Archiv für den Monat: März 2012

Petition zu Petitionen

 

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Petitionsfreie Zone Plenarsaal

Aktualisierte Version vom 8. 4. 2012 nach Abschluss der Diskussion:

Mehrjährige Bearbeitungszeiten für Petitionen, Petitionen, die im Routinebetrieb des zunehmend um sich selbst kreisenden Deutschen Bundestages untergehen, Petitionen, von deren Schicksal der Petent oder die Petentin in Jahren ohne Zwischenbescheid nichts erfährt. In Nacht- und Nebel- Abstimmungen werden dann irgendwann im Plenum Dutzende Petitionen zugleich und ohne Aussprache „abgesegnet“.

Kurz: Es wird Zeit, mit Hilfe öffentlichen Drucks und auch mittels einer Petition das Petionsrecht zu stärken und so den Bundestag zu zwingen, Artikel 17 unseres Grundgesetzes von einer Formalie wieder in den gebührenden Verfassungsrang als Grundrecht zu heben. Hierzu habe ich eine Petition vorbereitet, die ich hier zunächst eine Woche lang diskutiert wurde und nach den Osterfeiertagen von mir eingebracht werden soll. Ich danke für alle Kommentare und Anregungen.

Unmittelbarer Anlass für den nachfolgenden Text der Petition  ist nach unterschiedlichen Erfahrungen die nachfolgende Mail des Bundestages, die mich kürzlich auf Nachfrage zu der seit 3 Jahren (!!) schlummernden GEMA-Petition mit über 100.000 Zeichnerinnen und Zeichnern erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Tauss,

die betreffende Petition befindet sich immer noch in der parlamentarischen Prüfung bei den Berichterstattern.

Mit freundlichen Grüßen
– Name – (Petitonsausschuß)


Petition zu Petitionen gemäß Art. 17 GG

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden, sind dort innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.

Wird eine Petition nicht innerhalb eines Jahres im Deutschen Bundestag abschließend bearbeitet, gilt sie als angenommen. Sollte eine öffentliche Petition sechs Monate nach Ende der Zeichnungsfrist noch nicht bearbeitet worden sein, ist sie bis zum Abschluss der finalen Jahresfrist regelmässig alle 2 Monate dem Petitionsausschuss erneut vorzulegen.

Über den Stand der Bearbeitung einer Petition werden Petentinnen und Petenten gleichfalls im Abstand von mindestens 2 Monaten nach Eingang der Petition fortlaufend schriftlich unterrichtet.

Die Unterrichtung schließt die Angabe des Namens der für die Bearbeitung der Petition jeweils zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages im Petitionsausschuss bzw. in weiteren  die Petition bearbeitenden Ausschüssen mit ein.

Sofern zu den eine Petition betreffenden Punkten im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen Beratungen stattfinden, sind Petenten zu diesen Sitzungen entsprechend zu informieren, als Zuhörer zu laden und ggf. ergänzend zur bisherigen Praxis auch als zusätzliche Sachverständige in einer Anhörung oder im jeweiligen Ausschuss zu hören.

Petitionen, die mehr als 50.000 Zeichnerinnen und Zeichner finden, sind im Plenum des Deutschen Bundestages innerhalb einer mindestens einstündigen Plenardebatte zu behandeln.

Die Erledigung einer öffentlichen Petition wird auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter sortierbarer Datumsangabe und der Bearbeitungszeit bekannt gegeben (entsprochen, teilweise entsprochen, nicht entsprochen).

Die gegenwärtige Praxis der willkürlichen Umwandlung einer öffentlich eingereichten Petition zu einer nichtöffentlichen Petition im Deutschen Bundestag ist zu beenden. Weiterlesen

Crazy: Wut aufs Internet

Immer wieder bricht sie durch, die Wut aufs Internet, auf Transparenz, auf das, was sich geändert hat:

…Von der zunehmenden Enthemmung im Internet im Schutze einer tapfer verteidigten Anonymität gar nicht zu reden….

Nicht etwa Fehlentwicklungen beim Schülermobbing oder dergleichen wurden hier beklagt, wobei es Mobbing schon immer gab. Wir nannten es eher Klassenkeile.

