Nacktscanner – Terrorhysterie und Abbau von Bürgerrechten

Terrorhysterie auf der einen und der Abbau von Bürgerrechten auf der anderen Seite sind für mich hinreichende Stichworte, um gegen den Nacktscanner zu sein. Dies trug mir in Mails und via twitter verschiedentlich sogar den Vorwurf ein, „blind “ gegen notwendige „Sicherheitsmechanismen“ zu sein.

Wer keine Argumente hat, greift zum  Totschlagargument. Dennoch will ich gerne auf unsere Sicherheitsmechanismen zu sprechen kommen.

Ginge es tatsächlich um eine sachliche Debatte zum Thema Terror, innere Sicherheit und adäquate Problemlösungen, wäre ein Diskurs selbstverständlich möglich.  Aber auch nach Detroit ging es erneut nicht um Problemanalysen. Es ging allein, wie auch schon in vielen Fällen zuvor,  um das politisch gewollte Schüren von Hysterie nach einem Vorgang mit vielen unbeantworteten Fragen.

Die Union hat ein nachvollziehbares politisches Interesse daran, in der Gesellschaft Angst zu schüren. Vor allem mit primitivster „Law and Order“ Politik kann sie ihre verunsicherte rechte Stammwählerschaft noch an an sich binden. Deshalb passen Terroristen und jugendliche Straftäter gut ins Konzept. Je mehr Hysterie, desto besser für Merkel, Koch, Bosbach & Co.

Ob es dabei  wahlweise um Terroristen, jugendliche Schläger oder um organisierte Kriminalität geht, spielt keine Rolle. Jedes Phänomen wird dankbar aufgegriffen. Bei Verbrechen jeder Art können dem staunenden Publikum beliebig inadäquate Schnellschußlösungen bis hin zum Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Computerspielen angeboten werden.

Allen Kritikern dieser Massnahmen wird umgekehrt sofort unterstellt,  Amokläufe an Schulen ermöglichen zu wollen, für Kriminelle und natürlich gegen Sicherheit zu sein. Oder man ist, wie im Falle des Stoppschilds, der Komplizenschaft mit Kinderschändern verdächtig.

Dass es  selbst in reinen Polizeistaaten nie eine hundertprozentige Sicherheit geben kann und geben wird, weiss selbstverständlich auch die Union.

Daher kommt ihr zweites strategisches Ziel in Sicht:  Die Ablösung des Rechtsstaates durch den Präventionsstaat, wie es Heribert Prantl treffend beschrieb.

Das Grundgesetz ist in diesem Sinne sturmreif zu schiessen: Freiheit darf nicht länger VOR Sicherheit kommen, sondern beides ist in Augen der Union  gleichwertig. Die perfide Parole lautet „Freiheit durch Sicherheit“ (Schäuble). Die dann noch  „richtige“ Reihenfolge konnte  bereits im letzten Sommer den Unionswahlplakaten entnommen werden: Sicherheit und Freiheit.

Mit  einem Mix aus Horrorzenarien, tatsächlichen Bedrohungen und Sensationsmeldungen soll der Bevölkerung daher die dauerhafte Beseitigung von Bürgerrechten schmackhaft gemacht werden.

Nach jedem Ereignis  wird also verbal wie technisch aufgerüstet. Darin liegt die Gefahr. Was aber kommt nach dem Scanner,wenn er kommt? Was, ausser der Abzocke von Bürgern, rechtfertigt den „fälschungssicheren“ Pass und Ausweis, wenngleich es keinen einzigen Fall erfolgreicher Fälschungen, vor allem nicht durch Terroristen, gab?

„Wo liegen die Grenzen?“

Was kommt nach der Vorratsdatenspeicherung? Wo liegen die Grenzen? Diese Frage stellten anlässlich der Verhandlung in Karlsruhe selbst unsere Verfassungsrichter den Vertretern der Exekutive? Die so berechtigte wie wichtige Frage wurde nicht beantwortet geschweige denn überhaupt  verstanden.

