Was ist das für ein Land….

Seit Bekanntwerden des Entwurfs eines Glücksspielstaatsvertrages mit seinen Netzsperren geht wieder das aus dem Kindergarten altbekannte Spielchen los. Der war‘s, nicht ich, nein der…..

Fakt ist: 15 Länder haben zu dem Werk Zustimmung signalisiert, die grünrote Koalition in Stuttgart steht wie die rotgrüne in Mainz noch nicht. Vor der Wahl hatte die dann abgewählte FDP in Baden-Württemberg aber wohl keine Bedenken

Solche hatte vielmehr wenigstens Schleswig-Holstein als bislang noch fehlendes 16. Land. Auf Deutsch: Auf diese Landesregierung hat offensichtlich nur die FDP in Schleswig-Holstein aufgepasst. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Die anderen, Liberale wie Grüne wie Linke können es sich aussuchen, ob sie sich in den jeweils von ihnen mitregierten Ländern mit VERSCHLAFEN herausreden wollen oder eben tatsächlich in voller Absicht „grünes Licht“ für das Projekt gaben. Die Grünen aus Bremen wollen sich nun immerhin  schnell verabschieden. Gut so!

So weit, so schlecht. Zur Posse wurde die Sache nun aber durch eine etwas übereifrige grüne Staatsfrau in Schleswig- Holstein. Die Tatsache, dass irgendetwas in Kiel in Sachen Glücksspiel anders als im Rest der Republik lief, brachte sie so auf die Palme, dass sie der Landesregierung gleich schwere Versäumnisse bei einer „Sylter Sause“ vorwarf.

Wie hätte die Ärmste aus dem meerumschlungenen Land auch wissen können, dass man so die mitregierenden Grünen in NRW, Bremen und im Saarland einmal mehr als unaufmerksame Schnarcher gegenüber Staatskanzleien entlarven würde?

Die FDP im hohen Norden liess sich dieses Zuspiel nicht entgehen und attackierte unter Ignorierung der  liberalen Zustimmungen in Bayern, Hessen, Sachsen, Niedersachsen etc. nun ihrerseits die Grünen, in Wahrheit nun wohl doch für Netzsperren zu sein. Dies veranlasste Herrn von Notz zurückzubashen, wiederum die FDP als unseriös zu brandmarken und einen grünen Schwur gegen Netzsperren abzulegen. Fortsetzung folgt.

Dabei lässt sich doch sehr einfach festhalten:

1.Wieder einmal saßen Beamte zusammen und haben, dieses mal unter Leitung von Sachsen-Anhalt, ihren schwarzroten Ministerpräsidenten wie schon beim JMStV ein „alternativloses“ Papier vorgelegt.

2. Wieder einmal wurde in großer Selbstverständlichkeit im stillen Kämmerlein der Versuch unternommen, wegen einer Sachfrage (Glücksspiel) elementar in Freiheitsrechte eingegriffen

3. Es scheint bei den Exekutiven in Sachen Netzsperre und Bürgerrechte in kaum einem Bundesland Warnlampen zu geben, sobald der vermeintliche Zweck die Mittel heiligt.

Und genau das ist das Problem und deshalb ist der grüngelbe Streit an dieser Stelle lächerlich.

Die FDP in Schleswig-Holstein hat aufgepasst. Chapeau. Und genauso ist klar, dass die FDP in den anderen Ländern wie Grün erneut versagt hat. Grüne und Gelbe werden aber wie völlig abgetauchte Linke, selbstverständlich auch Union und SPD, in den Landtagen für oder gegen Netzsperren tatsächlich Farbe bekennen müssen. Man darf auf neuerliche parlamentarische Zwänge im wechselnden politischen Farbenspiel gespannt sein.

Und ungeachtet des Ausgangs ist die twitter-Debatte mehr als berechtigt:

Was ist ist das eigentlich für ein Land, in dem man Gesetzesentwürfe „leaken“ muss, um sie öffentlich diskutieren zu können.R

Wie wahr! Und vielen Dank an die PIRATEN und den CCC fürs leaken und rasche politische wie mediale  Reaktion 😉

12 Gedanken zu „Was ist das für ein Land….

  1. VonFernSeher

    @Marion
    Es geht nicht um die Bestrafung des Spielers, sondern um das Trockenlegen in Deutschland illegaler Einnahmequellen der Spieleanbieter. Ich möchte nicht die Suchtkranken kriminalisieren; wie man das aus meinen Kommentaren herauslesen kann, ist mir schleierhaft.

