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	<title>Kommentare zu: Informationsfreiheit und Mautvertrag</title>
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	<description>&#34;Das Weblog von Jörg Tauss&#34;</description>
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		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-893</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 20:51:12 +0000</pubDate>
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		<description>an Jörg:
Zunächst ist es erfreulich zu sehen, daß Mitglieder der Tauss-Gemeinde auch ältere Artikel nicht aus dem Auge verlieren. Zum Inhalt Ihrer Anmerkung: Eine gewisse Gönnerhaftigkeit ist auch ihr eigen. Problematisch ist Ihre doch sehr globale Betrachtungsweise. Daß unsere Welt nicht in allen ihren Winkeln nach Rosen duftet, ist auch mir seit längerem bekannt. Hier entscheidend ist jedoch allein, ob das, was Herr Tauss schildert, diesen abstrakten Befund im konkreten Einzelfall belegt. Das tut es nur, wenn die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin tatsächlich das Schmierentheater war, als das Herr Tauss sie darstellt. Diese Prüfung wiederum bedarf der kritischen Synpose der Darstellungen, die Herr Tauss der Öffentlichkeit im August 2007, am 13.06.2008 sowie am 24.11.2009 gegeben hat. Und diese Darstellungen passen bei genauer Betrachtung und aus Sicht eines Außenstehenden nicht recht zueinander. Ich meine, diese inhaltlichen Reibungen zwischen den diversen Darstellungen, deren Auflösung noch aussteht, schlüssig aufgezeigt zu haben. Welchen Senat meinen Sie übrigens, in dem ich gesessen haben könnte?
Mit freundlichen Grüßen,
Esther

&lt;em&gt;Antwort tauss: Auch durch Wiederholung werden gewisse Behauptungen nicht besser. Im übrigen zählen Fakten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verweigerung der Einsicht in die Mautverträge im Wesentlichen mit dem laufenden Schiedsverfahren und mit &quot;Geschäftsgeheimnissen&quot; begründet. Wir hatten das Gericht darauf hingewiesen, dass dies in der Praxis eine Verhinderungsstrategie darstelle und nicht durch den Wortlaut des IFG gedeckt sei. Dies wurde vom Verwaltungsgericht anders gesehen und beiseite gewischt. Die letzte Sitzung des Schiedsgerichts fand im Juni 2008 statt. Jeglicher weiterer Kommentar zu dieser unglückseligen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins dürfte sich erübrigen. &lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>an Jörg:<br />
Zunächst ist es erfreulich zu sehen, daß Mitglieder der Tauss-Gemeinde auch ältere Artikel nicht aus dem Auge verlieren. Zum Inhalt Ihrer Anmerkung: Eine gewisse Gönnerhaftigkeit ist auch ihr eigen. Problematisch ist Ihre doch sehr globale Betrachtungsweise. Daß unsere Welt nicht in allen ihren Winkeln nach Rosen duftet, ist auch mir seit längerem bekannt. Hier entscheidend ist jedoch allein, ob das, was Herr Tauss schildert, diesen abstrakten Befund im konkreten Einzelfall belegt. Das tut es nur, wenn die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin tatsächlich das Schmierentheater war, als das Herr Tauss sie darstellt. Diese Prüfung wiederum bedarf der kritischen Synpose der Darstellungen, die Herr Tauss der Öffentlichkeit im August 2007, am 13.06.2008 sowie am 24.11.2009 gegeben hat. Und diese Darstellungen passen bei genauer Betrachtung und aus Sicht eines Außenstehenden nicht recht zueinander. Ich meine, diese inhaltlichen Reibungen zwischen den diversen Darstellungen, deren Auflösung noch aussteht, schlüssig aufgezeigt zu haben. Welchen Senat meinen Sie übrigens, in dem ich gesessen haben könnte?<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Esther</p>
<p><em>Antwort tauss: Auch durch Wiederholung werden gewisse Behauptungen nicht besser. Im übrigen zählen Fakten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verweigerung der Einsicht in die Mautverträge im Wesentlichen mit dem laufenden Schiedsverfahren und mit &#8220;Geschäftsgeheimnissen&#8221; begründet. Wir hatten das Gericht darauf hingewiesen, dass dies in der Praxis eine Verhinderungsstrategie darstelle und nicht durch den Wortlaut des IFG gedeckt sei. Dies wurde vom Verwaltungsgericht anders gesehen und beiseite gewischt. Die letzte Sitzung des Schiedsgerichts fand im Juni 2008 statt. Jeglicher weiterer Kommentar zu dieser unglückseligen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins dürfte sich erübrigen. </em></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Jörg</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-857</link>
		<dc:creator>Jörg</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 19:04:24 +0000</pubDate>
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		<description>unter dem Strich bleibt :
1.) Wo sich Gestaltungsspielräume bieten, werden diese von den Freirauminhabern nicht immer unter &quot;ethischen&quot; Prämissen ausgestaltet (Klüngelei, Vorteilsnahme - nichts Neues an sich).
2.) Die in diesem Fall zutage tretende Dreistigkeit sowie echte und vorgeschobene Unfähigkeit markieren nun wahrlich kein neues Niveau (im Guiness-Sinne). Derartiges ist Alltag.
3.) (@Weltfisch: Dank!) Warum Sie Ihre Anfrage, Sache bzw. Klage nicht auf Staatskosten betreiben konnten, ist mir unverständlich. Ich kann nur vermuten, daß dies mit &quot;innerfraktionären Zusammenhängen&quot; zusammenhängt. Damit meine ich z.B. den Struck-Aspekt. Allerdings sollte ein MdB diese Freiheiten haben - finde ich - mal ganz blauäugig. An sich wäre das ein Fall für eine Untersuchungskommission, die wohl auch Ihre Fraktion nicht wollte.
4.) Hallo Esther. Willkommen auf diesem Planeten :-) Ihre Argumentationsweise ist hochkarätig. Allerdings müssen Sie entweder gerade Azubine in einem Amt sein (was im Widerspruch zum Level Ihrer Schreibweise stünde) oder Sie müssen mit geschlossenen Augen durch Ihr bisheriges (Berufs-)Leben getaumelt sein, das sich in der Nähe von Justizias Amtstuben abgespielt haben dürfte. Ja, auch Ihr Steuergeld wurde und wird &quot;umverteilt&quot;. Täglich! Man denke an Banken usw. Sollten Sie in dem Senat gesessen haben, so erdulden Sie doch die eine oder andere Kleinigkeit. Denn in Relation zur hier behandelten Sache, ... - Sie wissen schon.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>unter dem Strich bleibt :<br />
1.) Wo sich Gestaltungsspielräume bieten, werden diese von den Freirauminhabern nicht immer unter &#8220;ethischen&#8221; Prämissen ausgestaltet (Klüngelei, Vorteilsnahme &#8211; nichts Neues an sich).<br />
2.) Die in diesem Fall zutage tretende Dreistigkeit sowie echte und vorgeschobene Unfähigkeit markieren nun wahrlich kein neues Niveau (im Guiness-Sinne). Derartiges ist Alltag.<br />
3.) (@Weltfisch: Dank!) Warum Sie Ihre Anfrage, Sache bzw. Klage nicht auf Staatskosten betreiben konnten, ist mir unverständlich. Ich kann nur vermuten, daß dies mit &#8220;innerfraktionären Zusammenhängen&#8221; zusammenhängt. Damit meine ich z.B. den Struck-Aspekt. Allerdings sollte ein MdB diese Freiheiten haben &#8211; finde ich &#8211; mal ganz blauäugig. An sich wäre das ein Fall für eine Untersuchungskommission, die wohl auch Ihre Fraktion nicht wollte.<br />
4.) Hallo Esther. Willkommen auf diesem Planeten <img src='http://www.tauss-gezwitscher.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  Ihre Argumentationsweise ist hochkarätig. Allerdings müssen Sie entweder gerade Azubine in einem Amt sein (was im Widerspruch zum Level Ihrer Schreibweise stünde) oder Sie müssen mit geschlossenen Augen durch Ihr bisheriges (Berufs-)Leben getaumelt sein, das sich in der Nähe von Justizias Amtstuben abgespielt haben dürfte. Ja, auch Ihr Steuergeld wurde und wird &#8220;umverteilt&#8221;. Täglich! Man denke an Banken usw. Sollten Sie in dem Senat gesessen haben, so erdulden Sie doch die eine oder andere Kleinigkeit. Denn in Relation zur hier behandelten Sache, &#8230; &#8211; Sie wissen schon.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-528</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 20:30:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-528</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,
ich sehe, dass Sie auch Ihre älteren Artikel ständig im Blick haben. Ich danke für Ihre – wenn auch etwas gönnerhaft formulierte – Rücksichtnahme gegenüber meinem bislang noch intakten Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die von mir erwähnte Überraschung bezieht sich weniger darauf, dass Sie nach dem Ende ihrer MdB-Zeit Papiermengen reduzieren müssen. Das ist sehr gut nachvollziehbar. Überrascht bin ich lediglich von Ihrer fehlenden Erinnerung an grundsätzliche Begebenheiten des von Ihnen offenbar mit viel Herzblut und unter Einbindung der Öffentlichkeit (vgl. Ihre Pressekonferenz vom 10.08.2007) geführten Rechtsstreits, nämlich 1.) die Diskrepanz ihrer Darstellungen vom 13.06.2008 einerseits und vom 24.11.2009 andererseits zum Verlauf der mündlichen Verhandlung (wobei Ihre anschauliche Darstellung vom 24.11.2009 von einem sehr guten Gedächtnis Zeugnis abzulegen scheint) und 2.) die Frage, ob denn niemand das Gericht darauf hingewiesen hat, dass Ihnen bereits ein kleiner Teil des Mautvertrags vorlag, den Sie am 10.08.2007 der Öffentlichkeit präsentiert hatten und über den das Gericht folglich nicht mehr zu entscheiden hatte, was es aber, wenn ich Sie recht verstanden habe, erstaunlicher Weise in Ihrem Sinne doch getan hat.