Was kommt nach Onlinedurchsuchung, nach der lückenlosen Speicherung von Fingerabdrücken etc. etc.? Wo liegen die Grenzen dieser „Innenpolitiker“ angesichts des minimalen Risikos, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden?

Was rechtfertigt die ständige Aufrüstung im Verhältnis zu den eigentlichen Bedrohungen? Was rechtfertigt die Tatsache, dass es in Deutschland mehr Telefonabhörmaßnahmen gibt als in vergleichbaren Staaten?

Stehen wir etwa am Vorabend eines Bürgerkrieges? Kann man Abends nicht mehr aus dem Haus, weil auf unseren Strassen die gewalttätigen „rechtsfreien“ Zustände lateinamerikanischer oder afrikanischer Slums herrschen?

Oder anders: Sollte es  trotz alledem  tatsächlich zu Steigerungen der Kriminalität oder  sogar einmal zu einem Terroranschlag in Deutschland kommen: Was machen wir dann? Ab wann werden die Fußballstadien mit Verdächtigen gefüllt?

Was, um auf das Thema „Nacktscanner“ zurückzukommen,  rechtfertigt die Ankündigung der Vorstellung von „Terahertzscannern“  im Sommer, wenn es dazu noch nicht einmal eine abgeschlossene Grundlagenforschung gibt? Ganz abgesehen davon, dass an weit intelligenteren Lösungen gearbeitet werden könnte, wenn es „nur“ darum ginge, Sprengstoff an Terroristen zu entdecken.

Der Kampf gegen den Scanner ist für mich deshalb keine Sachfrage, sondern auch ein Kampf für Freiheitsrechte in dieser Gesellschaft. Genauso wie es der anderen Seite um den Kampf gegen unsere freiheitliche Gesellschaft jenseits von Gewerbefreiheit geht.

„Von China lernen“ war ja kein zufälliger Spruch des CSU- Abgeordneten und Innenpolitikers Uhl. Wer wie ich je das Vergnügen hatte, mit diesem Herrn und bei seinen Ausfällen gelegentlich an einem Tisch zu sitzen, weiss, dass er und seinesgleichen es sehr ernst meinen.

„Mit Sicherheit in den Untergang“ brachte es Ilija Trochanow auf den Punkt. Treffend! Und deshalb kämpfe ich – auch – gegen den Nacktscanner.

Nacktscanner II – Einige Fragen an Schavan und den VDI

Aktualisierung vom 13. Januar 2010

Ich hatte wegen des Nackscanners und dessen Präsentation nicht nur Bundesministerin Prof. Dr. Schavan angeschrieben, die ja mit  CDU- Bosbach  bekanntlich im Sommer den „ethisch vertretbaren Scanner“ vorstellen wollte, sondern auch den für das Sicherheitsforschungsprogramm zuständigen Projektträger (VDI).

Von dort erhielt ich den überraschenden Hinweis, dass im Sommer wohl „erste Ergebnisse“ des Projektes vorgestellt werden könnten, für eine Produktentwicklung aber weitere Grundlagenforschung (!) erforderlich sei. Wörtlich heisst es in der Mitteilung des VDI an mich:

„Die Forschungsprojekte werden nach dreijähriger Laufzeit im Sommer bzw. Herbst diesen Jahres auslaufen, so dass erste Ergebnisse  im Sommer vorgestellt werden können. Die Projekte erarbeiten Lösungen für unterschiedliche Sicherheitsanwendungen (Detektion bei größerem Abstand, für den Schuh- und Fußbereich integrierte Spektroskopie u.a.), die zugleich Körperdarstellungen anonymisieren. Damit wird die Grundlage für eine nächste Generation von Systemen geliefert. Diese Arbeiten enthalten zum Teil noch einen erheblichen Anteil an Grundlagenforschung. Eine technisch-wirtschaftliche Umsetzung der Projektergebnisse durch Unternehmen ist daher erst nach weiteren Entwicklungsarbeiten zu erwarten…..“

