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„Ein kleines bisschen unser Verdienst…“

In seinem Lawblog hat RA Stadler einmal mehr wichtige Fragen aufgeworfen. Ich habe mir erlaubt, diese modifiziert an die Frau Bundeskanzler direkt zu stellen:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler, werte Frau Merkel,

anlässlich der gerade zurückliegenden Sicherheitskonferenz sollen Sie folgende Aussage getroffen haben:

Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.”

Ungeachtet der Tatsache, dass „wir“, u. a. mit Blick auf die arabischen Staaten, jahrelang nicht an unsere Werte geglaubt haben und Diktatoren hofierten, verwundert Ihre Aussage doch.

Denn gerade von Deutschland und von Europa gehen im Interesse vermeintlicher „Sicherheitsinteressen“ oder der rein symbolischen Bekämpfung von Kriminalität bis hin zu Kinderpornografie gerade von Ihrer Bundesregierung und Ihrer Partei völlig entgegen gesetzte Signale aus. Weiterlesen

Bundeskriminalamt wortkarg- nicht in der „Welt“

Vor geraumer Zeit hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Ziercke, in einem Welt – Interview die Löschung von IP- Adressen angesprochen. Die zunächst etwas ironische Anfrage

https://www.tauss-gezwitscher.de/?p=302

entwickelte sich zu einem äußerst interessanten Schriftwechsel.

„Natürlich“  gab es bis heute keine Beantwortung der eigentlichen Frage zur IP- Löschung, sondern vielmehr interessante Betrachtungen zum Zugangserschwerungsgesetz. So teilte  der Sprecher des BKA mit, dass sein Haus „auf gesetzlicher Grundlage ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis die Sperrliste generiert.“

Die hierzu gestellte und vom Bundeskriminalamt eigentlich mit einem klaren JA oder NEIN zu beantwortende Frage wurde nicht beantwortet:

Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

Hierzu wurde mir vom BKA folgendes mitgeteilt:

das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen (Anmerkung: Seines Präsidenten!!!) in der Tageszeitung „Die Welt“  keine Stellung nehmen. Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen, die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes (Anmerkung: Zugangserschwerungsgesetz) durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

Das habe ich jetzt getan.

Der gesamte bisherige Mail- Verkehr ist nachstehend dokumentiert.

An die Pressestelle des Bundesministerium des Innern (19.2.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit korrespondiere ich mit dem BKA, das allerdings in seiner Auskunftsfreude erheblich zu wünschen übrig lässt und nun zuletzt an Sie verwiesen hat. Der gesamte Mailverkehr ist angehängt.
Neben anderen offenen Fragen geht es um die nachfolgenden Punkte zum Zugangserschwerungsgesetz und zur Löschung von IP- Adressen. Zur Beantwortung ersterer Fragen hat die Pressestelle des BKA nunmehr an Sie verwiesen.

>Sie (also das BKA) sprachen davon, auf vertraglicher Grundlage, also nicht auf gesetzlicher Grundlage, Sperrlisten zu generieren. Ich frage also noch einmal, auf welcher Grundlage von Ihnen nun Sperrlisten generiert werden?

Deshalb die Frage an das BMI: Auf welcher Grundlage generiert das BKA derzeit Sperrlisten?

>Dies frage ich auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien, die sich nach deren Auskunft darauf verständigt haben, Ihr Haus, also das BKA, anzuweisen, „dieser Aufgabe nicht nachzukommen“. Ist diese Anweisung gegenüber Ihrem Haus (dem BKA) erfolgt, wann ist sie eingegangen und wird sie befolgt? Sollte keine Anweisung eingegangen sein, ist dies natürlich auch von grossem Interesse.

Deshalb die Frage an das BMI: Ist die Weisung nach dem Willen der Bundesregierung erfolgt und wird sie vom BKA befolgt?

>Heute ( also am 18. 2.) hat nun hat der Herr Bundespräsident dessen ungeachtet das so genannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt. Bedeutet dies für Ihr Haus nun eine Änderung für Ihre praktischeArbeit, ändert sich nichts bzw. was ändert sich möglicherweise auch unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Weisung?

Keine Antwort erhielt ich auf meine Anfrage vom Präsidenten des BKA zu dessen im Interview mit der Welt angesprochenen Löschung von IP- Adressen. Welche Erkenntnisse liegen dem BMI zu den Möglichkeiten und der Realisierung der Löschung von IP-Adressen vor?