Widersprüchliches und erst recht immer Widersprüchlicheres ist in meiner Anmerkung vom 08.02.2010 nicht enthalten. Auch Sie benennen hierzu lediglich den Umstand, dass ich mich für das Thema Schiedsverfahren („Ist ein Schiedsverfahren ein Gerichtsverfahren im Sinne von Informationsfreiheitsgesetz § 3 Nr. 1g?“) nur noch am Rande interessiere. In der Tat interessierte und interessiert mich dies in diesem Zusammenhang von meiner frühesten Anmerkung (08.12.2009) an allenfalls am Rande, denn auf diese übrigens keineswegs sonnenklar in Ihrem Sinn zu beantwortende Rechtsfrage (Schoch hat in seinem Kommentar von 2009 zum Informationsfreiheitsgesetz, § 3 Anmerkung 80, kein Problem damit, Schiedsverfahren als Gerichtsverfahren zu sehen) kommt es für die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen nicht an. Mein Punkt war und ist vielmehr Ihr Vorwurf an das Gericht, es von vornherein arbeitsscheu („kein Bock auf Arbeit“) und geradezu parteiisch darauf angelegt zu haben, Ihre Klage abzuweisen und Ihnen in der mündlichen Verhandlung eine für die Entscheidung wesentliche rechtliche Bewertung vorenthalten zu haben, um dann – was auf Sie wie Hohn gewirkt haben müsste – eben diese rechtliche Bewertung tags darauf per dpa öffentlich zu machen. Diese allein auf das VERFAHREN des Gerichts bezogenen Punkte sind unabhängig von der Frage, ob das Gericht in der Sache § 3 Nr. 1g Informationsfreiheitsgesetz richtig angewandt hat. 

Welches ist übrigens das &quot;dünne Eis&quot;, auf dem Sie mich wähnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Esther</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,<br />
ich sehe, dass Sie auch Ihre älteren Artikel ständig im Blick haben. Ich danke für Ihre – wenn auch etwas gönnerhaft formulierte – Rücksichtnahme gegenüber meinem bislang noch intakten Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die von mir erwähnte Überraschung bezieht sich weniger darauf, dass Sie nach dem Ende ihrer MdB-Zeit Papiermengen reduzieren müssen. Das ist sehr gut nachvollziehbar. Überrascht bin ich lediglich von Ihrer fehlenden Erinnerung an grundsätzliche Begebenheiten des von Ihnen offenbar mit viel Herzblut und unter Einbindung der Öffentlichkeit (vgl. Ihre Pressekonferenz vom 10.08.2007) geführten Rechtsstreits, nämlich 1.) die Diskrepanz ihrer Darstellungen vom 13.06.2008 einerseits und vom 24.11.2009 andererseits zum Verlauf der mündlichen Verhandlung (wobei Ihre anschauliche Darstellung vom 24.11.2009 von einem sehr guten Gedächtnis Zeugnis abzulegen scheint) und 2.) die Frage, ob denn niemand das Gericht darauf hingewiesen hat, dass Ihnen bereits ein kleiner Teil des Mautvertrags vorlag, den Sie am 10.08.2007 der Öffentlichkeit präsentiert hatten und über den das Gericht folglich nicht mehr zu entscheiden hatte, was es aber, wenn ich Sie recht verstanden habe, erstaunlicher Weise in Ihrem Sinne doch getan hat.</p>
<p>Widersprüchliches und erst recht immer Widersprüchlicheres ist in meiner Anmerkung vom 08.02.2010 nicht enthalten. Auch Sie benennen hierzu lediglich den Umstand, dass ich mich für das Thema Schiedsverfahren („Ist ein Schiedsverfahren ein Gerichtsverfahren im Sinne von Informationsfreiheitsgesetz § 3 Nr. 1g?“) nur noch am Rande interessiere. In der Tat interessierte und interessiert mich dies in diesem Zusammenhang von meiner frühesten Anmerkung (08.12.2009) an allenfalls am Rande, denn auf diese übrigens keineswegs sonnenklar in Ihrem Sinn zu beantwortende Rechtsfrage (Schoch hat in seinem Kommentar von 2009 zum Informationsfreiheitsgesetz, § 3 Anmerkung 80, kein Problem damit, Schiedsverfahren als Gerichtsverfahren zu sehen) kommt es für die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen nicht an. Mein Punkt war und ist vielmehr Ihr Vorwurf an das Gericht, es von vornherein arbeitsscheu („kein Bock auf Arbeit“) und geradezu parteiisch darauf angelegt zu haben, Ihre Klage abzuweisen und Ihnen in der mündlichen Verhandlung eine für die Entscheidung wesentliche rechtliche Bewertung vorenthalten zu haben, um dann – was auf Sie wie Hohn gewirkt haben müsste – eben diese rechtliche Bewertung tags darauf per dpa öffentlich zu machen. Diese allein auf das VERFAHREN des Gerichts bezogenen Punkte sind unabhängig von der Frage, ob das Gericht in der Sache § 3 Nr. 1g Informationsfreiheitsgesetz richtig angewandt hat. </p>
<p>Welches ist übrigens das &#8220;dünne Eis&#8221;, auf dem Sie mich wähnen?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />
Esther</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jörg Tauss</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-515</link>
		<dc:creator>Jörg Tauss</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 21:03:14 +0000</pubDate>
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		<description>zu Esther: Was die &quot;Denk- und Merkwürdigkeit der Aktenaufbewahrung&quot; anlangt darf ich darauf hinweisen, dass ALLE aus meiner MdB - Zeit stammenden Akten an Archive (z. B. an die Friedrich- Ebert- Stiftung) gingen oder vernichtet wurden. Ich habe nach Ende meiner MdB- Zeit 6 Büro- und Lagerräume auf mein häusliches Arbeitszimmer reduziert. Evtl. mindert dieser einfach zu erklärende Vorgang Ihre Überraschung. 

