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Strafen für Demonstranten

Zur geplanten Verschärfung des Demonstrationsrechts, das unter dem Stichwort „Gewalt gegen Polizisten“ durchgesetzt werden soll, habe ich der Justizministerin geschrieben:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

drei Jahre Haft für jemanden, der sich bei einer Demonstration aus dem Polizeigriff losreisst? Gibt es bei diesen Polizeistaatsstrafrechtlern in Ihrem Hause und im Deutschen Bundestag eigentlich noch irgendeine Verhältnismäßigkeit?

Ich halte es für eine schlichte Provokation, wenige Tage nach den schlimmen Vorgängen in Stuttgart ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Warum werden dann eigentlich nicht gleichzeitig die Strafen für Prügelpolizisten erhöht? Also für beamtete Körperverletzer, die friedlichen Bürgern das Auge aus dem Kopf spritzen und  junge Menschen mit Wasserwerfern aus Bäumen schiessen wollen und dabei bewusst schwerste Verletzungen und möglicherweise deren Tod billigend in Kauf nehmen.

Bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ wurde im letzten Jahr von einem Berliner Polizisten ein Demonstrant brutal zusammengeschlagen. Bis heute ist nichts passiert, obgleich der Täter bekannt ist. Auch dies beweist: Demonstranten werden Freiwild, die Polizeischläger werden durch die Justiz geschützt. Nichts anderes signalisiert auch diese inakzeptable Gesetzesinitiative. Ist dies Ihr Verständnis von „liberalem“ Strafrecht? Würde mich doch zumindest stark wundern.

So lange die Polizei noch nicht einmal bereit, sich kennzeichnen zu lassen und den Bürgern gewalttätig und nur noch vermummt entgegentritt, brauchen wir keine derartigen Einschüchterungsversuche zur Unterhöhlung des Demonstrationsrechts. Ganz im Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Tauss

Hinweis Tauss: Ein Polizist wurde zwischenzeitlich verurteilt. Vielen Dank für die Info! http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/ein-schlag-in-den-ruecken/