Sollte diese Aussage richtig sein, und sie hört sich logisch an, wird es die Bundesregierung noch schwerer haben. Denn sie bedeutet, dass es den von Schavan, Bosbach & Co angekündigten „ethisch vertretbaren Scanner“ auf Terahertzbasis schlicht im Sommer nicht gibt und im Falle einer Installation also auf auf die alte Gerätegeneration zurückgegriffen werden müsste. Auch dies wird vom VDI klar bestätigt:

„….bei den in der öffentlichen Diskussion und in diversen Pressemeldungen beschriebenen Körperscannern wird nicht zwischen Systemen, die bereits im (Test-) Einsatz sind oder deren Einsatz für Sommer dieses Jahres angekündigt ist und Forschungsvorhaben unterschieden….“

Auf die Antwort der Ministerin bin ich immer gespannter…..

—–meine ursprüngliche Nachricht an den VDI —–

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie arbeiten am Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung. Dabei werden auch bis zum 30. 6. 2011 verschiedene Projekte im Rahmen der Sicherheit von Verkehrsinfrastrukturen, darunter Flughäfen, gefördert. Hierzu zählt auch der in der öffentlichen Diskussion befindliche Nacktscanner. Nach Pressemeldungen soll dieser im Sommer dieses Jahres vorgestellt werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, in welchem Rahmen die Präsentation vorgesehen ist und ob nach Ihrer Einschätzung tatsächlich bereits im Sommer des Jahres die entsprechenden Geräte vorgestellt und in Einsatz kommen können.

Mit freundlichen Grüßen
Tauss

Und hier   die gesamte Antwort, aus der die obigen Zitate entnommen sind:

Sehr geehrter Herr Tauss,

bei den in der öffentlichen Diskussion und in diversen Pressemeldungen beschriebenen Körperscannern wird nicht zwischen Systemen, die bereits im (Test-) Einsatz sind oder deren Einsatz für Sommer dieses Jahres angekündigt ist und Forschungsvorhaben unterschieden.

Bei den erstgenannten Geräten handelt es sich um Systeme im mm-Wellenbereich, die von der TSA (Transportation Security Administration) in den USA bereits 2009 zugelassen und eingeführt wurden. Derzeit beschränkt sich der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen innerhalb der EU auf so genannte Realtests. Körperscanner werden zurzeit auch von der Bundespolizei im Labortest geprüft, auf deutschen Flughäfen werden sie nicht (auch nicht zu Testzwecken) eingesetzt. An Lösungen, die die Persönlichkeitsrechte stärker berücksichtigen, wird auch bei auf dem Markt befindlichen Produkten gearbeitet.

Die Schwerpunkte der BMBF-Förderung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung liegen im Bereich der Terahertz-Technologie, die u. a. für Körperscanns eingesetzt werden kann. Hier werden folgende Projekte (Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre) gefördert:

TEKZAS – Terahertz-Echtzeit-Kamera (zweidimensional) für Anwendungen in der Sicherheitstechnik
TeraCam – Aktive voll-elektronische Raumtemperatur Echtzeit Terahertz-Kamera für Sicherheitsanwendungen
TeraTom – Hochauflösende Terahertz-Tomographie für Sicherheitsanwendungen
THz-Videocam – Passive THz-Videokamera für Sicherheitsanwendungen
Handheld – Handheld-Terahertz-Spektrometer zur Detektion von explosiven Flüssiggefahrstoffen.

Begleitend zu diesen Vorhaben wird das Projekt „Terahertz-Detektionssysteme: Ethische Begleitung, Evaluation und Normenfindung“ (THEBEN) gefördert. THEBEN setzt sich kritisch mit am Menschen anwendbaren Systemen auseinander und bringt die aus einer ethischen Perspektive zu beachtenden Argumente in die geförderten Forschungsprojekte aber auch darüber hinaus in die Diskussion ein. Außerdem erarbeitetet THEBEN Handlungsempfehlungen für den möglichen Einsatz von Körperscannern.

