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs schließlich um den genannten  hohen Schadensersatz ginge. .

Eine Aktenveröffentlichung bei diesem laufenden Verfahren, so die gemeinsame Überzeugung der eigentlichen Gegner Verkehrsministerium und Toll- Collect, „gefährde durch mögliche öffentliche Debatten die Entscheidungsfreiheit des Rechtspflegeorgans.“ Außerdem seien sich die Beteiligten (ich war damit nicht gemeint) einig, „dass durch eine Veröffentlichung des Vertrages Toll – Collect im Wettbewerb Schaden entstehen könne.“ Welcher Wettbewerb, ist man da versucht zu fragen?!?

Soviel freundliche Übereinstimmung zwischen Ministerium und Toll- Collect herrschte vor meiner Klage übrigens nicht immer. Ganz am Anfang waren Minister und die armen Beamten ohne Sachverstand sogar richtig sauer auf die Herren der Industrie. Denn Toll- Collect habe den Bund „getäuscht“, so damals Verkehrsminister Stolpe, „indem man Zusagen zu den Terminen der Inbetriebnahme ohne hinreichende Grundlage ins Blaue hinein, also arglistig, abgegeben habe“.

Bei so viel Verhärtung bedurfte es dann doch einiger vertrauensbildender Massnahmen. Am 12. 6. 2008 (!) meldete die Welt, das Schiedsverfahren beginne „in der nächsten Woche an einem geheimen Ort.“ Anfragen seien aber zwecklos, weil Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Diese wiederum sei damit zu rechtfertigen, „dass die Verträge eben geheim seien“.

Wie es ausging, weiss ich deshalb nicht. Denn es gab seit Juni 2008 keine weitere Sitzung mehr. Oder sie tagen unter Leitung von Herrn Hirsch vielleicht am geheimen Ort immer noch und wurden, fast wie im Märchen, nur von der Welt vergessen….Und wenn sie  nicht gestorben sind, so tagen sie noch heute…..

Wer mehr wissen will, kann sich unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vertrauensvoll jederzeit an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Invalidenstr. 44 (Nomen est omen ;)) in 10115 Berlin oder via Abgeordnetenwatch an seinen Bundestagsabgeordneten wenden. Vorsicht: Könnte aber einen Gebührenbescheid zur Folge haben…. 😉