Petition zu Petitionen

 

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Aktualisierte Version vom 8. 4. 2012 nach Abschluss der Diskussion:

Mehrjährige Bearbeitungszeiten für Petitionen, Petitionen, die im Routinebetrieb des zunehmend um sich selbst kreisenden Deutschen Bundestages untergehen, Petitionen, von deren Schicksal der Petent oder die Petentin in Jahren ohne Zwischenbescheid nichts erfährt. In Nacht- und Nebel- Abstimmungen werden dann irgendwann im Plenum Dutzende Petitionen zugleich und ohne Aussprache „abgesegnet“.

Kurz: Es wird Zeit, mit Hilfe öffentlichen Drucks und auch mittels einer Petition das Petionsrecht zu stärken und so den Bundestag zu zwingen, Artikel 17 unseres Grundgesetzes von einer Formalie wieder in den gebührenden Verfassungsrang als Grundrecht zu heben. Hierzu habe ich eine Petition vorbereitet, die ich hier zunächst eine Woche lang diskutiert wurde und nach den Osterfeiertagen von mir eingebracht werden soll. Ich danke für alle Kommentare und Anregungen.

Unmittelbarer Anlass für den nachfolgenden Text der Petition  ist nach unterschiedlichen Erfahrungen die nachfolgende Mail des Bundestages, die mich kürzlich auf Nachfrage zu der seit 3 Jahren (!!) schlummernden GEMA-Petition mit über 100.000 Zeichnerinnen und Zeichnern erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Tauss,

die betreffende Petition befindet sich immer noch in der parlamentarischen Prüfung bei den Berichterstattern.

Mit freundlichen Grüßen
– Name – (Petitonsausschuß)


Petition zu Petitionen gemäß Art. 17 GG

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden, sind dort innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.

Wird eine Petition nicht innerhalb eines Jahres im Deutschen Bundestag abschließend bearbeitet, gilt sie als angenommen. Sollte eine öffentliche Petition sechs Monate nach Ende der Zeichnungsfrist noch nicht bearbeitet worden sein, ist sie bis zum Abschluss der finalen Jahresfrist regelmässig alle 2 Monate dem Petitionsausschuss erneut vorzulegen.

Über den Stand der Bearbeitung einer Petition werden Petentinnen und Petenten gleichfalls im Abstand von mindestens 2 Monaten nach Eingang der Petition fortlaufend schriftlich unterrichtet.

Die Unterrichtung schließt die Angabe des Namens der für die Bearbeitung der Petition jeweils zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages im Petitionsausschuss bzw. in weiteren  die Petition bearbeitenden Ausschüssen mit ein.

Sofern zu den eine Petition betreffenden Punkten im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen Beratungen stattfinden, sind Petenten zu diesen Sitzungen entsprechend zu informieren, als Zuhörer zu laden und ggf. ergänzend zur bisherigen Praxis auch als zusätzliche Sachverständige in einer Anhörung oder im jeweiligen Ausschuss zu hören.

Petitionen, die mehr als 50.000 Zeichnerinnen und Zeichner finden, sind im Plenum des Deutschen Bundestages innerhalb einer mindestens einstündigen Plenardebatte zu behandeln.

Die Erledigung einer öffentlichen Petition wird auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter sortierbarer Datumsangabe und der Bearbeitungszeit bekannt gegeben (entsprochen, teilweise entsprochen, nicht entsprochen).

Die gegenwärtige Praxis der willkürlichen Umwandlung einer öffentlich eingereichten Petition zu einer nichtöffentlichen Petition im Deutschen Bundestag ist zu beenden.

