Archiv für das Tag '§108e'

Aktionen zu #108e StGB Abgeordnetenbestechung

Jörg Tauss 31. März 2010

Nachdem ich mit Anfragen geradezu überrollt werde – HERZLICHEN DANK – will ich auf zwei mögliche Aktionen hinweisen: Den ganzen Beitrag lesen »

Die Transparency Anti- Korruptions- Show

Jörg Tauss 28. März 2010

Transparency kämpft verdienstvollerweise gegen Korruption. Aus diesem Grunde hatte ich die Organisation auch gebeten, meine Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung zu unterstützen. Damit glaubte ich eigentlich, offene Türen einzurennen. Doch weit gefehlt. Auch meine Bitte, doch die Transparency Mitglieder auf die Petition aufmerksam zu machen, lehnte Christian Humborg für die Organisation am 17. März wegen derer anderweitigen Prioritäten ab:

Wir würden nach Berücksichtigung unserer begrenzten Ressourcen und vor allem der aktuellen Fokussierung unserer Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Politik auf die Reform der Regelungen zur Parteienfinanzierung von einer Unterstützung absehen und bitten um Verständnis.“ Den ganzen Beitrag lesen »

Abgeordnetenbestechung nicht fruchtbringend im öffentlichen Interesse

Jörg Tauss 24. März 2010

Kürzlich hatte ich zum Thema Strafgesetzbuch und Abgeordnetenbestechung (§ 108e) gezwitschert und elektronisch eine Petition zum Thema eingereicht.

http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=576

(Unten neu: Aktionsvorschlag )

Dazu teilte mir per gelber Post der Deutsche Bundestag nun mit, dass meine “Eingabe nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion behandelt wird.” Nach sorgfältiger Prüfung meiner “Zuschrift” erhielte ich “unaufgefordert Nachricht”. Eventuelle “Änderungen meiner Anschrift” während des Bearbeitungszeitraums möge ich dann, mit freundlichen Grüßen, doch  unter Angabe des Aktenzeichen bitte mitteilen. Den ganzen Beitrag lesen »

Korruption: Kein rechtsfreier Raum Bundestag

Jörg Tauss 24. Februar 2010

Die Mehrwertsteuerbegünstigung für Hoteliers und der Rüttgers – Skandal in NRW verstärken in der Öffentlichkeit den verheerenden Eindruck, dass Politik in Deutschland käuflich sei.

Dieser wird dadurch verstärkt, dass sich eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren entgegen immer wieder gestarteter Bemühungen beharrlich weigert, § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) so zu fassen, dass er die Anforderungen der UN- Konvention gegen Korruption aus dem Jahre 2003 erfüllt.

Deshalb werde ich beim Bundestag jetzt eine Petition mit der Forderung einbringen, diesen Missstand endlich abzustellen und die Korruption ALLER Amtsträger, einschliesslich der Abgeordneten, unter Strafe zu stellen. Verschiedene Organisationen und Einzelpersonen bitte ich zur Zeit, auch bereits im Vorfeld und dann im Rahmen der Drei- Wochen- Frist für die Zeichnung der Petition zu werben, sobald sie durch den Deutschen Bundestag freigeschaltet ist.

Material zum Thema ist in umfassender Form bei Transparency zu finden:

http://www.transparency.de/

Reformbedarf_des_Straftatbesta.723.0.html

Ich bitte meine follower bei twitter, alle meine friends auf Facebook und alle Leserinnen und Leser von tauss- gezwitscher, die Petition nach ihrer Veröffentlichung zu zeichnen und ihr zum Erfolg zu verhelfen.

Der Deutsche Bundestag darf in Sachen Korruptionsbekämpfung nicht länger ein rechtsfreier Raum sein.

Der Deutsche Bundestag hat den Eingang meiner Petition mit der Bearbeitungsnummer ID 10270 zwischenzeitlich bestätigt, sie aber noch nicht freigeschaltet.

Für Ungeduldige hier vorab der Text:

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können dieses Feld nutzen.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch durch eine unverzügliche Umsetzung der UN- Konvention gegen Korruption in Deutschland entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.

Begründung:

Nicht erst die jüngsten Beispiele von Hotelier- Spenden oder der aktuelle Rüttgers – Skandal in NRW verstärken in Deutschland den Eindruck, dass Politik hierzulande käuflich sei. Der Deutsche Bundestag könnte durch sein eigenes Vorbild ein Stück weit dazu beitragen, diesem Eindruck entgegen zu treten, in dem unsere “Volksvertretung” endlich § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) der Schwere des Delikts entsprechend und justiziabel handhabbar verschärft. Der Straftatbestand muss endlich auf alle Handlungen und Unterlassungen im Gesamtverhalten von Abgeordneten im Rahmen der Mandatsausübung ausgeweitet werden.

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Dezember 2003 unterzeichnet. Daraus resultiert zwingend die Notwendigkeit einer Änderung von § 108 e. Der Straftatbestand wäre zu erweitern. Dem entzieht sich jedoch eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag seit Jahren. Strafbarkeit besteht daher in Deutschland noch immer nicht für Abgeordnete, sondern lediglich für Amtsträger wie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Konvention verbietet aber ein vorsätzliches unmittelbares oder mittelbares Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils durch ALLE Amtsträger.

Vgl. hierzu Anne van Aaken, April 2005: “Der deutsche Tatbestand der Abgeordnetenbestechung fällt hinter dieser Formulierung (Anm.: der Konvention) weit zurück. Er umfasst nicht das mittelbare Fordern oder Annehmen, kennt keine Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter, etwa Angehöriger oder einer Organisation und erfasst nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen. Da nach der Arbeitsweise des Parlaments aber die Würfel für Abstimmungen nicht erst im Plenum, sondern bereits in den Fraktionen bzw. in Verhandlungen zwischen den Fraktionen fallen, diese aber keine Abstimmung in einer Volksvertretung darstellen, bedeutet dies, dass dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, wo also der parlamentarische Prozess am ehes ten korruptionsanfällig ist, das Strafrecht nicht greift. Auch die Weitergabe von Insiderinformationen an Außenstehende kann nicht erfasst werden. Das gesamte Verhalten außerhalb der Volksvertretung, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt, ist nicht strafrechtsrelevant.” Dieser treffend geschilderte Zustand ist wie ausgeführt zu beenden.

Bei http://transparency.de/Bestechung-von-Abgeordneten.734.0.html finden sich wichtige und interessante Dokumente zur bisherigen Debatte um eine zielgerichtete Verschärfung von § 108e StGB in den letzten Jahren.

Hier dessen gegenwärtiger Wortlaut:

§ 108e Abgeordnetenbestechung

(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

Wie kann die Petition gezeichnet werden, wenn sie vom Deutschen Bundestag freigeschaltet ist?

Einfach auf die Bundestagsseite gehen. In der LINKEN Spalte findet sich alles zu Petitionen:

http://www.bundestag.de/

Darauf finden sich folgende Hinweise:

Wenn Sie eine Petition mitzeichnen möchten, müssen Sie sich am ePetitionensystem anmelden. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, können Sie sich über das obere Login-Formular mit Benutzername und Passwort einloggen. Anderenfalls müssen Sie sich zuerst am ePetitionensystem registrieren.

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