Die Forschungsprojekte werden nach dreijähriger Laufzeit im Sommer bzw. Herbst diesen Jahres auslaufen, so dass erste Ergebnisse  im Sommer vorgestellt werden können. Die Projekte erarbeiten Lösungen für unterschiedliche Sicherheitsanwendungen (Detektion bei größerem Abstand, für den Schuh- und Fußbereich integrierte Spektroskopie u.a.), die zugleich Körperdarstellungen anonymisieren. Damit wird die Grundlage für eine nächste Generation von Systemen geliefert. Diese Arbeiten enthalten zum Teil noch einen erheblichen Anteil an Grundlagenforschung. Eine technisch-wirtschaftliche Umsetzung der Projektergebnisse durch Unternehmen ist daher erst nach weiteren Entwicklungsarbeiten zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf
(die individuellen Kontaktdaten und Namen  habe ich entfernt)

Nacktscanner III  – Ausgangsartikel und Links

Aufgrund neuer hysterischer Sicherheitsdebatten nach dem vereitelten Anschlag auf ein US-Flugzeug, bereite ich einen etwas umfassenderen Beitrag zum Thema Nacktscanner vor.

Einmal mehr wird, wie bei bei solchen Vorgängen im Bereich der vermeintlichen inneren Sicherheit seit Jahren üblich, nicht mehr das „OB“ einer Massnahme, sondern nur noch das „WIE“ diskutiert.  In und an Alternativen wird in der Regel nicht gedacht. Wie Lemminge stürzen sich Innenpolitparanoiker von Union, FDP und SPD im Bundestag auf derartige Themen und lassen sich dabei von ausländischen Regierungen und Diensten, BKA, Polizeigewerkschaften und anderen wenig zurechnungsfähigen Anti- Terror- Kriegern im sicherheitstaumelnden Delirium mitreissen.

Nun soll uns also ein neuer Nacktscanner beglücken, so wie wir schon seit Jahren in trauter Umarmung mit iranischen und chinesischen Diktatoren im vermeintlichen „Krieg gegen den Terror“ mit modernen biometrischen RFID-Pässen, moderner Rund-um-die-Uhr-Überwachung, noch modernerer Bekämpfung des Internet  und insgesamt dem ganz modernen Abbruch von Freiheit und Bürgerrechten  im Lande beglückt werden.

Die euphorische Ankündigung von Nacktscannern der modernsten Generation durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Professor Dr. Annette Schavan, hat mich vor Abfassung meines Artikels zu einer Anfrage bei derselben veranlasst:

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

Pressemeldungen zufolge wollen Sie im Sommer des Jahres neue Nacktscanner vorstellen, deren Einsatz nach Auffassung Ihres CDU- Kollegen Bosbach bereits in diesem Jahr und sogar im praktischen Betrieb an Flughäfen möglich sei. Diese Meldungen haben mich etwas überrascht, weil das entsprechende Sicherheitsforschungsprogramm nach allen mir vorliegenden Unterlagen mindestens bis 30. Juni 2011 laufen sollte.

Da aber Forschung manchmal etwas schneller ist als ursprünglich geplant, mögen die entsprechenden Zeitangaben ja richtig sein. Deshalb würde mich interessieren, wann und in welchem Rahmen die Nacktscanner der neuen Generation vorgestellt werden. Ist beispielsweise an praktische Vorführungen mit Abgeordneten im Deutschen Bundestag gedacht?

Gleichzeitig würde mich interessieren, wie der Nacktscanner am Körper befindliche Gegenstände und Sprengstoffe erkennt. Wie differenziert der Scanner zudem aber beispielsweise einen künstlichen Darmausgang im Verhältnis zu verdächtigen Gegenständen?

Ursprünglich bestand aufgrund solcher objektiv vorhandener Probleme die Überlegung, „Sprengstoffschnüffelnasen“ zu entwickeln, die im Vergleich zu Nacktscannern ethisch unproblematisch sind. Von diesen Arbeiten hört man zu meinem Erstaunen in der aktuellen Diskussion nichts mehr. Wurden diese eingestellt und wenn ja, warum? Wird dessen ungeachtet an weiteren Alternativen zu Nacktscannern gearbeitet?

( Als Einschub hier ein Hinweis auf wissenschaftliche Arbeiten zum Thema. Es wir aber auch an anderer Stelle, z.B. am KIT Karlsruhe, an Gefahrstoffdetektoren gearbeitet ) .