Begründung:

Die Bearbeitungszeiten zu Petitionen haben in Einzelfällen eine nicht mehr hinnehmbare Zeitspanne überschritten und können nicht mehr als angemessen angesehen werden. So ruht, um nur ein Beispiel zu nennen, eine Petition zum Thema GEMA, der sich über 100.000 (!) Zeichner angeschlossen haben, seit fast drei Jahren im Bundestag.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517

Deshalb ist es sinnvoll, eine zeitliche Erledigung von Petitionen durch Fristablauf ins Auge zu fassen und eine hohe Transparenz über die Bearbeitung öffentlicher Petitionen herzustellen. Die Bekanntgabe jener Mitglieder des Bundestages, die eine Petition bearbeiten, ist dabei eine weitere Maßnahme, Vorgänge zu beschleunigen und Parlament wie auch den Berichterstatter(inne)n vor Augen zu führen, dass es Petenten gibt, die auf die Bearbeitung und Annahme einer Petition warten.

Dessen ungeachtet wäre eine Einbeziehung von Petenten als Sachverständige in parlamentarische Beratungen gerade dort sinnvoll, wo sie, u. a. wie im beschriebenen Fall der GEMA-Petition, an einflussreichen Lobbygruppen vorbei gegenüber den Mitgliedern des Bundestages zur Sachaufklärung beitragen können.

Die politische Aufwertung von Petitionen im Plenum des Deutschen Bundestages erfordert keine weitere Begründung.

Alle mit dieser Petition vorgeschlagenen Maßnahmen stärken das Petitionsrecht nach Art. 17 unseres Grundgesetzes.

 

 

Hier der URSPRUNGSENTWURF:

Entwurf

Petition zu Petitionen gemäß Art. 17 GG

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden, sind dort in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. 

Wird eine Petition nicht innerhalb eines Jahres abschließend bearbeitet, gilt sie als angenommen. 

Über den Stand der Bearbeitung einer Petition werden Petentinnen und Petenten im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Eingang der Petition jeweils fortlaufend schriftlich unterrichtet. 

Die Unterrichtung schließt die Angabe des Namens der für die Bearbeitung der Petition jeweils zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages im Petitionsausschuss bzw. in weiteren  die Petition bearbeitenden Ausschüssen mit ein.

Sofern zu den eine Petition betreffenden Punkten im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen Beratungen stattfinden, sind Petenten zu diesen Sitzungen als Zuhörer zu laden und ggf. auch als zusätzliche Sachverständige in einer Anhörung oder im jeweiligen Ausschuss zu hören.

Petitionen, die mehr als 100.000 Zeichnerinnen und Zeichner finden, sind im Plenum des Deutschen Bundestages innerhalb einer mindestens einstündigen Plenardebatte innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zeichnungsfrist zu behandeln.

Begründung:

Die Bearbeitungszeiten zu Petitionen haben in Einzelfällen eine nicht mehr hinnehmbare Zeitspanne überschritten. So ruht eine Petition zum Thema GEMA, der sich über 100.000 (!)Zeichner angeschlossen haben, seit fast drei Jahren im Bundestag. 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517

Deshalb ist es sinnvoll, eine zeitliche Erledigung von Petitionen durch Fristablauf ins Auge zu fassen. Die Bekanntgabe jener Mitglieder des Bundestages, die eine Petition bearbeiten, wäre eine weitere Maßnahme, Vorgänge zu beschleunigen und Berichterstatter(inne)n vor Augen zu führen, dass es Petenten gibt, die auf die Annahme einer Petition warten.

Dessen ungeachtet wäre eine Einbeziehung von Petenten als Sachverständige in parlamentarische Beratungen gerade dort sinnvoll, wo sie, wie im beschriebenen Fall der GEMA, an einflussreichen Lobbygruppen vorbei gegenüber den Mitgliedern des Bundestages zur Sachaufklärung beitragen können. 

Die politische Aufwertung von Petitionen im Plenum des Deutschen Bundestages erfordert keine weitere Begründung. 

Alle mit dieser Petition vorgeschlagenen Maßnahmen stärken das Petitionsrecht nach Art. 17 unseres Grundgesetzes. 