    Und nein, Kindesmissbrauch findet nicht im Netz statt. Man kann keinen Kindesmissbrauch rückgängig machen oder verhindern, indem man ein Stoppschild davor hängt. Und die millionenschwere professionelle Kinderpornoindustrie ist – glücklicherweise – nur eine Wahlkampferfindung Censurdemokratischen Union.

    Das illegale Glücksspiel findet im Netz statt, es wird doch durchgeführt und bezahlt. Mit dem Zugang kann man (ob man mag oder nicht) tatsächlich die Handlung unterbinden. Und es gibt eine millionenschwere Glücksspielbranche, die sich am Leid von Kranken bereichert.

    @bombjack
    Ja genau, ich habe die beiden Beispiele wahrscheinlich deswegen gewählt, weil es dort mit der Durchsetzung der Gesetze so überaus hervorragend läuft. Egal.

    Das Beispiel mit dem Telefon/Fax ist blödsinnig, da es sich nicht um eine Veröffentlichung handelt. Illegales Glücksspiel wäre, sagen wir mal mit Fax und Telefonbanking, aber wahrscheinlich genauso illegal. Ich bin aber kein Jurist.

  2. bombjack

    @VonFernSeher

    […]Und was hindert einen Drogensüchtigen daran, nach Kolumbien zu fliegen und frisch vom Erzeuger zu kaufen?
    […]

    Das kolumbianische Gesetz und ich habe mir sagen lassen, das der Knast dort nicht gerade ein Zuckerschlecken ist…

    […]
    Und was hindert einen Vergewaltiger daran, nach Saudi-Arabien zu fliegen und eine Muslima in den Selbstmord zu treiben?
    […]

    und wieder ist die Antwort, das dortige lokale Gesetz….

    […]Sehen Sie, das sind alles drei furchtbar dumme Fragen.[…]

    Merkst Du jetzt den Unterschied von meiner Frage zu Deinen Fragen?
    Ist zwar nur ein kleiner, aber dafür ist der um so feiner…..die von mir aufgezeigte Tätigkeit ist im Ausland legal und bis auf sehr wenige Ausnahmen (§5 bis §7 StgB) ist man als Deutscher nicht verpflichtet sich im Ausland an das deutsche Gesetz zu halten und meines Wissens fährt auch kein „Anstands-WauWau“ mit der darauf achtet, was man so treibt.

    Vergleichbar ist es mit der Sperrung (Büssow lässt grüßen: http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton–wieviel-und-was.html ) von in den USA legalen „Rechten Seiten“ bei uns. Was hindert z.B. einen „interessierten“ den Typen Mr. X anzurufen und sich seine rechte Propaganda per Telefon anzuhören oder es sich per Fax senden zu lassen? Werden solche Sperrverfügungen befürwortet, müsste ebenfalls die Sperrung von der Telefon- bzw. Fax-Nummer befürwortet werden.

    Aus der Sicht ist das Argument „Suchprävention“ für meine Begriffe so ziemlich lasch und der Handlungsbedarf fraglich…..

    bombjack

  3. Marion

    Straftat?
    „Anders als bei Kindesmissbrauch findet aber beim illegalen Glückspiel die Straftat an sich tatsächlich im Netz statt, tatsächlich auf ausländischen Seiten in Ländern, in denen dieses private Glücksspiel erlaubt ist und die deswegen die Seiten nicht löschen werden.“

    Ich seh da keine Straftat…Nur ein Verzocken des eigenen Geldes mit der Hoffnung, den großen Coup zu landen. Solange ein Maximaleinsatz geregelt ist und nur Erwachsene spielen dürfen, wäre doch alles i. O. Dies mit Kindesmißbrauch zu vergleichen – da fehlen mir die Worte.