Sie sehen, dass ich an der Arbeit des BMBF ein noch unverändert lebhaftes Interesse habe und freue mich über eine entsprechende Auskunft, gerne auch gemäß  Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG).

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr verbleibe ich
Ihr Tauss

Auf die Antwort bin ich gespannt und werde diese natürlich in den dann zu schreibenden Artikel natürlich einbauen;)

Interessant zumThema ist der nachfolgende SPIEGEL- Artikel: „Experten bezweifeln Nutzen der Nacktscanner“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,669877,00.html

Stellungnahme der Piratenpartei zum Thema: „Nacktscanner verletzen Persönlichkeitsrechte“

http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100104-Nutzlose-Nacktscanner-verletzen-die-Persoenlichkeitsrechte-von-Fluggaesten

Neuerer Artikel bei Heise:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenministerium-will-Nacktscanner-bald-testen-900150.html


Fast schon kabarettistisch zum Thema passt der nachstehende Handelsblatt- Blogeintrag:

http://blog.handelsblatt.com/management/2010/01/02/banale-ursache-riesenwirkung-terror-attentater-hatte-nicht-mal-visum/

Da nach dieser Realsatire zudem auch bei traurigen Themen ein wenig Satire nie Schaden kann und bekanntlich tot ist, wer im Kabarett nicht vorkommt, hier noch noch ein Link zu mir bei SPIEGEL- Spam:

http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-50315-10.html

24 Gedanken zu „Nacktscanner – Terrorhysterie und Abbau von Bürgerrechten

  1. cense

    Und nochmals sei auf einen Beitrag des ÖR-Rundfunks zum Thema Nacktscanner verwiesen. In der Sendung „Markus Lanz“ demonstriert der österreichische Physiker Werner Gruber, wie man so ein Gerät überlistet und – wichtiger noch – wie man ein paar kernige Thesen rund ums Thema Terrorismusbekämpfung platziert.

    http://gulli.com/news/zdf-blamage-f-r-nacktscanner-2010-01-16

    Der komplette Beitrag ist auch auf der ZDF-Mediathek zu finden und meinungsmacherisch nicht uninteressant, wenn man bereit ist, die Auffrischung der offiziellen 911-Version sowie Herrn Bosbachs Ausführungen zu ertragen.

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/942976/Wie-funktioniert-der-Koerperscanner%3F#/beitrag/video/942976/Wie-funktioniert-der-Koerperscanner


    Es sei noch angemerkt, dass das in der Sendung verwendete und öffentlich versagende Gerät zwar weltweit im Einsatz ist, jedoch nicht den Typ repräsentiert, der in der BRD augenblicklich zur Disposition steht.

    Zuletzt noch meine persönliche Meinung: Wenn man bedenkt, dass a) dem vermeintlichen Attentäter erlaubt wurde, den Flug ohne Ausweispapiere anzutreten und b), dass er zuvor sein Flugticket bar bezahlt hat, könnte man daraus schliessen, dass dieser angebliche Anschlagsversuch wohl auch mit der perfektesten Scannertechnik nicht zu verhindern gewesen wäre.

    Von den verschiedenen Theorien über die wahren Gründe der Scannereinführung halte ich das Gewinnen von biometrischen Vollprofilen und die Gewöhnung an immer totalere Überwachungsmaßnahmen für am zutreffendsten.

  2. Pingback: Gedanke gut, Ausführung mangelhaft. « At what speed must I live?

  3. cense

    Neues aus dem Bereich „Security Theater“:

    ARD Kontraste berichtet (dank CCC), dass es möglich ist, die Ausweise des Personals beim sehr verbreiteten Zugangskontrollsystem LEGIC Prime heimlich per Funk zu kopieren.