 

 

12 Gedanken zu „Petition zu Petitionen

  1. Dieter.Gieseking

    Petitionen, die als öffentliche Petitionen eingereicht wurden, müssen auch entsprechend behandelt werden. Zwingend müssen diese auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht werden, damit Jedermann/Frau mitzeichnen kann. Darauf habe ich den Petitionsausschuss schon mehrfach hingewiesen – meine Petitionen wurden jedoch trotzdem als Einzelpetitionen behandelt. Öffentliche Petitionen habe natürlich eine ganz andere Bedeutung und Wirkung als Einzelpetitonen. Deshalb sollten möglichst viele Menschen ein solches Anliegen durch Mitzeichnung unterstützen.

    Gruß Dieter Gieseking

  2. Judith Lang, Marbach

    Sie selbst, Herr Tauss, haben erfahren, wie es ist, wenn ein Gericht die Anwendung eines z.B. § 184b für nicht erforderlich hält. Genauso ist es, wenn der Petent dann von der Zuschauertribune in das Parlament ruft: „Hallo, da stimmt doch was nicht.“ Der Petent wird dann ggf. einfach nicht angehört, weil es der Ausschussvor-sitzende nicht für nötig hält. Der Petent erfährt dann nur einen Ordnungsruf. So läuft das bei allen Gemeinde-parlamenten, bei allen Landtagen, im Deutschen Bundes-tag und beim EU-Parlament. Beschwerde ist zwecklos.

    Die Lösung liegt darin, dass die Beschwerde eines einzelnen Menschen gleich gewertet wird, wie die Beschwerde einer Gemeinschaft.

    Dann wäre es auch Ihnen möglich, sich über diese unfaire Behandlung zu beschweren und Sie würden erfahren, dass das Gericht Ihnen mit der Nichtanwen-dung des § 184b vorgeworfen hat, dass in Ihrem persönlichen Fall keine „grungesetzliche Beschwerde-überprüfung“ erkennbar war.

    Rufen Sie mich doch bitte an. Grüße Judith

  3. KH

    Laufen wir dann das Risiko, dass Petitionenabgelehnt werden, weil bald die Frist abläuft?

    Was ist eigentlich die Konsequenz einer erfolgreichen Petition? Macht es evtl. Sinn, eine Petition ab einer gewissen Grenze an Unterzeichnern automatisch anzunehmen, weil das öffentliche Interesse unstreitig da ist?

  4. Zensurgegner

    Und noch den Wunsch nach einem Verbot einfügen: Keine eigenmächtige Umwandlung einer Öffentlichen in eine Einzelpetition durch den Petitionsausschuss.

    BTW: was ist eigentlich aus deiner Petition zur Abgeordnetenbestechung geworden?

  5. Uwe Kulick

    EIn Satz muss lauten

    „Planung und Stand der Bearbeitung einer Petition werden Petentinnen und Petenten spätestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Eingang der Petition regelmäßig schriftlich mitgeteilt.“

    In der facebook-Gruppe „Petitionen“ kann übrigens auch über Petitionen diskutiert werden

  6. hans liermann

    Salü – schon klar, dass so ein Querulant wie Du/Sie abgesägt woden ist. ——–Eine ganz wunderbare Idee ist das, ich bin dabei und möchte dazu aufmuntern weiter und stärker auf den Tisch zu hauen!
    gutes gelingen & schönen Tag – gruß-

    Anmerkung tauss: Gerne Du 🙂

  7. kaeptn99

    Ok, das mit der Anhörung hatte ich shcon wieder vergessen, my bad. Irgendwie komisch, dass nach so langer Zeit diese Petition immer noch „in Bearbeitung ist“ …

  8. kaeptn99

    Ich schlage vor, dass das Quorum ein stärkeres Gewicht bekommt und das deshalb ab 50.000 Zeichnern statt bei 100.000 eine schnelle Bearbeitung verpflichtend wird.

    Ich frage mich ohnehin, was dieses Mitmach-Demokratie-Ding „Petition“ soll. Von der bisher am häufigsten gezeichneten Petition von Franziska Heine hört man seither nichts mehr.