Dennoch stelle ich Ihnen anheim, mit meinem damaligen Anwalt oder der Gesellschaft für Informationsfreiheit bezüglich der Beurteilung des Falles auch direkt Kontakt aufzunehmen. 

Da aber die Schlussbemerkung Ihrer neuerlichen Einlassungen vermutlich das von vornherein feststehende eigentliche Ergebnis Ihrer wortreichen und ansonsten in sich immer widersprüchlicher werdenden Ausführungen war (kaum sind Sie auf dünnem Eis, interessieren Sie sich z. B. für das Thema Schiedsverfahren nur noch am Rande und beweinen statt dessen das Gericht), will ich Ihren Glauben an die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber nun auch nicht weiter erschüttern :))) 

Herzliche Grüße Tauss</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zu Esther: Was die &#8220;Denk- und Merkwürdigkeit der Aktenaufbewahrung&#8221; anlangt darf ich darauf hinweisen, dass ALLE aus meiner MdB &#8211; Zeit stammenden Akten an Archive (z. B. an die Friedrich- Ebert- Stiftung) gingen oder vernichtet wurden. Ich habe nach Ende meiner MdB- Zeit 6 Büro- und Lagerräume auf mein häusliches Arbeitszimmer reduziert. Evtl. mindert dieser einfach zu erklärende Vorgang Ihre Überraschung. </p>
<p>Dennoch stelle ich Ihnen anheim, mit meinem damaligen Anwalt oder der Gesellschaft für Informationsfreiheit bezüglich der Beurteilung des Falles auch direkt Kontakt aufzunehmen. </p>
<p>Da aber die Schlussbemerkung Ihrer neuerlichen Einlassungen vermutlich das von vornherein feststehende eigentliche Ergebnis Ihrer wortreichen und ansonsten in sich immer widersprüchlicher werdenden Ausführungen war (kaum sind Sie auf dünnem Eis, interessieren Sie sich z. B. für das Thema Schiedsverfahren nur noch am Rande und beweinen statt dessen das Gericht), will ich Ihren Glauben an die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber nun auch nicht weiter erschüttern <img src='http://www.tauss-gezwitscher.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> )) </p>
<p>Herzliche Grüße Tauss</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-514</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 20:31:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-514</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,
Sie hatten mir freundlicher Weise am 05.02.2010 direkt per E-mail auf meine Fragen vom 12.01.2010 (vgl. mein Kommentar vom 04.02.2010 zu Ihrem Artikel „Das Schweigen von gelbgrünlinksrot...“) geantwortet: 

„Keineswegs. Allerdings haben Sie eine Reihe von Detailfragen gestellt, 
die ich nicht mehr beantworten kann, weil ich die Akten Dritten 
archivarisch zur Verfügung gestellt habe. Bisher war es mir zeitlich 
nicht möglich, mich darum zu kümmern. Ihr Bekanntenkreis darf sich 
aber auch gerne individuell mit mir in Verbindung setzen. Der ganze 
Spass hat mich rd. 3.000.-- Euro gekostet, weil es ja nicht nur um 
Gerichtsgebühren sondern auch um die Finanzierung von Anwälten und 
gegnerischen Anwälten geht. Ich halte einen solchen Betrag aus 1. 
Instanz schon für ein Argument, sich nicht in weitere Abenteuer zu 
stürzen. Ihre Annahme, dass das Gericht sich in mündlicher 
Verhandlung kaum für das damn im Urteil hervorgehobene Thema 
Schiedsverfahren interessiert hat, ist richtig. Das Gesetz spricht 
auch ausdrücklich nur von Gerichtsverfahren und nicht von 
Schiedsverfahren. Dies entspricht auch gängiger Kommentierung. 
Insofern bleibe ich bei meiner Kritik an der Kammer und am Urteil.
Gruß Tauss“.

Sie haben demnach keine Erinnerung mehr an die von mir erfragten „Details“, und ihre Akten haben Sie bereits an Dritte gegeben. Das ist schade. Aber zugleich auch merk- und denkwürdig.
Zu meiner dritten Frage vom 12.01.2010 bestätigen Sie mein aus Ihren bisherigen Darstellungen gewonnenes Verständnis, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung im Juni 2008 sich kaum für den in den schriftlichen Urteilsgründen tragenden Grund für die Klageabweisung interessierte: die Gleichstellung des zwischen Bund und Toll Collect laufenden Schiedsgerichtsverfahrens mit den im Informationsfreiheitsgesetz (§ 3 Nr. 1g) genannten Gerichtsverfahren. Es geht also nicht nur um die diskussionswürdige Frage, ob eine solche Gleichstellung rechtlich zulässig ist, sondern auch und vor allem um den massiven Vorwurf an das Gericht, Sie in der mündlichen Verhandlung entweder hinters Licht geführt zu haben oder aber unfähig zu sein, seine tragenden Rechtsüberlegungen in der mündlichen Verhandlung zu artikulieren. Und es kommt ja noch schlimmer, wenn man bedenkt, dass dasselbe Gericht kurz nach dieser mündlichen Verhandlung gegenüber dpa in offenbar klaren Worten eben diese tragende Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die Ihnen eben dieses Gericht höchstens einen Tag zuvor mit Absicht oder wegen Unfähigkeit zu angemessener Artikulation vorenthalten hat. Das heißt: Entweder haben sich die Richter gegen Sie verschworen, aber sogleich das Ihnen Vorenthaltene via dpa publik gemacht, oder aber die Richter waren gegenüber den Parteien in der mündlichen Verhandlung sprachunfähig, tags darauf gegenüber dpa aber nicht. Helfen Sie mir: Welche der beiden für das Gericht vernichtenden Varianten ist lebensnäher?

Meine vierte Frage vom 12.01.2010 nach der Höhe des „irrwitzigen“ Streitwerts mag man noch als Detail ansehen, das nach eineinhalb Jahren in Vergessenheit geraten kann. Obwohl Ihnen immerhin noch erinnerlich war, dass das Gericht den Streitwert „irrwitzig“ hoch angesetzt hat, so dass zumindest eine ungefähre Zuordnung zu den Kategorien „5.000 Euro“, „10.000 Euro“, „50.000 Euro“, „100.000 Euro“ oder gar mehr möglich sein müsste. 