    Das Problem ist nur, dass es die deutsche Regierung (egal welche Farbe) einen feuchten Furz interessiert, ob sich jemand um Haus und Hof spielt oder die nächsten Jahre immer mal wieder in einer Suchtklinik vorstellig werden muss.
    Das Glücksspielmonopol in D ist nicht konform mit der EU-Regelung. So ein Pech…Bringt das Glücksspiel doch ne Menge Schotter in die Kassen. Ich glaube, es wird nur ein Drittel ausgezahlt. Der Rest geht an gemeinnützige Sportvereine (? Korrekturen erwünscht). Na, wenigstens in etwas einigermaße Sinnvolles.
    Private Anbieter interessieren sich aber nicht für deutsche Sportvereine. In dieser Vezweiflung, das Monopol irgendwie EU-konform zu bekommen, waren die sich bis vor kurzem ja nicht einmal zu schade, ALG-II Empfänger vom Glücksspiel (Rubbellose) ausschließen zu wollen, weil die dann ja nur noch eine weitere Möglichkeit gefunden haben, zusätzlich zum Saufen, Rauchen und in den Puff gehen, ihren Kindern Nahrung und Bildung vorzuenthalten.

    Deshalb dieser ganze Sucht-Präventions-Quatsch. Das größte Suchtpotential haben immer noch Spielautomaten – und die gibts en Masse. Und geraucht werden darf da auch. Und Bier getrunken…

    Deshalb auch die Forderung nach Netzsperren für Glücksspiel. Da geht es einfach nur um Geld. Ich persönlich fände es ja auch besser, wenn das Geld in D bleibt und gemeinnützigen Vereinen zugute kommt. Vielleicht wäre ein ehrlicher Aufruf an die Spieler, aus Solidarität in D zu spielen, damit auch weiterhin der Sport gefördert werden kann, besser als der Ruf nach Sperren…

  4. VonFernSeher

    @bombjack

    Was hindert einen spielsüchtigen Menschen, das Ausland zu besuchen und dort legal seiner Sucht nachzugehen, mit allen negativen Auswirkungen…

    Und was hindert einen Drogensüchtigen daran, nach Kolumbien zu fliegen und frisch vom Erzeuger zu kaufen?
    Und was hindert einen Vergewaltiger daran, nach Saudi-Arabien zu fliegen und eine Muslima in den Selbstmord zu treiben?

    Sehen Sie, das sind alles drei furchtbar dumme Fragen.

    Was hindert einen spielsüchtigen Menschen, mit den staatlichen Angeboten Haus und Hof zu verspielen noch dazu wo da auch Werbung für Lotto, Totto und wie der Ganze Mist heißt gemacht wird?

    Angeblich die Kontrolle in der Suchtprävention. Man darf halt nicht bis zum Ruin Lotto spielen. Ob das klappt? Wohl nicht immer. Aber das Ganze dann Privaten zu erlauben, deren Anliegen grundlegend der Suchtprävention entgegen läuft, hilft nicht wirklich weiter. In meiner kleinen heilen Welt gäbe es auch kein Oddset, Rennquintett, keine entgeltlichen Rubbellose und bestimmt keine Werbung fürs Lotto. Aber da lebt keiner, in meiner kleinen heilen Welt.

  5. Martin

    Zum Thema „alternativlos“ in „Wieder einmal saßen Beamte zusammen und haben, dieses mal unter Leitung von Sachsen-Anhalt, ihren schwarzroten inisterpräsidenten wie schon beim JMStV ein „alternativloses“ Papier vorgelegt.“

    http://neusprech.org/alternativlos/

    Schwarzer Humor ist auch Humor 🙂

  6. bombjack

    […]Es besteht also hier wirklich Handlungsbedarf.[…]

    Tschuldigung… Warum? Was hindert einen spielsüchtigen Menschen, das Ausland zu besuchen und dort legal seiner Sucht nachzugehen, mit allen negativen Auswirkungen….

    Was hindert einen spielsüchtigen Menschen, mit den staatlichen Angeboten Haus und Hof zu verspielen noch dazu wo da auch Werbung für Lotto, Totto und wie der Ganze Mist heißt gemacht wird?

    Internet ist immer noch ein Pull-Medium d.h. der User bestimmt was er sich ansieht und wo er u.U. mitmacht, mit welchem Recht erdreistet sich ein Staat da einzugreifen?

    bombjack

  7. VonFernSeher

    Anders als bei Kindesmissbrauch findet aber beim illegalen Glückspiel die Straftat an sich tatsächlich im Netz statt, tatsächlich auf ausländischen Seiten in Ländern, in denen dieses private Glücksspiel erlaubt ist und die deswegen die Seiten nicht löschen werden. Auch ist die Zahl der Betroffenen viel größer und der Tatbestand ist klarer, da man kaum aus Versehen ein Spielerkonto anlegen und Geld überweisen wird. Es besteht also hier wirklich Handlungsbedarf.