Wie beurteilt das BMI die Tatsache, dass der Präsident einer nachgeordneten Behörde zwar erfreulich interviewfreundig ist, andererseits von ihm und seinem Haus keine kritischen Nachfragen beantwortet?
Vom BKA erhielt ich erhielt ich zu diesen Themen wie ausgeführt keine Antwort und zu den anderen angesprochenen Fragen heute (19.2.) die nachfolgende Antwort mit dem erwähnten Verweis auf Sie.

Aus diesem Grunde bitte ich jetzt Sie um Auskunft und bitte um Verständnis, wenn ich nun auf eine zeitnahe Beantwortung Wert lege. Irgendwann müssen Artikel  fertig geschrieben werden. Eine Kopie dieser Mail geht an das BKA.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss

BKA an Tauss vom 19. 2.
>Sehr geehrter Herr Tauss,
>das Bundeskriminalamt wird zu den zitierten Aussagen in der Tageszeitung „Die Welt“ keine Stellung nehmen.
>Das BKA beabsichtigt ebenfalls nicht, auf diesem Wege zu Verfahrensweisen und Weisungslagen,
>die sich aus der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten ergeben, Stellung zu nehmen.
>Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern.

>Mit freundlichen Grüßen
>Im Auftrag

>Bundeskriminalamt Wiesbaden
>Öffentlichkeitsarbeit

Tauss an BKA (2.2.)

Sehr geehrter Herr…,

offensichtlich reden wir etwas aneinander vorbei. Ich bedauere, wenn ich mich so missverständlich ausdrücke. Daher nehme ich jetzt unmittelbar auf Sie Bezug:

>woraus Sie schließen, dass das BKA ohne gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet, kann ich nicht nachvollziehen.

Indem Sie davon sprachen, auf vertraglicher Grundlage Sperrlisten zu generieren. Ich zitiere (Sie, das BKA): „d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste generieren. Darf ich Ihre 2. Antwort also jetzt so verstehen, dass sie gegenwärtig, trotz einiger bestehender Verträge, noch keine Sperrlisten generieren, sondern das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und auch von den Verträgen keinen Gebrauch machen werden?

>Da Ihre erste Anfrage wenig konkret war, hatte ich versucht, etwas ausführlicher zu dem Thema zu antworten.

Hierfür bedanke ich mich. Ich hatte mich bei meiner ersten Anfrage allerdings überhaupt nicht auf die leidigen Sperrlisten bezogen. Vielmehr bezog mich auf Äußerungen Ihres Präsidenten, er wolle IP- Adressen LÖSCHEN. Insofern darf ich einfach nochmals aus dieser Mail, die auch unten angehängt ist, zitieren. Ich wollte wissen, wie es geht:

IP- Adressen (zu) löschen bzw. wie eine IP- Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben?

Der von Ihnen selbst hergestellte Zusammenhang aus der Löschung einer IP- Adresse und der Sperrliste erschliesst sich mir nicht. Denn mit einer Sperre wird auch nicht gelöscht. Deshalb meine Frage nach Löschung. Ich hoffe, dass ich jetzt etwas verständlicher geworden bin.

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss

Von: Jörg Tauss an BKA

Löschung von IP- Adresse:

Sehr geehrter Herr….

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie passt allerdings nicht zur Frage. Diese bezog sich ausdrücklich auf die Löschung von IP- Adressen, die Möglichkeit der Sperrung von IP- Adressen und konkret auf Äußerungen des BKA- Präsidenten.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort zudem etwas ganz anderes: Nämlich dass das BKA unverändert und ohne jegliche gesetzliche Grundlage an Sperrlisten arbeitet. Habe ich das richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss (mit voller Postanschrift)

BKA an Tauss (2.2.)

Sehr geehrter Herr Tauss,

beim Bundeskriminalamt laufen eine Vielzahl von Informationen zu strafbaren Inhalten im Internet, insbesondere auch zu kinderpornografischen Inhalten, zusammen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit gehen wir selbstredend Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im WWW nach, um aus diesen Hinweisen (sowie aus ausländischen Sperrlisten) zukünftig d.h. ab Wirkbetrieb des Access Blocking auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis, die Sperrliste zu generieren.

Bei Angeboten, die auf Servern im Ausland liegen, unterrichten wir im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs auf dem Interpol Weg die zuständigen Stellen.

Bereits existierende ausländische Sperrlisten können hier nicht ohne eigene – auf der deutschen Gesetzgebung fußende, inhaltliche – Bewertung im Einzelfall übernommen werden, da im Ausland die Definition der Begriffe „Kind“ und „Pornografie“ abweicht. Festzuhalten ist, dass mit den anderen europäischen Staaten, die Access-Blocking betreiben, enge Abstimmungen auch bezogen auf die Generierung der Listen erfolgen werden, das Bundeskriminalamt aber ohne eigene Prüfung keinen Eintrag auf seiner Sperrliste vornehmen wird.