Meine erste und zweite Frage vom 12.01.2010 jedoch betreffen keine Details, sondern Grundsätzliches, das zu vergessen einfach sehr bedauerlich ist. Immerhin haben Sie sich ja doch noch sehr gut an Details der mündlichen Verhandlung erinnert und diese am 24.11.2009 anschaulich publik gemacht. Vielleicht hat ja Ihr Rechtsanwalt Herr Dr. Partsch, der Sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten hat (vgl. Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 unter www.tauss.de), noch eine Erinnerung daran, wie es kommen kann, dass Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 dieselbe mündliche Verhandlung lobt, die von Ihnen am 24.11.2009 unter Erhebung massivster Vorwürfe gegen die Vorsitzende Richterin verrissen wird, und wie es kommen kann, dass das Gericht Ihnen Mitte 2008 Zugang zu vier Seiten des Mautvertrags zugesprochen hat, die Ihnen bereits seit August 2007 vorlagen. Ersterer anscheinender Widerspruch lässt sich nicht durch wie auch immer geartete schriftliche Urteilsgründe erklären, die Ihnen naturgemäß erst nach ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 bekannt geworden sein können. Denn wenn, wie Sie am 24.11.2009 geschildert haben, sich die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung im Juni 2008 ungeniert als jemand entpuppte, der „keinen Bock auf Arbeit“ und großes Verständnis für „mangelnden Sachverstand von Ministerialbeamten“ hatte, dann hätte bereits Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 vernichtend ausfallen müssen, und die späteren schriftlichen Urteilsgründe hätten Sie in Ihrer Bewertung allenfalls noch bestätigen können. Und was die vier Ihnen vom Verwaltungsgericht zugesprochenen Seiten des Mautvertrags angeht: Es liegt doch sehr nahe, dass jedenfalls Ihr Anwalt das Gericht nicht im Unklaren darüber gelassen hat, dass diese vier Seiten Ihnen bereits vorlagen und daher vom Gericht nicht mehr zuzusprechen waren. Dem entsprechend hat das Gericht ja offenbar auch dpa mitgeteilt, dass Ihre Klage komplett abgewiesen wurde, das Gericht Ihnen also auch keine vier Seiten zusprach. 
Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich mich bei dem bisherigen Stand Ihrer Erläuterungen noch nicht dazu entschließen kann, meinen Glauben an die Integrität der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit über Bord zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Esther</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,<br />
Sie hatten mir freundlicher Weise am 05.02.2010 direkt per E-mail auf meine Fragen vom 12.01.2010 (vgl. mein Kommentar vom 04.02.2010 zu Ihrem Artikel „Das Schweigen von gelbgrünlinksrot&#8230;“) geantwortet: </p>
<p>„Keineswegs. Allerdings haben Sie eine Reihe von Detailfragen gestellt,<br />
die ich nicht mehr beantworten kann, weil ich die Akten Dritten<br />
archivarisch zur Verfügung gestellt habe. Bisher war es mir zeitlich<br />
nicht möglich, mich darum zu kümmern. Ihr Bekanntenkreis darf sich<br />
aber auch gerne individuell mit mir in Verbindung setzen. Der ganze<br />
Spass hat mich rd. 3.000.&#8211; Euro gekostet, weil es ja nicht nur um<br />
Gerichtsgebühren sondern auch um die Finanzierung von Anwälten und<br />
gegnerischen Anwälten geht. Ich halte einen solchen Betrag aus 1.<br />
Instanz schon für ein Argument, sich nicht in weitere Abenteuer zu<br />
stürzen. Ihre Annahme, dass das Gericht sich in mündlicher<br />
Verhandlung kaum für das damn im Urteil hervorgehobene Thema<br />
Schiedsverfahren interessiert hat, ist richtig. Das Gesetz spricht<br />
auch ausdrücklich nur von Gerichtsverfahren und nicht von<br />
Schiedsverfahren. Dies entspricht auch gängiger Kommentierung.<br />
Insofern bleibe ich bei meiner Kritik an der Kammer und am Urteil.<br />
Gruß Tauss“.</p>
<p>Sie haben demnach keine Erinnerung mehr an die von mir erfragten „Details“, und ihre Akten haben Sie bereits an Dritte gegeben. Das ist schade. Aber zugleich auch merk- und denkwürdig.<br />
Zu meiner dritten Frage vom 12.01.2010 bestätigen Sie mein aus Ihren bisherigen Darstellungen gewonnenes Verständnis, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung im Juni 2008 sich kaum für den in den schriftlichen Urteilsgründen tragenden Grund für die Klageabweisung interessierte: die Gleichstellung des zwischen Bund und Toll Collect laufenden Schiedsgerichtsverfahrens mit den im Informationsfreiheitsgesetz (§ 3 Nr. 1g) genannten Gerichtsverfahren. Es geht also nicht nur um die diskussionswürdige Frage, ob eine solche Gleichstellung rechtlich zulässig ist, sondern auch und vor allem um den massiven Vorwurf an das Gericht, Sie in der mündlichen Verhandlung entweder hinters Licht geführt zu haben oder aber unfähig zu sein, seine tragenden Rechtsüberlegungen in der mündlichen Verhandlung zu artikulieren. Und es kommt ja noch schlimmer, wenn man bedenkt, dass dasselbe Gericht kurz nach dieser mündlichen Verhandlung gegenüber dpa in offenbar klaren Worten eben diese tragende Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die Ihnen eben dieses Gericht höchstens einen Tag zuvor mit Absicht oder wegen Unfähigkeit zu angemessener Artikulation vorenthalten hat. Das heißt: Entweder haben sich die Richter gegen Sie verschworen, aber sogleich das Ihnen Vorenthaltene via dpa publik gemacht, oder aber die Richter waren gegenüber den Parteien in der mündlichen Verhandlung sprachunfähig, tags darauf gegenüber dpa aber nicht. Helfen Sie mir: Welche der beiden für das Gericht vernichtenden Varianten ist lebensnäher?</p>
<p>Meine vierte Frage vom 12.01.2010 nach der Höhe des „irrwitzigen“ Streitwerts mag man noch als Detail ansehen, das nach eineinhalb Jahren in Vergessenheit geraten kann. Obwohl Ihnen immerhin noch erinnerlich war, dass das Gericht den Streitwert „irrwitzig“ hoch angesetzt hat, so dass zumindest eine ungefähre Zuordnung zu den Kategorien „5.000 Euro“, „10.000 Euro“, „50.000 Euro“, „100.000 Euro“ oder gar mehr möglich sein müsste. </p>
<p>Meine erste und zweite Frage vom 12.01.2010 jedoch betreffen keine Details, sondern Grundsätzliches, das zu vergessen einfach sehr bedauerlich ist. Immerhin haben Sie sich ja doch noch sehr gut an Details der mündlichen Verhandlung erinnert und diese am 24.11.2009 anschaulich publik gemacht. Vielleicht hat ja Ihr Rechtsanwalt Herr Dr. Partsch, der Sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten hat (vgl. Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 unter <a href="http://www.tauss.de" rel="nofollow">http://www.tauss.de</a>), noch eine Erinnerung daran, wie es kommen kann, dass Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 dieselbe mündliche Verhandlung lobt, die von Ihnen am 24.11.2009 unter Erhebung massivster Vorwürfe gegen die Vorsitzende Richterin verrissen wird, und wie es kommen kann, dass das Gericht Ihnen Mitte 2008 Zugang zu vier Seiten des Mautvertrags zugesprochen hat, die Ihnen bereits seit August 2007 vorlagen. Ersterer anscheinender Widerspruch lässt sich nicht durch wie auch immer geartete schriftliche Urteilsgründe erklären, die Ihnen naturgemäß erst nach ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 bekannt geworden sein können. Denn wenn, wie Sie am 24.11.2009 geschildert haben, sich die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung im Juni 2008 ungeniert als jemand entpuppte, der „keinen Bock auf Arbeit“ und großes Verständnis für „mangelnden Sachverstand von Ministerialbeamten“ hatte, dann hätte bereits Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 vernichtend ausfallen müssen, und die späteren schriftlichen Urteilsgründe hätten Sie in Ihrer Bewertung allenfalls noch bestätigen können. Und was die vier Ihnen vom Verwaltungsgericht zugesprochenen Seiten des Mautvertrags angeht: Es liegt doch sehr nahe, dass jedenfalls Ihr Anwalt das Gericht nicht im Unklaren darüber gelassen hat, dass diese vier Seiten Ihnen bereits vorlagen und daher vom Gericht nicht mehr zuzusprechen waren. Dem entsprechend hat das Gericht ja offenbar auch dpa mitgeteilt, dass Ihre Klage komplett abgewiesen wurde, das Gericht Ihnen also auch keine vier Seiten zusprach.<br />
Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich mich bei dem bisherigen Stand Ihrer Erläuterungen noch nicht dazu entschließen kann, meinen Glauben an die Integrität der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit über Bord zu werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Esther</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Freiheit stirbt mit Sicherheit &#171;</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-301</link>
		<dc:creator>Freiheit stirbt mit Sicherheit &#171;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 03:43:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-301</guid>
		<description>[...] der Behörden wie Pilze aus dem Boden. Toll-Collect und die Intrasparenz der Abkommen, welche aus &#8222;Sicherheitsgründen&#8220; zurückgehalten wurden und die vor kurzem per Wikileaks veröffentlicht wurden ist eins der vielen Beispiele. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] der Behörden wie Pilze aus dem Boden. Toll-Collect und die Intrasparenz der Abkommen, welche aus &#8222;Sicherheitsgründen&#8220; zurückgehalten wurden und die vor kurzem per Wikileaks veröffentlicht wurden ist eins der vielen Beispiele. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-297</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 20:26:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-297</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,
vielen Dank, daß Sie den Faden der Diskussion wieder aufgenommen haben. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich weitere Nachfragen habe. Doch der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist so skandalös, daß mein bisher noch unangefochtener Glaube an die Integrität der deutschen Gerichte schweren Schaden zu nehmen droht. Und bevor ich so weit gehen muß, diesen Glauben auf Grund Ihrer Schilderungen über Bord zu werfen, möchte ich einige Dinge besser verstehen. Und das wird sicherlich nicht nur mir so gehen. 