    Henryk Plötz, Chaos Computer Club:
    „Legic Prime ist definitiv geknackt. Wir wissen jetzt alles darüber, was wir wissen können, was wir wissen müssen und können jetzt überall einbrechen, wo Legic Prime eingesetzt wird, zum Beispiel an Flughäfen.“
    ..
    Nach Informationen von KONTRASTE kommt das unsichere Zugangssystem außer in Hamburg auch an den Flughäfen Stuttgart, Dresden, Hannover und Berlin Tegel zum Einsatz. Einige dieser Flughäfen bestätigen unsere Informationen, vor der Kamera aber von allen kein Kommentar!

    Die schweizer Firma LEGIT ist einer der Marktführer im Bereich Hochsicherheits-Zugangskontrollsysteme.


    Links:
    http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_14_01/datenklau_per_funk.html

    http://www.youtube.com/watch?v=r5q-5zoNyCo

  4. Jörg Tauss

    Immer wieder holen einen die Sünden der Vergangenheit ein. Mea Culpa, dass ich noch nicht geantwortet habe und auch während der Weihnachtsfeiertage andere Prioritäten setzte.

    Der vermeintliche Widerspruch erklärt sich dadurch, dass wir damals aus der mündlichen Verhandlung und aus den Äusserungen des Gerichts am Ende der Verhandlung andere Schlüsse zogen, als sie dann in der schriftlichen Begründung des Urteils enthalten waren. Deshalb ist es logisch, dass sich die Bewertung aus der Distanz betrachtet und im Lichte der damals noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründungen natürlich geändert hat.

    Der mir vom Gericht „zugesprochene Zugang“ bezog sich auf Teile, die mir bereits vorlagen: Dieser betraf im Wesentlichen die Deckblätter des Vertrages. Selbst das Inhaltsverzeichnis gehörte nicht dazu.

    Darüber hinaus hat sich das Gericht eine grobe Fehlinterpretation des Gesetzes gestattet, indem es Schiedsverhandlungen und Gerichtsverfahren gleichsetzte. Der von uns vorgetragene Einwand, dass damit dann mit einem einfachen aussergerichtlichen Schiedsverfahren immer das Recht auf Akteneinsicht durch beliebige Verzögerungen der Gegenseite ad absurdum geführt werden könne, spielte in der Verhandlung kaum eine Rolle (unser das Gericht nicht interessierende Vortrag wurde durch die Praxis bestätigt: Seit Juni vorletzten Jahres hat das Schiedsgericht nicht mehr getagt!).

    Trotz dieser absehbaren Trickserei der Gegenseite stützte sich dann das Gericht bei seiner schriftlichen Urteilsbegründung auf diesen Punkt laufendes „Schiedsverfahren“, der aber wie gesagt beim Termin selbst das Gericht kaum interessierte. Ich habe an vielen Gerichtsverhandlungen unterschiedlichster Gerichte teilgenommen und kann mich an keinen Prozess erinnern, wo dann die tatsächliche Erörterung vor Gericht, deren Gewichtung und die anschliessende Urteilsbegründung derart voneinander abgewichen sind.

    Ich bleibe dabei: Informationsfreiheit ist bei dieser Richterin und bei diesem Gericht leider in schlechten Händen. Da helfen auch die Attacken der Dame nicht weiter, die sie später bei einer Veranstaltung der Friedrich- Ebert- Stiftung gegen den Deutschen Bundestag „wegen schlechter Gesetzesformulierung“ geritten hat. Der Gesetzgeber sprach klar von Gerichtsverfahren und nicht von Schiedsverfahren.

    Dass der Vertrag heute in wesentlichen Teilen bei Wiki- Leaks veröffentlicht ist, macht aber einmal mehr deutlich, dass man mit kritischer Öffentlichkeit mehr erreicht als mit lustlosen Richtern, die sich auf die Seite von Leuten schlagen, die mit dem Geld der Bürger per Mautvertrag einen Selbstbedienungsladen eingerichtet haben.

    Leider war allein der irrwitzige Streitwert der Grund, dass ich aus finanziellen Gründen keine weitere Instanz anrufen konnte. Dies brachte dann aber erfreulicherweise eine Person aus dem Umfeld des Mautkonsortiums aus Gewissensgründen dazu, den Vertrag wie ausgeführt Wikileaks zur Verfügung zu stellen. Bei diesem mutigen Menschen bedanke ich mich ausdrücklich.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben abschließend gedient zu haben.