Nein: Dieser Satz stammt von keinem geringeren als vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Und er sagte ihn anlässlich der Neuwahl des Bundespräsidenten. Was er damit meint, sagt er nicht. Meint er damit die Internetdebatte um Wulff oder Gauck? Auf Antwort wartet der Bürger bei diesem Bundestagspräsidenten vergeblich.Vielleicht lädt ihn die Internetenquete ein, um das zu klären. Weiterlesen

3 Jahre mundtot- Irrtum!

Wir wollen nicht, dass der Staatsanwalt hier im Parlament auftaucht….

Siegfried Kauder (CDU) ist ja immer für einen besonders intelligenten Spruch gut. Er traf obige Feststellung in Zusammenhang mit dem Thema Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) und der beharrlichen Weigerung von Union und FDP, endlich zu international üblichen strafrechtlichen Regelungen zu kommen, die gegen korrupte Abgeordnete Wirksamkeit entfalten könnten. Nicht erst nachdem zwischenzeitlich das Undenkbare möglich wurde und Staatsanwälte sogar in der Umgebung eines Bundespräsidenten „fündig“ werden, erscheint Kauders Aussage bizarr. Weiterlesen

Two-Strikes: Geheime Kommandosache

Laut eines Heise Artikels von Stefan Krempl „formieren“ sich die Gegner eines deutschen  „Two-Strikes“ Modells. Bei einer Tagung des Providerverbands ECO in Berlin äußerten sich sowohl Bundestagsabgeordnete von Union (Michael Kretschmer) als auch SPD (Burkhard Lischka) ablehnend. Lediglich die FDP (Hans-Joachim Otto) machte sich für die Idee stark. Neu ist das nicht. Otto hat auch das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht und trommelt seither für die Idee. Danach hält er und das Ministerium Two-Strikes „für geboten“.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will nun ausweislich einer Pressemitteilung die Ergebnisse des Gutachtens am 15. März 2012 in dem von ihm initiierten „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie“ mit Rechteinhabern und Diensteanbietern diskutieren.

Allerdings sollen die Verhandlungen abgeschirmt hinter verschlossenen Türen stattfinden. Ein deutsches ACTA lässt grüßen und ist in Sicht. Denn dieser Dialog wird nur mit Rechteinhabern und Diensteanbietern geführt. Nutzer, zum Beispiel in Gestalt des Chaos Computer Clubs oder der Verbraucherzentralen, sind nicht geladen.

Sogar die Frage, ob nach der Veranstaltung überhaupt informiert wird, lässt Röslers Pressestelle offen. Auch hier ist im Interesse der Contentmafia wohl eher Geheimhaltung erwarten.

Man darf gespannt sein, was der Bundestag zu dieser Geheimniskrämerei sagt. Aller Voraussicht nach wenig. Kretschmer und wahrscheinlich auch Lischka sind in deren Fraktionen in dieser Frage in der Minderheit. Bei der SPD gab es ja bei deren filmpolitischer Sprecherin Schröder wie beim CDU- Kulturstaatsminister Neumann bekanntlich bereits Sympathien für das französische 3-Strikes-Modell. Man darf lediglich neugierig sein, ob dies auch für den Contentlobbyisten Otto gilt. Vermutlich schon.

Mal sehen, was die Herren zur geheimen Kommandosache des nichtöffentlichen Wirtschaftsministeriums zu sagen haben.

Nachtrag 17.00 Uhr

Das Wirtschaftsministerium selbst hält die Nichtöffentlichkeit offensichtlich für kein Problem.Auf weitere Nachfrage wurde mitgeteilt, dass diese Form des „Wirtschaftsdialogs“ bereits 2008 ins Leben gerufen worden sei. Deshalb solle die Studie jetzt auch weiter „zunächst“  in diesem „festen Kreis“ von Unternehmen und Verbänden der Rechteinhaber- und der Providerseite diskutiert werden, die damals ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hätten. Beispielhaft wurde der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und der Bundesverband Musikindustrie e.V. genannt.

Dass dieses „zunächst“ den Versuch einer Beschwichtigung darstellt, wird deutlich, wenn man die bereits oben erwähnte Pressemitteilung vom 2.2.12 betrachtet. Darin heißt es:

Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen.“

So sieht ein nutzerorientierter und transparenter Dialog wohl nicht aus.