Der §163  StPO (Legalitätsprinzip) ist dem Bundeskriminalamt bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden von hier aus eingeleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine Einzelheiten mitteilen. Bei künftigen Anfragen geben Sie bitte Ihre volle Anschrift an, da wir üblicherweise keine anonymen Anfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Tauss an BMI, 19. 2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemeldungen hat Herr Präsident Ziercke über die „Sperrung von IP- Adressen“ im Internet erneut wichtige und wegweisende technische Dinge gesagt. Dies führte in meinem Bekanntenkreis, dem sogar Informatiker angehören, zu meinem Bedauern zu sehr ironischen Anmerkungen über das BKA. Diese Polemik wird zweifelsohne Ihrer wichtigen Arbeit und dem Ernst der unglaublichen Bedrohungen, die täglich unser Land heimsuchen, nicht gerecht. Noch schlimmer: Jetzt wurde durch den genannten Personenkreis bei diesen Gesprächen sogar die Fachkompetenz des höchsten deutschen Polizeirepräsentanten und des BKA angezweifelt. Dies geht mir nuneindeutig zu weit und es erschüttert mich geradezu. Wem soll man noch glauben, wenn man schon Ihnen nicht mehr glauben könnte? Da ich also sicher annehme, dass dem BKA entsprechende Erkenntnisse vorliegen, bitte ich Sie als technischer Laie um fachkundige Argumentationshilfe, wie Sie IP- Adressen löschen bzw. wie eine IP-Adresse gelöscht werden kann und wie oft Sie bei der Verfolgung krimineller Elemente IP- Adressen löschen oder gelöscht haben? Könnten wir Bürger Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise sogar entlasten, indem wir künftig selbst IP- Adressen löschen, die uns verdächtig erscheinen?

Es wäre mir ein Vergnügen, diesen destruktiven BKA- Kritikern staatsbürgerlich mit Ihrer Hilfe, mit der Macht des Wortes und unter Verwendung Ihrer Hintergrundinformationen mit noch größerer Fachkunde entgegen treten zu können!

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich Jörg Tauss (MdB von 1994 – 2009)

SPD- Abschied vom Zugangserschwerungsgesetz?

In der unendlichen Geschichte des Zugangserschwerungsgesetzes will sich die SPD- Bundestagsfraktion nun von ihrer eigenen Gesetzgebung und Blamage verabschieden:

http://www.heise.de/ct/meldung/SPD-wendet-sich-gegen-Internet-Sperrgesetz-884257.html

„Schluss mit dem Gewürge“ forderte jetzt der neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Olaf Scholz,  der allerdings entgegen aller Warnungen und ungeachtet der Petition gegen „Zensursula“ das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Bundesregierung  schon im April des Jahres mit durchgewunken hatte.

Aber auch er hätte es besser wissen können: Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages formulierte „verfassungsrechtliche Bedenken“. Ein Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien zeigte schon im Spätherbst 2008 deutlich, dass mit Ausnahme  des Bundeskriminalamts (BKA) und von selbsternannten „Jugendschützern“ niemand das Vorhaben verteidigte.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-betrachten-geplante-Kinderporno-Sperrmassnahmen-als-wirkungslos-195362.html

Fanatische Befürworter des Gesetzes, allerdings ohne jegliche Nennung zutreffender Fakten, waren neben anderen Organisationen die von ihre Skandalen ablenkende UNICEF und der „Kinderschutzbund“. Diese Organisationen behaupteten unter anderem schlicht wahrheitswidrig und unter Berufung auf das BKA , „dass kinderpornografische Inhalte immer und überall verfügbar seien“ (Helga Kuhn, UNICEF Deutschland). Erstaunlich, dass diese Organisationen aber von den Kritikern des Vorhabens mit grosser Chuzpe stets „Sachlichkeit“ verlangten.

Die Familienpolitiker der SPD- Bundestagsfraktion machten sich diese „Argumente“ allerdings zu eigen. Kerstin Griese, damals Vorsitzende des Ausschusses Jugend und Familie, sagte mir unverblümt, „wir bedienen eben auch eine Szene, zum Beispiel UNICEF“.

http://www.unicef.de/index.php?id=5700

Professor Sieber vom Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht und andere Stimmen der Vernunft forderten dem gegenüber vor einem derartigen Gesetzgebungsverfahren gegen diese von Union, BKA, Presse und den genannten Organisationen angeheizte öffentliche Stimmung vergeblich einen umfassenden gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Dialog.