  5. Esther

    Sehr geehrter Herr Tauss,
    schön, daß Sie, obwohl Sie ohne Zweifel vielbeschäftigt sind, Zeit für Blogs zu den Themen Gassigehen und Orangenmarmelade finden. Zeit haben Sie auch gefunden, Frau Schavan einen Brief mit bohrenden Fragen zum Thema „Nacktscanner“ zu senden. Sie schreiben an Frau Schavan, dass Sie unverändert lebhaftes Interesse an der Arbeit des BMBF haben sowie gespannt auf Frau Schavans Antwort sind. Mir geht es ähnlich. Ich hatte Ihnen nämlich im Dezember 2009 einige Fragen zu ihrem hochinteressanten Blog „Informationsfreiheit und Mautvertrag“ vom 24.11.2009 gestellt. Und in gleichem Maße, wie Sie auf eine Antwort von Frau Schavan gespannt sind und unverändert lebhaftes Interesse an der Arbeit des BMBF haben, so bin auch ich gespannt auf Ihre leider immer noch ausstehende Antwort auf meine Fragen vom 10.12.2009. Auch habe sicher nicht nur ich ein unverändert lebhaftes Interesse daran zu erfahren, wie sich der auffällige Unterschied in Ihrer Bewertung der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2008 wegen Ihres Wunsches nach Zugang zum Maut-Vertrag erklärt (Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 unter http://www.tauss.de einerseits und Ihr Blog vom 24.11.2009 andererseits). Auch haben sicher viele Ihrer treuen Leserinnen und Leser unverändert lebhaftes Interesse daran zu erfahren, zu welchen weiteren Teilen des Maut-Vertrags Ihnen das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2008 Zugang zugesprochen hat (vgl. Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008). Diese weiteren Vertragsteile könnten Sie ja ganz im Sinne der von Ihnen geförderten Transparenz öffentlicher Belange publik machen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Esther

  6. stimmviech

    Falls es hier nicht schon erwähnt wurde:
    Unter http://haskellfamily.blogspot.com/ finden sich Hinweise, daß der Unterhosenbomber wohl Unterstützung von Geheimdiensten hatte. Die bloggende Anwaltsfamilie war Zeuge, daß der Bomber nur mit Unterstützung eines älteren Inders ohne Paß an Bord ging. Die Ermittlungsbehörden zeigen sich an dieser Aussage völlig desinteressiert, wollen auch die Videos der Szene mit dem Inder unterschlagen.

  7. Bernd

    An irgendeinem internationalen Flughafen – ich weiss nur nicht mehr an welchem – musste ich durch eine Sicherheitsschleuse bei der man angeblasen wurde. Kann sein dass es LAX oder ARN war. Ist bestimmt nervig für Menschen mit Frisur.

    Gruss
    Bernd

  8. saendy

    Jetzt werden wir wortwörtlich durchleuchtet.

    Einige Mitbürger finden die eingeleiteten Maßnahmen großartig.
    Sie sagen: „Ich hab nichts zu verbergen und es ist ja für einen guten Zweck.“

    Was passiert hier? Menschen sind bereit zum Wohle der Wirtschaft Ihre Freiheit abzugeben.

  9. luckyluke

    Eine Bekannte von mir ist nach dem versuchten Anschlag von Detroit in die USA geflogen. Einige Tage vor Abflug äußerte sie Angst in das Flugzeug zu steigen. Auf Nachfrage woran das liegt sagte sie nicht etwa, dass sie Angst vor einem Anschlag hat. Sie hatte Angst etwas in ihrem Gepäck zu haben was dem Sicherheitspersonal nicht gefällt und somit einer unangenehmen Situation ausgesetzt zu sein oder weitere Probleme zu bekommen.
    Eine Umfrage wäre interessant wie vielen USA Reisenden es genau so geht.