    Somit erwarte ich von den Parteien, die sich gegen die Netzsperren im Glücksspielstaatsvertrag aussprechen (was ich begrüße) dann auch eine Maxime, wie sie sonst das Suchtpotential der Netzcasinos bekämpfen wollen – am besten, bevor alles beschlossen ist.

  8. Stefan

    Wenn ich ganz dolle etwas will und mein/e Frau/Mann es ganz dolle nicht will und wir zig mal darüber gesprochen hätten, warum sie/er es nicht will, also ich würde es trotzdem immer wieder versuchen, sobald sich eine Gelegenheit ergibt.

    Genauso ist das mit der CDU und den Netzsperren.
    Mit KiPo hat es nicht geklappt, jetzt wird es über GlueStV versucht. Haut das auch nicht hin, wird man es sicher über den gefährlichen Terrorismus versuchen, da gäbe es auch genug Ansätze und danach einfach über die EU.

    Es gibt zu viel, was man als Konservertiver sperren würden wollte:
    Glückspiel, KiPo, Bombenbauanleitungen, Al Quaida-Werbeseiten, Drogen-Verkäufer-Seiten, FileSharing-Seiten, Seiten deutscher Extremisten, …
    Die Liste ließe sich endlos weiterführen.

    Solang sie an der Macht sind, werden sie nie aufgeben Sperren einführen zu wollen. Das Netz, dieser „Rechtsfreie Raum“ (*1*), das Netz, welches sie nicht nutzen und daher auch nicht verstehen, das macht ihnen Angst.

    Und sie haben viele Gründe nachvollziehbar Angst zu haben, der Fall Guttenberg hat doch gezeigt, wie „gefährlich“ das Netz ist.
    Das Netz, wo alle Bürger ihre Meinung kund tun können, sich organisieren können, hat in Ägypten eine Regierung gestürzt, könnte sowas auch in Deutschland passieren? Angst!

    Zum Schluß noch etwas Philosophie zu (*1*) „Rechtsfreier Raum“, als kleiner Denkanstoß, für all diejenigen, die ihr Recht im Netz als selbstverständlich annehmen:

    Das ist CDU-Speak, und von ihrer Seite ist damit gemeint, dass sich Gesetze nur schwer im Netz durchsetzen lassen. Sicherlich gellten die deutschen Gesetze auch im Netz, aber zur Zeit gibt es nur die Strafverfolgung, die eingreift, wenn die Straftat begangen wurde, hingegen fehlt die handfeste Prävention um das Begehen von Straftaten zu verhindern vollkommen.

    Allerdings kulturell betrachtet ist das Netzt in der Tat fast „Rechtsfreier Raum“. Um Recht haben zu können, muß man Recht bekommen. Das heißt in den meisten Fällen, man muß für sein Recht kämpfen.

    Das Internet ist aber einfach so vom technischen Himmel gefallen und wir haben uns darin ausgebreitet. Vieles Neue ist möglich und wir haben uns unsere Rechte einfach genommen (Achtung: „genommen“, nicht „bekommen“, ein extremer Unterschied) und dürfen uns jetzt nicht wundern, wenn wir nun nachträglich um sie kämpfen müssen. Erst wenn wir die Kämpfe gewinnen, können wir wirklich sagen wir haben „Recht“, denn wir haben es „bekommen“.
    Nur Tyrannen nehmen sich das Recht! Alle anderen bekommen es oder erkämpfen es sich.
    Da müssen wir durch!

  9. snapsi

    ich will ja nicht unnötig rumnölen… aber Punkt 2. und 3. scheinen mir identisch… ist die Widerholung Absicht oder Irrtum? Vielleicht gar ein Plagiat der eigenen Aussage? 😉

    Anmerkung: Das ist nicht genölt und auch kein Plagiat, sondern ein berechtigter Hinweis. Aufmerksamkeitstest bestanden und Schaden ist korrigiert 😉

  10. Zensurgegner

    Link zu den Volltext-Dateien des Staatsvertrags in der Version vom 04.04.2011
    http://glueckstv.piratenpartei.de/

    Wichtig ist hier der §9 Abs.1 Punkt 5 :

    Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern
    und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die
    Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das
    Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit
    eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz
    3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

    Ich wusste gar nicht, das ein in Hinterzimmern ohne parlamentarische Beteiligung ausgekungelter Staatsvertrag die im Grundgesetz verankerten Grundrechte einschränken darf. Und die weisen in diesem Absatz sogar explizit darauf hin.

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