Zum Ersten: Ich habe verstanden, daß beim Verwaltungsgericht Berlin die Äußerungen der Richter in der mündlichen Verhandlung nicht übereinstimmten mit dem, was Sie dann in den schriftlichen Urteilsgründen lesen mußten. Und letztere konnten Sie natürlich zur Zeit Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 noch nicht kennen. Nur: Ihre Darstellung vom 24.11.2009 dreht sich doch gerade um die mündliche Verhandlung, deren Verlauf Ihnen auch am 13.06.2008 schon bekannt war. Ihre schweren Vorwürfe gegen die Vorsitzende der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin („kein Bock auf Arbeit“; „mangelnder Sachverstand von Ministerialbeamten ist für die Vorsitzende Richterin zwingendes Argument“) zielen gerade auf die mündliche Verhandlung, nicht auf spätere schriftliche Urteilsgründe. Und wenn es in Ihrer Darstellung vom 24.11.2009 im Anschluß an Ihre bildhafte Darstellung der mündlichen Verhandlung heißt „Erwartungsgemäß verlor ich kostenträchtig den Prozeß.“, dann heißt das doch, daß Sie diesen Ausgang schon auf Grund der mündlichen Verhandlung erwarteten („erwartungsgemäß“). Hinzu kommt: Sie waren im Prozeß von einem Anwalt vertreten. Dieser Anwalt hat doch sicher vor Ihrer Presseerklärung vom 13.06.2008, die er zusammen mit Ihnen abgab, bei der Geschäftsstelle des Gerichts nach dem Ergebnis des Urteils nachgefragt. Das hat jedenfalls entweder schon am 11. oder jedenfalls am 12.06.2008 die Deutsche Presseagentur getan, deren Meldung vom 12.06.2008 über den Ausgang Ihres Prozesses unter www.verkehrsrundschau.de abrufbar ist. Dort heißt es klar und deutlich, daß Ihre Klage komplett abgewiesen wurde. Oder haben Sie oder Ihr Anwalt vor Ihrer Pressemitteilung nicht beim Gericht nachgefragt und statt dessen wochenlang nichtsahnend auf die schriftlichen Urteilsgründe gewartet? Das wäre dann freilich bemerkenswert. 

Zweitens: Sie erläutern, daß es sich bei den Teilen, zu denen Ihnen das Gericht gemäß Ihrer Pressemitteilung von 13.06.2008 Zugang zugesprochen hat, um diejenigen vier Seiten handelt, die Ihnen bereits mindestens seit August 2007 vorlagen. Ein solches Verhalten des Gerichts ist für mich kaum faßbar. Haben Sie oder Ihr Anwalt oder das Ministerium dem Gericht denn vorher nicht gesagt, welche Teile des Mautvertrags Sie bereits ein dreiviertel Jahr vor der mündlichen Verhandlung erhalten hatten? Dann hätten die Prozeßparteien ja das Gericht (bewußt?) im Dunkeln tappen lassen. Denn die von Ihnen so anschaulich charakterisierte Frau Vorsitzende hätte sich doch sicher nicht die Arbeit gemacht, Ihnen Zugang zu Vertragsteilen zuzusprechen, die Sie ohnehin schon in Händen hielten. So unnötige Arbeit tut sich doch kein Richter an. Außerdem: Wenn Ihnen das Gericht immerhin etwas zugesprochen hat, warum hat dann dpa am 12.06.2008 eine komplette Abweisung Ihrer Klage gemeldet (siehe oben)?

Drittens: Sie sagen, der in den schriftlichen Urteilsgründen maßgebliche Grund für die Klageabweisung, nämlich das zwischen Ministerium und Toll Collect geführte Schiedsverfahren, habe das Gericht in der mündlichen Verhandlung kaum interessiert. So etwas nennt man wohl Überraschungsentscheidung. Wie kommt es aber dann, daß die o. g. dpa-Meldung vom 12.06.2008, die ja auf einer Auskunft der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin beruhen muß, in aller Deutlichkeit sagt, daß Ihre Klage wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf das Schiedsverfahren abgewiesen wurde und nach Ansicht des Gerichts Schiedsverfahren vom Informationsfreiheitsgesetz ordentlichen Gerichtsverfahren gleichgesetzt werden? Hat das Gericht also Ihnen diese tragende Überlegung in der mündlichen Verhandlung, die wohl am 11.06.2008 stattgefunden haben muß, verschwiegen, um sie dann am gleichen Tag oder am Folgetag per dpa herauszuposaunen?

Viertens: Sie schildern, daß allein der irrwitzige Streitwert Grund dafür war, daß Sie aus finanziellen Gründen keine weitere Instanz mehr anrufen konnten. Mich würde interessieren, wie hoch denn das Gericht den Streitwert angesetzt hat. Ihre Formulierung („irrwitzig“) läßt mich fast befürchten, daß das Gericht die Höhe der vom „Stern“ in seiner Ausgabe 49/2009 aufgedeckten Toll Collect-Rendite lt. Maut-Vertrag von über 1 Milliarde Euro zugrunde gelegt hat. Oder hat das Gericht sich nicht doch eher, wie bei  unbezifferten Klageanträgen wohl öfters der Fall, den Auffangstreitwert von 5.000 Euro (Gerichtskostengesetz § 52 Absatz 2) angenommen? Dann würde eine Gerichtsgebühr nur 121 Euro betragen und eine Anwaltsgebühr ganze 301 Euro.