  10. Alex

    Hier ist noch ein interessanter Artikel (auf Englisch) über die Sicherheitskontrollen an israelischen Flughäfen:

    http://www.thestar.com/news/world/article/744199—israelification-high-security-little-bother

    Dort ist schon seit Jahrzehnten mit Selbstmordattentaten von palästinensischer Seite zu rechnen, aber weil niemand Stunden warten will, wird dort geschultes Personal eingesetzt und auf die Personen und deren Verhalten geachtet, anstatt immer neue, langsamere Scanner und damit Securityschlangen aufzumachen. Von Aufstehverboten in Flugzeugen ganz zu schweigen…

  11. TaTonka

    Tom: Meines Wissens nach haben sie die Dinger erst nach Weihnachten aufgestellt.
    Ich bin mal gespannt, wann die ersten Pornoseiten für Leute mit Nacktscannerfetisch auftauchen.

  12. Tom

    Gerade Detreoit ist doch ein Signal GEGEN die Nacktscanner, denn durch die ist der Typ in Amsterdam anscheinend ohne Probleme gekommen. Samt ungültigen Pass. Entweder taugen die Dinger nix oder er ist einfach vorbei gegangen.

  13. Teecee

    Hauptsächlich hat „man“ für die Presse den Namen von „Nacktscanner“ auf „Körperscanner“ geändert.

    Vielleicht sind wir (politisch) korrekt, wenn wir Nacktkörperscanner sagen ? 😉

  14. Frank Hamm

    Was mich an dem nach „Detroit“ eingetretenen Nacktscanner-Aktionismus interessiert :

    Hätte dieser Anschlagsversuch aufgrund von Nacktscannern verhindert werden können?

    Warum konnten die bisher eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen den Anschlagsversuch nicht verhindern,

    Und da schaue ich doch auf den Artikel im Handelsblatt-Blog und wundere mich doch sehr:

    „Banal, mit Riesenwirkung und doch so alltäglich: Terror-Attentäter hatte nicht mal Visum“

    http://blog.handelsblatt.com/management/2010/01/02/banale-ursache-riesenwirkung-terror-attentater-hatte-nicht-mal-visum/

    Sollten die bisherigen Maßnahmen nicht zuerst tatsächlich und vollständig umgesetzt werden, bevor über weitere nachgedacht wird?

  15. Marc ("motorradblogger")

    Einen sehr treffenden Satz fand ich den folgenden: „Einmal mehr wird, wie bei bei solchen Vorgängen im Bereich der vermeintlichen inneren Sicherheit seit Jahren üblich, nicht mehr das “OB” einer Massnahme, sondern nur noch das “WIE” diskutiert.“

    Da bin ich mit dir nämlich absolut einer Meinung. Die Politik orientiert sich hier mal wieder (und das leider viel zu oft) nicht an Sachlichkeit, sondern es geht um puren populistischen Aktionismus. Ich finde das schrecklich.

    Sollten die „Nacktscanner“ zum Einsatz kommen, dann wird wohl ein weiteres Gesetz vom BVG gekippt. Aber Hauptsache was gemacht und schön viel Geld verbrannt. Widerlich finde ich das… 🙁

  16. stang2k

    Ich bin auf die Antwort gespannt die da vielleicht sogar komplett ausbleibt – ist man ja gewöhnt. Interessante Ansicht die ich irgendwo auch nachvollziehen kann. Die Nacktscanner sind für mich einer der härtesten Schritte meiner Privatsphäre. Daten sind die eine Sache, aber nun wirklich alles von mir und meinem Körper zu wissen, das geht zu weit.

  17. luckyluke

    Wie sieht es aus, wenn sich ein Terrorist einen künstlichen Darmausgang legen lässt und in dem mitgeführten Behältniss ein Flüssigkeit versteckt ist welche als Sprengstoff geeignet ist. Warum sollte ein Terrorist, welcher weiß das er stirbt, davor zurück schrecken sich einer unnötigen OP zu unterziehen? Dürfen in Zukunft Pasagiere mit einem künstlichen Darmausgang nicht mehr fliegen, oder müssen sie nachweisen, dass sich in ihrem Behältniss tatsächlich nur menschliche Ausscheidungen befinden?

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