    Deshalb würde ich vorschlagen, eine zweite „Nimm mich ernst“ Schwelle einzubauen. Und zwar neben der Pflicht der schnellen Bearbeitung eine Verpflichtung zur öffentlich Machung der Ergebnisse in Form einer Presse-Erklärung ab 100.000 Zeichnern.

    Mag sein, dass es probatere Mittel gibt, Politiker an die Öffentlichkeit zu zwingen.

    Ich meine, es ist doch absolute Verarsche, wenn man dem Bürger ein solches Plazebo gibt. … Yo yo … mach du mal, wenn wir uns damit beschäftigen, interessiert das keine Sau mehr … Also der Ausschuss muss nicht erst auf Anfrage irgendetwas sagen sondern selbst aktiv werden. Das Finanzamt wird das schließlich auch ständig. Da gehört mal ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit an das Thema.

    Weiterhin wüsste ich gerne, warum eigentlich so viele Petitionen trotzdem bearbeitet werden, die weit geringere Beteiligung haben als die aus dem gleichen Zeitraum mit weit mehr Zeichnern …

    Siehe auch dazu die Listen auf der Internetplattform.

    Dort wäre auch interessant direkt zu sehen, welche Petitionen mit welchem Ausgang abgeschlossen wurden. Kein Mensch kann sich einen Überblick verschaffen und das hat auch nichts mit Transparenz zu tun. Sicher

    Zusammengefasst:

    1. Verkürzte Fristen ab Quorumsgrenze 50.000
    2. Verpflichtende, pro-aktive „Öfflichkeitsarbeit“ durch den Petitionsauschuss ab 100.000 Zeichnern.
    3. Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Internetseite der Form „entsprochen, teilweise entsprochen, nicht ensprochen“ oder ähnlich. Diese Datum ist sortierbar zu machen.

    Man muss sich mal rein ziehen, dass Petitionen zum Thema „Geo-Engineering“ bzw „ChemTrails“ (hallo!?) mit sage und schreibe 2900 und eppes Mitzeichnern bearbeitet werden, während weit wichtigere und vor allem reale Themen (vs. Verschwörungsquatsch) mit deutlich mehr Mitzeichnern Jahre rumgammeln … zum Beispiel Petition 1422, eingereicht 10.12.2008, 53.000 Zeichner … in der Prüfung …

    Jetzt geht’s mir besser … LOL …

    Anmerkung tauss: Vielen Dank. Nur zur Info Heine-Petition: Die Anhörung hat damals (mit einem einmal mehr völlig unterirdischen Sigfried Kauder) stattgefunden. „Zensursula“ wurde bekanntlich außer Kraft gesetzt.

  9. Krealyt

    Wie ist „angenommen“ zu definieren? (siehe Absatz 2)

    Ich bin im Petitionsrecht nicht zu Hause. Bedeutet die „Annahme“ einer Petition, dass sie als Gesetzesvorlage zur Abstimmung ins Parlament kommt?

    Anmerkung tauss: Kann sein. Muss nicht sein. Je nach Thema bedarf es zur Erledigung auch keiner Gesetzesänderung sondern „nur“ anderen Handelns. Bei zuständigen Stellen wird dann z. B. auf Abhilfe gedrungen. Hier die Richtlinien:

    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html

  10. Monasterium

    Hallo!
    Ich würde vorschlagen noch einen Absatz mit einzufügen:

    „Sollte eine Petition sechs Monate nach Ende der Zeichnungsfrist noch nicht bearbeitet worden sein, ist sie bis zum Abschluss der finalen Jahresfrist regelmässig alle 2 Monate dem Petitionsausschuss erneut vorzulegen.
    Der Petitionsausschuss hat daraufhin binnen zwei Wochen eine Stellungnahme zum Bearbeitungsstand öffentlich abzugeben.“

    Gruß,
    Monasterium

    Anmerkung tauss: Guter Hinweis! Nehme ich auf.

  11. Ano Nym

    Sehr gut, hast mein Ok für die Petition! Drücke dir die Daumen, dass du damit dann die 50.000er Grenze schnell reißt und die Petition dann schneller bearbeitet wird.

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