Ich weiß, meine Fragen sind sicher lästig und ihre Beantwortung raubt Ihre kostbare Zeit. Doch bedenken Sie: An Ihrer Erläuterung hängt der Glaube einer treuen Staatsbürgerin an die Integrität deutscher Gerichte. Daher wäre ich dankbar, wenn Sie es nochmals auf sich nähmen, mir Aufklärung zu verschaffen. Und ich kann mir vorstellen, daß Ihre Informationen wegen der dankenswerten Transparenz Ihres Diskussionsmediums auch anderen Interessierten zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Esther</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,<br />
vielen Dank, daß Sie den Faden der Diskussion wieder aufgenommen haben. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich weitere Nachfragen habe. Doch der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist so skandalös, daß mein bisher noch unangefochtener Glaube an die Integrität der deutschen Gerichte schweren Schaden zu nehmen droht. Und bevor ich so weit gehen muß, diesen Glauben auf Grund Ihrer Schilderungen über Bord zu werfen, möchte ich einige Dinge besser verstehen. Und das wird sicherlich nicht nur mir so gehen. </p>
<p>Zum Ersten: Ich habe verstanden, daß beim Verwaltungsgericht Berlin die Äußerungen der Richter in der mündlichen Verhandlung nicht übereinstimmten mit dem, was Sie dann in den schriftlichen Urteilsgründen lesen mußten. Und letztere konnten Sie natürlich zur Zeit Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 noch nicht kennen. Nur: Ihre Darstellung vom 24.11.2009 dreht sich doch gerade um die mündliche Verhandlung, deren Verlauf Ihnen auch am 13.06.2008 schon bekannt war. Ihre schweren Vorwürfe gegen die Vorsitzende der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin („kein Bock auf Arbeit“; „mangelnder Sachverstand von Ministerialbeamten ist für die Vorsitzende Richterin zwingendes Argument“) zielen gerade auf die mündliche Verhandlung, nicht auf spätere schriftliche Urteilsgründe. Und wenn es in Ihrer Darstellung vom 24.11.2009 im Anschluß an Ihre bildhafte Darstellung der mündlichen Verhandlung heißt „Erwartungsgemäß verlor ich kostenträchtig den Prozeß.“, dann heißt das doch, daß Sie diesen Ausgang schon auf Grund der mündlichen Verhandlung erwarteten („erwartungsgemäß“). Hinzu kommt: Sie waren im Prozeß von einem Anwalt vertreten. Dieser Anwalt hat doch sicher vor Ihrer Presseerklärung vom 13.06.2008, die er zusammen mit Ihnen abgab, bei der Geschäftsstelle des Gerichts nach dem Ergebnis des Urteils nachgefragt. Das hat jedenfalls entweder schon am 11. oder jedenfalls am 12.06.2008 die Deutsche Presseagentur getan, deren Meldung vom 12.06.2008 über den Ausgang Ihres Prozesses unter <a href="http://www.verkehrsrundschau.de" rel="nofollow">http://www.verkehrsrundschau.de</a> abrufbar ist. Dort heißt es klar und deutlich, daß Ihre Klage komplett abgewiesen wurde. Oder haben Sie oder Ihr Anwalt vor Ihrer Pressemitteilung nicht beim Gericht nachgefragt und statt dessen wochenlang nichtsahnend auf die schriftlichen Urteilsgründe gewartet? Das wäre dann freilich bemerkenswert. </p>
<p>Zweitens: Sie erläutern, daß es sich bei den Teilen, zu denen Ihnen das Gericht gemäß Ihrer Pressemitteilung von 13.06.2008 Zugang zugesprochen hat, um diejenigen vier Seiten handelt, die Ihnen bereits mindestens seit August 2007 vorlagen. Ein solches Verhalten des Gerichts ist für mich kaum faßbar. Haben Sie oder Ihr Anwalt oder das Ministerium dem Gericht denn vorher nicht gesagt, welche Teile des Mautvertrags Sie bereits ein dreiviertel Jahr vor der mündlichen Verhandlung erhalten hatten? Dann hätten die Prozeßparteien ja das Gericht (bewußt?) im Dunkeln tappen lassen. Denn die von Ihnen so anschaulich charakterisierte Frau Vorsitzende hätte sich doch sicher nicht die Arbeit gemacht, Ihnen Zugang zu Vertragsteilen zuzusprechen, die Sie ohnehin schon in Händen hielten. So unnötige Arbeit tut sich doch kein Richter an. Außerdem: Wenn Ihnen das Gericht immerhin etwas zugesprochen hat, warum hat dann dpa am 12.06.2008 eine komplette Abweisung Ihrer Klage gemeldet (siehe oben)?</p>
<p>Drittens: Sie sagen, der in den schriftlichen Urteilsgründen maßgebliche Grund für die Klageabweisung, nämlich das zwischen Ministerium und Toll Collect geführte Schiedsverfahren, habe das Gericht in der mündlichen Verhandlung kaum interessiert. So etwas nennt man wohl Überraschungsentscheidung. Wie kommt es aber dann, daß die o. g. dpa-Meldung vom 12.06.2008, die ja auf einer Auskunft der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin beruhen muß, in aller Deutlichkeit sagt, daß Ihre Klage wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf das Schiedsverfahren abgewiesen wurde und nach Ansicht des Gerichts Schiedsverfahren vom Informationsfreiheitsgesetz ordentlichen Gerichtsverfahren gleichgesetzt werden? Hat das Gericht also Ihnen diese tragende Überlegung in der mündlichen Verhandlung, die wohl am 11.06.2008 stattgefunden haben muß, verschwiegen, um sie dann am gleichen Tag oder am Folgetag per dpa herauszuposaunen?</p>
<p>Viertens: Sie schildern, daß allein der irrwitzige Streitwert Grund dafür war, daß Sie aus finanziellen Gründen keine weitere Instanz mehr anrufen konnten. Mich würde interessieren, wie hoch denn das Gericht den Streitwert angesetzt hat. Ihre Formulierung („irrwitzig“) läßt mich fast befürchten, daß das Gericht die Höhe der vom „Stern“ in seiner Ausgabe 49/2009 aufgedeckten Toll Collect-Rendite lt. Maut-Vertrag von über 1 Milliarde Euro zugrunde gelegt hat. Oder hat das Gericht sich nicht doch eher, wie bei  unbezifferten Klageanträgen wohl öfters der Fall, den Auffangstreitwert von 5.000 Euro (Gerichtskostengesetz § 52 Absatz 2) angenommen? Dann würde eine Gerichtsgebühr nur 121 Euro betragen und eine Anwaltsgebühr ganze 301 Euro.</p>
<p>Ich weiß, meine Fragen sind sicher lästig und ihre Beantwortung raubt Ihre kostbare Zeit. Doch bedenken Sie: An Ihrer Erläuterung hängt der Glaube einer treuen Staatsbürgerin an die Integrität deutscher Gerichte. Daher wäre ich dankbar, wenn Sie es nochmals auf sich nähmen, mir Aufklärung zu verschaffen. Und ich kann mir vorstellen, daß Ihre Informationen wegen der dankenswerten Transparenz Ihres Diskussionsmediums auch anderen Interessierten zugute kommen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />
Esther</p>
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		<title>Von: Jörg Tauss</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-281</link>
		<dc:creator>Jörg Tauss</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 00:38:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-281</guid>
		<description>Immer wieder holen einen die Sünden der Vergangenheit ein. Mea Culpa, dass ich noch nicht geantwortet habe und auch während der Weihnachtsfeiertage andere Prioritäten setzte. 

Der vermeintliche Widerspruch erklärt sich dadurch, dass wir damals aus der mündlichen Verhandlung und aus den Äusserungen des Gerichts am Ende der Verhandlung andere Schlüsse zogen, als sie dann in der schriftlichen Begründung des Urteils enthalten waren. Deshalb ist es logisch, dass sich die Bewertung aus der Distanz betrachtet und im Lichte der damals noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründungen natürlich geändert hat. 

Der mir vom Gericht &quot;zugesprochene Zugang&quot; bezog sich auf Teile, die mir bereits vorlagen: Dieser betraf im Wesentlichen die Deckblätter des Vertrages. Selbst das Inhaltsverzeichnis gehörte nicht dazu. 