Missbrauchsopfer (MOGIS Verein) wandten sich ebenso gegen #Zensursula wie Datenschützer, der CCC, Wissenschaft und Wirtschaft (Providerverband ECO, der Verband Bitcom, die Gesellschaft für Informatik (GI) etc.). Auch sie fanden kein Gehör.

Mir gegenüber hatte die SPD- Fraktionsführung im internen Gespräch allerdings wenigstens ihr Wort gegeben, „dass man der Union nicht entgegenkommen wolle, sondern das Gesetz von der Agenda genommen werde und somit wohl in die Diskontinuität falle“ (Thomas Oppermann, 1. Fraktionsgeschäftsführer). Um zur Erreichung dieses Ziels die Union nicht zu „provozieren“ wurde ich sogar darum gebeten, nicht an der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen.

Man kannte also die Probleme. Dennoch wurde auf dem SPD- Bundesparteitag am 14. Juni eine Debatte über das Zugangserschwerungsgesetz verhindert und die Beratung eines von Boehning, Mönikes und anderen eingebrachten Antrages gegen Zensursula von Franz Müntefering als „medial unerwünscht“ verhindert.

Gleichfalls aus Angst vor der Presse  forderte Peter Struck am 16. Juni die Fraktion auf, dem Vorhaben zuzustimmen. Zitat: „Bedenkt, was morgen in der Presse und in BILD zu lesen ist, wenn wir das heute ablehnen.“ 13 junge Bundestagskandidaten warnten in einem Schreiben vor dieser Argumentation: „Ihr tauscht die begrenzte Gefahr einer negativen „BILD“- Schlagzeile mit der unbegrenzten Gefahr des Verlustes der Glaubwürdigkeit bei einer ganzen Generation.“

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666745,00.html

Dennoch ging man der Union blind auf den Leim. Der damalige Innenminister Schäuble äußerste im Oktober 2009 in entwaffnender Offenheit, dass das Gesetz auch deshalb entstanden sei, „um die Union gegenüber anderen Parteien abzusetzen.“ Er sprach zugleich von „handwerklichen Fehlern“.

Alle Bedenken, die Scholz heute gegen das Machwerk der Frau von der Leyen äußert, sind und waren richtig: Das Gesetz sei „populistisch“, die Internetsperren „ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen.“ So zumindest berichteten heise und SPON.

Trotz dieser, jetzt auch von Scholz vorgetragenen Argumente, haben am 18. Juni des Jahres  nur zwei (!) Bundestagsabgeordnete der SPD neben mir gegen das Gesetz gestimmt (Steffen Reiche und Wolfgang Wodarg). Alle anderen Fraktionsmitglieder wollten Gegenargumente allerdings nicht hören.

Deshalb hatte ich im Deutschen Bundestag am 18. Juni nochmals und ein letztes Mal als Mitglied der SPD- Bundestagsfraktion das Wort ergriffen:

http://www.youtube.com/watch?v=DwuZS8H4k2w

Nach dieser Rede schlug mir aus dieser Fraktion, der ich immerhin fast 15 Jahre angehört hatte, wie auch schon während der Diskussion in der Fraktionssitzung zwei Tage zuvor, offener Hass entgegen. Zwei Tage später zog ich aus diesen Vorgängen die Konsequenz und trat, auch aus Protest gegen die Missachtung der Petenten um Franziska Heine, aus der SPD aus und der Piratenpartei bei.

Nachtrag:

Die persönlich Verantwortlichen für das Desaster sind weiterhin SPD- Abgeordnete und mit Ausnahme von Franz Müntefering und Peter Struck, der nicht wieder für den Bundestag kandidierte, in ihren Ämtern verblieben. Namentlich nenne ich Thomas Oppermann als 1. Fraktionsgeschäftsführer, Martin Dörmann als „Verhandlungsführer“ gegenüber der Union, Christl Humme als stv. Fraktionsvorsitzende und Karen Marks als Sprecherin für Jugend und Familie. Alle drei „Abweichler“ gehören dem Deutschen Bundestag nicht mehr an.

Dass sich nun ausgerechnet Dörmann  gegen Zensursula ausspricht, ist nur noch mit dem Begriff Chuzpe zu umschreiben:

http://www.spd-fraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,50129,00.pdf

Was Herr Dörmann nun genau meint, bleibt aber auch nach Tagen noch unklar: „Löschen STATT sperren“ oder „Löschen vor Sperren“ ??? :

http://www.netzpolitik.org/2009/spd-heute-wieder-loeschen-vor-sperren/

Der klassische Kompromiss, den Dörmann sicherlich als Erfolg bei Verhandlungen mit der Union feiern würde, hiesse „Löschen UND sperren.“(Vorsicht: Ironie mit Wahrheitsgehalt 😉 )