Darüber hinaus hat sich das Gericht eine grobe Fehlinterpretation des Gesetzes gestattet, indem es Schiedsverhandlungen und Gerichtsverfahren gleichsetzte. Der von uns vorgetragene Einwand, dass damit dann mit einem einfachen aussergerichtlichen Schiedsverfahren immer das Recht auf Akteneinsicht durch beliebige Verzögerungen der Gegenseite ad absurdum geführt werden könne, spielte in der Verhandlung kaum eine Rolle (unser das Gericht nicht interessierende Vortrag wurde  durch die Praxis bestätigt: Seit Juni vorletzten Jahres hat das Schiedsgericht nicht mehr getagt!). 

Trotz dieser absehbaren Trickserei der Gegenseite  stützte sich dann das Gericht bei seiner schriftlichen Urteilsbegründung auf diesen Punkt laufendes &quot;Schiedsverfahren&quot;, der aber wie gesagt beim Termin selbst das Gericht kaum interessierte. Ich habe an vielen Gerichtsverhandlungen unterschiedlichster Gerichte teilgenommen und kann mich an keinen Prozess erinnern, wo dann die tatsächliche Erörterung vor Gericht, deren Gewichtung und die anschliessende Urteilsbegründung derart voneinander abgewichen sind.

Ich bleibe dabei: Informationsfreiheit ist bei dieser Richterin und bei diesem Gericht leider in schlechten Händen. Da helfen auch die Attacken der Dame nicht weiter, die sie später bei einer Veranstaltung der Friedrich- Ebert- Stiftung gegen den Deutschen Bundestag &quot;wegen schlechter Gesetzesformulierung&quot;  geritten hat. Der Gesetzgeber sprach klar von Gerichtsverfahren und nicht von Schiedsverfahren.

Dass der Vertrag heute in wesentlichen Teilen bei Wiki- Leaks veröffentlicht ist, macht aber einmal mehr deutlich, dass man mit kritischer Öffentlichkeit mehr erreicht als mit lustlosen Richtern, die sich auf die Seite von Leuten schlagen, die mit dem Geld der Bürger per Mautvertrag einen Selbstbedienungsladen eingerichtet haben. 

Leider war allein der  irrwitzige Streitwert der Grund, dass ich aus finanziellen Gründen keine weitere Instanz anrufen konnte. Dies brachte dann aber erfreulicherweise eine Person aus dem Umfeld des Mautkonsortiums aus Gewissensgründen dazu, den Vertrag wie ausgeführt  Wikileaks zur Verfügung zu stellen. Bei diesem mutigen Menschen bedanke ich mich ausdrücklich. 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben abschließend gedient zu haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder holen einen die Sünden der Vergangenheit ein. Mea Culpa, dass ich noch nicht geantwortet habe und auch während der Weihnachtsfeiertage andere Prioritäten setzte. </p>
<p>Der vermeintliche Widerspruch erklärt sich dadurch, dass wir damals aus der mündlichen Verhandlung und aus den Äusserungen des Gerichts am Ende der Verhandlung andere Schlüsse zogen, als sie dann in der schriftlichen Begründung des Urteils enthalten waren. Deshalb ist es logisch, dass sich die Bewertung aus der Distanz betrachtet und im Lichte der damals noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründungen natürlich geändert hat. </p>
<p>Der mir vom Gericht &#8220;zugesprochene Zugang&#8221; bezog sich auf Teile, die mir bereits vorlagen: Dieser betraf im Wesentlichen die Deckblätter des Vertrages. Selbst das Inhaltsverzeichnis gehörte nicht dazu. </p>
<p>Darüber hinaus hat sich das Gericht eine grobe Fehlinterpretation des Gesetzes gestattet, indem es Schiedsverhandlungen und Gerichtsverfahren gleichsetzte. Der von uns vorgetragene Einwand, dass damit dann mit einem einfachen aussergerichtlichen Schiedsverfahren immer das Recht auf Akteneinsicht durch beliebige Verzögerungen der Gegenseite ad absurdum geführt werden könne, spielte in der Verhandlung kaum eine Rolle (unser das Gericht nicht interessierende Vortrag wurde  durch die Praxis bestätigt: Seit Juni vorletzten Jahres hat das Schiedsgericht nicht mehr getagt!). </p>
<p>Trotz dieser absehbaren Trickserei der Gegenseite  stützte sich dann das Gericht bei seiner schriftlichen Urteilsbegründung auf diesen Punkt laufendes &#8220;Schiedsverfahren&#8221;, der aber wie gesagt beim Termin selbst das Gericht kaum interessierte. Ich habe an vielen Gerichtsverhandlungen unterschiedlichster Gerichte teilgenommen und kann mich an keinen Prozess erinnern, wo dann die tatsächliche Erörterung vor Gericht, deren Gewichtung und die anschliessende Urteilsbegründung derart voneinander abgewichen sind.</p>
<p>Ich bleibe dabei: Informationsfreiheit ist bei dieser Richterin und bei diesem Gericht leider in schlechten Händen. Da helfen auch die Attacken der Dame nicht weiter, die sie später bei einer Veranstaltung der Friedrich- Ebert- Stiftung gegen den Deutschen Bundestag &#8220;wegen schlechter Gesetzesformulierung&#8221;  geritten hat. Der Gesetzgeber sprach klar von Gerichtsverfahren und nicht von Schiedsverfahren.</p>
<p>Dass der Vertrag heute in wesentlichen Teilen bei Wiki- Leaks veröffentlicht ist, macht aber einmal mehr deutlich, dass man mit kritischer Öffentlichkeit mehr erreicht als mit lustlosen Richtern, die sich auf die Seite von Leuten schlagen, die mit dem Geld der Bürger per Mautvertrag einen Selbstbedienungsladen eingerichtet haben. </p>
<p>Leider war allein der  irrwitzige Streitwert der Grund, dass ich aus finanziellen Gründen keine weitere Instanz anrufen konnte. Dies brachte dann aber erfreulicherweise eine Person aus dem Umfeld des Mautkonsortiums aus Gewissensgründen dazu, den Vertrag wie ausgeführt  Wikileaks zur Verfügung zu stellen. Bei diesem mutigen Menschen bedanke ich mich ausdrücklich. </p>
<p>Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben abschließend gedient zu haben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-170</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 21:16:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-170</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,
leider habe ich von Ihnen noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 10. Dezember erhalten. Nun sind Sie gewiß ein vielbeschäftigter Mann und werden daher nicht leicht die Zeit für eine Antwort finden. Doch da Sie seit meinen Nachfragen die Zeit gefunden haben, einen neuen Artikel einzustellen, könnten Sie vermutlich auch die Zeit für eine kurze Antwort erübrigen. Ansonsten droht der Austausch über Ihren interessanten Beitrag zum Maut-Vertrag unter der Vielzahl Ihrer neuen Beiträge in Vergessenheit zu geraten. Und das wäre doch sehr schade. Denn ich denke, daß viele daran interessiert wären zu erfahren, was in den weiteren, über die vier schon vom Verkehrsministerium an Sie herausgegebenen Seiten hinausgehenden, Teilen des Maut-Vertrags steht, zu denen Ihnen das Verwaltungsgericht Berlin Zugang gewährt hat (vgl. Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 unter www.tauss.de).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,<br />
leider habe ich von Ihnen noch keine Antwort auf meine Nachfragen vom 10. Dezember erhalten. Nun sind Sie gewiß ein vielbeschäftigter Mann und werden daher nicht leicht die Zeit für eine Antwort finden. Doch da Sie seit meinen Nachfragen die Zeit gefunden haben, einen neuen Artikel einzustellen, könnten Sie vermutlich auch die Zeit für eine kurze Antwort erübrigen. Ansonsten droht der Austausch über Ihren interessanten Beitrag zum Maut-Vertrag unter der Vielzahl Ihrer neuen Beiträge in Vergessenheit zu geraten. Und das wäre doch sehr schade. Denn ich denke, daß viele daran interessiert wären zu erfahren, was in den weiteren, über die vier schon vom Verkehrsministerium an Sie herausgegebenen Seiten hinausgehenden, Teilen des Maut-Vertrags steht, zu denen Ihnen das Verwaltungsgericht Berlin Zugang gewährt hat (vgl. Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 unter <a href="http://www.tauss.de" rel="nofollow">http://www.tauss.de</a>).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Esther</title>
		<link>http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43&#038;cpage=1#comment-141</link>
		<dc:creator>Esther</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 22:51:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=43#comment-141</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,
vielen Dank für Ihre schnelle Stellungnahme. Ich muss da aber zu zwei Punkten nachfragen. Zum einen schreiben Sie, dass es einen erheblichen Qualitätsunterschied zwischen der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht und der Ihnen erst später zugesandten schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts gab. Die Verhandlung war demnach in Ordnung, und so erklärt sich Ihre insoweit lobende Äußerung in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 (www.tauss.de). Die schriftlichen Urteilsgründe dagegen scheinen wenig zu taugen. Nun kritisieren Sie aber in Ihrer Darstellung vom 24.11.2009 weniger die schriftlichen Urteilsgründe, die direkt gar nicht angesprochen werden. Vielmehr zielen Ihre Hauptvorwürfe auf die mündliche Verhandlung: „Frau Verwaltungsrichterin hatte keinen Bock auf Arbeit“; „mangelnder Sachverstand von Ministerialbeamten ist ein zwingendes Argument, das einer Berliner Beamtin am Verwaltungsgericht sofort einleuchtet“. Also: Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 bezieht sich (lobend) ausschließlich auf die mündliche Verhandlung, Ihre Darstellung vom 24.11.2009 bezieht sich (mit vernichtender Bewertung) jedenfalls ganz überwiegend ebenfalls auf die mündliche Verhandlung und nicht auf die schriftlichen Urteilsgründe. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. 

Zum anderen schreiben Sie, dass Sie Einsicht nur in die beiden ersten und die beiden letzten Seiten des Maut-Vertrags bekommen haben. Ich hatte da meine Frage vielleicht nicht klar genug formuliert. Meine Frage ist, welchen teilweisen Zugang zum Maut-Vertrag Ihnen das Verwaltungsgericht zugesprochen hat, so wie es in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 heißt. Dort sprechen Sie von einem Teilerfolg für die Informationsfreiheit in Deutschland, weil Sie zwar keinen vollen Einblick in den Maut-Vertrag zugesprochen bekommen haben, aber eben auch Toll Collect keinen Erfolg mit seinem Antrag hatte, Ihnen überhaupt keinen Zugang zum Vertrag zu geben. Die vier von Ihnen erwähnten Seiten des Vertrags haben Sie ja vom Verkehrsministerium schon vor Ihrem Gerichtsprozess erhalten. Das haben Sie auf Ihrer im Internet recherchierbaren Pressekonferenz vom 10.08.2007 (zusammen mit Ihrem damaligen Abgeordnetenkollegen Jung) erklärt und diese Vertragsseiten auch in die Kameras gehalten. Das Verwaltungsgericht muss Ihnen in seinem gut zehn Monate später ergangenen Urteil also Zugang zu WEITEREN Teilen des Maut-Vertrags zugesprochen haben. Nur dann macht es Sinn, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 – also nachdem Sie die vier Vertragsseiten schon längst erhalten hatten – davon sprechen, dass abzuwarten bleibt, in welchem Umfang das Verkehrsministerium Ihnen nun tatsächlich Einblick in den Maut-Vertrag gewährt. Mich interessiert, welche Teile das sind, die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts offenbar weder Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect enthalten noch das Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect stören. Außerdem muss die „Frau Verwaltungsrichterin“, wenn Sie Ihnen Zugang zu weiteren Teilen des Maut-Vertrags zugesprochen hat, ja doch den Vertrag überprüft und sich nicht einfach darauf zurückgezogen haben, dass sie dazu „gar keine Lust hätte.“</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,<br />
vielen Dank für Ihre schnelle Stellungnahme. Ich muss da aber zu zwei Punkten nachfragen. Zum einen schreiben Sie, dass es einen erheblichen Qualitätsunterschied zwischen der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht und der Ihnen erst später zugesandten schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts gab. Die Verhandlung war demnach in Ordnung, und so erklärt sich Ihre insoweit lobende Äußerung in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 (www.tauss.de). Die schriftlichen Urteilsgründe dagegen scheinen wenig zu taugen. Nun kritisieren Sie aber in Ihrer Darstellung vom 24.11.2009 weniger die schriftlichen Urteilsgründe, die direkt gar nicht angesprochen werden. Vielmehr zielen Ihre Hauptvorwürfe auf die mündliche Verhandlung: „Frau Verwaltungsrichterin hatte keinen Bock auf Arbeit“; „mangelnder Sachverstand von Ministerialbeamten ist ein zwingendes Argument, das einer Berliner Beamtin am Verwaltungsgericht sofort einleuchtet“. Also: Ihre Pressemitteilung vom 13.06.2008 bezieht sich (lobend) ausschließlich auf die mündliche Verhandlung, Ihre Darstellung vom 24.11.2009 bezieht sich (mit vernichtender Bewertung) jedenfalls ganz überwiegend ebenfalls auf die mündliche Verhandlung und nicht auf die schriftlichen Urteilsgründe. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. </p>
<p>Zum anderen schreiben Sie, dass Sie Einsicht nur in die beiden ersten und die beiden letzten Seiten des Maut-Vertrags bekommen haben. Ich hatte da meine Frage vielleicht nicht klar genug formuliert. Meine Frage ist, welchen teilweisen Zugang zum Maut-Vertrag Ihnen das Verwaltungsgericht zugesprochen hat, so wie es in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 heißt. Dort sprechen Sie von einem Teilerfolg für die Informationsfreiheit in Deutschland, weil Sie zwar keinen vollen Einblick in den Maut-Vertrag zugesprochen bekommen haben, aber eben auch Toll Collect keinen Erfolg mit seinem Antrag hatte, Ihnen überhaupt keinen Zugang zum Vertrag zu geben. Die vier von Ihnen erwähnten Seiten des Vertrags haben Sie ja vom Verkehrsministerium schon vor Ihrem Gerichtsprozess erhalten. Das haben Sie auf Ihrer im Internet recherchierbaren Pressekonferenz vom 10.08.2007 (zusammen mit Ihrem damaligen Abgeordnetenkollegen Jung) erklärt und diese Vertragsseiten auch in die Kameras gehalten. Das Verwaltungsgericht muss Ihnen in seinem gut zehn Monate später ergangenen Urteil also Zugang zu WEITEREN Teilen des Maut-Vertrags zugesprochen haben. Nur dann macht es Sinn, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 13.06.2008 – also nachdem Sie die vier Vertragsseiten schon längst erhalten hatten – davon sprechen, dass abzuwarten bleibt, in welchem Umfang das Verkehrsministerium Ihnen nun tatsächlich Einblick in den Maut-Vertrag gewährt. Mich interessiert, welche Teile das sind, die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts offenbar weder Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect enthalten noch das Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect stören. Außerdem muss die „Frau Verwaltungsrichterin“, wenn Sie Ihnen Zugang zu weiteren Teilen des Maut-Vertrags zugesprochen hat, ja doch den Vertrag überprüft und sich nicht einfach darauf zurückgezogen haben, dass sie dazu „gar keine Lust hätte.“</p>
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